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Erteilt auf Grund des Ersten Überleitungsgesetzes vom 8. Juli 1949
(WIGBI. 5.175)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
AUSGEGEBEN AM
7. MAT 1951
DEUTSCHES PATENTAMT
PATENTSCHRIFT
M805 12]
KLASSE 63h GRUPPE 204
51203 1/ [63h D
Johann Kaiser und Hermann Kaiser, München
sind als Erfinder genannt worden
Hermann Kaiser und Johann Kaiser, München
Schwingrahmenfederung für Fahrräder und Motorräder
Patentiert im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6. August 1949 an
Patenterteilung bekanntgemacht am 8, März 1951
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schwing-
rahmenfederung für Fahrräder, Fahrräder mit
Hilfsmotor oder Motorräder, bei deten das in einer
Schwinggabel gelagerte Hinterrad in zur Fahrbahn
senkrechter Richtung durchfedern kann.
Die Erfindung besteht vornehmlich darin, daß die
aus Flachrohren gebildete Schwinggabel mit dem in
ihr gelagerten Hinterrad in einem in unmittelbarer !
Nähe des Tretradlagers liegenden und mit diesem
festverbundenen Gummigelenk federnd gelagert ist.
Dabei besteht das Gelenkstück aus einem beispiels-
weise durch Schweißen mit Tretlagerkörper ver-
bundenen, kastenförmig ausgebildeten Blech, das an
der Schweißverbindungsstelle rohrartig umgebogen
ist und dadurch die Pfanne eines Gelenkes hildet.
In diese Pfanne greift ein ebenfalls rohrartig um- |
| Lösen dieser Mutter die Vorpressung des Gummi-
gebogenes Blech ein, das seinerseits mit der
Schwinggabel verbunden ist. Zwischen dem kasten-
förmig ausgebildeten oheren Blech des Gelenkstücks
| und dem dazu verdrehbaren. mit der Schwinggabel
verbundenen unteren Blech befindet sich ein Gummi-
körper, der die Federung der Schwinggabel bewirkt.
Gummigelenke, die als Federelement gebraucht
werden, sind zwar an sich bekannt, doch wird bei
diesen die Gummieinlage bei der Federung auf
Torsion beansprucht. Der Gummikörper, der hei
der Erfindung verwendet wird, ist im Gegensatz
dazu lediglich auf Druck beansprucht und demzu-
folge wesentlich länger haltbar. Von der bekannten
Eigenschaft der guten Dämpfwirkung bei Gummi-
federung wird bei der Gelenkausbildung gemäß der
Erfindung ebenfalls Gebrauch gemacht.
Durch den die zueinander beweglichen Bleche und
den Gummikörper durchdringenden Schrauhen-
bolzen mit Flügelmutter kann durch Anziehen bzw.
körpers und damit die Federwirkung verändert und
leicht für die verschiedenen Belastungen eingestellt
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und den wechselnden Bodenverhältnissen angepaßt |
werden.
In den nachfolgend beschriebenen Figuren sind
weitere Einzelheiten des Erfindungsgegenstandes
beschrieben, wobei die Erfindung jedoch nicht auf
die dargestellte Anordnung und Ausbildung der
Einzelteile beschränkt sein soll.
Fig. ı zeigt eine Gesamtansicht des Fahrrades
mit den Merkmalen der Erfindung.
Fig. 2
aus Leder oder Gummi vorgesehen, die das Gelenk
selbst vor Schmutzeindringung sichert.
In zusätzlicher Ausbildung der Erfindung kann
eine Rahmenstrebe zwischen dem Sattelstützrohr 15
und dem Ende der Schwinggabel 2 vorgesehen sein,
die aber nicht als starre Strebe ausgebildet sein soll,
| da sie ja sonst die Schwingbewegung des Hinter-
rades ausschalten würde. Vielmehr muß sie sich
; dieser Schwingbewegung anpassen können. Zu die-
und 3 zeigen die Anordnung und Ausbil- :
dung des Gelenkstückes in Seiten- und Draufsicht. :
Fig.4 gibt einen Schnitt nach IV-IV gemäß
Fig 2 wieder.
Das Hinterrad ı ist in an sich üblicher Weise in
einer Schwinggabel 2 gelagert, die über das Gelenk-
stück 3 mit dem Tretlager 4 gelenkig verbunden ist.
Das Gelenkstück selbst besteht aus einem kasten-
förmig ausgebildeten Blechstück 5, das an der Tret-
lagerseite rohrförmig abgebogen und an dieser Stelle
mit dem Tretlagerkörper 6 fest verbunden, beispiels-
weise verschweißt ist. In die rohrförmige Ab-
biegung des Blechkörpers 5 greift ein Blech 7 ein,
das an dieser Stelle ebenfalls rohrförmig abgebogen
ist, während es an seinen Seiten mit der aus Flach-
rohren 8 gebildeten Schwinggabel 2 verschweißt ist.
Das gebogene Ende des Bleches 7 wird in Art eines
Bajonettverschlusses in die rohrförmige Abbiegung
des Blechkasten 5 eingebracht, wobei zur Verhütung
des Fressens zwischen. den drehbaren Teilen des Ge-
lenkes noch eine Bronzebüchse vorgesehen sein
kann. Mit Fett eingesetzt, bedarf dieses Gelenk
keiner weiteren Wartung. Zwischen dem Blech-
kastenteil 5 und dem diesen gegenüber verdrehbaren
Blech 7 befindet sich ein Gummikörper 9. Dieser
Körperg ist nun nicht, wie bei den bekannten
Gummifederungen dieser Art, mit den Metallteilen
sem Zweck ist die Strebe 16 als ein Teleskoprohr
ausgebildet und dadurch in der Länge veränderbar.
