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nſchriften der Gaufportwarte
: Albert Odwald, Königsberg i. Pr., Speichersdorfer
Straße 163 -
Gau 3: Wilh. Beyrow, Pommerensdorf, Auguſt-Bebelſtr. 18 -
Gau 4: Seinri<h Martens, Bergedorf b. Hamburg, Sekt 8
Gau 5: Joh. Poggenſee, Kiel, Feldſtraße 27 - j Re 9
Hau 6: Adolf Meyer, Harburg-Wilhelmsburg |, Eliſenſtr. 2 Be I
Gau 7: Karl Goldmann, Görlig, Sonnenjtraße 11 p. = 8
Gau 8: Richard Brühl, Breslau VI, Leuthenitiage68 °
Gau 9: Sugo Scheler, Berlin-Lankwitz, Kaiſer-Wilhelmſtr.28 |f:
Gau 10: Wilhelm Wiene>e, Hannovex-L,, Nedderfeldſtr. 17a .
Gau 11: Otto Müller, Halberſtadt, Sohannesbrunnen 1. :
Gau 12: Walter Krauß, Gladbe> i. Weſtf., Karlſtraßze8-
Gau 18: Ricard Seidel, Köln-Höhenberg, Erfurter Str. 8
Gau 14: Felix Göße, Leipzig CI, Wallwisjtrage 3
Gau 15: Paul Breyer, Dresden-A. 28, Gohliſer Straße 30 N
Gau 16: Hermann Staude, Zſchernitzſh bei Shmölln i. Th.
Gau 17: Paul Jähntſch, Halle a. Saale, Harz 2
Gau 18: Konrad Germeroth, Frankfurt a. M., Feldbergſtr. 8 È tf
Gau 19: Gregor Bayerl, Nürnberg, Schillerſtraße 17 |}
Gau 20: Ludw. Lindhuber, München. Weſtenriederſtr: 19/0 * (S4 /
Gau 21: Karl Schinid, Feuerba<h, Bahnhofſtraße 6 E
Gau 22: Paul Volk, Mannheim-Waldhof, Alte Frantjurter
Straße 32 .
2 Max Schuſter, Freiburg i. B. EO erStraße 12, I
Radſhort - Handbuch
für die
Mitglieder des AUrbeiter-Had- und.
-Straftfahrer- Bundes Solidarität
enthaltend
MWerfungs- Beftimmungen
fiir alle Sparten des Bundes
ſowie
Anweiſungen
für die Sport-Ausfchüfle und
Schiedsgerichte
Nach den Beſchlúſſen des Bundestages 1931 bearbeitet von
A. Frahnert und W. Jrmiſ<
Ausgabe 1932
Verlag Axbeiter-Rad- und -Kraftfahrer-Bund Solidarität
Offenbach am Main
Drudſcr, 993 — I — 22. 9. 31 — 6000
Der Nahdrud, aud auszugsmweile, ijt nur mit der Genehmigung
der Verfaſſer und des Verlags geſtattet.
Ueberſeßungsre<t vorbehalten.
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Inhalts-Ueberſicht
Vorworte
Die Arbeitsverteilung zwiſhen den Bezirks-Sport-
ausſ<hüſſen, Bezirksvorſtänden und Bezirks-Werbe-
ausſhüſſen 5
Sportausihüjle, Richtlinien und Arbeitsbeſtimmungen \
Berfehrsregelung und N IPO
Straßenfahren FR ö
Yahr und Signalordnung |
Wertungsbeſtimmungen für Ausfahrten u. Wander-
fahrten . E
Statiltifbogen für Ausfahrten
Meldeitafetten ;
Mettfahrordnung und Mertungsbejtimmungen
Durchführung der Meiſterſchaften . E:
Korſo-Fahrordnung und Wertungsbeſtimmungen n für
Korſo-Wettbewerbe SEE
Langſamfahren, Wertungsbeſtimmungen
Zuverläſſigkeitsfahren IRE 3
Stafetten-Wettfahren
Bahn-Wettfahren
Formulare für Straßen- und Bahn- -Wettfahren
Wertungsbeſtimmungen für Motorradfahrer
Saalradſport
Wertungsbeſtimmungen für Reigen- -Wettbewerbe
Beſtimmungen für Reigen-Schiedsgerichte
Formulare für Saalſport-Wettbewerbe . .
Die Wertung bei Kunſtfahrer-Wettbewerben
Reigenzeichnen für Wettbewerbe : i
KRadjpiele, Wertungsbeitimmungen und "Spielregeln :
Saaltadball und Radpolojniel RE
Sedhjer-Radball, Spielteoeln .
Radpoloipiel, Spielregel x
Formulare für Radſpiel -Wettbewerbe
Die Spieleinteilung bei e INI
Spielfelder . ; i
eE Proteſtordnung
Schiedsrichter .
Sonſtige Radſpiele
Geſhmüc>te Gruppen im Radlerfeſtzuge
Bundes-Werbe-Fahrtage :
Die Organiſation der Sportausſchüſſe
Die Gaubundeinteilung : x
Fahrvorſchriſten und Kennzeichen 5
Seite
=D
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Vorwort
Die Wettfahrbeſtimmungen des Arbeiter-Radfahrerbundzs
Solidarität gründen fi) auf die in unſerem Bunde vorherrſchen-
den Anſchauungen und Gebräuche. Unter Yusihaltung jeglicher
Preis- und Kranzjägerei gilt nur Punkt- und Zeitwertung.
Unſere Mettfahrbejtimmungen bilden nit der Weisheit
legten Schluß, jondern jie jind vielmehr jederzeit und in allen
Teilen als veränderlic zu betrachten. Sie haben jich der jewei-
ligen Entwi>lung der ſportlichen Wettbewerbe in unſerem Bunde
anzupajjen und mit ihr fortgejegt gleihen Schritt zu halten. Dar-
um müſſen ſämtlihe Sportausſhüſſe an der Ausgeſtaltung der
Wettfahrbeſtimmungen mitarbeiten, indem ſie dauernd ihre Be-
obachtungen und Erfahrungen beſprechen und dana<h dur gut
durchdachte Ihriftlihe Feſtlegungen Aenderungen anregen. Das
- gibt reichlihe Gedanfenarbeit für die Fahrwarte, die Sportaus-
Ihüjje und — die Schiedsrichter.
Der Zwed der Wettfahrbejtimmungen beiteht darin, gleiche
Bedingungen und Worausjegungen, oder, mit anderen Morten
gejagt, gleihe Waffen für alle in Wettbewerb Tretenden
u gewährleiſten und gleichzeitig jedes Mittel zu erſhöpfen, um,
eit es überhaupt möglich iſt, den Beſten im Wettbewerb ein-
wandfrei feſtzuſtellen. Faſſung, Form und Inhalt der Wettfahr-
beſtimmungen werden ſih daher jeweils den im Bunde Herrſchen-
den Strömungen und Meinungen E haben.
Man ſagt, der Sport befreie die Ausübenden vom Egoismus,
erziehe jie zu Charakteren, die au während des Wettbewerbes
ihr Temperament zu meiſtern wiſſen, und fördere aufs innigite
Kameradſchaft und Freundſchaft. Hoffen wir, daß dieſes Woct
allezeit für das Auftreten und die Haltung unſerer Sportler be=
ftimmend bleibt. Und darum ein kräftiges „Friſhauf“ allen
Set! unſeres Sportes. Die Gauſportwarte.
Offenbach a. M., im November 1924.
Vorwort zur NAusgabe 1927
Von der Ausgabe 1925 wurden 4000 Exemplare am 1. Sanuar
1925 als erſte Auflage gedru>t. Dieſe war binnen drei Monaten
vergriffen, ſo daß eine zweite Autione von 3000 Exemplaren
gedru>t werden mußte, die bereits am 1. April 1925 fertiggeſtellt
wurde. Der Inhalt des Buches war in dieſen zwei Auflagen
E Aber eine am 10. Januar 1926 in Leipzig abge-
altene Gauſportleiterkonferenz jowohl als auch der Karlsruher
Bundestag beihlojjen Erläuterungen, Ergänzungen und Wende-
rungen der MWertungs, und anderer jportliher Beſtimmungen.
Darum wurde die Ausgabe 1927 notwendig. Nunmehr gelten die
Beltimmungen der Ausgabe 1925 nicht mehr, denn vom 1. Januar
1927 an haben nur Gültigkeit die Beſtimmungen in der Faſſung
der Ausgabe 1927. Der Bundesiportausihuf.
Borivort zur Ausgabe 1929
Die Entwi>lung unſeres Sportbetriebes bedingt, daß die
Wertungsbeſtimmungen immer beſſer ausgebaut werden müſſen,
damit Meinungsverſchiedenheiten über die Auslegung der Beſtim-
mungen auf ein Mindeſtmaß beſchränkt bleiben.
Die Gauſportleiterkonferenz in Leipzig und der Bundestag in
Samburg haben mancherlei Ergänzungen und Aenderungen der
Wertungsbeſtimmungen beſchloſſen. Neu hinzugekommen ſind die
Wertungsbeſtimmungen für Zuverläſſigkeitsfahrten und Tempo-
fahrten der Motorradfahrer. Auch für das Mannſchaſtsfahren
auf der Straße ſind Beſtimmungen feſtgelegt worden. Dadurch
wurde der Jnhalt reichhaltiger und vollkommener. Aufgabe der
Fahrwarte, Sportausſchüſſe und Schiedsrihter muß es au< in
Zukunft ſein, auf etwaige Mängel hinzuweiſen, denn nur duch
die Mitarbeit aller Funktionäre unſeres Bundes ijt es möglich,
den Suhalt des Buches ſo zu geſtalten, daß es Meinungsverſchie-
denheiten über die Auslegung der Beſtimmungen in Zukunft gar
niht mehr geben fann.
Mit dieſer Ausgabe verlieren alle früheren Beſtimmungen
ihre Gültigkeit. Es gelten vom 1. Januar 1929 nur die in dieſem
Buche enthaltenen Beſtimmungen.
Der Bundesſportausſhuß.
Borworét zur Ausgabe 1932
Zum vierten Mal bringen wir das Radſporthandbu<h her-
aus. Seit dem Iahre 1925 iſt es ein unentbehrliher Berater für
alle Bundesgenoſſen, die auf jportlihem Gebiet tätig ſind. Die
Ausgabe 1932 iſt neu bearbeitet. Es ſind alle Beſchlüſſe des
"Münchener Bundestages über die ſportlichen Beſtimmungen
darin feſtgelegt. Das Buch wird aud fernerhin der. unentbehr-
lihe Helfer in allen Angelegenheiten unjeres Sportbetriebes
lein und dazu beitragen, nod) mehr Anhänger und Kenner des
Urbeiter-Rad- und -Kraftfahrerjportes zu gewinnen.
Alle früheren Beſtimmungen verlieren mit diejer Ausgad:
ihre Gültigkeit. Vom 1. Sanuar 1932 an gelten nur die in diejfem
Buche niedergelegten Beſtimmungen.
Der Bundesiportausihuß.
Ne Arbeitsberteilung zwiſchen den
Bezirks-Short- Ausſchüſſen, Bezirks-Vorſländen
und Bezirks-Werbe-Ausſchüſſen
Aus vielen Berichten und zahlreichen Anfragen iſt zu erſehen,
daß über die Ausdehnung und die Grenzen der Tätigkeitsgebiete
der in der Ueberſchriſt genannten Bezirkskörperſchaften niht
genügend Klarheit herrſcht
Die Folge davon iſt, daß jih man<he Bezirtsvorſtände, alter
Gewohnheit no<, mit Angelegenheiten beſchäftigen, die von ihnen
MOE mehr zu erledigen jind, wenn ein Ausihuß dafür eingejegt
wurde. .
