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RAD-I IARKT
MOTOR- AHRZEU
ALTESTE FACHZ#EITSCHRIFT
FÜR
TECHNIK -Ber
sannaoc- HANDEL
--- FAHRRAD --30.
Jahrg.
Bielefeld, den 11. Dezember 1915
|:| nr. 1280,81
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„RAD-MARKT u. MOTOR-FAHRZEUG": erscheint wöchentlich einmal, und zwar Sonnabends.
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wolle man stets auf „Radmarkt und Motorfahrzeug“ Bezug
nehmen.
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Nr.
1280/81
„RADMARKT
und
Rarbid als Peiroleum-Ersatz.
Von einem Leser unserer Zeitung wird uns
ein Prospekt zugesandt, in welchem unter Hinweis
auf eine erfolgte „Carbid-Beschlagnahme" Spiritus als Ersatz für Petroleum und für Beleuchtungszwecke empiohlen wird.
Unser Leser bittet um Aufklärung und wir
eben dieselbe wegen des allgemeinen Interesses,
das die Frage „Carbid oder Spiritus“ grade jetzt
hat und voraussichtlich auch für die kommende
Friedenszeit behalten dürfte, an dieser Stelle.
Wenn
von Interessenten
an Spiritus-Haushaltslampen die Behauptung aufgestellt wird, dass
Carbid für Heereszwecke beschlagnahmt worden
sei, so entspricht
diese
Behauptung
nicht
der
Wahrheit.
Carbid ist nicht beschlagnahmt und es
liegt auch kein Grund
vor, aus dem
eine Be-
schlagnahme
von
Carbid
in
Zukunit
erfolgen
könnte.
DagegensindSpiritusbrenner
seitens
worden
bereits
der
NHeeresverwaltung
beschlagnahmt
und zwar zunächst 200 000 Stück.
Die
Behauptung,
Interessenten
die
verbreitet
von
wird,
Spirituslampendass
Carbid
zur
Herstellung von Sprenigstoiten verwendeı werden
dürfte, erscheint als ein irei erfundenes Märchen,
denn
nach
unseren
Erkundungen
ist Berufs-
Seite
MOTORFAHRZEUG"
1
Spirituslampe
beträgt
bei
dem
gegenwärtigen
Spirituspreis
von 45 Pie.
für die
Brennstunde
ED
a
Selbst
wenn
KCarbid,
wie
von
marchen
Spirituslampen-Interessenten behauptet wird, sich
aui 70 Pig. das Kilogramm
stellte, kämen
die
Kosten bei einer 50 HK Acetylenlampe (Brenner
mit 12"s Liter Gaskonsum für die Brennstunde)
nuraufi3,2 Pig. für die Stunde.
Dieser Berechnung ist aber, wie wir ausdrücklich wiederholen, der illusorische Carbidpreis
von 70 Pig.
pro Kilo zugrunde gelert.
Wir betonen aber, dass
die Annahme, Carbid könne jemals diesen hohen
Tagespreis erreichen, durchaus grundlos ist, im
Gegenteil ist man unseres Wissens an massgebender Stelle mit der Festsetzung von Carbid-Höchstpreisen
beschäftigt
Höchstpreis
45
schreiten dürfte,
Nach
alledem
Carbidlampe
und
Pig.
ist
nicht
Petroleumlampe
wir
für
hören,
das
es
Kilo
dass
nicht
bedauerlich,
offiziell
eingeführt
als
Ersatz
wurde,
zumal
cer
über-
dass
die
für
die
sie sich
doch der allgemeinsten Beliebtheit erfreut und
"jedermann — selbst in dem entlegensten Dörichen
von der Fahrradlaterne
der Carbidlaterne genau
her mit der Behandlung
Bescheid weiss.
Durch Umfrage bei den in Frage kommenden
Fabriken wurde festgestellt, dass im Laufe der
gegenwärtigen
Kriegszet
mehrere
Milionen Carbidlampen
hergestellt und in
den
Handel
gebracht
wurden,
ein
schlagender
nichts
Beweis für die Volkstümlichkeit der Carbidlampe,
einer Volkstümlichkeit, die uns hoffen lässt, dass
Dass Spirituslampen sehr teuer sind, ist kein
(Gieheimnis.
Wenn
als Preis
für
eine
solche
Lampe unverbindlich 5.25 Mk. genannt wird, so
die Gebraucher auch in kommender Friedenszeit
bei dieser Beleuchtung bleiben werden, die besser
als jene mittels Petroleum
und anderer Ersatzmittel desselben und vor allen Dingen billiger
und deutsch ist.
chemikern
der Sprengstoffbranche
hierüber
bekannt.
ist das
recht
niedrig
gegriffen.
Es
werden
be-
trächtlich höhere, teilweise direkt unverschämte
Preise gefordert.
Trotzdem
geht es aber der
spirituslichthungrigen Menschheit mit den teuren
Spirituslampen
genau
so
wie
nach
Inspektor
Kennzeichen für Kraftfahrzeuge im
Beimatgebiet.
Bräsig
der
mecklenburgischen
Landarbeiterbevölkerung mit „Rindfleisch und Pflaumen“. Die
teuren Spirituslampen
sind zwar „sehr schön”,
— aber man
bekommt
sie nicht.
Die armen
Leute, die jetzt in der dunkelsten Jahreszeit noch
inmer auf die bestellten Spirituslampen warten,
vom 23. Oktober 1914, betreffend die Regelung des
Verkehrs
mit Kraftfahrzeugen
der Militärver-
können
waltung,
uns
dauern,
weil
bis
Februar
nächsten
Jahres, wenn nicht gar bis in den März hinein, die
wenigen Fabrikanten, die Brenner für Spirituslampen fabrizieren, mit Aufträgen für die Meeresverwaltung überhäuft sind, und trotz aller persönlichen Vorstellungen
Aufträge für die Privatbevölkerung vorläufig nicht zur Ausführung gelangen können.
Aber ganz abgesehen von dem hohen Preis
der Spirituslampen
und abgesehen
davon, dass
man heute überhaupt keine Spirituslampen mehr
bekommen dürfte, wie stellt sich denn der Brenn-
preis? —
Nun
die Brennkosten
für
eine
50
HK
Auf Grund
des S 2 der Bundesratsverordnung
bestimmt
das
Priegsministerium
Ergänzung des Erlasses vom 27. Oktober
(A. V. Bl. S. 378) für das Heimatgebiet:
in
1914
l. Die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge führen
schwarze, rote oder grüne Schriftzeichen
und Nummern.
Die Ausgabe schwarzer MK-
Nummern erfolgt; a) für alle durch das Kriegsministerium genehmigten, auf Dauer zugewiesenen
Kraftfahrzeuge der Dienststelle (planmässige
Fahrzeuge);
b) für eine von
der Inspektion
des Kraftfahrwesens zu bestimmende Zahl von
Fahrbereitschafts-Wagen
der immobilen Kraftwagendepots und -Hilfsdepots; c) für
Bei Bestellungen wolle. man stets auf „Radmarkt
und Motorfahrzeug“
Bezug nehmen.
Seite 2
„RADMARKT
und MOTORFAHRZEUG“
Nr. 1280/81
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DREI
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„RADMARKT und MOTORFAHRZEUG*
Nr, 1280/81
die diesen Depots von der Inspektion des Kraitiahrwesens zugewiesenen, etatmässigen Kraftfahrzeuge.
nern
Die
erfolgt:
iahrzeuge
Ausgabe
roter
MK-Num-
und
NHilfisdepots,
d) für garnisonbrauchbare
der
Depots
Krait-
die
ge-
legentlich zu Speditionszwecken, Entleerung
Lazarettzügen usw. neben den planmässigen
von
und
Fahrbereitschafts-Wagen benutzt werden; e) tür
neue und instandgesetzte Fahrzeuge
zum Einfahren durch Depots, Hilfsdepots und
Werkstätten;
i) für Fahrten neuer und instandgesetzter Fahrzeuge zum Versand; hierzu Schlussscheibe neben
hinterm Kennzeichen; g) für Wagen des Kaiserlichen Freiwilligen Automobil-Korps
(K. F. A.
C.-Wagen)
im Heimatgebiet;
hierzu
Schlussscheibe neben hinterm Kennzeichen.
Die Ausgabe
grüner MK-Nummern
erfolgt: h) für Ersatzwagen, die während der Instandsetzung der planmässigen Wagen gestellt werden.
2. Für die Befestigung
der schwarzen
Kennzeichen
an
den
Fahrzeugen
und
16
gelten die Bestimmungen
des
Erlasses
(A. V. Bl. S. 378);
vom
27.
in Ziffer
Oktober
die Kennzeichen
15
1914
erhalten
den
Dienststempel
der
stellvertretenden
Generalkommandos
bzw.
im Bereich des Gardeund
Ill. Armeekorps jenen der Inspektion des Kraftfahrwesens.
Für die Befestigung der roten und
grünen Kennzeichen an den Fahrzeugen gibt die
Inspektion des Kraftiahrwesens nähere Weisungen
an die Depots und Hilisdepots;
die Fahrzeuge
halten den
Depots.
Dienststempel
dieser
er-
3. Tage-
bücher nach dem Erlass vom 23. Oktober 1915 —
Nr. 731/10. 15. A7 V — haben alle unter la, b, ©.
g und
h genannten
Kraftfahrzeuge
zu führen.
Für
die Fahrzeuge unter ld, e und f gibt die Inspektion
des Kraftfahrwesens genaue Dienstanweisung an
die Depots und Hilisdepots aus, die zu enthalten
hat: Besetzung der Fahrzeuge, Abzeichen und
Ausweise
des
Fahrpersonals,
Probefahrtbücher
usw.
aller Kraftfahrzeuge
nur noch durch die
Erlass
vom
4.
Dauer
Die
der
Fahrten,
Instandsetzung
der Heeresverwaltung eriolgt
Depots und Hilfsdepots.
Der
8. Oktober
1914 —
Nr.
1484/9.
15.
1915 durchgeführt sein.
über die Höhe
vertretenden
Generalkommandos
und
die
In-
Vollzug
Ueber-
wachungsstationen.
des Schadens
verlangte
B. Ersatz
des dauernden, durch
Minderung der Erwerbsfähigkeit
herbeigeführten
Schadens
in Gestalt
einer Rente, die er aus der Differenz zwischen
seinem
Ruhegehalte
und dem
Genaite berechnete,
das er bei längerem Verbleiben im Postdienste als
Postbeamter bezogen haben würde.
