Kaiser Schwingrahmenfederung Patent  1949

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Erteilt auf Grund des Ersten Überleitungsgesetzes vom 8. Juli 1949 (WIGBI. 5.175) BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AUSGEGEBEN AM 7. MAT 1951 DEUTSCHES PATENTAMT PATENTSCHRIFT M805 12] KLASSE 63h GRUPPE 204 51203 1/ [63h D Johann Kaiser und Hermann Kaiser, München sind als Erfinder genannt worden Hermann Kaiser und Johann Kaiser, München Schwingrahmenfederung für Fahrräder und Motorräder Patentiert im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6. August 1949 an Patenterteilung bekanntgemacht am 8, März 1951 Die Erfindung bezieht sich auf eine Schwing- rahmenfederung für Fahrräder, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Motorräder, bei deten das in einer Schwinggabel gelagerte Hinterrad in zur Fahrbahn senkrechter Richtung durchfedern kann. Die Erfindung besteht vornehmlich darin, daß die aus Flachrohren gebildete Schwinggabel mit dem in ihr gelagerten Hinterrad in einem in unmittelbarer ! Nähe des Tretradlagers liegenden und mit diesem festverbundenen Gummigelenk federnd gelagert ist. Dabei besteht das Gelenkstück aus einem beispiels- weise durch Schweißen mit Tretlagerkörper ver- bundenen, kastenförmig ausgebildeten Blech, das an der Schweißverbindungsstelle rohrartig umgebogen ist und dadurch die Pfanne eines Gelenkes hildet. In diese Pfanne greift ein ebenfalls rohrartig um- | | Lösen dieser Mutter die Vorpressung des Gummi- gebogenes Blech ein, das seinerseits mit der Schwinggabel verbunden ist. Zwischen dem kasten- förmig ausgebildeten oheren Blech des Gelenkstücks | und dem dazu verdrehbaren. mit der Schwinggabel verbundenen unteren Blech befindet sich ein Gummi- körper, der die Federung der Schwinggabel bewirkt. Gummigelenke, die als Federelement gebraucht werden, sind zwar an sich bekannt, doch wird bei diesen die Gummieinlage bei der Federung auf Torsion beansprucht. Der Gummikörper, der hei der Erfindung verwendet wird, ist im Gegensatz dazu lediglich auf Druck beansprucht und demzu- folge wesentlich länger haltbar. Von der bekannten Eigenschaft der guten Dämpfwirkung bei Gummi- federung wird bei der Gelenkausbildung gemäß der Erfindung ebenfalls Gebrauch gemacht. Durch den die zueinander beweglichen Bleche und den Gummikörper durchdringenden Schrauhen- bolzen mit Flügelmutter kann durch Anziehen bzw. körpers und damit die Federwirkung verändert und leicht für die verschiedenen Belastungen eingestellt 805 121 und den wechselnden Bodenverhältnissen angepaßt | werden. In den nachfolgend beschriebenen Figuren sind weitere Einzelheiten des Erfindungsgegenstandes beschrieben, wobei die Erfindung jedoch nicht auf die dargestellte Anordnung und Ausbildung der Einzelteile beschränkt sein soll. Fig. ı zeigt eine Gesamtansicht des Fahrrades mit den Merkmalen der Erfindung. Fig. 2 aus Leder oder Gummi vorgesehen, die das Gelenk selbst vor Schmutzeindringung sichert. In zusätzlicher Ausbildung der Erfindung kann eine Rahmenstrebe zwischen dem Sattelstützrohr 15 und dem Ende der Schwinggabel 2 vorgesehen sein, die aber nicht als starre Strebe ausgebildet sein soll, | da sie ja sonst die Schwingbewegung des Hinter- rades ausschalten würde. Vielmehr muß sie sich ; dieser Schwingbewegung anpassen können. Zu die- und 3 zeigen die Anordnung und Ausbil- : dung des Gelenkstückes in Seiten- und Draufsicht. : Fig.4 gibt einen Schnitt nach IV-IV gemäß Fig 2 wieder. Das Hinterrad ı ist in an sich üblicher Weise in einer Schwinggabel 2 gelagert, die über das Gelenk- stück 3 mit dem Tretlager 4 gelenkig verbunden ist. Das Gelenkstück selbst besteht aus einem kasten- förmig ausgebildeten Blechstück 5, das an der Tret- lagerseite rohrförmig abgebogen und an dieser Stelle mit dem Tretlagerkörper 6 fest verbunden, beispiels- weise verschweißt ist. In die rohrförmige Ab- biegung des Blechkörpers 5 greift ein Blech 7 ein, das an dieser Stelle ebenfalls rohrförmig abgebogen ist, während es an seinen Seiten mit der aus Flach- rohren 8 gebildeten Schwinggabel 2 verschweißt ist. Das gebogene Ende des Bleches 7 wird in Art eines Bajonettverschlusses in die rohrförmige Abbiegung des Blechkasten 5 eingebracht, wobei zur Verhütung des Fressens zwischen. den drehbaren Teilen des Ge- lenkes noch eine Bronzebüchse vorgesehen sein kann. Mit Fett eingesetzt, bedarf dieses Gelenk keiner weiteren Wartung. Zwischen dem Blech- kastenteil 5 und dem diesen gegenüber verdrehbaren Blech 7 befindet sich ein Gummikörper 9. Dieser Körperg ist nun nicht, wie bei den bekannten Gummifederungen dieser Art, mit den Metallteilen sem Zweck ist die Strebe 16 als