In anderen Fällen wies der Bezirksvorſtand den Ausſchüſſen
Aufgaben zu, mit denen der betreffende Ausſhuß gar niht be-
ſchäftigt werden darf. So iſt u. a. in einer ganzen Reihe von
Bezirken neuerdings den Bezirks-Sportausſhüſſen der Auftrag
gegeben worden, das Stattfinden der feſtlihen Veranſtal-
tungen der Ortsgruppen des Bezirks zu regeln.
Dadurch zeigt ſih eine ganz falſhe Einſhäßung der Aufgaben
der Sportausſhüſſe, dieſer für unſeren Bund immer
wichtiger werdenden Körperſchaften. Dieſe falſche
Anſchauung muß gründlih revidiert werden, damit die Sport-
ausſhüſſe den ihnen zuſtehenden Aufgaben auch wirklich gerecht
werden fönnen — und ſih ſo beſhäftigen müſſen — wie es überall
not tut.
Die Einteilung in die im Bezirk zu leiſtende Arbeit hat
genau nach den Grundſätzen zu geſchehen, die ſi<h aus der Bezeich-
nung der Ausſchüſſe ergeben.
Der Bezirks-Vorſtand hat die Leitung und ſomit die
Pflicht, zu ſorgen, daß auf allen Tätigkeitsgebieten ri<htig und
dDurchgreifend gearbeitet wird. Nun my vor allem in großen
und kleinen Bezirken durh gute Verwaltungstätig-
keit dem Bezirk Geſchloſſenheit und Feſtigkeit gegeben und er-
ar werden. Damit wird dem Sportbetrieb und der
a} der notwendige und beſte Boden ge-
geben.
Nur dürfen jedod; Sportbetrieb und Werbearbeit feineswegs
nur dann und wann oder nebenbei Beachtung finden. Unſer
Sportbetrieb erfordert beſondere Kenntniſſe, Die nur duch ein -
gehende Beſchäftigung mit ihm erworben werden können, und
obendrein noch vielerlei Leiſtungen, die der Bezirksvorſtand
niht vollbringen kann, welcher überall in ſeinem Bezirk ordneno,
regelnd, belehrend und anſpornend tätig iſt.
Hieraus ergibt jih die Notwendigkeit zur Einjegung bejon-
derer Ausihülje für Radjportangelegenheiten und für die Agi-
tation zur Gewinnung neuer Drtsgruppen im Bezirk. Ihr Name,
ihre Bezeichnung, weiſt dieſen Ausſchüſſen alſo genau beſtimmte
Aufgaben zu. Mit der Erledigung anderer Angelegenheiten
dürfen ſie niht belaſtet werden.
Der Bezirksvorſtand hat ſih alſo, ſo iſt aus den vor-
ſtehenden Darlegungen zu folgern, in allererſter Linie, um die
beſtehenden Ortsgruppen ſeines Bezirks zu kümmern. Von
dieſen ſind beſonders die ſhwachen, die, die niht vorwärts kom-
men fönnen, vor allem aber jene, von denen die Bezirksleitung
lange nichts hörte, im Auge zu behalten. Wohl alle Bezirksleiter
haben die Erfahrung gemadt, daß es Dort, wo eine Ortsgruppe
verloren ging, meiſt ſehr ſ<hwer iſt, eine neue zu gewinnen. Viele
haben aber auh erlebt, daß eine Ortsgruppe, deren Verſchwinden
dur<h rechtzeitiges ſharfes Eingreifen verhindert wurde, bald
darauf kräftig daſtand. Somit muß es die Hauptaufgabe der
Bezirksleitungen -ſein, dauernd eine Kontrolle der Ortsgruppen
dahingehend auszuüben, daß der Beſtand der vorhandenen Orts-
gruppen geſichert iſt. Hierbei müſſen fie unterjtüßt werden durch)
die Unterbezirkeleiter oder dur< Bundesgenoſſen verſchiedener
Ortsgruppen.
Der Bezirks-Sportausſ<uß hat den Sportbetrieb zu
organiſieren. Organiſieren heißt gliedern, richtig einteilen und
verteilen. Organiſieren heißt aber au<h Bindungen ſchaffen. Leben
wird dem Sportbetrieb des Bezirks nur gegeben dur<h gutes
Funktionieren. Eine theoretiſ<h gute Organiſation kann aber be-
fanntlid nichts leiſten, wenn die Leiter keine Mitarbeiter haben.
Wenn alſo in unſerem Falle die Bezirks-Sportausſchüſſe keine
arbeitsfreudigen Mitarbeiter in den Ortsgruppen des Bezirks
finden, dann fönnen ſie nihts leiſten. Es kann aber auh ſein,
daß es in einem Bezirk ſehr viele für alle unſere Sportzweige
begeiſterte Mitglieder gibt, aber der Sportausſ<huß den Sport-
betrieb niht gut organiſiert, alſo ſ{<le<t führt. Auch in dieſem
Falle wird nichts beſonderes geleiſtet. Will ein E
den Sportbetrieb gut organiſieren, dann muß er fid) aljo viele
ſportlih geſhulte Kräfte ſuhen und deren Arbeit zielſicher leiten.
Sn den leßten drei Sahren Hat der Sportbetrieb in unſerem
Bunde ſehr große Fortſchritte gemacht. Aber der Bund braucht
ge
für feine Ortsgruppen wenigſtens 20000 gut gejhulte Sport-
funftionäre, um dem überall im Bunde ſi<h zeigenden Drang
zu eifriger ſportlicher Betätigung gereht werden zu können. Daß
dieſe Kräfte mobil werden, daſür müſſen die Bezirks-Sportaus-
Ihüjje vor allem mit ſorgen und deshalb ſollen ſie jih nur mit den
thnen zuſtehenden Aufgaben beſchäftigen und niht mit Angelegen-
heiten, die ſic von ihrer Tätigkeit ablenken und abhalten. Wie
umfangreih das Aufgabengebiet der Bezirks-Sportausihülle iſt,
das zeigt ein Blid über die Wertungsbeſtimmungen in dieſem
Handbuche, das weiß jeder Funktionär, der die Ausſprachen an
den Bezirkstagen nicht vergeſſen hat, dur die auf den Mangel an
geſhulten Schiedsrichtern hingewieſen und an die Sportausſchüſſe
die Aufforderung gerichtet wird, ſhnelle Schritte zur Ausbildung
von Schiedsrichtern zu tun. Die Sportsausſchhüſſe haben alſo rei<h-
li Arbeit, um fi die Stellung zu erobern, die ihnen im Bunde
zufommt, und um den Sportbetrieb jo zu leiten, daß die Mitglieder
und der Bezirksvorſtand zufrieden ſind.
Der Bezirfs-Merbeausjhuß joll nah der An-
weilungen des Bezirksporjtandes arbeiten. Lebterer muß dem
MWerbeausihuß für die Gewinnung neuer Ortsgruppen Hinweije
geben nıd) den Anhaltspunften, die ihm im brieflihen und per-
jönlihen Verfehr mit den Drtsgruppen des Bezirks bekannt ge-
worden ſind. Danach iſt es die Aufgabe der Werbeausſchüſſe der
Bezirke, in den Orten, wo unſer Bund noh keine Mitglieder hat,
den Bund bekannt zu machen und für ihn zu werben. Der Be-
zirks- Werbeausſhuß wird wohl auch oft die Hilfe von Orts-
gruppen-MWerbeausihüjjen in Anjprud nehmen müſſen, wenn
er plant, in einem entfernten Orte zu agitieren. Es iſt gut, wenn
dieſe Ausſhüſſe ſi<h nicht zu viel vornehmen. Mißerfolge erfreuen
niht. Man ſichere ſi<h die Erfolge niht dur viel, ſondern dur<
gute Werbearbeit, und die Dauer des Erfolgs dadurch, daß die
neuen Ortsgruppen ſhon bei der Gründung möglichſt ſtark ſind.
Dann werden dieſe gegen etwaige Anfehtungen widerſtandsfähig
ſein und dem Bezirksvorſtand keine Sorgen machen.
Die Ausſhüſſe müſſen natürlih mit der Bezi1ksleitung
dauernd gute Verbindung halten und dieſe muß über dieſe wachen
und beſonders beim Wechſel der Funktionäre für gute Bejegung
der Poſten ſorgen. F.
TE
Sportausſ\chüſſe
Richtlinien und Arbeitsbeſtimmungen
Einteilung und Nufgaben
An die Gau-, Bezirks- und Ortsgruppen-Sportausſchüſſe wird
die dringende Bitte gerichtet, ihre für unſeren Bund ganz beſon-
ders wichtige Tätigkeit nach den folgenden Beſtimmungen einzu-
richten.
Allgemeine Beſtimmungen.
8 1. Die Sportausſhüſſe haben die Aufgabe, den Sportbetrieb
im Bunde zu fördern. Sie ſind die te<hniſhen Organe des Bun-
des und wirken für alle Radjportzweige theoretiih und praftiſ.
Dementſprehend müſſen in jedem Sportausſhuß alle Radſpori-
zweige Vertreter haben.
Es ſind zu wählen: Ortsgruppen-, Bezirks- und Gau-Sport-
ausſhüſſe, ſowie der Bundesſportausſhuß. Jeder Sportausihuß
hat vier Unterjportausihüfje nämlih: Ausſhuß 1 für Straßen-
fahren und Bahn, Ausſhuß 2 für Saalfahren, Ausſ<huß 3 für
Kraftfahrer und Ausſhuß 4 für Schiedsrichter,
Kür den Bundes-Sportausjhuf.
S$ 2. Der Bundes-Sportausihuß jest ih aus 15 Genoſſen zu-
jammen, nämlich) aus 3 Saalfahrern, 3 Straßenfahrern, 3 Motor-
radfahrern, 3 Schiedsrihtern, 2 Bundesporjtandsmitgliedern und
dem Bundesiportwart als Obmann. Der Sit des BSpA. wird auf
dem Bundestage bejitimmt. Die Mitglieder wählt die Ortsgruppe
an dem Ort, wo der BSpA. ſeinen Sit hat. Der BSpA. amtiert
von Bundestag zu Bundestag. à
Der Bundesſportausſ<huß hält ſeine Sißungen nad Bedarf
ab und entſcheidet ſelbſtändig in allen radſportlihen Angelegen-
heiten des Bundes, Jede Sihßung des BSPpA., von der die Mit-
glieder rechtzeitig in Kenntnis gejeßt ſind, iſt beſhlußfähig.
Zu den Aufgaben des BSpU. gehören:
a) Einheitlihe Regelung des geſamten Sportbetriebes inner-
halb des Bundes;
b) Ausſchreibung der Bundeswerbefahrtage
c) Sonderveranſtaltungen wie Wanderfahrten mehrerer Gaue
und Stafettenfahrten;
d) Ueberwachung der dur< die Gaue ausgeſchriebenen Wett-
bewerbe und der ſonſtigen ſportlihen Veranſtaltungen;
e) Veranſtaltungen von Fahrwartlehrkurſen und Ausbildung
von Schiedsrichtern;
\) Prüfung der Wertungsbeſtimmungen eventl. gemeinſam mit
den Gaujportwarten; 2
g) Entſcheidung in ſportlihen Streitfragen als leßte Inſtanz.
a ER
Der BSpA. muß mit den Gau-Sportausſhüſſen in engſter
Kühlung ſtehen, um ein gedeihlihes Zuſammenarbeiten zu ermög-
ichen. Zu dieſem Zwed>e haben die Gau-SpA. alljährli<h einen
Bericht über die ſportlihen Veranſtaltungen im abgelaufenen
Geſchäftsjahr bis ſpäteſtens 1. Dez. an den BSPpA. einzuſenden.