Hierbei sei
iedoch zu berücksichtigen, dass er frühestens in
einem halben Jahre die Prüfung für den gehobenen
Unterbeamtendienst abgelegt haben würde, die er
bei seinen Kenntnissen und Fähirkeiten auch bestanden hätte.
Nach 11% Jahren würde er damıı
frühestens Oberpostschaffner geworden sein und
würde
dann ein höheres Gehalt und Wohnungsgeldzuschuss und später ein höheres Ruhegehalt
bezogen haben.
Diese für seine Beförderung und
Besoldung, falls er im Postdienste geblieben wäre,
günstigsten Annahmen seien der Berechnung des
Schadensersatzes zugrunde zu
gericht
Hannover
und
sericht
Celle
schlossen
legen. — LandOberlandessich dieser Auf-
fassung an, da von der Postdirektion auf Anfragen
des Gerichts die Auskunft eingegangen war, dass
er die Prüfung zum Oberpostschaffner mit Wahrscheinlichkeit bestanden haben würde, und auch
anzunehmen
geblieben
sei,
dass er dauernd
wäre.
Indessen
im Postdienst
zog
ihm
das
Ober-
landesgericht
von
der
auf
diese
Weise
festzesetzten Summe 500 Mk. jährlich ab, da er nach
dem Gutachten der Sachverständigen immerhin
noch mancherlei Arbeit leichterer Art verrichten
könne.
Nach seiner
von
ihm
erwarten,
Lebensstellung müsse man
dass
er
solche
Erwerbs-
gelegenheit
und
aufsuche
strebt sei, den
angemessene
zeichen 5 U.
nach
Möglichkeit
be-
entstandenen Schaden durch eigene
Tätigkeit
zu
mindern.
Akten-
311/13.)
Urteil des Reichsgerichts.
6. Die stell-
spektion des Kraftfahrwesens prüfen den
durch
gelegentliche
Aufstellung
von
3
der Postschafiner B. von einem Automobil überfahren
worden, so dass er fast völlig erwerbsunfähig
wurde
und pensioniert werden musste.
Inhaber und Lenker des Automobils wurden zum
Ersatz des entstandenen und noch entstehenden
Schadens verurteilt. — In einem zweiten Prozesse
A7V
—
letzter Absatz
ändert
sich hiernach.
5. Vorstehende Bestimmung tritt sofort in Kraft;
die Bezeachnung der Kraftfahrzeuge muss bis zum
10. Dezember
Seite
HNaitungdesEisenbahniiskus
wegen
einesUnfalles,deneinLastautomobil
Am
aufeinem
Geleisübergang
erlittenhat.
10.
September
1912
wurde
auf
der
Beamtenansprüche aus einem
Autounfall.
Provinzialchaussee Gladbeck—Bottrop
ein einer
Bochumer Brauerei gehöriges Lastautomobil von
einem Güterzug erfast und schwer beschädigt. Die
Für Beamte
dürfte folgende,
auf dem
getötet.
des Oberlandes-
genossenschaft
aller Kategorien
kürzlich
ergangene
gerichts
Celle
sein.
—
Auf
Bei
Bestellungen
von
dem
Entscheidung
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Hannover
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war
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Die
Brauereiund
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Frankfurt
a.
M.
zahlte
an
die
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bahnfiskus, da nach ihrer Ansicht dieser deswegen
die Folgen des Unfalls zu tragen hatte, weil es
fahrlässig unterlassen worden war, an der betreffenden Kreuzung Schranken anzubringen. Das
Landgericht
Bochum
und
das Oberlandesgericht
Hamm
gaben
der Klage
jedoch nur zur Hälfte statt, da ein eigenes Verschulden des Chauffeurs W. mitgewirkt habe, Das
Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung
vom 12. Mai 1915 wie folgt:
Mit dem Landgericht ist das Berufungsgericht
der Ansicht, dass der Beklagte es bei Einrichtung
der Chausseekreuzung
an der nach $ 276
BGB.
Seite
5
gewesen
sei, das
schwere Lastautomobil noch
rechtzeitig zum Stehen zu bringen.
Zudem möge
bei dem W. eine gewisse Bestürzung mitgewirkt
haben.
Von seiten des Beklagten wurde darauf
hingewiesen,
noch nie ein
Züge
dort
dass an der betreffenden Kreuzung
Unfall stattgefunden habe, dass die
nur
mit
einer
Hächstgeschwindirkeit
von 15 Kilometern verkehren durften und sich aus
diesem Grunde
die Anbringung
einer Schranke
erübrigte.
Die
höchste
Instanz
erkannte
auf
Zurückweisung
der
Revision,
da
die
Feststellungen
des
Berufungsgerichts ' das
angefochtene Urteil rechtfertieten und’ ein Rechtsverstoss in demselben nicht zu erblicken sei. Das
erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen.
Angesichts des starken Verkehrs, der auf der Chaussee
stattfand, hätte es unbedingt
einer Schranke
bedurit.
Es genügte nicht, dass die Züge mit
Rechnung getragen, dass die Eisenbahndirektion
die Anbringung einer Schranke unterlassen hatte,
Dampfpfeifen
wie
und
Glocken
Signale
gaben,
da
diese von dem Führer eines Lastautomobils, das
selbst ein sehr starkes Geräusch hervorruft, überhört werden
mussten.
Dazu
kommt,
dass vor
der
Oberlandesgericht
auch
dass
der
habe
Umstand
das Verhalten
einwandfrei
war.
Momente
sei ein
sowohl
dem
berücksichtigt
des
Umstand
worden
Wagenführers
W.
In der
Einschätzung
Rechtsirrtum
nicht zu
sei,
nicht
dieser
finden.
Keuzung ein Gehölz steht, welches bis auf eine
Entfernung von 137 Metern die Aussicht verdeckt.
Der Beklagte kann sich nicht damit entschuldigen,
dass der Regierungspräsident von Münster am
21. Mai 1912 lediglich die Anbringung von Beleuchtungskörpern für nötig hielt.
Nachdem der
Unfall geschehen war, wurden Schranken angebracht;
auch
hieraus ergibt sich ihre Not-
(Aktenzeichen
wendigkeit.
Zar Beratung der wirtschaftlichen Forderungen für die Friedensverträge hatte der Handelsvertragsverein am 26. November
unter Leitung
des Vorsitzenden, Herrn Stadtrat Mass-Berlin, in
Berlin eine vertrauliche Tagung seines Gesamtausschusses und Delegiertenversammlung ange-
Der
Beklagte
haftet also nach
$ ı
des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871, jedoch
nur insoweit, als nicht ein eigenes Verschulden
des Geschädigten vorliegt.
In diesem Sinne ist
$ 254 BGB.
anwendbar.
Dass
ein solches mit-
wirkendes Verschulden besteht, kann nach der
Beweisaufnahme
nicht zweifelhaft sein.
Es ist
zwar nicht klargestellt, dass der Wagenführer W.
kurz vor der Kreuzung mit einer neben ihm auf
dem Kutschersitz befindlichen Person sich unterhalten hat; eine Reihe anderer Vorwürfe, die der
Beklagte erhebt, sind jedoch zweifelsfrei nachgewiesen.
So hat W. versucht, nachdem er den
Zug erblickt hatte, noch
vor demselben
die
Schienen zu überqueren;
ausserdem
ist er zu
schnell gefahren. Dass er den Zug nicht eher bemerkt hat, kann nur eine Folge von Unaufmerksamkeit sein, da er ihn bereits auf eine Entfernung
von 137 Metern hätte bemerken können.
Sonacn
haben bei dem Unfall die hohe Betriebsgefahr auf
seiten des Beklagten und das von der Klägerin zu
vertretende schuldhafte Verhalten des Chauffeurs
auf der anderen Seite mitgewirkt.
Der Schaden
war daher gleichmässig auf beide Parteien
teilen, —
zu ver-
Gegen diese Entscheidung legten beide Parteien beim Reichsgericht Revision ein. Von
seiten der Klägerin wurde geltend gemacht, dass
der Wagenführer im letzten Augenblick vor dem
Zuge die Geleise zu überqueren suchte, habe
seinen
Grund
darin,
dass
es
nicht
mehr
möglich
VI. 29/15.)
Dr. jur. C. Klamroth.
Kriegstagung
schlossener
des Handelsvertragsbereins.
Körperschaiten
einberufen,
welche
von annähernd 100 Herren
aus mehr als 50 Plätzen
des Reiches besucht war.
über
das
wirtschaftliche
Es wurden
zunächst
Verhältnis gegenüber
den drei feindlıchen Hauptstaaten Grossbritannien
Frankreich und Russland besondere Referate erstattet und zu jedem eine ausführliche Liste der
bisher
genen
beim
Handelsvertragsverein
Wünsche vorgelegt.
Für
die
wurden einige Fragen,
nach allen feindlichen
eingeganDiskussion
welche ihrem Charakter
Ländern
gegenüber ge-
meinsam
in Betracht
kommen,
aus den
ausgeschieden und einer Sonderberatung
Listen
unter-
zogen, nämlich: die Frage der Meistbegünstigung
und
grundsätzlichen
Regelung
der
künftigen
Handelsbeziehungen
mit den feindlichen Staaten,
ferner die der deutschen Aussenstände im feindlichen Ausland
und endlich die der durch den
Krieg
unterbrochenen Lieferungsverträge.
Die
letzten beiden
Fragen
wurden
zu genauerer
Prüfung
an Unterausschüsse verwiesen.
Desgleichen
wurden
die
Listen
mit
Einzelwünschen
nach kurzer grundsätzlicher Stellungnahme
zu
den einzelnen Punkten zwecks endgültiger Formulierung der Anträge an drei Sonderausschüsse
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
und Motorfahrzeug“
Bezug nehmen.
„RADMARKT
6
ist
Sofort
Sie
|
1000
Stück
|
000
”
|
Gasselbstzünder
Gasherdzünder
mit
Schwapp
=
Berlin
;
SW.
68,
50
usw.
Ritterstrasse
71.
Moritzplatz
1353
u. 839.
Telegr,-Adresse:
| Spezialität: ,
f
28
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OO
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Nr. 1280/81
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Bestellungen
wolle
man
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haben
1.
—————
stets auf „Radmarkt
noch
billig abzugeben
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und
Motorfahrzeug“
Bezug
nehmen.
Nr.
1280/81
„RADMARKT
überwiesen.
Ihre
nehmigung
Beschlüsse
durch
den
sollen
Vereinsvorstand
und
Ge-
lichen
der
Re-
Friedenszeit.