ein Teleskoprohr ausgebildet und dadurch in der Länge veränderbar. Aus den gleichen Gründen ist es notwendig, die Verbindungsstellen dieser Strebe sowohl mit dem Sattelstützrohr ı5 als auch mit der Schwinggabel 2 : gelenkig auszubilden, was mit an sich bekannten durch Vulkanisieren verbunden, sondern wird ledig- ' lich durch den Schraubenbolzen ıo in seiner Lage gehalten. Der Bolzen 10 durchdringt sowohl das Blech 7 als auch das Blech 5 und den dazwischen- liegenden Gummikörper. Da nun bei der Schwin- gung der Gabel 2 und des mit ihr verbundenen : Bieches 7 eine geringfügige Verschwenkung des Bolzens ı0o unvermeidbar ist, weist der Bolzen in den Blechbohrungen so viel Spiel auf, daß dieses Verschwenken ohne Beeinflussung der Federung möglich ist. Der Schraubenbolzen 10 trägt eine Flügelmutter ıı, durch deren Anziehen bzw. Lösen der Abstand zwischen dem Blech 5 und dem Blech 7 vergrößert bzw. verringert werden kann. Dies wirkt sich für den dazwischenliegenden Gummikörper da- hingehend aus, daß dieser eine verschiedene Vor- pressung erhält und damit die Federwirkung beein- flußt. Der Bolzen 10 ist durch eine Nase oder son- stige Sicherung im Blech 7 gegen \Verdrehen gesichert. In Länge des Gelenkstückes sind die Flachrohre der Schwinggabel auf ihrer Unterseite durch ein | Blech ı2 abgedeckt, welches eine Bohrung 13 zum Durchstecken des Schraubenbolzens ıo aufweist. Hierdurch wird das Eindringen von Schmutz in den | Gummikörperraum verhindert. Zum gleichen Zweck | ist an dem Kastenblech 5 eine Schutzeinrichtung 14 | einfachen Mitteln möglich ist. Die Strebe 16 dient dem Zweck, im Bedarfsfalle einen Gepäckträger an- zubringen oder eine Trägerstütze für einen einzu- bauenden.Hilfsmotor zu bilden. PATENTANSPRÜCHE: i. Schwingrahmenfederung für Fahrräder und Motorräder, bei denen das in einer Schwinggabel gelagerte Hinterrad in zur Fahr- bahn senkrechter Richtung durchfedern kann, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Flach- rohren bestehende Schwinggabel mit dem in ihr gelagerten Hinterrad in einem unmittelbar an dem Tretradlager angeordneten und mit diesem festverbundenen Gummigelenk federnd ge- lagert ist. 2. Schwingrahmenfederung nach Anspruch ı, dadurch gekennzeichnet, daß das in unmittel- barer Nähe des Tretlagers angeordnete Gelenk- stück aus einem z. B. durch Schweißen mit dem Tretlagerkörper verbundenen, kastenförmig aus- gebildetem Blech besteht, das an der Schweiß- verbindungsstelle des Tretlagerkörpers rohr- artig umgebogen ist und dadurch eine Gelenk- pfanne bildet, in die ein an dieser Stelle gleich- falls rohrartig umgebogenes Blech eingreift, das mit dem Schwingrahmen fest verbunden ist, wo- bei zwischen dem kastenförmig ausgebildeten oberen Blech und dem mit dem Schwingrahmen verbundenen unteren Blech ein die Federung be- wirkender Gummikörper angeordnet ist. 3. Schwingrahmenfederung nach den An- sprüchen ı und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummikörper durch einen sowohl diesen Gummikörper als auch das obere und untere Blech durchdringenden Schraubenbolzen in seiner Lage gehalten wird, wobei eine auf dem Schraubenbolzen sitzende Flügelmutter durch Anziehen bzw. Lösen eine Regelung der Feder- wirkung ermöglicht. 4. Schwingrahmenfederung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrauben- bolzen in dem oberen und unteren Blech mit so viel Spiel eingesetzt ist, daß die bei der Schwing- bewegung notwendigerweise auftretende Lagen- veränderung des Schraubenbolzens gewähr- leistet ist, 805 121 5. Schwingrahmenfederung nach den An- sprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenbolzen in dem unteren Blech durch eine Nase oder sonstige Sicherung gegen Ver- drehen gesichert ist. 6. Schwingrahmenfederung nach den An- sprüchen ı und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Sattelstützrohr und dem Hinter- radlager der Schwinggabel eine gegabelte Rahmenstrebe vorgesehen ist, die teleskopartig verlängerbar und an den Verbindungsstellen mit dem Sattelstützrohr und dem Schwinggabelende gelenkig so verbunden ist, daß durch sie die federnde Bewegung der Schwinggabel nicht be- hindert wird. 7. Schwingrahmenfederung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die teleskopartig verlängerbare Rahmenstrebe zur Befestigung eines üblichen Trägers zur Aufnahme von Ge- päck oder auch eines Hilfsmotors dient. ( ı \CLLUINM Zu der Patentschrift 8 0 5 1 2 1 K1.63h Gr. 204

Kaiser Schwingrahmenfederung Patent 1949


Von
1949
Seiten
3
Art
Patentschrift
Land
Deutschland
Marke
Kaiser
Quelle
Heinz Fingerhut
Hinzugefügt am
30.05.2019
Schlagworte
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