Für die Gau-Sportausſ<hüſſe.
8 3. Der Gau-Sportausſhuß wird dur< 9 Genoſſen gebildet.
Demſelben müſſen der Gau-Saal-, Gau-Straßenfahrwart und
Gau-Schiedsrichter, Motorſportobmann und Gaujugendleiter,
außerdem no< 1 Saalfahrer, 1 Straßenfahrer und 1 Schiedsrichter
angehören. Obmann ijt der Gaujportwart.
Um ein ichnelles und praktiſches Arbeiten zu ermöglichen, iſt
es zwe>kmäßig, wenn die Mitglieder des GSpA. nur einer Orts-
gruppe angehören.
Der GSPpA. hält ſeine Sißungen nah Bedarf ab und iſt für
die Durchführung der vom BSpA. angeſeßten ſportlihen Veran-
ſtaltungen verantwortlich.
Zu den Aufgaben des Gauſportausſhuſſes gehören :
a) Ausſhreibungen von Wanderfahrten, Touren und Wett-
bewerben des Gaues;
b) Feſtſtellung dex Geſamtergebniſſe bei Wettbewerben im Gau,
Be einzelnen Bezirke und Weitermeldung an den
H
c) Entſcheidung in allen ſportlihen Streitfragen im Gau.
Auf engſte Fühlung zwiſhen Gau- und Bezirtsiportaus-
ſhüſſen iſt zu achten.
Für die Bezirksſportausſchüſſe.
Für die Bezirks-Sportausſchüſſe gelten dieſelben Beſtimmun-
gen wie für die Gau-Sportausſchüſſe.
Für die Ortsgruppen-Sportausſ<hüſſe.
S 4. Der Drtsgruppen-Sportausihuß bejteht aus jieben Ge-
noſſen, die in der Fahres-Generalverfammlung zu wählen ſind.
Die Zujammenjegung ilt die gleiche wie bei den Bezirfs- und
Gaujportausigüjen. Außerdem find no< mindeſtens Drei
Schiedsrichter zu wählen.
Sm weiteren gelten dieſelben Beſtimmungen wie für die
Gau- und Bezirksſportausſchüſſe.
Die Bundesjaßungen
enthalten weitere Beſtimmungen für die Sportausſhüſſe in den
Paragraphen 9, 12, 15 und 18.
AUrbeitsbeftimmungen
Für Bezirfs-Sportausidüfje.
8 5. Auf Grund der Vorſchriſten des Bundes beſtimmt der
Bezirkstag alle 3 Jahre im Einverſtändnis mit der Bezirksfahr-
warte-Konferenz cinen Bezirks-Sport-Ausſhuß (= BzSpA.)
I
2. Der BzSpA. beſtimmt unter ſih einen Kaſſierer und einen
Schriftführer.
3. Im Januar jeden Jahres beruft der BzSpA. unter Zu-
ziehung der Bezirksleitung eine Konferenz aller Saal- und
Straßenfahrwarte des Bezirks ein. Die Tagesordnung ſeht der
Sp.-Aus\<huß feſt, doh muß dieſe unbedingt enthalten: 1. Be-
ſprehung aller radſportlihen Ergebniſſe im leßten Jahr. 2. Stel-
lungnahme zum Sportbetrieb im kommenden Jahr. 3. Be-
ſ<lußfaſſung na< Ziffer 6 Abſ. a dieſer Arbeits-Beſtimmungen.
4. Bezirke und Ortsgruppen müſſen alle geplanten Wett-
bewerbe ſtets an den GSpA. melden. Die Meldung muß von
Ortsgruppen 8 Wochen, von den Bezirken 12 Wochen vor dem
Stattfinden der Wettbewerbe erfolgen.
5. Das Ausihreiben der Wettbewerbe erfolgt nur nad Zu-
ſtimmung durh den GSpU. Desgleihen die Beſtellung des
Schiedsgerichts.
6. a) Zur Entlaſtung der Bezirksſportveranſtaltungen fann die
Feſtſtellung der beſten Reigenmannſchaften der einzelnen Reigen-
arten und im Ballſpiel in Ortsgruppenveranſtaltungen ab März
j. J. erfolgen.
b) Der BzSpA. läßt in einer Fahrwartekonferenz mit Zu-
ſtimmung der Bezirksleitung für jedes kommende Jahr die zwei
Ortsgruppen beſtimmen, wo die Vor- und Zwiſchenwettbewerbe
abgehalten werden ſollen.
c) Der BzSpA. prüft, ob es empfehlenswert iſt, daß auf einer
dieſer Veranſtaltungen nur Reigen auf Tourenrädern und Vor-
ſpiele im Ballſpiel, auf der andern nur Reigen auf Saalrädern
und Zwiſchenſpiel im Ballſpiel gezeigt werden.
d) Für den gaſtgebenden Verein darf die Regel der Ziffer 6
Abſ. c keine Geltung haben.
7. Die Bezirkswettbewerbe finden alle 3 Iahre im Frühjahr
ſtatt. Dort wird die Bezirksmeiſterſhaft für die kommenden
3 Jahre ausgetragen.
8. Zur Abendveranſtaltung des Bezirksfeſtes wird nur die
beſte Mannſchaft jeder Reigenart, und eine vom BzSpA. feſt-
zuſeßende Zahl Schaureigen (Farben-, Shmu>-, Damen- und
Kinderreigen) zugelaſſen. Für Ballſpiel die 3 beſten Mannſchaften.
9. Die Feſtſtellung der Jahresſportergebniſſe im Bezirk er-
folgt nah den Beſtimmungen des Bundes dur<h den BzSpA. und
das Bez.-Schiedsgeriht. Davon wird in der Bez.-Verſammlung
Bericht erſtattet. Dieſe Ergebniſſe ſendet der BzSpA. an den
Gau-Sportausihuß entſprehend den jeweils geltenden Beſtim-
mungen.
10. Die Höhe der zu zahlenden Meldegelder fann nad Vor-
Ihlag des BzSpA. von der Zahrwertefonferenz für den ganzen
Bezirk einheitlich feitgejegt werden.
VBerfehrsregelung
und Sfraßenditziplin
Von Obering. 3. U. E Martin, Berlin.
Snfolge des rapide zunehmenden Kraftfahrzeugverfehrs wer-
den die Gefahren für alle Beteiligten immer größer. Dies trifft
beſonders in größeren Städten zu. Am meiſten haben die Fuß-
gänger und Radfahrer unter dieſen Verhältniſſen zu leiden. Nur
dur< ſtrenge Straßendiſziplin und eine baldige einheitliche be-
hördlihe Verkehrsregelung für das ganze Reih können uner-
träglihe Zuſtände vermieden werden, wenn der Verkehr noh in-
tenjiver wird. In allen größeren Städten De die zu-
Kannigen Stellen der Polizei mit mehr oder weniger Geſchi> Herr
er Situation zu werden und dur<h Regelung des Verkehrs die
Gefahr zu vermindern. Leider fehlt es hierbei an Einheitlichkeit.
Mit Nachſtehendem ſoll nun verſuht werden, dem Leſer abſo-
lute Klarheit über die beſtehenden Vorſchriften, deren Anwendung
und die gebräuchli<hſten Verſtändigungs-Signale zu verſchaffen.
Einem jeden müſſen dieſe Dinge in Fleiſ<h und Blut übergehen
und ſtrikte befolgt werden. Oberſter Grundſatz für alle iſt:
Dauernde Vorſicht und Rüd>ſihtnahme!
Man ſoll weder ängſtlih, no< unſicher ſein; entweder bleibt
man jtehen, oder geht nad) vorwärts weiter Klug iſt es ſtets,
dem Stärkeren den Vorrang zu laſſen.
Nicht weniger wichtig iſt aber auh die Regel:
Den Bürgerſteig nur ſür Fußgänger!
Den Fahrdamm nur für Fahrzeuge!
Die Diſziplin der AS iſt grauenvoll. Es ijt dringend
zu wünſchen, daß die Polizeibehörden aud den Fußgänger-
verfehr viel beſſer regeln und die Haftpflicht gegenüber
fahrläſſigen Fußgängern endli<h gemildert wird, damit das
Publikum größere Vorſiht walten läßt. Der Fahrdamm
muß ſtets auf dem fürzejten Weg und in flotter
Gangart beſchritten werden. Kinder und gebredhlidhe
Leute ſollten ſi<h bei ſtarkem Verkehr nah Möglichkeit auf die
andere Straßenſeite führen laſſen. Der Fahrdamm iſt weder zum
Plaudern und Redenhalten, no< zum Zeitungsleſen da; auch iſt
er kein Spielplatz für Kinder und kein Aufenthalt für Tiere aller
BERNER
Art. Leider reſpektiert der Radfahrer, beſonders in Yußengemein-
den größerer Städte, in Dörfern und au< auf Landſtraßen den
Weg für Fußgänger zu wenig, weil man dort meiltens bequem
fahren fann.
Der ne iſt auf dem Fahrdamm der Shwächſte. Be-
dauerlicher Weiſe wird ihm gegenüber niht immer die erforder-
lihe Rüd>ſiht genommen. Autos raſen dicht an ihm vorbei und
bejprigen ihn bei ſ{<le<htem Wetter wohlmöglih von oben bis
unten mit Straßenfot. Auf der andern Seite iſt der unvarſichtige
Radfahrer auh ein außerordentlich unzuverläjfiger MWezgenojje.
Beſonders junge Leute RES Radlerboten, Schüler
und Schülerinnen) treiben mit dem ſehr „wendigen“ Fahrrad
auf dem Straßendamm unglaublichen Unfug. Sie ſchießen plöß-
lih um die Ede oder hinter einer Straßenbahn bzw. einem Fuhr-
werk vor und fahren dann direkt in ein entgegenfommendes Auto
hinein. Beſonders gefährlih iſt für den Radfahrer au< das
ſich Anhängen an Straßenbohnwagen und Autos. Ebenſoſehr
iſt das dichte Hinterherfahren von Radfahrern hinter Motor-
rädern und Autos zu verurteilen. Dies iſt beſonders für den
Motorfahrer äußerſt unangenehm. Auch das „Freihändigfahren",
das Loslaſſen der Pedale in Gefällen (ohne Freilauf) und das
Fahren ohne Licht bei Dunkelheit ſind immer wieder zu beobad)-
tende Untugenden, die au<h für den „Sünder“ mit großen Ge-
LA verbunden ſind. Hier ſollten die Radfahrervereine nah
ögli<hkeit belehrend einwirken. Ebenſo iſt es verwerfli<h, wenn
der Fahrdamm von O zum Kunſtfahren, zum Lernen
oder gar als Rennbahn benüßt wird. Bei eintretender Dunkel-
heit muß das Fahrrad unbedingt mit einer gut brennenden
Laterne verſehen ſein. Die elektriſhen Lampen mit einem kleinen
Dynamo ſind heutzutage ſehr zuverläſſig und zu einem erſhwing-
lihen Preiſe zu haben. Sie ſind jederzeit betriebsfertig und
geben eine ausreihende Beleuchtung.
Jedes Fahrrad muß mit einem Rüdjtrahler (Ratenauge)
verſehen ſein, dieſer ſoll an der Hinterradgabel oder am hin-
terem Schußbled, in 60 Zentimeter Höhe vom Erdboden ent-
fernt, angebracht ſein.
Fahrregeln und Signale
Als Hauptregel gilt der Grundſaht:
Scharf rechts fahren und links überholen!