Ausserdem
steht
so
mancher
Gläubiger
oder Schuldner
bei den Fahnen mit
wechselndem Aufenthalt. Mit Rücksicht auf solche
Zustände verfügte deshalb der Bundesrat unterm
22. Dezember 1914, dass die oben bezeichneten
mit allen
Vorstand
wurde
beauftragt,
diese Erklärung dem
Herrn
Reichskanzler zu unterbreiten. —
Wie der Vorsitzende in seiner Begrüssungs-
rede mitteilte, hat das Kriegsiahr dem Verein eine
unerwartet starke Steigerung
seiner Tätigkeit
vebracht, so dass z. B. die Zahl der Brief-Eingänge
und -Ausgänge gegen das Vorjahr um mehr als
50 Prozent gestiegen ist.
Auch sind, obgleich die
äusseren
Verhältnisse
irgendwelche
eigentliche
Propagandatätiekeit
unmöglich
machten,
seit
Kriegsausbruch
getreten,
fast
gegenüber
300
einer
von Kündigungen. —
Mitglieder
nur ganz
gebiete,
wie
z.
B.
beiZahl
Die Art der Vereinstätigkeit
hat sich gegen die Friedenszeit
egändert:
Während
manche
schwierigkeiten
neu
geringen
die
und
naturgemäss stark
frühere
Arbeits-
Unterstützung
bei
bei
diesmal
nicht,
wie
erstatten.
Neues Schutzrecht genen’ Verjährung
von Forderungen.
einem
praktischen
Juristen.
(Nachdruck
Je
länger
der
Krieg
dauert,
desto
verboten.)
mehr
dem BGB. am Schlusse des Jahres 1915 veriährt
sein würden, ferner solchen Forderungen, deren
Veriährungsfrist in der Zwischenzeit gehemmt
sind
Milderungsgesetze,
die bestehen und vielleicht
noch kommen dürften, versäumt, besonders dann,
wenn der Schuldner Kriegsteilnehmer ist), dem ist
zu raten, sich jetzt schon in den Besitz eines Vollstreckungstitels zu setzen, oder, falls dies nicht
möglich ist, den gerichtlichen Apparat so in Be-
wegung zu bringen, dass er im geeigneten Moment
zu dem beabsichtigten Ziele führt. Das einfachste
Mittel hierzu ist die Beantragung eines Zahlungsbefehles, den man mit der Bitte beantragt, dass,
falls der Schuldner Widerspruch erheben solite,
sofort Termin
zur mündlichen Verhandlung anberaumt
werden
soll.
Wird nicht Widerspruch
erhoben, so hat es ja der Gläubiger sehr leicht,
alsbald den Vollstreckungsbefehl zu beantragen.
Erfolgt jedoch Widerspruch, so wird das Gericht
im
ersten
lichen
hat.
Wer
solche
Fristen
versäumt,
läuft Gefahr,
seine Forderung infolge inzwischen eingetretener
Verjährung zu verlieren.
Nun geht aber in der
jetzigen Kriegszeit
in kommerziellen
und
ähn-
bestimmen,
dass
das
Verfahren,
Bundesratsverordnung
meist
zutrifit,
selbst
die Bestellung eines Vertreters für die beklagte
Partei.
Gleiches geschieht auch für einen durch
stellung
vorgeschrieben
Termin
falls der Beklagte keinen geeigneten Vertreter hat,
bis zur Beendigung des Krieges ausgesetzt wird
oder es verfügt, was jetzt infolge einer neuer-
seines
Lebens
Paragraphen
alle von der Verordnung betroffenen Ansprüche,
die am 22. Dezember
1914 noch nicht verjährt
waren, verjähren hiernach erst am 31. Dezember
1916. Die Erstreckung der Verjährungsfrist kommt
aber auch solehen Forderungen zugute, die nach
sprüchen
täglichen
den
nicht zu Ende.
Das hat dem Bundesrat abermals
Veranlassung gegeben, unterm 4. November 1915
eine neue Verordnung
zu treffen, welche bestimmt, dass sich die Verjährung der bezeichneten
Ansprüche um ein weiteres Jahr erstreckt.
Also,
in rechtlicher Beziehung die Fristen im Auge zu
behalten, die uns das Bürgerliche Gesetzbuch über
die Geltendmachung von Forderungen aus Andes
in
196, 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches näher bezeichnet werden), so weit sie an jenem Tage noch
nicht verjährt waren, nicht vor dem Schlusse des
Jahres 1915 verjähren
sollen.
Nun geht dieses
Jahr aber zur Neige und der Krieg ist immer noch
Wer aber trotzdem seine Forderung geltend
machen will (es können ja Umstände eintreten,
dass
man
ihre
(Geltendmachung
trotz
aller
gewöhnlich, bei Abschluss des Geschäftsiahres ein
Jahresbericht erstattet, sondern beschlossen worden, seinerzeit nach Friedensschluss einen GesamtGeschäftsbericht
für die ganze
Kriegszeit
zu
Von
übrigens
in der
wurde oder unterbrochen war (SS 205, 217 BGB.).
wärtig
in Amsterdam.
Brüssel,
Kopenhagen,
Stockholm, Warschau, Konstantinopel, Bukarest,
Sofia, Zürich, Barcelona, Madrid, Neu York und
Chicago hat.
Im Hinblick auf diese Sonderist auch
(die
wie
im
zurückgingen, sind manche
Einrichtungen
ganz
neu geschaffen worden: wie z. B. der internationale Kurierdienst, oder gegen früher bedeutend
ausgestaltet und in den Vordergrund getreten, z. B.
die der kaufmännischen
Vertrauensmänner
im
neutralen
Ausland,
welche
der Verein
gegen-
Kriegszeit
Forderungen
nicht alles so glatt ab,
Zoll-
Rechtsstreitigkeiten
Ausland, die Zollauskunftstätigkeit usw., erheblich
stellung der
Dingen
Seite 7
nach
gierung unterbreitet werden.
Schliesslich
wurde
der Versammlung
eine
allgemeine
Erklärung
zu
den
wirtschaftlichen
Friedenszielen,
welche
der Vereinsvorstand
in
seiner am Tage zuvor abgehaltenen Sitzung beschlossen
hatte,
vorgeleet
und
nach
längerer
Diskussion mit einigen Abänderungen
gegen 2 Stimmen angenommen.
Der
MOTORFAHRZEUG“
den
los
Krieg verhinderten Gläubiger.
So ganz sorgdarf aber der Gläubiger
in der Verfolgung
Zieles
des
von „Amts
genaue
nicht sein.
Denn
Zahlungsbefehles
wegen“
Angaben
obgleich
durch
das
erfolgt, so hat er doch
dafür
einzustehen,
stellung richtig geschehen kann.
dass
die
Zu-
Gericht
durch
die
Zu-
NMierfür folgende
Lehren:
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
und Motorfahrzeug“
Bezug nehmen,
Seite
„RADMARKT
8
und MOTORFAHRZEUG“
Nr,
1280/81
= Carbid- =
aTischlampen
Hängelampen
» Küchenlampen
2
Eu
Einsätze
für Zug- und
Hängelampen.
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offen und in 1, 5, 10,
C arbid
3510
Kıdser
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<
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Batterien
Birnen
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und
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an
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SE hmer| KOR.H harlsruhe 1.B.
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79.
auch
BEIT & CO.
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Telegramm-Adresse:
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|
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wolle man stets auf „Radmarkt
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—
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lohnenden
8,
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Hugo Kluge, Bremen,
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Motorfahrzeug“
Telephon
2299,
Bezug nehmen.
Nr.
„RADMARKT
1280,81
Der
Umstand,
gehöriger
berufen
des
dass
eine
Partei
Beurlaubtenstandes
worden
ist, stelıt der
zum
und MOTORFAHRZEUG“
als
An-
Heere
Zustellung
ein-
an
den
Bevollmächtigten der Partei (Prokuristen usw.),
ferner an die Eheirau
oder
einen anderen erwachsenen
MHausgenossen
des Schuldners, auch
an den Mauswirt, nicht entgegen.
Denn die ZivilProzess-Ordnung steht auf dem Standpunkt (ob
mit Unrecht oder Recht soll hier nicht untersucht
werden),
seiner
gegen
dass
der
Wohnung
sich gelten
Adressat
oder
lassen
eine
seinem
muss.
Zustellung
in
eschäftslokal
Die Gefahr des
Nichtzuganges ist lediglich dem Adressaten aufgebürdet.
Dabei ist es gleichgültig, aus welchen
(irinden
Beamten
nicht
an
der
Adressat
von
in der Wohnung
angetroffen
Schuldner
wurde,
des
dem
zustellenden
oder im Geschäftslokal
Eine
solche
Zustellung
Beurlaubtenstandes
st
unter
allen Umständen schon wegen der Schnelligkeit,
mit der sie gehandhabt wird, mögen die Adressaten Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere
sein, vorzuziehen.
Es ist nicht einzusehen, warum
die
Zustellung
an
solche
Personen
nach
dem
Grundsatze erfolgen soll, wie sie im $ 192 ZPO.
für Gemeine und Unteroffiziere des aktiven Heeres
oder der Marine vorgesehen ist (nämlich an die
Adressaten nicht direkt, sondern immer nur an
deren
Chefs
(Chef
der
Kompagnie,
Eskadron,
Batterie usw.).
Bei Abfassung der genannten Bestimmung wurde betont, dass es dem zustellenden
Beamten nicht!zugemutet werden könne, den einzelnen Soldaten in der Kaserne zu ermitteln.
Für
Mannschaften des Beurlaubtenstandes trifit eine
solche Schwierigkeit nicht zu, besonders dann,
wenn
deren
bürgerliche
Adresse
rich-
tirangezgebenwordenist. Wird dagegen
letztere nicht benutzt, sondern ausschliesslich der
militärische Stand des Schuldners angegeben, so
erfolgt die Zustellung
genau
so, wie
sie vorstehend
für Mannschaften
des
aktiven Heeres
angegeben
worden ist.
Den Ofiizieren
werden
die gerichtlichen Briefe direkt zugestellt, doch ist
auch
der
Ersatzzustellung
Heimat
zulässig.
(an
Hausgenossen
Für
aktive
usw.)
in
Militärpersonen
usw.) kann auch die Zustellung durch ein Ersuchen
an die Kommandobehörde
erfolgen;
diese Bestimmung gilt für dieienigen Personen, die sich im
Auslande
bei
einer
mobilen Truppe
oder
auf
einem Kriegsschiff befinden.
Die Zustellung kann ferner
durch
öffentliche
Bekanntmachung
bewirkt
werden.
Es
genügt
jedoch nicht, dass der Gläubiger nicht weiss, bei
welchem Truppenteil sein Schuldner eingezogen
ist.