Aus den gleichen Gründen ist es notwendig, die
Verbindungsstellen dieser Strebe sowohl mit dem
Sattelstützrohr ı5 als auch mit der Schwinggabel 2
: gelenkig auszubilden, was mit an sich bekannten
durch Vulkanisieren verbunden, sondern wird ledig- '
lich durch den Schraubenbolzen ıo in seiner Lage
gehalten. Der Bolzen 10 durchdringt sowohl das
Blech 7 als auch das Blech 5 und den dazwischen-
liegenden Gummikörper. Da nun bei der Schwin-
gung der Gabel 2 und des mit ihr verbundenen :
Bieches 7 eine geringfügige Verschwenkung des
Bolzens ı0o unvermeidbar ist, weist der Bolzen in
den Blechbohrungen so viel Spiel auf, daß dieses
Verschwenken ohne Beeinflussung der Federung
möglich ist. Der Schraubenbolzen 10 trägt eine
Flügelmutter ıı, durch deren Anziehen bzw. Lösen
der Abstand zwischen dem Blech 5 und dem Blech 7
vergrößert bzw. verringert werden kann. Dies wirkt
sich für den dazwischenliegenden Gummikörper da-
hingehend aus, daß dieser eine verschiedene Vor-
pressung erhält und damit die Federwirkung beein-
flußt. Der Bolzen 10 ist durch eine Nase oder son-
stige Sicherung im Blech 7 gegen \Verdrehen
gesichert.
In Länge des Gelenkstückes sind die Flachrohre
der Schwinggabel auf ihrer Unterseite durch ein |
Blech ı2 abgedeckt, welches eine Bohrung 13 zum
Durchstecken des Schraubenbolzens ıo aufweist.
Hierdurch wird das Eindringen von Schmutz in den |
Gummikörperraum verhindert. Zum gleichen Zweck |
ist an dem Kastenblech 5 eine Schutzeinrichtung 14 |
einfachen Mitteln möglich ist. Die Strebe 16 dient
dem Zweck, im Bedarfsfalle einen Gepäckträger an-
zubringen oder eine Trägerstütze für einen einzu-
bauenden.Hilfsmotor zu bilden.
PATENTANSPRÜCHE:
i. Schwingrahmenfederung für Fahrräder
und Motorräder, bei denen das in einer
Schwinggabel gelagerte Hinterrad in zur Fahr-
bahn senkrechter Richtung durchfedern kann,
dadurch gekennzeichnet, daß die aus Flach-
rohren bestehende Schwinggabel mit dem in ihr
gelagerten Hinterrad in einem unmittelbar an
dem Tretradlager angeordneten und mit diesem
festverbundenen Gummigelenk federnd ge-
lagert ist.
2. Schwingrahmenfederung nach Anspruch ı,
dadurch gekennzeichnet, daß das in unmittel-
barer Nähe des Tretlagers angeordnete Gelenk-
stück aus einem z. B. durch Schweißen mit dem
Tretlagerkörper verbundenen, kastenförmig aus-
gebildetem Blech besteht, das an der Schweiß-
verbindungsstelle des Tretlagerkörpers rohr-
artig umgebogen ist und dadurch eine Gelenk-
pfanne bildet, in die ein an dieser Stelle gleich-
falls rohrartig umgebogenes Blech eingreift, das
mit dem Schwingrahmen fest verbunden ist, wo-
bei zwischen dem kastenförmig ausgebildeten
oberen Blech und dem mit dem Schwingrahmen
verbundenen unteren Blech ein die Federung be-
wirkender Gummikörper angeordnet ist.
3. Schwingrahmenfederung nach den An-
sprüchen ı und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Gummikörper durch einen sowohl diesen
Gummikörper als auch das obere und untere
Blech durchdringenden Schraubenbolzen in
seiner Lage gehalten wird, wobei eine auf dem
Schraubenbolzen sitzende Flügelmutter durch
Anziehen bzw. Lösen eine Regelung der Feder-
wirkung ermöglicht.
4. Schwingrahmenfederung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schrauben-
bolzen in dem oberen und unteren Blech mit so
viel Spiel eingesetzt ist, daß die bei der Schwing-
bewegung notwendigerweise auftretende Lagen-
veränderung des Schraubenbolzens gewähr-
leistet ist,
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5. Schwingrahmenfederung nach den An-
sprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schraubenbolzen in dem unteren Blech durch
eine Nase oder sonstige Sicherung gegen Ver-
drehen gesichert ist.
6. Schwingrahmenfederung nach den An-
sprüchen ı und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Sattelstützrohr und dem Hinter-
radlager der Schwinggabel eine gegabelte
Rahmenstrebe vorgesehen ist, die teleskopartig
verlängerbar und an den Verbindungsstellen mit
dem Sattelstützrohr und dem Schwinggabelende
gelenkig so verbunden ist, daß durch sie die
federnde Bewegung der Schwinggabel nicht be-
hindert wird.
7. Schwingrahmenfederung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die teleskopartig
verlängerbare Rahmenstrebe zur Befestigung
eines üblichen Trägers zur Aufnahme von Ge-
päck oder auch eines Hilfsmotors dient.
( ı
\CLLUINM
Zu der Patentschrift 8 0 5 1 2 1
K1.63h Gr. 204
Kaiser Schwingrahmenfederung Patent 1949
- From
- 1949
- Pages
- 3
- Type
- Patent specification
- Country
- Germany
- Brand
- Kaiser
- Source
- Heinz Fingerhut
- Added at
- 30/05/2019
- Tags
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