Eine Ausnahme bildet Tediglih das Weberholen der
Stragenbahm Dieſelbe ſollte man — insbejondere, wenn
fie zweigleiſig läuft — niemals links überholen. Straßen mit
zwei Fahrdämmen, die dur< eine Promenade oder einen Reiter-
weg in der Mitte getrennt ſind, haben Richtungsverkehr,
d. h. jeder Fahrdamm darf nur in einer beſtimmten Richtung be-
fahren werden (Fig. 1).
---- >
L .
77 RICHTIG. 2
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FALSCH+#
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SERA
Bild 1. Plätze (Denkmäler 2c.) ſind ſtets ringförmig, entgegen dem Drehſinn? des
Uhrzeigers zu befahren, Bei Straßen mit einem Reitweg oder einer Promenade
in der Mitte, dient jede Straßenhälfte nur dem Verkehr in einer Richtung, Die
Benüßung der linken Fahrbahn iſt niht*geſtattet,
Ebenſo ſind Pläte ſtets auf der re<hten Außenſeite entgegen
dem Drehſinn des Uhrzeigers zu befahren (Fig. 1).
Rechtskurven nehme man in kurzem Bogen,
Linkskurven in weitem Bogen! (Fig. 2.)
2
X
2
G
DK L DILL
EinkskUnVes < RICHTIG !<--,
S
N
N
—----- --—> Rechtskurve
|
N
x
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I
1
|
l
| 0
Bild 2. Bei Nedtsturven ſcharf um die Ede jahren. Lintsturven im weiten Bogen
nehmen; das „Schneiden“ der Linkskurve iſt falſ<!
Das „Schneiden“ der Linkskurve iſt falſ<.
Se
Beabiihtigt man die Fahrrihtung zu ändern, jo muß man,
wie aus Fig. 3 erfichtlich, wenden.
y ZZ ZZ DL
Bürgersteig
Bürgersteig
ODE DOC
FALSCH! RICHTIG!
Bild 3, Wechſel der Fahrtrichtung u. Erreichen der linken Straßenſeite zwe>s Anhalten
Dasſelbe gilt au<, wenn man auf der linken Straßenſeite
anhalten will. Der Radfahrer tut dann am beſten, auf der reh-
ten Straßenſeite abzuſteigen und ſein Rad über die Straße zu
ſhieben (Fig. 3).
Muß man vor Straßenkreuzungen halten, ſo
fahre man niht zu weit nah vorne, ſondern laſſe einen Verbin-
one für den Fußgänger quer über die Fahrbahn frei.
ig. 4.
LL LLL AA
Bürgersteig Y Ba “= Bürgersteig
N
\
Bürgersteig ge. Bürgersteig
=
Bild 4. Beim Anhalten an Straßenkreuzungen ſtets genügend Play für den Fuß-
gängerverkehr freilaſſen! (Schraffierte Uebergänge für das Publikum.)
a —
Bei der Regelung des Verkehrs dur< Polizeibeamte iſt fol-
gendes zu beachten:
Steht der Beamte ſo, daß er Bruſt oder Rü>en zuwendet, ſo
bedeutet das Halt, auch wenn kein Zeihen dur<h Handhochheben
oder Armſeitwärtsſtre>en gegeben wird.
Wendet der Verkehrsbeamte die Schulter zu, ſo bedeutet das
freie Fahrt.
Bei der Regelung des Verkehrs dur<h Lichtſignale bedeutet:
Grünes Licht „Freie Fahrt!“
Gelbes Licht , Vorſicht, Langſamfahren !“
Rotes Licht „Halt
Die zurzeit gebräuhticften Signale der Verkehrspolizei für
die Regelung des Verkehrs werden in den Abbildungen 5—7 dar=
gejtellt und durh die Unterjhriften näher erläutert.
Bild 5 Bild 6 Bild 7
Halt! (Erſte Bewegung) (Zweite Bewegung)
Frei! Für den Verkehr von der Seite,
Außerdem gibt es noch eine Anzahl von Verkehrs- und
Warnungszeichen, die den Fahrzeuglenker, ſei er Rad- oder Kraft-
fahrer, aufmerkſam machen, daß eine Straße für beſtimmte Fahr-
zeuge geſperrt iſt, mit welher Geſhwindigkeit an beſtimmten
Stellen gefahren werden darf und gefährlihe Stre>en zu dur<-
fahren jind. Seder der ji) vor Schaden bewahren will, beaihte
dieſe Schilder. Die hauptjähliditen Zeichen und deren Bedeu-
tung jind nadjtehend wiedergegeben.
ae
Berkcehrs- und Warnungszeichen
1
Geſperrt für Fahr-
und Motorräder
4
Geſperrt für Kraft-
fahrzeuge über 5,5 t
Geſamtgewicht
1. Sperrfchilder
2
Geſperrt für Kraft-
fahrzeuge. Frei für
Motorräder
5
Geſperrt für Fahr-
zeuge aller Art
3
Geſperrt für Kraft-
fahrzeuge aller Art
6
Geſperrt für den
Durchgangsverkehr
Sperrungen an Sonn- und Feiertagen
7
Geſperrt für Fahr-
räder und Motor-
räder
10
Geſperrt für Kraft-
fahrzeuge über 5,5 t
Geſamtgewicht
8
Geſperrt für Kraft-
fahrzeuge. Frei für
Motorräder
11
Geſperrt für Fahr-
zeuge aller Art
9
Geſperrt für Kraft-
fahrzeuge aller Art
12
Geſperrt für den
Durchgangsverkehr
von Uhr bis Uhr
g \ Per Für
arken € X
verboten 38
D ussganger,
Anternationale Warnungszeichen
13 14 15
Straßenkreuzung Querrinne Kurve
16 17 18
Bewachter Unbewachter Vorſicht!
Bahnübergang Bahnübergang Gefahrenſtelle
Be
Geſchwindigkeits\childer
19 ae 21
Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge
30 km bis5,5t über 5,5 t über 5,5t
Geſamtgewicht Geſamtgewicht
30 km 25 km 25 km
22 23 24
Vorſicht! Schule! Vorſicht! Krankenhaus! Rechtskurve
Langſam fahren Langſam fahren
25 26 27 28
Parkplatz Parken Fußgänger Bewachterx ein-
verboten Uebergangs- gleiſiger Bahn-
ſchild übergang
29 30 81
Bewachter zwei- Einbahnſtraße. Straße
gleiſiger Bahn- Unbewachter Bahn- 2. Ordnung
übergang übergang
Man richte fich ſtrikte nah den Weiſungen der Polizeiorgane,
welche dazu da ſind, Ordnung in den Verkehr zu bringen und jo=
mit Unglüdsfälle zu verhüten. Man betrachte deshalb den Ber
fehrspoliziiten als Helfer und erbitte unter Umſtänden
dur< Klingeln ſeine Hilfe, indem man ihm gleichzeitig mittels
einem der nachſtehenden Zeichen zu verſtehen gibt, in welcher Rich-
tung man weiterfahren will. Derſelben Zeichen, die hier für
Automobiliſten dargeſtellt ſind (Fig. 8—11) ſollte ſi<h au< der
Radfahrer ſtets bedienen, wenn er das Tempo oder die Fahrt-
tihtung ändern will.
oO
Bild 9
Ich fahre langſamer !
Bild 8 Rechter Arm wagre<t ausſtre>en
Ich halte! Rechten Oberarm und Hand ſenk- und in ſenkre<hter Ebene auf- und
re<t hochhalten (bezw. Peitſche) abbewegen.
Bild 11
a Sch biege nad rehts ab!
id 10 Rechten Arm wagre<t zur Seite
Rechts an mir vorbeifahren! ausſtre>den und ſtillhalten. Des-
Rechten Arm ſ<räg na< unten aus- gleichen mit der linken Hand, wenn
ftreden u. vor- u. rüdwärts bewegen man na links abbiegen will,
Alle dieſe Zeichen ſind re<tzeitig und deutli zu
geben, damit nachfolgende und entgegenkommende
Fahrzeuge wiſſen, was man beabſichtigt und genügend Zeit haben,
um ihre Fahrt zu verlangſamen bezw. auszuweichen.
Dieſe dauernde, einheitlihe und flare Verſtändigung der ein-
zelnen Lenker unter einander it eines der widigiten Erforder-
niſſe für einen reibungsloſen und gefahrloſen Verkehr. Einen
ſolhen anzuſtreben, iſt Pflicht jedes einzelnen, der an ihm be-
teiligt iſt, denn das Leben und die Geſundheit iſt des Menſchen
höchſtes Gut.
ER
Richtlinien
für
radfahrende Airbeiter und Urbeiterinnen.
Weil es notwendig iſt, daß jeder Radfahrer die Verkehrs-
regeln genau ftennt und in Anbetracht der vielen Radunfälle, ſaß
fh im Juli der Vorſtand unſerer Ortsgruppe Barmen veranlaßt,
nachſtehende Verkehrsrihtlinien in einer Tageszeitung zu ver-
offentlichen. Da dieſelben einige beſondere Winke für die Mit-
glieder unſeres Bundes geben, werden ſie im Anſhluß an den
obigen Artikel hier wiedergegeben :
1. Bevor du auefährſt, unterſuhe genau dein Rad, beſonders
aber die Bremsvorrichtung, damit du ſicher biſt, daß alles in Ord-
nung iſt und du niht gezwungen biſt, durh plöklihes Halten an
einer verfehrsreihen Stelle den Verkehr zu hindern oder daß du
niht ungewollt Unfälle herbeiführſt.
2. Betrachte dih niht als den Herrn der Straße, denn der
Fußgänger hat genau dasſelbe Recht wie du. An einer verkehrs-
reichen Stelle errei<hſt du dur<h überlautes Schellen meiſtens das
Gegenteil von dem, was du willſt, weil du die Leute wirr machſt.
Alſo ſei anſtändig dem Publikum gegenüber und ſteige an ver-
kehrsreichen Stellen ab.
3. Fahre auf der Straße nie freihändig und übe di<h auf
niht im Schulfahren, denn da iſt die Verkehrsſtraße niht für da.
Haſt du aber den unmiderjtehlihen Drang, did) auf diefem Ge-
biete zu betätigen, ſo meldé dich beim Reigenfahrwart und nimm
an den Uebungeſtunden teil. Du wirſt dadur< tätiges Mitglied
der Reigenabteilung und der Ortsgruppe, dann haſt du uns und
dem Verkehr am beſten gedient.
4. Fahre ſtets re <ts A der Straße. Kommſt du an Seiten-
traßen vorbei, jo fahre langjam, damit Du im gegebenen Falle
ireft und rajc) bremjen bezw. ſtoppen kannſt und dadurch ein
Unfall vermieden wird.
5. Willſt du in eine Nebenſtraße einbiegen, ſo biege langſam
ein. An verkehrsreichen Stellcn richte did nad) den Anordnungen
des Verfehrsbeamten.
6. Ueberquere nie rajh und plöglih eine Straße, jondern
überzeuge dich erſt, daß vor und hinter dir kein Fahrzeug iſt. Vor
allen Dingen fahre nie parallel-jhräg über die Gleije, da du in
EYE
den meiſten Fällen dur< hervorſtehende Gleiſe ſtürzt oder hängen
bleibſt. Fahre möglichſt immer ganz quer über die Gleiſe.
7. Halte nie Spur mit Bahn oder Auto, denn du mußt dann
beim plößliden Stoppen derſelben unwillfürlih ſcharf links aus-
biegen, und kommſt dann in die Gefahr, dur<h ein dir entgegen-
fommendes Schrzeug überrannt zu werden.
8. Ueberhole nie rehts, ſondern immer linfs, überzeuge dih
aber vorher, daß dann die Straße auch frei iſt und du ungehindert
das dir voranfahrende Fahrzeug überholen fannit.