Er muss vielmehr
nachweisen,
dass seine
Bemühungen‘ um den derzeitigen Aufenthalt des
Schuldners
erfolglos
zeblieben
sind.
Viele
Militärbehörden geben keine Auskunft, dagegen
notiert sich die Polizei, zu welchem Truppenteil
der Einberuwiene gekommen ist. Es kommt jedoch
häufig vor, dass ein Einberufener. den Truppenteil
wechselt.
Mittel der
Seite 9
Immerhin
wird der
öffentlichen Zustellung
Gläubiger das
erst dann er-
halten, wenn er versucht hat, die Zustellung an
eine Ersatzperson (Familienmitglied usw., Hauswirt) anzubringen und dort die Zustellung erfolglos geblieben ist.
Schliesslich kann die Zustellung, wo dies zu-
trifft, auch an einen Pfleger (Abwesenheitspfleger)
erfolgen. Ein Pfleger kann für solchen Abwesenden bestellt werden, dessen Aufenthalt zwar zu
ermitteln, der aber an der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten
verhindert
ist (S
1912
BGB.).
Diese Voraussetzung trifft auf zahlreiche
Mannschaften,
Unteroffiziere
und Offiziere
des
Beurlaubtenstandes
und des aktiven Heeres zu.
Deshalb tut der Gläubiger gut, sich zuvor bei dem
Vormundschaftsgericht
zu erkundigen, ob etwa
ein
Abwesenheitspfleger
über
die Person,
der
etwas zugestellt werden soll, bestellt ist.
Dr. R.
die Bundesrats-Verorönung über das Malınverfahren, ihre Bedeutung und praktische
Verwertung für die Geschäftswelt.*)
Vom Verbands-Syndikus
Dr. F. Pfirrmann,
Berlin-Steglitz.
Etwa 3 Millionen Klagen:
wurden
bisher
durchschnittlich in jedem Jahre an die deutschen
Gerichte gebracht, bei denen es sich um Forderungen
handelte,
deren Zahlungs-Verpflichtung
vom Schuldner nicht bestritten wurde.
Mehr als
die Hälfte davon wurde im Prozesswege unter
Beihilfe eines Rechtsanwaltes verfolgt, wodurch
tür Gläubiger wie Schuldner ungeheure Summen
überilüssiger
Kosten
entstanden,
denn
der
Schuldner erschien in den meisten Fällen garnicht
zum
Termin,
so
dass
Versäumnis-Urteil
erging,
dem
dann die Zwangsvollstreckung folgte.
Genau das gleiche Resultat liess sich schon
früher
durch
das
gerichtliche
Mahnverfahren
erzielen.
Wenn es trotz seiner bedeutenden Vorteile und der grossen Ersparnisse, die bei seiner
Anwendung
gegenüber
dem gewöhnlichen Prozessverfahren
erzielt
wurden,
so
wenig
De-
nutzung fand, so hauptsächlich deshalb, weil seine
praktische Anwendbarkeit zu wenig bekannt war.
Viele Gläubiger wussten wohl, dass man gegen
säumige Zahler und faule Kunden einen Zahlungsbefehl beim Gericht beantragen könnte, aber dass
und wie sie auch das weitere Verfahren bis zur
erfolgreichen Zwangsvollstreckung selbst durchführen könnten, dass wussten sie nicht, und so kam
*) Die Wichtigkeit der Bundesratsverordnung
vom
9, 9, 1915 für die Geschäftswelt veranlasst uns. auch diesen
Aufsatz zu veröffentlichen, obwohl wır schon am 2. Oktober
in unserer Ausgabe Nr. 1270/71 dasselbe Thema unter dem
Titel „Neuerungen im Zivilprozessverfahren“
a
ie
Red.
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
und Motorfahrzeug“
Bezug nehmer.
Seite
10
„RADMARKT
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„RADMARKT
und MOTORFAHRZEUG“
es, dass schliesslich alle diese Sachen doch immer
wieder dem Rechtsanwalt übergeben und dadurch
in ausserordentlicher
Weise
verteuert wurden.
Durch die neue Bundesrats-Verordnung vom
9. September 1915 ist nun
angeordnet
worden,
dass vom 1. Oktober ab in allen Amtsgerichtssachen zunächst ein Zahlungsbefehl nachgesucht
werden
muss
und
dass
selbst
im landgerichtlichen
Prozess die Kiage als Zahlungsbefehl gilt, wenn
nicht der Kläger glaubhaft macht, dass der Be-
klagte
den
Anspruch
bestreiten
Bundesrats-Versrdnung
Hauptsache
deshalb
ist
werde.
Diese
bekanntlich
erlassen,
um
die
in
der
Gerichte
während des Krieges nach Möglichkeit zu entlasten.
Die „Deutsche Richterzeitung“, das amtliche Organ des Deutschen Richterbundes, hat
aber
bereits
mit
Recht
darauf
aufmerksam.
gemacht, dass dieses Ziel nur dann erreicht werden kann, wenn den Gläubigern die Durchführung
des Mahnverfahrens bis zur Zwangsvollstreckuntg
durch geeignete Formulare erleichtert wird, wenn
es vermieden wird, was noch vielfach geschieht,
dass der Gläubiger einen Rechtsanwalt beauftragt,
den Zahlungsbefehl gegen den Schuldner zu erlassen und die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
In Nr. 19/20 vom 1. November 1915 schrieb die
„Deutsche Richterzeitung“:
Für die Geschäitswelt
erst
recht
das
Zahlungsbefehle
erwächst
Recht
und
die
hieraus
aber
Pflicht,
ihre
Schon
Stein
selbst herzustellen.
hat „zur Justizreiorm“ S. 94 es beklagt, dass es im
Publikum leider wenige bekannt sei, dass man den
Zahlungsbefehl
Gerichte
holen,
gleich selbst ausfüllen und so dem
einreichen
dass
es
eine
könne.
der
Hier
ist
zu
wieder-
dankenswertesten
und
volkstümlichsten Aufgaben des Richters ist, die
Erwerbswelt
immer
und immer wieder auf die
Vordruckssammlungen
aufmerksam
zu machen,
die ihr zu Gebote stehen.
Denn
es heisst dem
Volke Tausende und Abertausende erhalten, wenn
man es auf Bücher, wie z. B. den in dieser Zeitschrift
schon
so
oft rühmend
erwähnten
gemein-
verständlichen Ratgeber Finholds „Augen auf oder
Beutel auf“, aufmerksam macht,
Vordrucke
gebrauchsfertig
zum
dem etwa
130
erforderlichen
Schriftverkehr
und
mit
dem
Gericht
dem
Ge-
richtsvollzieher beigegeben sind.
Durch die Einführung des recthsnotwendigen
Zahlungsbeiehls
entsteht
für
die
Erwerbswelt
auch
insofern
ein besonderer Anlass,
sich mit
geeigneten Vordrucken zu versehen, als der Weg-
iall der gerichtlichen Termine ohnehin die Einführung des selbstgeschriebenen Zahlungsbefehls
erleichtert.
Wenn bisher der Gläubiger immer
und
immer
wieder
auch
die
zerinefüziesten
Sachen durch Anwälte beitreiben liess, so geschalı
das eben, weil der Kaufmann und Geschäftsmann
meist damit rechnete, die Sache werde doch vor
das Gericht kommen.
Termine wahrzunehmen,
hat er aber weder Zeit noch Lust, da bekanntlich
Bei Bestellungen wolle man
damit
viel
zu
Seite
viel
Zeitverlust
Kommen aber die Sachen
wenigstens
annehmbar
Gericht,
so
sonders
wenn
geeigneten
ihm
ist.
sowieso nicht mehr
nicht
mehr
vor
entschliesst
es
verbunden
11
oder
das
sich
der
Gläubiger,
be-
durch
die
Ausfüllung
von
Vordrucken
so
leicht
gemacht
wird,
schon eher zu der Verwendung eigener Formulare.
Tatsächlich kann es der gesamten Geschäftswelt und jedem, der in die Lage kommt, Aussenstände
durch
gerichtliche
Massnahmen
einzutreiben, garnicht warm genug empfohlen werden,
sich mit dem hier erwähnten und von der „Deutschen
Richterzeitung‘“
oit
empfohlenen
Buche
A. Finhold, „Augen auf oder Beutel auf“. Deutsche
Gläubger, spart Anwalts- und Gericthskosten beim
Eintreiben
Eurer
Aussenstände.
Mit
130
gebrauchsiertigen Formularen.
4. Auflage.
Berlin,
Verlag von Alfred Metzner (zu beziehen durch die
Geschäftsstelle
„Radmarkt
und
Motorfahrzeug“,
Bielefeld) bekannt zu machen,
denn
es enthält
neben einer kurzen ungemein verständlichen Anweisung und neben manchem praktischen Wink
vor allen 7 Formulare,
die es jedem Laien geradezu spielend leicht machen, das ganze Mahnverfahren
bis
zur
erfolgreichen
Zwangsvollstreckung gewissermassen automatisch durchzu-
führen.
In
darauf
der
der
„Deutschen
hingewiesen,
neuen
dem
Widerspruch
die
dass
zögerung
Wenn
wird,
noch
gegen
nicht
er
des
immer
ist
grosser
ist,
das
auch
Manirel
dass
Recht
sie
lässt,
den ihm zugestellten Zahlungs-
zu erheben,
Schuld
eben,
es ein
Bundesrats-Verordnung
Schuldner
befehl
Richterzeitung“
dass
selbst wenn
bestreiten
durch
den
ganzen
er weiss,
kann.
Er
Widerspruch
Verfahrens
dass
eine
erreichen
er aber vorher darauf aufmerksam
dass
das
nicht
der
sich durch
den
Widerspruch
verursacht, weil dann
ist, einen Rechtsanwalt
Fall
der
mit
Verkann.
gemacht
ist, sondern
nur
er
vermutet
dass
unnötige
er
Kosten
Gläubiger berechtigt
seiner Vertretung zu
betrauen, wird er wohl in den meisten Fällen vom
unberechtigten Widerspruch Abstand nehmen.
Mier setzt nun
das empfohlene Buch ein,
indem dem Schuldner
angekündigt
wird,
dass
Gläubiger einen Zahlungsbefehl beantragen wird
und wobei dann dem Schuldner gleich der Unterschied der Kosten des Mahnverfahrens gegen das_gewöhnliche Prozessverfahren vor Augen geführt
wird.
Es lohnt sich schon, dieses Formular in
seinem vollen Wortlaut
kennen
zu lernen, der
tolgendermassen lautet:
Da Sie den Betrag meiner Rechnung vom....
bisher nicht eingesandt haben, stelle ich Ihnen zur
Bezahlung derselben hiermit eine letzte Frist-von
8 Tagen.
sein,
Soilte der Betrag bis dahin nicht eingegangen
bin ich gezwungen,
gerichtlich gegen Sie
vorzugehen.
In Ihrem
stets auf „Radmarkt
und
Interesse
werde
Motorfahrzeug“
ich,
um
Bezug
unnötige
nehmen
—
—
„RADMARKT und MOTORFAHRZEUG“
Seite 12
Nr.
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23
Nr.
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Mk
oo
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100
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verlangt wird und
Bein und Holz.
ee
B
stets auf „Radmarkt
ern
Kortan & Endlein,
Oeillets- und
Metaliwarenfabrik
Barmen, Baumhofstr, 5 und 5a,
und Motorfahrzeug“
Manangnenin®
Bezug nehmen.
Nr. 1280/81
Kosten
Seite
zu
sparen,
das
Mahnverfahren
ein-
schlagen, d. h. ich werde Ihnen einen Zahlungsbefehl durch das Gericht senden lassen.
Da meine Forderung unstreitig ist, haben Sie
keinen
Grund
zum
Widerspruch.
Sollten Sie unerwartet
erwirken
Sie
damit
nur
Widerspruch
eine
Frist
erheben,
von
höchstens
8 Tagen.
Denn ich werde sofort unter Zuziehung
eines Rechtsbeistandes das Mahnverfahren in den
Zivilprozess überleiten lassen, wobei Sie sich
durch eigene Schuld mindestens 10 mal so hohe
Kosten
verursachen,
sanz dasselbe
die
nicht
während
bleibt.
Hierzu
unerheblichen
beistandes
streckung.
für
den
das
Endresultat
kommen
Kosten
Betrieb
dann
des
der
noch
Rechts-
Zwangsvoll-
Resultat
erschen
bei der Zwangsvollstreckung
„,
„..
Mk.
—,60
10,50
4,—
13,90
7;
_„
.,
5
1,70
2.60
3,70
aa
17,30
25,90
35,10
46.90.
4,—
5,20
6,10
&,—
10,20
16.40
20,80
29,40
39,40
152
450—650
„,
6,60
62,90
13,70
70,—
650—000usw,
;,;
8,70
80,—
17,20
88,50
ebenfalls
in
„,
einer
der
„Deutschen
Richterzeitung“
veröffentlichten
Statistik
hat
allein die Versendung
dieses
Formulars
den
Erfolg gezeitigt, dass in mehr als 60 Prozent deı
Fälle der schuldige Betrag sofort einging, ein
Erlass des angedrohten Zahlungsbeiehls also garnicht mehr nötig war.
Wenn
dem
das
oben
abgedruckte
24 gebrauchsfertig
sind,
aber
nun
nicht
in dem
zu
diesem
Formular,
Buche
am
von
enthalten
meisten
ge-
wünschten
Erfolge
führt,
dann
folgen
ihm
2. 24 Formulare zur Beantragung des Zahlungsbeiehls, 3. 24 Formulare zur Beantragung des
Vollstreckungsbefehls, 4. 24 Formulare mit Auftrag für den Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung, 5. 12 Formulare mit Antrag betr. beste
Verwertung der Pfandstücke, 6. 12 Formulare, in
denen die Pfändung von Drittiorderungen (Gehältern, Löhnen, Honoraren usw.) angekündigt
wird, 7. 12 Formulare mit Antrag an das Gericht,
Pfändungs-Beschluss
auf Gehalt
usw. zu veranlassen.
Alle diese Formulare
mäsigsten Weise, teilweise
schrift
auf
an
perforierten
der
ein paar
Quartbogen
Worten
Linie
sind
in der
zweckin Schreibmaschinen-
ausgeführt,
nur
ausgefüllt
sie
abgetrennt
zu
werden,
brauchen
und
mit
um
ein
Wie
ansprüche dritter geltend gemacht worden waren.
Ohne besondere Verhaltungsmassregeln war der
Gerichtsvollzieher
auf
Grund
seiner
Dienstimmer
wieder
gezwungen,
jeden
neuen ihm zugehenden Pfiändungs-Auftrag auszuiühhren.
Wenn sich dann nachher herausstellte,
die
gepfändetn
mussten,
die
Sachen
musste
entstandenen
wieder
der
freigegeben
Gläubiger
Kosten
tragen,
natürlich
wenn
vom
Schuldner nichts mehr zu holen war. Gerade hier
hat das Formular 4 — wie ebenfalls von der
„Deutschen Richterzeitung‘“ anerkannt wurde —
mit seinen klaren Vorschriften reformierend gewirkt und ist so recht geeignet, der Geschäftswelt
ungezählte Summen zu ersparen, die sie früher für
fruchtlose
geworfen
Pfändungen
zum
Fenster
hinaus-
hat.
So kann Jedem, der mit Kredit arbeitet und
in die Lage kommt, gegen faule Kunden angehen
zu müssen, nur angelegentlichst empfohlen werden,
sich mit Finholds Buch — „Augen auf oder Beutel
auf“
bekannt
zu
machen,
denn
es wird
ihm
gute
Erfolge einbringen und viele Kosten ersparen. Ist
es doch noch eine besonders wichtige Bestimmung
in der neuen Verordnung des Bundesrats vonı
9, September, dass bei Streitgegenständen bis zur
Höhe von 50.— Mark Gebühren
und Auslagen
eines von der obsiegenden Partei zugezogenen
Rechtsanwalts nur zu erstatten sind,
wenn
die
Zuziehung
zur
zweckentsprechenden
Rechts-
verfolgeung
war.
Wer
oder Rechtsverteidigung notwendig
also ohne Not einen Rechtsanwalt mit
dem Einziehen seiner Forderungen beauftragt, bekommt die Kosten dafür vom Schuldner nicht melır
ersetzt. sondern muss sie selber zahlen.
Verferiedenes
Industrie und Handel — Sport.
Pe
20
erspart werden.
k
1I—
Beihilfe
er wusste, dass die bereits gepfändeten Sachen
dem Schuldner garnicht gehörten, sondern dass
durch
Interventionsklagen
usw.
Eigentums-
noch
.20— 60
(60120
.120—200
200-300
„SA:
unter
oft ist es früher vorgekommen, dass der Gerichtsvollzieher den gleichen Schuldner im Auftrag
netter Gläubiger immer wieder pfändete, obgleich
werden
»„
.
„
„
u.
es früher
Pfändung für den Gerichtsvollzieher enthält, dazu
beigetragen, dass dem Gläubiger unnütze Kosten
dass
von
wie
eines Rechtsanwalts oft nicht möglich war.
Hat
doch gerade das Formular 4, das den Auftrag zur
vorschriftten
An dem unten aufgeführten Beispiel
Sie den Unterschied der Kosten:
Nach
zu erzielen,
13
* Handelsgericht:ich eingetragen wurde die Firma
Gesellschaft
für
luftlose
Aufopreifen
mit beschränkter
Haftung
in BerlinWilmersdorf.
Das
Stammkapital
beträgt
Mk.
20000,—.
Herren Robert
in Hamburg.
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
Geschäftsführer
Puls
und
sind
Emil
und Motorfahrzeug“
die
Kaufleute
Sauer,
beide
Bezug nehmen.
Seite
14
„RADMARKT
und MOTORFAHRZEUG“
Eine wirklich brauchbare unbedingt
zuverlässige
1280/81
dcharlach-Lampe
Acetylenlampe
von hoher gleichmässiger Lichtstärke, bei vielstündiger Brenndauer und geringem, sparsamen
Karbidverbrauch, ıst nach aallgemeinem Urteile die
nach ER
Tauchverfahren mit Saugdocht.
durch D. R G. M. geschützte ——
———
Nr.
l
:
E
13
Ma
ur
&
Nr. 5373
Nr. 5376
Ausführliche
Preisliste
Metallwarenfabrik
Rohgummi
Nr. 5374
Nr. 249 an
Otto
Händler
Scharlach,
beschlagnahmt
=
ia
|
Kae3
rn
Sy
|
Be
ALE
er,
wählt
Erstklassiges
ei
ar
Gustav
unseren
:
0
In
cc
es
|
ER
-|
7
| zer
sch tat ei legedrauf
=
Trotz alledem, ‚der
de Sch
-
mein ganz Gewicht
ıch b jeibt dich "U
"
=
türtel- noeh
—
liegt es,
em
®
|
PeI
Jacobs“
sie
bei allen
DE
ED
n
Neuheit!
R
Beiter Schuß für
FR \. OUOBeNNBRENE,
_S Forcke'sSpritz-Manscheitee:
Automobil-Pumpen.
Wichtig für ee
Zu
Gebrüder Jacob, Zwickau Sa. 20
Metallschlauchfabrik.
—
den Radmarkt Bezug nehmen.
2
Neuheit!
|
Alleinige Fabrikanten:
Zwickauer
wenn
re
Metall-Pumpenschlauch
und
F
IE ER ER aa IE DER ER I I ES DE DE ED EEE EEE HR
für
Fahrrad-
=
Bestellungen u. Anfragen auf
„u
|
Oien-Fabrik
UNSEFER verehrl. Abonnenten
INIUREHDEINDUTEIRLEIRDLURULDOUKUNRERNADENENU ENTE NGE FERAARRIRÄNRARSINTUTÜSTELRTSNDTOTENDOTRRKARARC
den besten
=
.
YS|
Fabrikat.
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EENEERESEREENEENEEEEENEEENNEEEEENENEENME
N=
1-85
k
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|
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Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
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und Motorfahrzeug“
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Nr.
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„RADMARKT
und
MOTORFAHRZEUG“
Fordern
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Seite
15
für
Just-
Wolfram-Batterielampen von der Wolfram
Lampen
Aktien-Gesellschaft,
Augsburg.
Te
Handelsgerichtlich
eingetragen
wurde
die
Firma
Hallesche
Automobilzentrale
PaulHagemann
in Hallea. S.
Inhaber
ist der Mechätriker Herr PaulHagemann
in
Halle
Die Prokura des Herrn Alexander Curti
in Berlin-Wilmersdorffürdie DaimlerMotoren-Gesellschaft,
Zweigniederlassung
3erlin-Meinefelde,
Zweigniederlassung
der
Daimler-Motoren-Gesellschaft
zu Untertürkheim, ist erloschen.
* Personalien.
ist
nicht
mehr
Herr Ludwig
Gesellschaft
een.