9. Fahre in der Stadt bergab nicht zu ſchnell, denn du biſt
dann an ſehr ſteilen Stellen niht in der Lage, dein Rad halten
zu können und wirjt in den meiſten Fällen dadur<h Unfälle her-
beiführen.
10. Sei eingedenk, daß du Mitglied des Arbeiter-Rad- und
-Rraftfahrer-Bundes Solidarität bijt, und nur Dur) ruhiges, an=
ſtändiges, verktehrſiheres Fahren deiner Ortsgruppe
dienen und für den Bund werben kannſt.
Wir ſahren nur Friſchauf- Motorräder!
Sfraßenfahren
Ausfahrten - Touren -— Wanderfahrten
Merkfas für Sahrwarte und Fahrer
Alle Ausfahrten und Touren ſollen Uebungen ſein für die
Fahrwarte zur Aneignung der Fähigkeit, große Maſſen Bundes-
mitglieder überall und zu jeder Zeit ohne langwierige Beratun-
gen, ohne Haſt und ohne Lärm geſhi>t und ſiher führen zu
können. Die erheblihen Schwierigkeiten ſolher großen Aufgaben
können die Fahrwarte nur überwinden, wenn jeder Fahrer an
ſeinem Plate beſorgt iſt, den Fahrwarten die Führung zu er-
leihtern. Jeder bedenke, daß eine mit auffallender Sicherheit
fahrende große Maſſe Bundesgenoſſen ſtets einen dur<ſ<hlagenden
Erfolg für den Bund bringt.
Die Aufgaben Der Fahrwarte
bei der Reifung von Unsfehrien
Die Tätigkeit der Fahrwarte beginnt ſ{<hon bei der die Aus-
fahrten beſhließenden Verſammlung. Es iſt von ihnen Vorſorge
zu treffen, daß die Ausfahrten nah einem beſtimmten Plan feſt-
E werden, indem kleinere Ausfahrten mit größeren ab-
wechſeln.
Vor allen Dingen iſt au< Wert darauf zu legen, die Aus-
fahrten verſchiedenartig zu geſtalten, d. h., es ſollen Ausfahrten
vorgeſehen werden in die freie Natur, oder Ausfahrten zur Be-
ſihtigung von Kunſt- und Kulturanſtalten, oder Ausfahrten ins
Freie, wo der Aufenthalt dur) Spiele ausgefüllt wird. (Spiel-
touren).
Leider iſt die Freizügigkeit bei Feſtlegung von Ausfahrten
dur die zahlreichen Einladungen und Feitlichfeiten bisher ſtark
beeinträchtigt geweſen. Hier muß unbedingt eine Aenderung ein-
treten, ſo bedauerlih das für die Feſte feiernden Ortsgruppen
auh ſein mag. Der Sportleiter muß ſi<h vom ſportlihen Stand-
RE
An leiten laſſen und dem Verlangen der Mehrzahl unſerer
itglieder Rehnung tragen. An geeigneter Auswahl von Zielen
für die oben angeführten Ausfahrten wird es einem Fahrwart,
der die Umgebung ſeines Ortes kennt, nie fehlen. Gerade darin
beſteht ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Fahrwarts, Aus-
fahrten in Vorſchlag zu bringen, die den Anreiz auf die Mit-
glieder ausüben, ſi< mehr als bisher an den Ausfahrten zu
beteiligen.
Die Ausfahrten ſollen an allen Sonntagen von Anfang März
bis Ende Dftober regelmäßig angejegt und jollen au nıd Be:
darf durh Morchentags-Abendtouren vermehrt werden
Am Anfang der Fahrſaiſon iſt die Entfernung nicht zu weit
und auch das Tempo nicht zu jchnell zu wählen, damit die neuen
Fahrer, oder au< ältere Fahrer, die während des Winterhalb-
jahres ihr Rad nicht benüßt Haben, fich erſt einfahren und ihre
Muskulatur für größere Ausfahrten jtählen. Nach und nad) fann
dann die Entfernung größer und au) das Tempo ſchneller werden.
Der Kahrwart Hüte fi) aber, das Tempo allzaujchnell zu nehmen,
eine Gejhwindigfeit von 15 Kilometer in der Stunde ſoll im
allgemeinen niht überſchritten werden. Wird ein ſchnelleres
Tempo angeſchlagen, ſo überanſtrengen ſi<h die ſ<hwahen Fahrer
wie aud) die älteren und verlieren die Lujt zur Teilnahme an
ſpäteren Touren.
Auch von anderen Geſihtspunkten aus muß zu ſchnelles
Fahren verurteilt werden. Der Fahrwart muß ji immer jagen,
daß es niht darauf ankommt, re<t große Streten zurüd>zulegen,
E wir wollen auf unjeren Touren aud Einblid in die
atur gewinnen, wir wollen die Welt kennen lernen und Ein-
drüde ſammeln. Die Ausfahrten ſollen Erholungen ſein. Dies
fann aber niht der Fall ſein, wenn die Fahrer ihr ganzes Augen-
merft darauf richten müſſen, nur mitzukommen. Alſo, Fahrwarte,
merft es euh: Wollt ihr, daß die Ausfahrten eine ſtarke Be-
teiligung aufweiſen, ſo haltet das Tempo ſo, daß auh die
ſ<wächeren Fahrer noh einen Genuß an der Fahrt haben.
Für die Abfahrtszeit läßt ſih eine beſtimmte Norm nicht feſt-
legen. Auch für uns Radfahrer gelten die Worte: „Wer re<t in
Freuden wandern will, der geh’ der Sonn’ entgegen!“
Der Fahrwart ſoll dafür ſorgen, daß die feſtgelegten Ab-
ee auch eingehalten werden. Dadurd) gewöhnen fich die
eilnehmer daran, pünftlih am Startplaß zu erjheinen. Durd)
langes Warten der pünkftlid am Start Erjhienenen auf Nadj-
zügler wird ſhon von vornherein Unmut hervorgerufen .und viel
foſtbare Zeit unnüß verbummelt. Späteſtens 5 Minuten nah der
feſtgeſeßten Zeit wird abgefahren.
Neue Fahrer, Damen und Zugendliche, werden an die Spike
genommen. Man fährt dann in mäßigem Tempo. Anfangs ge-
nügt ein ſolhes von 10 bis 12 Kilometer. Bei guten Straßen
EITE ES
und ebenem Gelände kann das Tempo bis auf 15 Kilometer ge-
ſteigert werden. Ein guter Fahrwart muß jederzeit, aud) ohne
Kilometerzähler, ungefähr angeben können, welhe Stundenge-
ſ<hwindigkeit er gerade fährt.
Zur Leitung einer Ausfahrt ſind unbedingt zwei Fahrwarte,
ein Spiten- und ein Schlußfahrwart, nötig. Erſterer hat die
eigentlihe Leitung, leßterer die Kontrolle. Die Funktion für jeden
muß ſchon in dex die Ausfahrt beſhließenden Verſammlung feſt-
geſeßt werden. Das Wechſeln der Funktion der Fahrwarte ſoll
auf der Tour mögli<hſt vermieden werden. Dagegen iſt zu emp-
fehlen, daß der Fahrwart, der bei der einen Ausfahrt als Leiter
tätig war, bei der nä<hſten das Amt als Sc<hlußfahrwart über-
nimmt.
Vor der Abfahrt haben die Fahrwarte die Räder der Teil-
nehmer auf die Verwendbarkeit für die betreffende Ausfahrt
(wenn au< nur flühtig) na<hzuſehen. Obwohl unſer Beſtreben
dahin geht, jedem Mitglied die Beteiligung an unſeren Ausfahr-
ten zu ermöglichen, kann doh der Fall eintreten, daß .der Fahr-
wart genötigt iſt, einem Teilnehmer die Mitfahrt wegen ſhle<hter
Beſchaffenheit ſeines Rades zu unterſagen. Nichts beeinträchtigt
den erhofften Genuß einer Ausfahrt mehr, als bald nah Beginn
der Tour ein unfreiwilliger Aufenthalt wegen Raddefekt. Gegen
Radlerpech iſt ſhließli< niemand gefeit, darüber hilft nur guter
Humor hinweg. Stellt ſi<h aber heraus, daß der Schaden jchon
älteren Urſprunges iſt und vorauszujehen war, dann hat auch die
Rückſicht der Fahrwarte gegen den Teilnehmer ihre Grenze.
Bei einem Raddefekt iſt der davon Betroffene verpflichtet,
die Reparatur ſelbſt vorzunehmen, er wird dabei von dem Fahr-
wart nur unterjtüßt. Mährend des unfreiwilligen Aufenthalts
ſorgt der Spißbenfahrwart dafür, daß die Straße von Fahrern und
Rädern freigehalten wird. Iſt der Plat zum Verweilen niht ge-
eignet, jo führt der Fahrwart die übrigen Teilnehmer an einen
geeigneten Halteplaß. Dauert die Reparatur längere Zeit, oder
iſt das Ziel der Ausfahrt niht mehr weit, dann beſtimmt der
Fahrwart na< Rü>ſprache mit den Teilnehmern, ob weiter ge-
fahren wird. Jn leßterem Falle ſorgt der Fahrwart dafür, daß
wenigſtens ein Teilnehmer zur Unterſtüzung bei der Reparatur
zurücdbfeibt, Deshalb haben die Fahrwarte dafür zu ſorgen, daß
jeder Teilnehmer ſelbſt mit dem nötigen Reparaturmaterial ver-
ſehen iſt.
Der Schlußfahrwart iſ dafür verantwortli<h, daß während
der Fahrt fein Teilnehmer, ohne daß der Grund dafür befannt
iſt, von dem Trupp abgeht. Will ein Teilnehmer aus irgend
einem Grunde vorübergehend austreten, ſo muß er dies dem
Schlußfahrwart mitteilen, der das Signal „Langſamfahren“ gibt.
Beim Wiedereintritt wird das Signal „Frei—weg“ gegeben.
SS
Ein Fahrwart ſoll nie eine Ausfahrt leiten, ohne fich vorher
genau über das Gelände unterrichtet zu haben. Bei Gefälle iſt
das Signal „Langſamfahren“ zu geben. Darauf wird gefahren,
ohne daß die Spite das Tempo mäßigt. Dadur<h werden die Ab-
ſtände vergroßert. Die Abſtände beim Bergabfahren jollen jo
reihlih wie irgend möglich genommen werden. Der Fahrwart
muß die Teilnehmer auf die Gefahren aufmerkſam machen, die
dur<h Ueberholen beim Bergabfahren entſtehen. Nach der Fahr-
ordnung iſt Ueberholen ſtreng verboten.
Am Ziel haben die Fahrwarte für geeignete Unterbringung
der Räder zu ſorgen, was möglichſt in einem verſhließbaren
Raum geſchehen ſoll. Sit ein folder Raum niht vorhanden, dann
beſtimmt der Leiter der Fahrt einige Teilnehmer, die, ſich ab-
Iöſend, die Räder bewachen. Nachdem die Räder uniergebracht
ſind, wird ſofort die Abfahrtszeit für die Rüd>fahrt feſtgelegt.
Eine frühere Abfahrt kann nur erfolgen, wenn alle Teilnehmer
am Plate, eine |pätere nur dann, wenn alle Teilnehmer damit
einverſtanden ſind.
Der Aufenthalt wird zu Beſichtigungen, Spielen uſw. ver-
wendet, je nahdem, was vorgeſehen iſt. Soll bei einer Tour
übernachtet werden, ſo hat wohl der Vorſtand die nötigen Schritte
ſhon vozrher unternommen, um die. Unterbringung der Teilneh-
mer glatt vonſtatten gehen zu laſſen.