An
bestellt
In der
Stelle
wurde
Kaufmann
Carl
als
und
in
Tien-
Geschäftsführer
Maier,
Anisichtsrats-Sıtzung
Nähmaschinen-
Tıengen,
der Kraftwagen-
Tiengen-Bonndorf
seiner
der
Fritz,
Geschäftsführer
der
Tiengen
Pfälzischen
Fahrräder-Fabrik
vorm. Gebrüder Kayser in Kaiserslautern
am 6. Dezember wurde der Abschluss für das mit
dem 30. September d. J. abgelaufene
Geschäfts-
ug
jahr
1914/15 vorgelegt.
Nach
Vornahme
der ordent-
lichen Abschreibungen
in Höhe'von Mk. 62 842,62
(1.V.57 766,46), einer ausserordentlichen Abschreibung
von
Mk.
Mk.
25000,—,
in
Höhe
und
Mk.
75000,—,
von
Rückstellung
Zuwendung
Mk.
zum
für Kriegsfürsorge
Delkredere-Konto
20000,— (i. V.
Mk.
22,000,—)
einer
ausserordentlichen Rückstellung
100000.— ti. V. Mk. 180000,—) wurde
schlossen,
der
am
Montag,
den
20. Dezember
von
be1915,
stattfindenden Generalversammlung eine Dividende
von 8 pCt. (im Vorjahre 4 pCt.) in Vorschlag zu
bringen, wobei ein ungefähr gleicher Saldo wie im
Vorjahre in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen
wird.
Nach
dem Geschäftsbericht
der
Aıke
Werke,
A.G
vorm.
Hen r stenberg
& Co. Bieleield,
für das am 31. August beendete
Geschäftsiahr
1914/15
Be
infolge
des
Krieges zu Beginn des
verfilossenen
Geschäits-
Bei Bestellungen
wolle man
iahres der Versand
ziemlich
brach.
Erst nach
einigen Monaten habe sich eine Besserung in den
Eingängen
von Aufträgen
bemerkbar
gemacht.
Der
Rohgewinn
stieg
auf
M. 0.87
(i. V. M. 0.92)
Mil.
Nach
M.
114842
(M. 113673)
Abschreibungen verbleibt ein Reingewinn von M. 343 498
(M. 278 950), aus dem wie gemeldet 10 gegen i. V.
8
pCt.
Dividende
verteilt,
der
Reserve
M. 20000 (0). der Spezialreserve
M. 80.000 (0),
zugewiesen und M. 20523 vorgetragen
werden
sollen (i. V. wurden M. 222 700 vom Reingewinn
zu Abschreibungen auf Dubiose verwendet.) Nach
der Bilanz sind bei M. 1-875 000 Aktienkapital und
unverändert M. 200 000 Hypothekenschulden die
Immobilien mit M. 0.69 (0.71) Mill, und die Anlagen
mit M. 0.39 (0.49) Mill. bewertet.
Den
M. 0.71
(1.07) Mill. Kreditoren stehen an Wechseln M. 0.23
(0.38) Mill., an Debitoren M. 0.96 (1.12) Mill. und
an Vorräten M. 1.22 (1.16) Mill. gegenüber.
Die
Reserven werden mit unverändert
M. 0.46 Mill.
eingestellt.
Im
laufenden
(Cieschäftsjahr sei in
einzelnen Abteilungen 'bisher gute Beschäftigung
vorhanden, doch habe sich heute noch nicht übersehen lassen, wie sich der Gang
des Geschäftes
für die Zukunft gestalte.
Das abgelauiene Geschäftsiahr der Aktiensesellschait Panzerkassen-,
Fahrrad-
HM.
und
W.
Maschinen-Fabrikenvorm.
Schladitz,
Rechenschaftsbericht
Ergebnis
gezeitigt.
Dresden,
ein
Die
recht
hat
laut
befriedigendes
Umsätze
in
sämtlichen
regulären Abteilungen sind zwar infolge der durch
den Weltkrieg hervorzerufenen Verhältnisse zuee
doch
ist es gelungen,
dadurch
Ersatz zu schaffen, dass sich die Gesellschaft entsprechende Bestellungen aus Heeresbedarf sichern
konnte.
Dem Delkredere- und Dispositionsfonds
wurden ausser den zu Abschreibungen auf Debitoren, hauptsächlich
auf solche
im feindlichen
Auslande, entnommenen
23966 Mk. noch 25 000
Mark neu zugewiesen, wodurch dieser Fonds auf
stets auf „Radmarkt
und
Motorfahrzeug“
Bezug
nehmen.
Seite
16
„RADMARKT
eine Höhe
dem
von
125000
erzielten
Mk.
Gewinn
von
gebracht
274871
und MOTORFAHRZEUG“
wird.
Mk.
Von
(im
Vor-
jahre 99 392 Mk.) sollen 51552 Mk. (im Voriahre
25598 Mk.) zu Abschreibungen verwendet, 10 878
Mark dem Reservefonds (0), 48966 Mk. dem Delkredere- und Dispostionsionds (27494 Mk.) zugewiesen, 25000 Mk. für Talonsteuer (2000 Mk.)
zurückgestellt, 10000 Mk. dem UnterstützungsKonto (0) überwiesen, 28590 Mk. dem Vorstand
und den Beamten (5221 Mk.) vergütet, 56 280 Mk.
als
12
Proz.
Dividende
auf
die
Vorzugsaktien
(6 Proz.), 21420 Mk. als 7 Proz. Dividende auf die
Stammaktien (1 Proz.) verteilt, 3000 Mk. dem
Gebr.
Arnholdschen
Pensionsverein
Dem
Geschäitsbericht
der
Akt.
Fahrrad-
- Ges,
und
Ma-
schinenfabriken
vorm. H. W, Schladitz, Dresden entnehmen wir:
In 1914/15
gingen die Umsätze infolge des Krieges in allen
Abteilungen zurück; doch sei ein Ausgleich durch
Heeresaufträge geschaffen worden.
Auf Warenkonte' wurden M. 401315 (i. V. M. 295 048) vereinnahmt.
Nach M. 51552 (M. 25598) Abschrei-
bungen, M. 10878 (M. 1883) Ueberweisung an die
Reserve, M. 48 966 (M. 27 494) an den Delkredereund Dispositionsfonds und M. 10000 (0) an den
Unterstützungsionds
verbleiben
einschl.
M.
5757
(M. 6632) Vortrag M. 150975 (M. 42417) Reingewinn, aus dem, wie bereits gemeldet, 12 (6) pCt.
Dividende an die Vorzugsaktien und 7 (1) pCt.
an die Stammaktien verteilt und
M. 36 124 verstärkt werden soll.
7 Prozent Dividende
Cito-Werke
A.-G,.
der
Vortrag
auf
hat der Aufsichtsrat
der
Köln-Klettenberg,
beschlossen
der am
4. Januar
stattfindenden
(jeneralversammlung zur Verteilung für das abgelaufene Geschäftsiahr vorzuschlagen.
18 605.—
Mark sollen zur Bildung einer Sonderrücklage für
die Kriegsgewinnsteuer
verwendet
Der Abschluss der A. Horch&
werden,
Co. Moötor-
wagenwerke
Akt.-Ges. in Zickaui
5.
für das am 31. Oktober
beendete
Geschäftsjahr
1914/15 wird dem Vernehmen nach sehr befriedigende Ziffern aufweisen.
Wahrscheinlich
dürfte
indes der ansehnliche Mitverdienst nicht zum
Anlass
genommen
letzten
gunsten
einer
Jahre
und
an
Dividendenerhöhung
(15 pCt.)
weiterer
dem
Dividendensatze
festgehalten
innerer
Stärkung
1280,81
Zur Geschäitslage
bei der Firma
VereinigteKammerich- undBelter-und
Schneevoglsche Werke Akt.-Ges in
Berlin.
wir,-dass
ganz
das
Aus
die
Kreise
der Verwaltung
Gesellschaft
im laufenden
befriedigend
gute
Aufträge
beschäftigt
gewesen
vorliegen.
Das
ist,
nimmt
diesmal
eine
man
Teil für
der Ver-
an, dass es möglich sein wird,
Dividende
bringen, ihre Höhe
übersehen.
und
Unternehmen
ist zun Teil für Kriegszwecke,
zum
private Bauzwecke tätig. In Kreisen
waltung
hören
Jahre
zur
Ausschüttung
lässt sich allerdings noch
zu
nicht
zugewendet,
sowie 5561 Mk. als Vergütung dem Aufsichtsrat
(239 Mk.) gewährt werden, so dass 36 125 Mk. als
Vortrag auf neue Rechnung (57 57 Mk.) verbleiben.
Panzerkassen-,
Nr.
der
werden
des
zu-
Unter-
nehmens.
Die Produktion ist in ihrem vollen
Umfange bis in die beiden ersten Monate des
Jahres 1916 in Anspruch genommen.
Abschluss
der Automobil-
A.-G,Mülhauseni.
ziffern für 1914/15
Els.
tragen
u. Aviatik-
Zu den Abschluss-
wir nach, dass
aus dem
Reingewinn von 867 191 Mk. (i. V. 179364 Mk.)
eine Dividznde von 20 gegen i. V. 8 Proz. verteilt, der Reserve 390385 Mk. (12929 Mk.) zugewiesen,
für
Extraabschreibungen
auf
Immo-
bilien 230000 Mk., auf Dubiose 30 000 Mk. verwendet
und
15466
(86436
Mk.)
vorgetragen
werden.
Das Automobilgeschäft in Mülhausen
liege
mit
vollständig
Ausnahme
danieder.
der
Das
Reparaturwerkstätten
in Metz unterhaltene
Zweiggeschäft habe im Automobilfach glänzend
abgeschnitten; im Gegensatz zu der Lage in Mülhausen gestaltete sich hier die Absatzmöglichkeit
besser, Was die Flugzeugindustrie anbelange, so
sei die Gesellschaft
Aufträgen
habe
versehen
sich
bis Kriegsbeginn
gewesen.
veranlasst
Werkstätten
Das
gesehen,
in Mülhausen
zu
reichlich
mit
Unternehmen
die
bisherigen
räumen
und
den
Betrieb zu verlegen.
Für die Flugzeuge der Gesellschaft mache sich ein immer mehr gesteigertes
Interesse geltend, das nach dem Krieg zu den aussichtsreichsten Hoffnungen berechtige.
Nach
dem
Geschäftsbericht
der
Nürnberger Hercules-Werke A.-G., Nürnberg,
für das: am 30. September
zu Ende
gegangene (ieschäftsiahr bewegt
sich das (eschäft in Fahrrädern und in der elektrotechnischen
Abteilung in engen Grenzen, zumal es vielfach an
Materialien fehlte.
Heeresaufträge ermöglichten
es, den Betrieb in diesen Abteilungen aufrecht zu
erhalten.
Ebenso war die Gesellschaft in Lastkraftwagen andauernd beschäftigt und konnte ihre
(ziffernmässie
nicht
angegebene)
Produktion
steigern.
Das
zur
Ausdehnung
dieses
(ieschäfts-
zweigs
errichtete neue Fabrikgebäude
soll in
einigen Monaten in Betrieb genommen werden.
Die Bau- und Einrichtungskosten dafür kommen
erst
im
laufenden
(eschäftsjahre
zur
Verrechnung.
Die Bilanz zeigt bei I Million Mk.
Aktienkapital
und
225000
Mk. Reserven
eine
Kreditorensumme
von
57951
Mk.
(i. V.
65945
Mark, anderseits 343619 Mk. (359 611 Mk.) Debitoren
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
einschl.
und
Bankguthaben
Motorfahrzeug“
ein
(vermutlich
Bezug nehmer
Nr.
1280,81
„RADMARKT
und MOTORFAHRZEUG“
Seite
17
durch Kriegsanleihekäufe) auf 117 501 Mk. (21 022
Mark) erhöhtes Effektenkonto 31 005 Mk. (33 249
Mark) Wechsel
und 459024 Mk.
(341 765 Mk.)
Vorräte.
Von den Aussenständen in den deutschen
(irenzbezirken
sej
bisher
ein Teil
eingegangen, die Verwaltung halte es für genügend,
das Delkrederekonto II durch eine Zuweisung von
14 1558 Mk. auf 30 000 Mk. zu ergänzen.
dem besteht ein Delkrederekonto
Narbidlampen
in guter
(Ausser-
——.
I von 40 000 Mk.)
brauchbarer
Ausführung
Tropfsystem
——
liefert
Der Abschluss der Firma A. Hagedorn &
Co,„Celluloid-undKorkwarenfabrik
A.-G,„in Osnabrück,
für das am
beendete Geschäftsjahr
1914/15
hat
beruienden Generalversammlung steht.
Vorstand
und
Aufsichtsrat
werden
folgende
Gewinnverteilung
vorschlagen:
Abschreibung
auf
die
infolge
des Krieges
gefährdeten
ausländischen
Läger und Forderungen O (i. V. 50000 Mk.), zur
ordentlichen Reserve 12000 Mk. (i. V. 20 000 Mk.),
zur ausserordentlichen Reserve 0 (i. V. 20 000 Mk.),
O0
(i. V.
6377
Mk.),
5 Proz.
Divi-
dende = 50 000 Mk. (i. V. 6 Proz. — 60 000 Mk.)
und
Vortrag
41 130 Mk.
In der Generalversammlung
der
Archimedes,Akt.-Ges. für StahlundEisen1627000
in Berlin
Mk.
und
vertreten
Breslau,
waren,
wurde
in der
der
Ab-
schluss genehmigt und dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Die Dividende wurde
dem
Vorschlage
der Verwaltung
entsprechend
auf
12 pCt. (i. V. 5 pCt.) festgesetzt. Ueber die Aussichten wurde von der Verwaltung mitgeteilt,
dass man zwar für das Geschäftsiahr 1914/15 in
der Lage gewesen sei, eine Dividende von 12 pCt.
zur Ausschüttung zu bringen, für künftig
müsse
aber mit Rücksicht auf die kriegerischen Verhältnisse abgewartet werden,
ob die Erwartungen,
die
die
Verwaltung
hegt,
in
Erfüllung
gehen
werden.
Kapitalserhöhung.
lung
vorm.
der
Bremer
Louis
Frankfurt
a. M.
schaft,
Bremen,
am
15. November
wurde
die
Erhöhung
des
Aktienkapitals
200 000 Mk. auf 600000 Mk.
beschlossen.
1915
um
Die
Erhöhung ist dadurch durchgeführt, dass 200 auf
den Inhaber lautende zum Kurse von 107 Proz.
auszugebende Aktien von ie 1000 Mk. gezeichnet
worden
sind.
Kapitalserhöhung.
Das
Stammkapital
der
Firma
Kraftwagenund
FlugzeugZubehör Gesellschaft m. b.H, Berlin,
ist um 35 000.—
worden.
Mk.
auf
75000.—
Mk.
erhöht
(i. V. 55 154 Mk.).
* Die Generalversammlung der MannesmannMulag (Motoren- und Lastwagen A.-G.) in
Aachen,
findet am 23. Dezember statt.
Unter
anderem steht auf der Tagesordnung ein Antrag
auf Erhöhung des Aktienkapitals.
industrie
Mainzer Landstr. 82,
31. August
nach Ab-
schreibungen von 69715 Mk. (i. V, 112124 Mk.)
einen Reingewinn von 47 976 Mk. (i. V. 167515
Mark) ergeben, so dass einschliesslich 55 154 Mk.
Vortrag aus dem Voriahre (i. V. 44016 Mk.) ein
Betrag von 103 130 Mk. (i. V. 211 531 Mk.) zur Verfügung der auf den 17. Dezember d. ]J. einzu-
Giewinnanteile
.
Theodor Heiges,
In
der
Generalversamm-
Carosserie-Werke
Gärtner,
In Konkurs geriet
matik, G.m. b.H.
de Securitas-Pneuin Bremen,
Industrie-
strasse 11. Verwalter
mann, Bremen;
die
15. Januar 1916.
ist Rechtsanwalt Dr. HeineAnmeldefrist läuft bis zum
* Warenzeichen
207021 E. 11374
in Klasse
10 wurde unter
bezw. 207022 E. 11373 für
Nr.
die
Express-Fahrradwerke
markt (Oberpfalz), am 12. 11.
A.-G,
Neu1915 als Waren-
zeichen für Fahrräder,
Fahrradteile und FahrradZubehör, Landfahrzeuge, Automobile und Automobilzubehör in Schattenschrift das Wort „Express“
eingetragen, wobei durch den Anfangsbuchstaben
E in schwarzer Zierschrift ein N bezw. ein H durchgezeichnet ist.
„Sitzgehäuse“
des
die
Berliner
wird
einer
gehen,
Besprechung
zeigt
mit
In
berichtet:
Verdeutschungsbestrebungen
Polizeipräsidums
bei
statt Karosserie.
Tageblatts
sich
den
Nr.
Wie
des
612
weit
Berliner
daraus,
dass
Vertretern
der
Waeenfabrikanten für das Wort Karrosseeie allen
Ernstes „Sitzgehäuse“ vorgeschlagen wurde.
Es
bedurite erst einiger drastischer Vergleiche seitens
der Wagenbauer, bis der Verdeutschungsausschuss
das etwas
kühne Wortgebilde
fallen liess.
Aktiengesell-
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
und Motorfahrzeug“
Bezug nehmen,
Seite
18
„RADMARKT
und MOTORFAHRZEUG“
Das „Kapezet‘ abnehmbare Stahlrad im Felde.
Untenstehende Aufnahme zeigt einen Röntgenwagen
auf Kapazet-Rädern.
Der Wagen ist stets ausserordentlich in Anspruch genommen gewesen, besonders
Felde
die
überaus
einfache
und
schnell
wirkungen
BEE
—
er
-
r,
ar:
Dipl.-Ing.
die
15
A.
Organisation
Abbildungen
G.
von
von
Loewe,
„Kon-
Kraitiahrzeugen
und
des Konstruktionsbüros“.
Mit
und
100
Berechnungstafeln.
Automobiltechnische
Bibliothek.
Band
VIi.
iür die Kraftwagenkonstruktion erschienen.
Das
Buch ist in drei Abteilungen zergliedert.
In der
ersten sind Berechnungsmethoden
für sämtliche
rechnerischen Ermittelungen, welche bei dem Eniwurie von Neukonstruktionen normaler Kraitfiahr-
zeugtypen vorkommen, entwickelt und zusammenDer Voraussetzung des Werkes,
praktischen Gebrauch bestimmt
sprechend,
einfachste,
worden.
welches
ist, ent-
sind die Berechnungsformeln auf ihre
bequem brauchbare Gestalt gebracht
Es
verdient
besonders
neue
weitgehendst
Stellen
sind,
interessante
eingeführt.
In
um
Rechnung
dieses
zu
Berechnungs-
solcher
Weise
ist
im
ersten Teile des Werkes der ganze Kraftwagen
durchgearbeitet.
Der zweite, aus Berechnungstafeln bestehende, Teil bezweckt, die bisher in
>
keiner
Preis geb.
11,50 Mk.
Berlin
1915.
Verlag
M.Krayn.
in gediegener Ausstattung der „Automobiltechnischen Bibliothek“ ist das genannte Hiliswerk
gestellt.
tür den
methoden
Stösse
vielen
U ce
Bücherschan.
struktionsberechnungen
An
erreichen,
zu bewerk-
=
der
getragen.
Auswechselbarkeit.
RI
1280/81
ist nicht nur den leicht zu ermittelnden ruhenden
Belastungen, aber den im Kraftwagen hauptsächlich zur Geltung kommenden dynamischen Ein-
während der letzten schweren Kämpfe in der Champagne.
Die Aufnahme
des Bildes erfolgte erst
kürzlich; die Räder haben allen Anforderungen
glänzend entsprochen.
Besonders rühmt man im
stelligende
Nr.
hervorgehoben
zu werden, dass auf Festigkeitsberechnungen aller
Kraitwagenteile grösster Wert gelegt ist. Dabei
Weise
organisierte
Berechnungstätigkeit
des Konstruktionsbüros, in eine scharf bestimmte
Form zu bringen.
Die Tafeln stellen Berechnungsformulare für alle im Kraftwagen vorkommenden
Maschinenteile dar und sollen von den Konstruktären
zu
allen
rechnerischen
Ermittelungen
benutzt werden.
Dadurch kann nicht nur viel Zeit
erspart und die Arbeit erleichtert werden, es werden aber auch bleibende Unterlagen und Belege
für die einem Entwurie zugrunde liegenden Ermittelungen
von Abmessungen geschaffen.
Im
Interesse der Einheitlichkeit und Uebersichtlich-
keit der Büroorganisation ist die Schaffung solcher
Formulare lebhaft Zu begrüssen.
(Dieser Teil des
Werkes
wird
vom Verlage auch in Gestalt von
periorierten
Blöcken
aus
einseitix bedruckten
Formularen zum Preise von Mk. 5.— für einen
Satz abgegeben.)
Alle die in den Tafeln verwandten Formeln sind durch die Ausführungen des
ersten Teiles erklärt und begründet.