Eine halbe Stunde vor der Abfahrt läßt der Fahrwart von
allen Teilnehmern ihre Räder nachſehen und, wenn nötig, in Ord-
nung bringen. Während des Aufenthaltes hat der Fahrwart
ſeinen Einfluß geltend zu machen, daß die Teilnehmer allen über-
mäßigen Genuß geiſtiger Getränke entſagen
Sollte es do< vorkommen, daß ein Teilnehmer ein Glas
über den Durſt getrunken hat, hat der Fahrwart dafür Sorge zu
tragen, daß ſi<h der Betreffende in Begleitung einiger zuver-
läſſiger Fahrer vor der Abfahrt der Gruppe auf die Heimfahrt
begibt. Es darf wohl erwartet werden, daß derartige Maßnahmen
niemals notwendig ſind.
* Die Rüdfahrt joll in der Regel vor Eintritt der Dunkelheit
beendet jein. Sit jpätere Rüdfahrt von vorneherein beabſichtigt,
jo hat der Fahrwart ſhon bei der Abfahrt darauf zu achten, daß
alle Teilnehmer Laternen und Rü>ſtrahler am Rade haben. Für
rechtzeitige Inbetriebnahme iſt der Fahrwart verantwortlich.
fi IS Weitere iſt aus der Fahr- und Signalordnung er-
ihtli<h.
Der Straßenſportwart der Ortsgruppe muß dafür ſorgen, daß
allen Fahrwarten die Signale geläufig ſind. Nötigenfalls ſind
Signalproben abzuhalten. Durch die Fahrwarte werden den Mit-
gliedern die Signale gelernt. Außer den Signalen „Langſam-
fahren“ und „Freiweg“ kann dur<h den Schlußfahrwart noh das
Signal „Achtung“ gegeben werden, ſowie das aber nur in
IE
dringenden Fällen anzuwendende „Alarmſignal“. Das nur im
beſonderen Bedarfsfalle vom Schlußfahrwart zu gebende Signal
„Abſteigen“ iſt vom Spitenfahrwart zu wiederholen. Für alle
übrigen Signale ijt der Spitenfahrwart allein zujtändig.
Bei Ausfahrten mit großer Teilnehmerzahl muß in Gruppen
gefahren werden.
Sahr: und Gignal-Drdnung
1. Die Ortsgruppe richtet fih nad den polizeilic) getroffenen
Beſtimmungen über den Radfahrerverkehr. Dieſe ſind vom Fahr-
wart von Zeit zu Zeit in der Verſammlung mit der Fahrordnung
vorzuleſen.
2. Bei Ausfahrten und Touren müſſen ſih ſämtlihe Teilneh-
mer ſtreng der Fahrordnung fügen. Lettere wird dur< die mit
Signalhupen verſehenen Fahrwarte, deren Anordnungen unbe-
dingt Folge geleiſtet werden muß, aufre<ht erhalten.
3. Vor jeder Fahrt ſind die Bundesgenoſſen zu wählen, die
kei Unfällen und Radbeſchädigungen helfend einzugreifen haben.
4. Dur<h alle Ortſchaften darf nur einreihig in mäßigem
Tempo gefohren werden mit einem Abſtand von 2 Radlängen.
5. Bei Ausfahrten ſoll ein 15-Kilometer-Tempo gefahren
werden. Diejenigen, welche bei größeren Touren niht nahkom-
men, werden in die nächſte Ortſchaft oder ST beglei-
tet, wo ſie als Nochzügler oder mit der Bahn vorlieb nehmen müſſen.
6. Die Fahrwarte haben die Zeit der Abfahrt, des Aufent:
haltes ſowie der Rüd>fahrt zu beſtimmen und dieſe ſtreng einzu-
halten. Die Abfahrt erfolgt ohne Rüdjiht auf die Zahl der Anz
weſenden ſtets präzis zuxz feſtgeſeßten Zeit.
7. Bei ſteilen, bezw. unfahrbaren Bergen haben die Fahr-
warte abſteigen zu laſſen. Die trogdem den Berg Fahrenden
haben nad) Erreihung der Höhe auf die Nahfommenden zu war:
ten und jih dann wieder einzureihen. Bei Bergabfahrten dürfen.
um allem Unglüd vorzubeugen, unter feinen Umftänden die Füße
aufgelegt, no< darf aus der Reihe gefahren werden. Weberholen
iſt ſtreng verboten.
Die Fahrwarte haben ſtreng auf korrektes Fahren und Ein-
halten der Fahrordnung zu achten.
8. In jeder Verſammlung beri<ten die Fahrwarte über ge-
machte Touren und ſ<lagen jolde für den laufenden Monat vor.
9. Bei einer Raſt haben die Fahrwarte ſtets für geeignete
Unterbringung der Räder Sorge zu tragen.
10. Jedes Mitglied ijt verpflichtet, beim Einzelfahren wie
bei Ausfahrten eine gegen Mitfahrende und Paſſanten rüdjichts-
volle Fahrweiſe einzuhalten, um Ehre und Anſehen der Orts-
gruppe und des Bundes zu wahren.
Signalordnung: Auffigen! ein heller Ton. —Abiteigen!
zwei helle Töne. — Einreihig! ein tiefer Ton. — Zweireihig!
wei tiefe Töne. — Langſam! drei tiefe Töne. — Achtung! Hell,
tief. — Halt! Alarmſignal! Sofort abſteigen: hell, tief! hell tief!
hell, tief. — Berbindungsfignal. Frage? vier helle Töne,
Antwort! ein langgezogener heller Ton. — Fertig machen
(mat euh bereit!) tief, tief, tief, hell, — Frei weg! tief, hell.
ee
MWertungsbeflimmungen für
Ausfahrten und Wanderfahrten
1. Bei Ausfahrten und Wanderfahrten werden Ortsgruppen-
und Einzelleiſtungen gewertet.
Ausfahrten
2. Als Ausfahrten gelten alle von den Ortsgruppen-(Ab-
teilungs)-Verſammlungen beſchloſſenen Touren, die niht über
einen Tag und 150 Kilometer Geſamtſtre>e hinausgehen und die
Beteiligung bei Ortsgruppen von 100 Mitgliedern wentgſtens
6 Teilnehmer, bei größeren Ortsgruppen wenigſtens 10 Teil-
nehmer, beträgt.
3. An Tagen mit irgend welchen Veranſtaltungen des Bundes,
Gaues oder Bezirks gelten nur die Fahrten zu dieſen Veran-
ſtaltungen für den Wettbewerb.
4. Agítationstouren ſind ohne Rütſiht auf die Teilnehmer-
zahl ausnahmslos zu werten, wenn hierzu der Auftrag durh die
Bezirks- oder Gauleitung erteilt wurde. Der Fahrwart hat die
Fahrt zu beglaubigen.
5. Für die Wertung erhält jede Ortsgruppe (Abteilung)
durch ihre Bezirksſportleitung je zwei Statiſtikbogen für Aus-
fahrten und Wanderfahrten.
6. In die Statijtifbogen find alle in der Zeit vom 15. März
bis 15. Oktober geſahrenen Touren und Wanderfahrten, die drei
beſten männlichen und weiblihen Teilnehmer unter 18 Jahren,
ſowie männlihe und weiblihe über 18 Jahre einzutragen. Von
dieſen zwei genau übereinſtimmend ausgefüllten Statiſtikbogen
bleibt einer in der Ortsgruppe, der zweite muß bis ſpäteſtens den
31. Oktober dem Bezirksſportleiter übermittelt werden.
7. Der Nachweis der Fahrt wird dur<h eïín bei jeder Aus-
fahrt mitzuführendes Tourenbuch geliefert, in das ſih jeder Teil-
nehmer perjönlich eintragen muß. Der die Fahrt leitende Fahr-
wart hat vor Antritt der Rüdfahrt die Anzahl der Teilnehmer
durch Unterſchrift An dem Tourenbuch zu beſcheinigen. Dem Bes
iſt auf Verlangen Einfiht im dasjelbe zu ge-
währen.
8. Bei loben mit Abteilungen werden die a
der einzelnen Abteilungen gewertet. Die Wertung erfolgt für
Tages», Halbtages- und Abendausfahrten zuſammen.
Der beſte Fahrer oder die beſte Ortsgruppe iſt, wer die
meiſten Ausfahrten hat, ohne Rü>ſiht auf die Kilometerzahl,
erſt bei gleiher Anzahl Ausfahrten entſcheidet die größere
Kilometerzahl.
9. Der Bezirksiportleiter hat bis 15. November dem Gau-
ſportleïter eine Zuſammenſtellung der Statiſtiken ſeines Bezirks
zu überjenden und aus feinem Bezirk die drei beſten Fahrer und
auch der beiten Ortsgruppe namentlih (wie unter Ziffer 6) zu
melden.
10. Der Gau-Sportleiter meldet bis 30. November wie vor-
ſtehend die drei beſten Fahrer und die beſte Ortsgruppe an den
Bundesſportwart.
11. Die beſten Ortsgruppen und Fahrer ſind in dex Bundes-
zeitung zu veröffentlichen.
Manderjahrten
Als Manderfahrten gelten alle Fahrten ohne Rüdjiht auf
die Teilnehmerzahl, die länger wie einen Tag, aber nicht über
28 Tage dauern und mindeſtens 150 Kilometer Gejamtitrede
aufweiſen.
Vor Antritt der Fahrt iſt für jeden Teilnehmer ein Wander-
fahrt- und Bleibenausweis mit Lichtbild vom Ortsgruppenvor-
ſtand auszuſtellen. Der Wanderfahrtausweis muß Zeit und
Strede der Wanderfahrt enthalten, darf aber nur für die Zeit
von höchſtens 28 Tage ausgeſtellt werden. Das Mitgliedsbud)
iſt auf der Wanderfahrt mitzunehmen und als Ausweis vorzu-
zeigen.
14. In dem Wanderausweis iſt an jedem Tag die zurüd-
gelegte Strede des Weges einzutragen und dur<h Unterſchrift
beſtätigen zu laſſen.
15. Nach der Rüdfehr ijt der Wanderausweis umgehend dem
Fahrwart der Ortsgruppe zu übermitteln, der die Eintragung
der Wanderfahrt in den Statiſtikbogen vornimmt. Der Wander?
ausweis iſt dem Fahrer wieder zurü>zugeben.
16. Die Drtsgruppen-Sportleitung meldet bis ſpäteſtens den
31. Oktober die drei längſten Wanderfahrten der Bezirksjport-
leitung. Als beſter Wanderfahrer der Radfahrer gilt, weſſen
Fahrt von längſter Dauer iſt. Sind mehrere Fahrten von gleicher
Dauer gemeldet, iſt derjenige der beſte, deſſen Durhſchnittsfahr-
ſtre>e tägli<h 75 Klm. am nächſten iſt.
17. Die Bezirksſportleitung meldet bis ſpäteſtens den 15. No-
vember dem Gaujportleiter namentlich Die drei längſten Wander-
fahrten und die drei beiten Ortsgruppen oder Abteilungen.
18. Die Gaujportleitung meldet bis 30. November wie vor-
ſtehend an den Bundesiportwart.
19. Die beſten Ortsgruppen und Fahrer aus dem Gau ſind in
der Bundeszeitung bekannt zu geben.
20. Zu den Ortsgruppenausfahrten ſind die Wanderfahrten
nicht mitzuzählen, aud) wenn die für die Wertung nötige Teil-
nehmerzahl erreicht wurde.
21. Meldungen, die bis zu dem vorgeſchriebenen Termin nicht
eingegangen ſind, werden bei der Wertung nicht berüdjichtigt.
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Statiſtikbogen ſämtlicher Ausfahrten für das Jahr 1932
Drtsgruppe: Dffenbah am Main Bezirk: 6 Gau: 18
Tagzs-, Vorm.-, Hin-u. Beteiligung
Nachmittags-, Datum Nach welchem Ort Rüdf. | üb. 18 Sahre | unt. 18 Ihr. | Ges | Fahrwart
AUbendtour km | ml. | wbI. | ml. | wbl. | jamt
1 | Vormittags- 17. 3.| Vilbel 22,8 | 32 8 6| 3] 49 | Reufe
2 | Tages- 24. 3. Lindenfels 28 4 10 2 44 Reuſh
3 | Abend- 27.-3., Zangen 36 9 DAR 47 Reuſh
4 | Nahmittags- 7. 4. Alzenau 41 10 Sale 62 |" Reuſch
5 | Vormittags- 21. 4. | Kelſterbach 24 3 LEA 42 ‘ Reuſh
6 | Tages- 28. 4. Klingenberg 30 5 8 | 2 45 | Reuſh
7 Vormittags- 12. 5. Dietzenbach 27,0 | 32 1L 14|6|63 |Reuſh
8 | Abend- 22. 5. | Mitteldi> 30,8 | 24 3 aA 33 | Eron
9 Tages- 26. 5. | Biebrich 93,0 | 29 6 3 |T 39 | Reuſh
10 Nachmittags- 9. 6. | Ober-Roden 37,01 34 1020 61 Reuſch
11 | Tages- 23. 7. | Königſtein 71,0 | 26 9 6 4 45 Reuſch
12 | Vormittags- 7 7.| Hochſtadt 23,0 | 29 11 12 6 58 | Cron
13 | Abend- 17 8. Buchſchlag TONI 6 2 30 | Eron
14 | Vormittags- 28. 7. | Hanau 27,8 | 35 4 7 2 48 Reuſch
15 | Vormittags- 11. 8. | Gundhof 42 2426 6 13 5 50 * Reuſch
16 | Tages- 25. 8. | Keſſelſtadt 92,0 | 24 12 14 8 58 Renſh
17 Vormittags- 1. 9.| Dieburg 64,9 | 3 8 11 6 | 56 | Reuſh
18 | Nachmittags= 15. 9.| Mörfelden 45,9 38 15 | 14 Sr, Reuſch
Snsgejamt 18 Ausfahrten mit 1192,1 | 541 | 140 | 160 69 | 910
SAIS
Meldeſtafetten
Den Gau- und Bezirks-Sportausſchhüſſen wird empfohlen,
außer den Stafetten-Wettfahrten, innerhalb ihres Bereiches und
duch Verſtändigung mit den angrenzenden Bezirken und Gauen
einen Meldejtafettendienjt einzurichten.
Der Aufbau einer Melde-Stafette richtet fi) nad) der geo-
graphiſchen Lage der Gaue oder Bezirke.
Der Gauſportausſhuß muß zunädjt die Verbindungsitrede
mit den einzelnen Bezirken ſeines Gaues feſtlegen. Sit diejes ge=
Idehen, werden die Orte beſtimmt, an denen die Uebergabe der
eldung erfolgt, und weiter wird beſtimmt, wieviel Fahrer aus
den einzelnen Orten zur Weiterleitung benötigt werden. Es
ſollen ſtets zwei Fahrer zuſammen eine Teilſtre>e fahren. Die
Entfernung von Uebergabe zu Uebergabe richtet ſi<h na<h dem Ge-
lände. Jn bergigem Gelände ſollen die einzelnen Teilitreden
niht über 15 bis 20 Kilometer hinausgehen, in ebenem Gelände
können die Stre>ten 20 bis 30 Kilometer- betragen. Sind die
Fahrer beſtimmt, dann werden die Adreſſen nah allen Verbin-
dungsrichtungen ausgetauſ<ht.
Die Meldung wird am Ausgangspunkt übernommen und
ſchnellſtens nah der nächſten Uebergabeſtelle befördert, dort über-
nommen und weiterbefördert uſw. bis zum Ziel. Das gleiche gilt
für den Rüdlauf. Die Uebergabe der Meldung gejhtceht an die
Adreſſe des nächſtliegenden Fahrers, der für die Benachrichtigung
ſeines Mitfahrers ſelbſt zu ſorgen hat.
Der Meldung wird ein Stafetten-Fahrtausweis mitgegeben,
in welchem die zu dur<hfahrende Stre>te ſowie die Uebergabeorte
bis zum Zielpunkt eingeſchrieben ſind. Bei jeder Uebergabe iſt
der Zeitpunkt ſowie die Namen der beiden Fahrer einzutragen.
Der Fahrtausweis iſt am Zielpunkt an den Meldungsêmpfän-
ger abzugeben und wird von dieſem auf Verlangen an die Aus-
gangsſtelle zurüdgeleitet.
Für Bezirksitafetten gilt jinngemäß dasjelbe, nur jind die
einzelnen Teilitreden kleiner zu wählen.
Dieſer Stafetten-Meldedienſt muß mindeſtens einmal im
Jahre in den Bezirken und im Gau an einem vorher beſtimmten
Tage probeweiſe ausgeführt werden.
Zwei Beiſpiele für Meldeſtafetten ſind hier angeführt:
Beiſpiel A. Der Ausgangspunkt der Meldung liegt in der
Mitte des Meldegebietes. Von hier aus fahren ſe<s Meldepaare
nah ſechs verſchiedenen Richtungen a, b, c, d, e und f. An jeder
der jehs Streden liegen zwei Meldungsempfänger. Deshalb
muß jedes Meldepaar zwei Meldungen vom Ausgangspunft mit-
nehmen. Bei den Streden a und f liegt ein Meldungsempfänger
ZE
ohhisniel FR (©) Alımdin, o6 mfemgn. o Übergehe
am Ende der erſten Etappe. Jn dieſem Falle wird die eine Mel-
IN dung hier abgegeben, während die zweite jofort durch Uebergabe
| an das nächſte Meldepaar weitergeleitet wird. Bei den übrigen
Streden liegt eine Uebergabeſtelle dazwiſchen. Hier übernehmen
je ein anderes Meldepaar die Meldungen und übergeben eine
davon dem am Ende ihrer Teilſtre>e befindlihen Meldempfänger
Muu eh. (©) Abundan. O Ompfanapı ° Uagate.
N °
und die zweite dem Meldepaar, welches für die nähſte Teilſtre>e
vorgeſehen iſt. Dieſes wieder gibt die Meldung an dıs nädjte
uſw., bis die Meldung am Ziele iſt.
Beiſpiel B. Hier liegt der Ausgangspunkt an der Grenze
des Meldegebietes. Jn dieſem Falle fahren drei Meldepaare
nach drei verſhiedenen Richtungen. Die zwei Meldepaare, welche
nad A und B fahren, nehmen je eine Meldung mit, während das
nach der Richtung C fahrende Paar jehs Meldungen mitzunehmen
bat. Nach zweimaliger Uebergabe an den Uebèrgabeſtellen ge-
langen die Meldungen nah C. Eine davon erhält der hier be-
e Empfänger. Von hier aus müſſen nun wieder vier
Meldepaare nah vier verſchiedenen Richtungen fahren und zwar
nehmen drei Paare je eine Meldung mit, das eine Paar, weldes
nah der Richtung c fährt, nimmt zwei Meldungen mit, da zwei
Empfänger in dieſer Richtung liegen. Nah einmaliger Uebec-
gabe auf allen Streden fommen vier Empfänger in den Beſitz der
Meldung. Von c aus geht dann die eine Meldung noh an den
legten Empfänger.
MWeltfabrordnung und
MWerfungs-Beltimmungen
Das Wettfahren im Bundesfiatut
Im $ 20, Abſatz 5a, Ziffer 2 und 5, wird erklärt: Wichtige
Gründe für dem zwangsweilen Ausſ{<hluß ſind: Beteiligung an
Rennen der Radfahrer über mehr als 50 Kilometer, Zuverläſſig-
feitsfahrten der Motorradfahrer über mehr als 200 Kilometer.
Veranſtaltung von Wettbewerben mit Preiſen oder Beteiligung
daran troß einer bei einer erſtmaligen Begehung ausgeſprochenen
Verwarnung.
Im $ 22, Abſatz 3, wird geſagt: Für Unfälle bei Wettfahrten
über mehr als 50 Kilometer wird Radunfallunterſtüßung niht
gewährt,
Anmerkung: Die ganze Rennſtre>e (hin und zurü> oder bei
Rundſtre>en) darf für Radfahrer nicht länger als 50 Kilometer,
für Motorradfahrer nicht länger als 200 Kilometer ſein.
Axé der geſtatteten Wettbewerbe
Nach den Beſchlüſſen des Bundestages 1931 ſind geſtattet:
Für Radfahrer.
Auf der Straße: Einzelwettfahren, Mannſchaftswettfahren
und Stafettenwettfahren.
_Auf der Radrennbahn: Einzelwettfahren, Mannſchaftsfahren,
verfolgungsfahren, Ausſcheidungsfahren, Ablöſefahren, Punkte-
fahren, Herausforderungsfahren und Vorgabefahren.
Für Motorradfahrer.
__ Korſofahren, Langſamfahren, Reigenfahren, Geſchi>lichkeits-
fahren, Zuverläſſigkeitsfahren, Tempofahren, Fuchsjagen und
Ballſpiele.
es re
Altersgrenzen der Fahrerklaffen
Für die Bahn- und Straßenmwettfahrten beſteht die Gliederung
in Altersklaſſen. Es gehören in die
erſte Alterstlaſſe Jugendliche von 16 bis 18 Jahren (Jugendklaſſe),
zweite Altersïlaſſe Fahrer von 18 bis 35 Jahren (Hauptklaſſe),
dritte Alterstlaſſe Fahrer im Alter von über 35 Jahren (Alters-
klaſſe).
a *
Für die Saaljportwettbewerbe gelten folgende Klaſſen :
Schüler und Schülerinnen bis zum 14. Iahre,
Fahrer von 14 bis 18 Jahren,
Fahrer über 18 Jahre,
Fahrerinnen über 14 Sahre.
Schüler und Schülerinnen dürfen bis zu den Wettbewerben
um die Gaumeiſterſhaſten ſtarten.
Allgemeine Beſtimmungen für Veranſtalter
Veranſtalter eines Wettbewerbes iſt der Bundes-, Gau-, Be-
airks= oder Ortsgreuppenfportausfhuß. Wettbewerbe dürfen nur dann
veranſtaltet werden, wenn Vorſorge getroffen iſt, daß die nach-
ſtehenden Beſtimmungen dem Veranſtalter und den Teilnehmern
genau bekannt ſind. Der Veranſtalter hat die Hauptpflicht, vor
der Ausſchreibung des Wettbewerbes na<h dem Wortlaut der fol-
genden Wettbewerbsbeſtimmungen alle Maßnahmen ſo genau ſeſt-
zulegen, daß ein für unſeren Bund würdiger Verlauf des Wett-
bewerbes in allen Punkten geſichert iſt.
Will eine Ortsgruppe einen Wettbewerb veranſtalten, an dem
Fahrex anderer Ortsgruppen teilnehmen ſollen, dann muß ſie ſih
zunächſt über den Termin mit dem Bezirks- bezw. Gauſportaus-
ſ<Guß verſtändigen. Dies muß ſo re<htzeitig geſchehen, daß die un-
abänderlih geltende vollſtändige Ausſchreibung ſpäteſtens 12
Wochen vor dem Wettbewerb erfolgt iſt.
Wettbewerbe der Ortsgruppen und Bezirke dürfen nur mit
Genehmigung des Gauſportausſchuſſes veranſtaltet werden. Die
Originalausſhreibung muß dem Geſu<h un Genehmigung bei-
gefügt ſein. Aenderungen dürfen nah der Genehmigung nicht
mehr vorgenommen werden.