Im dritten
Teile ist die Organisation des Konstruktionsbüros
eingehend besprochen.
Der Verfasser geht hier
von dem Gesichtspunkte aus, dass es notwendig
ist,
für
alle
einheitliche
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
Tätigkeiten
und
des
organisch
und Motorfahrzeug“
Konstruktionsbüros
zusammenhängende
Bezug nehmen.
Nr.
„RADMARKT und MOTORFAHRZEUG“
1280,81
Ordnung
zu
schaffen,
dank
welcher
iede
vor-
genommene Arbeit aus den vorhandenen Auifzeichnungen
nachträglich
leicht
festgestellt
werden
kann.
Die
vorgeschlagenen
und
eingehend
be-
schriebenen Organisationsmethoden
sind im besonderen
der im Kraitfahrzeugbau
unvermeidIıchen Notwendigkeit von nachträglichen Aenderungen angepasst, wobei auf die Grundzüge der
zeitgemässen
Massenherstellung
und
Normali-
sierung
Als
weitgehende
wertvoller
Rücksicht
Beitrag
zur
genommen
wird.
maschinentechnischen
Das
grosse
Hause
Vaterhaus..
Mittel
mit
Oskar
Usedom.
Mit
mehrfarbiger
schlagsZeichnung
von
Mar
4 Mark,
(Gebunden 5 Mark.
Dieser bedeutsame
Seiten
aus:
einmal
Schilderung
des
von
Brösel.
Roman
durch
Um-
Geheitet
fesselt von zwei
die
anschauliche
Flugtechnischen,
die
den
dass
man
das
der
immer
wieder
noch
des
nicht
zu
erfahren,
gefunden
Büchleins.
wohl-
Weihnachisbitte.
Es
fliehet zur Neige
das
eiserne
Jahr,
Da Schreck und Not für die Krüppel war.
12 Wochen ringsum bei Tag und bei Nacht
Erbebte die Erde, es tobte die Schlacht,
Entwickaus der
Da
löste das
strophe
Drum warten die Krüppel zur Weihnachtszeit
Auf tröstende Liebe in ihrem Leid,
Wo jemand aus Weh weiss Freude zu machen
Da herrlicher Sieg und seliges Lachen!
Die
stillt nur die
ein
Opfer
ihres
Berufes
Liebe.
Der
Verfasser,
der
Stabsofiizier im Osten kämpft,
technischen
Einzelheiten
und sein Können
früheren Romane
aufs
und
ihrer
vertraut
als Schriftsteller ist durch seine
erwiesen. So ist das Buch nach
zwei Seiten hin eines starken
und wird unbedingı seinen Weg
Interesses
machen.
sicher
Die Weihnachts-Nummer des „Motor“ (Verlag Gustav Braunbeck G. m. b. A. Berlin W. 35,
Pr.
Mk.
1.)
Aus
dem
Inhalt:
„Der
Industrie im Kriege* (ill.) — „Zum 25jährigen Be-
stehen
der
türkheim“
spiegel“
Daimler-Motoren-Gesellschaft
(ill) —
—
Bücherschau
„Geschwaderflüge“,
„Seltsame
—
Unter-
„Wolken-
Fliegerlandungen“
Kriegsauszeichnungen
Industrielles — Handelsnachrichten
kraftwagen A.G.
—
(ill)
Die
—
—
Feld-
aus
Angst
unsre
Schwachen.
Liebe,
die stark
wie
der Tod.
—
Für seine vielen Krüppelkinder, Krüppellehrlinge, Idioten, Siechen, die durch den Krieg viel
Leid und Not erlitten und zugleich für seine im
Reservelazarett des Krüppelheims verpflegten Verwundeten bittet um freundliche Liebesgaben zum
Trösten und Erfreuen
Braun, Superintendent
Krüppelheim
Untersee-
bootkrieg in den Dardanellen“ von Rudolf Zabel
(Mit eigenen Aufnahmen des Verfassers), „England als Scheininsel‘“ Schluss. (ill.) — „Im Auto an
der Front“ (ill.) — „Der Luft-Seekrieg auf der
Adria“ (ill.), „Eine empfindsame Zeppelinfahrt“
von Fr. Mörstedt, Obermaschinist an Bord eines
Zeppelinluftschiffes
„Als Kraitwagenführerin
im Felde‘ Erlebnisse von Annemarie Reimers
(ill.) — „Die österreichisch-ungarische Automobil-
Schwert
O herrlicher Sieg, o seliges Lachen!
. Verjagt sind die Russen, geblieben die Not,
gegenwärtige
als
ist mit den iluggenaueste
hat,
Dasselbe
Enttäuschung ihrer Ehe sich dem Flugzeug verschrieben hat, alle Wonnen
und Leiden
des
Fliegerlebens
durchmacht
bis
zur
Endkata—
ohne
eigenen
kommt.
schildert weiter in beredten Worten, wie herrlich
eigener Grund und Boden und ein eigenes Dach,
und wie man das alles erwerben kann. Zahlreiche
Abbildungen von bescheidenen Einfamilienwohnhäusern begleiten den einschmeichelnden Text, so
dass wir das Werkchen gerne warm empiehlen.
gischen. Es ist das erste Mal, dass eine Fliegerin
zum Mittelpunkt eines Romans gemacht wird, und
der
die
und
Richtige
Grundton
unterrichteten Fachmann verrät, dann aber durch
die meısterhaite Merausarbeitung
des Psycholo-
wir folgen mit starkem Miterleben
lung dieser unerschrockenen Frau,
noch
wohnung
zu Mietwohnung
ziehen, um immer
wieder in neue unerireuliche Umgebungen sich
ist
Fliegerin
heute
idyllischen
Garten
gesellschaft, Wiesbaden.
„Was ist eigentlich ein Vaterhaus“? — Diese
Frage,
die der Verfasser eines der ungezählten
Kinder stellen lässt, die mit den Eltern von Miet-
werden.
einer
man
19
64 Seiten
mit zahlreichen
Hausplänen
in 60
Abbildungen nebst Angabe der Baukosten, Preis
Mk.
1.— (Porto 10 Pig.)
Heimkulturverlags-
einzugewöhnen
Roman
Wie
leicht zu einem
ertragreichem
und Organisationswissenschaft verdient das Werk
ernste Beachtung
und kann
der Kraftwagenindustrie und den Fachleuten bestens empfohlen
Höhenrekord..
Seite
Angerburg
Ostpr.
Fragekasten.
(Antworten, welche uns auf die in dieser Rubrik veröffentlichten „Anfragen“
aus unserem Leserkreise eingehen,
veröffentlichen wir unter der Nummer der Anfrage, dagegen
können wir Offerten und Drucksachen, welche uns als Antworten zugehen, nicht weiter befördern, weil ein großer Teil
der Anfragen anonym eingesandt wird.
D, Red.)
Anfrage.
Nr. 1462. (Wiederholt.) Wie oxydiert bezw. brüniert
man Teile von Fahrrädern, als Naben, Lenkstangen, Bremsen usw.?
Nr, 1464. (Wiederholt.) Wer ist der Fabrikant des
Bei Bestellungen wolle man stets auf „Radmarkt
Taschenfeuerzeuges Marke
(D. R. G. M. und D. R. P. ang.).
und
Motorfahrzeug“
„K.W.“
Bezug nehmen,
Seite 20
„RADMARKT
und
Nr.
1465. (Wieedrholt.) Wie stellt man Gummilösung aus alten Luftschläuchen her?
Nr. 1466. (Wiederholt.)
Welche Firmen fertigen
Pedale für Fahrräder etc. an?
Nr. 1469.
(Wiederholt.)
Wer liefert Formen zum
Pressen
von
komplette
Nr.
1472.
Leder
für
Fahrradsättel,
==
Reparaturen
Vernickeln
Emaillieren
event.
Anlagen?
(Wiederholt,)
aller
Welche
Firma
Arten
Fahrräder
G. Hilbert & Co.
fabriziert
Ersatz für Vollgummi?
Nr. 1473. (Wiederholt.) Wer kann leichte Motorradrahmen komplet mit Rädern liefern?
Nr. 1474. (Wiederholt.) Wer vertreibt bezw. fabriziert
die Kaisermangel,
die im Versandhause
von Ladewig in Prenzlau verkautt wurde. Die
Adresse wird erwünscht zur Beziehung
von
Ersatzteilen
Nr. 1280/81
MOTORFAHRZEUG"
Oberschaar
bei
Freiberg
5a.
(Ersatzzalinrädern).
tür
Gewindeschneid-
Nr. 1475. Wer ist Fabrikant der Jolika- Batterie?
Nr. 1476. Wer ist der Fabrikant der schwachen
Metallringe
zum
Befestigen
der
Pumpennippelan Pumpenschläuche?
Können etwa 10 mm breit und aus beliebigem
Material sein?
Nr. 1477.
Wer fabriziert oder liefert emaillierte
(innen weiss) Stahlblechkessel
in allen
Grössen?
Leder
für Sättel
Nr. 1478.
Wie färbt man
und Taschen haltbar gelb und braun ohne
Abfärbung ?
zz
Werkzeuge
F nt
r Ten
=
urd
u
bahrıaa-,
Reparatur.
Auionmminau
—
Sauberste
Ausführung — Weitgehendste
&
Garantie
;
ae
Antworten.
Nr. 1454. Maschinen zur Herstellung von Schmutzblechen
liefert A. Wendland,
BerlinCharlottenburg, Lützowerstr. 6.
Nr. 1455. Maschinen zur Herstellung von Fahrradsatteldelken liefert A. Wendland, BerlinCharlottenburg, Lützowerstr. 6.
Nr. 1457. Schnellbohrmaschinen liefert A.
Wendland,
Berlin-Charlottenburg,
Berliner
Berlin
Nr.
Nr.
1468.
Metallwaren - Industrie
S., Ritterstr.
A.
Wendland,
Ely,
Berlin-Char-
lottenburg, Lützowerstr. 6, liefert geiragte
Maschinen zur Herstellung von Fahrradspeichen
und Nippel.
1469.
Formen zum
Pressen von Leder für
Fahrradsättel, auch komplette Anlagen, liefert
A.
Wendland,
burg, Lützowerstr.
Nr.
Paul
21.
Berlin-Charlotten6.
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Verantwortlich für die Redaktion: Gustav Riefenstahl, Bielefeld.
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Rad-Markt und Motor-Fahrzeug 11 Dezember 1915
- From
- 1915
- Pages
- 24
- Type
- Magazine
- Country
- Germany
- Brand
- Rad-Markt und Motor-Fahrzeug
- Source
- Volker Bruse
- Added at
- 11/10/2021
- Tags
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