Auch Wettbewerbe nur für die eigenen Mitglieder der Orts-
gruppe müſſen dem Gaujportausjhuß gemeldet werden und zwar
ſpäteſtens 12 Wochen vor dem Wettbewerb. Alle Straßenwett-
bewerbe müſſen bis 10. Januar dem Bundes-Sport-Ausſhuß ge-
meldet ſein. -
Wird von einer Ortsgruppe die Hilfeleiſtung einer Orts-
gruppe eines Nachboarortes gewünſcht, ſo müſſen auh hierüber vor
der Ausſchreibung genaue Vereinbarungen getroffen ſein.
AN
Wettbewerbe, an denen fih ausländiihe Fahrer beteiligen
ſollen, dürfen nur mit Zuſtimmung des Bundesſportaus\chuſſes
veranſtaltet werden. Die Erlaubnis hierzu muß ſpäteſtens bis
10. Januar eingeholt ſein. Die Verpflichtung der ausländilhen
Fohrer darf nur dur<h die Bundesſportleitung erfolgen.
Für rechtzeitige behördlihe Genehmigung von Straßenwett-
bewerben (Zuverläſſigkeitsfahrten) hat der Veranſtalter Sorge
zu tragen, desgleichen für genügenden Ordner- und Samariter-
dienſt. Auch für Unterkunft der auswärtigen Fahrer und Schieds-
rihter hat der Veranſtalter beſtens zu ſorgen.
Pflicht des Veranſtalters iſ es, ein einwandfreies Schieds-
geriht zu beſtimmen.
Bei Saalſportwettbewerben ſind die Spielgeräte, wie Rad-
ball, Poloball, Tore uſw. vom Veranſtolter zu ſtellen.
Bei der Ausſchreibung von Saalſportwettbewerben iſt die
Art der Reigen, die Art der Mannſchaften (ob Jugend, Damen
oder dergleichen), die Art der Räder und die Größe der Fahrfläche
onzugeben.
Jede Ausſchreibung eines Straßenwettbewerbes muß An-
gaben über folgende Punkte enthalten: 1. Art des Wettbewerbes,
2. Tag und Zeit des Wettbewerbes, 3, Start, 4. genaue Beſchrei-
bung der Strede, 5. Ziel, 6. maßgebend die Wettfahrbeſtimmun-
gen des Bundes Solidarität, 7. Meldeſchluß, 8. Meldegeld, 9.
Meldeanſchrift.
Endgültig veröffentlihte Ausſhreibungen dürfen niht will-
fürlih abgeändert werden.
Der Veranſtalter iſt berehtigt, ein Meldegeld zu fordern,
deſſen Höhe jedo< 2 Mark für Einzelfahrer und 10 Mark für eine
Mannſchaft niht überſchreiten darf. Das Meldegeld wird zurücd-
gezahlt, wenn der Wettbewerber zur vorgeſchriebenen Zeit am
Wettbewerb teilnimmt oder der Wettbewerb aus irgendeinem
Grunde nicht abgehalten werden fann.
Entſchädigungen und Startgelder werden den beteiligten
Saalmannſchaſten bei Sportfeſten nur zurüdgezahlt, wenn fie ſih
an dem damit verbundenen Maſſenreigen und Korſo beteiligen.
Ueber Ausnahmen entjheidet der zujtändige Sportausihuß.
Der Meldeſchein eines Fahrers muß den Stempel feiner
Ortsgruppe tragen und Vor- und Zunamen und die Wohnung
des Fahrers genau angeben.
Veranſtalter, die gegen dieſe Beſtimmungen verſtoßen, können
aus dem Bund ausgeſhloſſen werden. Bei niht genehmigten
Wettbewerben muß Startverbot erlajjen werden.
41
Durchführung der Meiſterſchaften
Träger einer Meiſterſchaft iſt die Ortsgruppe.
Die Meiſterſhaft ohne Konkurrenz tann nur zugeſprochen
werden, wenn bei
Shülternen ma u DE PUNTLC
Schmudreigen eo Bunttte
Sarbenreigen S 54 Punfte
Kunſtreigen, Klaſſe Bi Fahrerinnen 61 Punkte
Kunſtreigen, Klaſſe B; Fahrer . . 63 Punkte
Kunſtreigen, Klaſſe Res zn Punkte
Steuerrohrreigen . . . 2... 68. Bunfte
Einradreigen RE ONE SBUNELE
Runuahrem ee lnnsßunttte
erreicht wurden.
Sm 100-Meter-Langjamfahren fann die Meijterjchaft nur er-
reiht werden, wenn mindeſtens 6 Minuten dazu gebraucht
werden.
Bezirismeifterichaften
An den Wettbewerben um die Bezirfsmeijterichaften können
Fahrer und Mannſchaften von allen Ortsgruppen eines Bezirkes
teilnehmen.
Gaumeiſterſchaften
Zur Durchführung der Gaumeiſterſchaften iſt es den Gau-
ſportaus\chüſſen geſtattet, ihren Gau in Bezirksbünde zu gliedern.
An den Wettbewerben um die Gaumeiſterſhaften können
ſih alle Bezirksbundmeiſter beteiligen.
Zu den Wettbewerben in den Ballſpielen, im Straßenfahren,
a SEE und Bahnfahren können alle Bezirksmeiſter
tarten.
Gaubundmeiſterſchaften
Im Einzelfahren, Motorradzuverläſſigkeitsfahren und Bahn-
fahren werden Gaubundmeiſterſhaften niht ausgetragen.
An den übrigen Wettbewerben können alle Gaumeiſter teil-
nehmen.
Bundesmeiſterſchaften
au den DE Ehen um die Bundesmeiſterſchaften können
ohren n Bahnfahren ſowie alle Gaubundmeiſter teilnehmen.
Korſo
Arbeiter-Radfahrer-Feſitzüge
Zwe>: Oeffentlihe Propaganda für den ARKBS.
Den Sportausjhüjjen der Drtsgruppen und aller Be -
zirke wird empfohlen, bei Ausfahrten mit ſtarker Beteiligung
öfter Uebungen zu Korjofahrten genau nad den Rihtlinien vor-
nehmen zu laſſen. Dadurch gewöhnen ſi<h die Fahrer an das
langjame Korjo-Tempo und lernen rechtzeitig kennen, was no<
zu beachten iſt. Die Sportausihüfje aber finden Gelegenheit, Er-
fahrungen zu ſammeln und ſih in der ſhwierigen Aufſtellung und
Leitung großer Korſofahrten zu üben.
Korſo-Fahrorduung
1. Die Ortsgruppen haben vor der Abfahrt zum Auſſtel:
lungsplat alles ſo zu ordnen, daß alle Fahrer und Fahrerinnen
ſofort bei der Einreihung in den Zug auf das Signal zur Ab-
fahrt mit Ruhe und Sicherheit aufpaſſen können. Der Fahrwart,
welcher die Ortsgruppe führt, verharrt in Ruhe auf ſeinem Plate
und beobachtet aufmerkſam na<h vorn bis zur Abfahrt.
2. Der Fahrmwart, der die Oberleitung für den Korſo hat,
bleibt vom Beginn der Aufitellung an bis zur Abfahrt an der
Spite und darf nicht den Zug entlang fahren oder gar laufen.
Er muß vorher ſeine Anordnungen ſo treffen, daß die Auſſtel-
lung in wenigen Minuten beendet ſein kann. Ueberall muß die
Regel gelten, daß nad der feſtgeſeßten Aufitellungszeit zu ſpät
anfahrende Drtsgruppen ohne weiteres den Unjprud auf den für
ſie beſtimmten Plat verloren haben und am Schluß anſchließen
müſſen.
3. Die Kleidung. Alle Teilnehmer an einer Korſofahrt
haben in furzer Sporthoſe zu erſheinen. Bundesgenoſſen fahren
ohne Kopfbedelung. An heißen Tagen wird vom Fahrwart be-
ſtimmt, ob die Ortsgruppe ohne Rod fahren ſoll. Eigenmädtige
Ausnahmen einzelner Teilnehmer find nicht zuläſſig.
4. Rudjäde oder Pakete dürfen während der Korjofahrt nicht
mitgeführt werden.
5. Der Shmud der Räder Mor der Auſſtellung zur
KRorjofahrt find alle Räder vom Straßenjtaub zu reinigen. Die
Räder dürfen nicht übermäkig geihmüdt werden. Der Blumen-
Ihmud muß innerhalb der Ortsgruppe einheitlich fein. Der Be:
Ihluß der Ortsgruppe über Art und Farbe der Blumen it von
jedem Teilnehmer unbedingt einzuhalten. PBapierfhinud am
Rahmen und Papierſtreifen und Papierfächer im Vorder- und
Hinterrad ſind unzuläſſig.
SAZ ES
6. Die Auffahrt hat gemäß der Ausſchreibung zu Zweien,
zu Dreien uſw. zu geſchehen, andernfalls keine Wertung erfolgen
ann.
7. Die ſeitlihen Zwiſchenräume von Rad zu Rad ſollen 1,59
Meter, die Abſtände hintereinander Radlänge (2 Meter), die Ab-
ſtände von Ortsgruppe zu Ortsgruppe 8 Schritt (6 Meter) be-
tragen.
8. Die Aufſtellung. Die Ortsgruppe des Ortes, an dem
der Korjy gefahren wird, übernimmt die Spite. Die Reihenfolge
der anderen Ortsgruppen wird dur< Ausloſung beſtimmt, welche
der für das Feſt maßgebende Sportausſhuß leitet. Die Bundes-
genoſſinnen nehmen Auſſtellung an der Spite ihrer Ortsgruppe.
Bei Veranſtaltungen der Bezirke übernehmen die Bezirks-
ſportausſhüſſe die Ausloſung.
Bei Veranſtaltungen der Gau e erfolgt die Auſſtellung be-
zirksweiſe na<h den Vorſchlägen der Gauſportausſchüſſe. Jeder
Bezirksausſ<huß läßt von den Ortsgruppen ſeines Bezirks die Loſe
lis die Reihenfolge est Jeder Bezirk hat eine Tafel mitzu-
ühren, welde die Nummer und den Sit des Bezirks angibt,
3. B.: 10. Bezirk (oben), Negensburg (unten).
Bei Veranſtaltungen der Gaubünde wird die Reihenfolge der
Gaue dur< den Gaubundobmann beſtimmt und hierüber vier
Wochen vor dem Stattfinden der Veranſtaltung den Gauſport-
warten Mitteilung gemacht. Die Gauſportwarxrte haben dann die
Auſſtellung ihres Gaues für den Gaubundkorſo ſo zu regeln, wie
es im voranſtehenden Abſaß für die Gaue beſtimmt iſt.
9. Die Fahrt. Während der Fahrt ſind die Abſtände und
die Zwiſchenräume von Reihe zu Reihe, von Ortsgruppe zu Orts-
gruppe (ſiche Wertungsbeſtimmungen) und von Bezirk zu Bezirk
ſowie die Rihtung vorwärts und ſeitwärts peinlih genau einzu-
halten. Anfaſſen, Schultergriffe, Doppelſchultergrifſe, Rauchen,
Unterhalten, Anrufen der Zuſchauer und dergl. müſſen unbedingt
unterlaſſen werden. Das Wegfahren einzelner Fahrer oder ganzer
net aus dem Zuge vor Beendigung der Fahrt iſt niht
zuläſſig.
10. Die Leitung. Für die Beachtung der Richtlinien und
für die Aufre{<terholtung muſterhafter Ordnung tragen die Orts-
gruppen-Sportausſchüſſe für ihre Ortsgruppe, die Bezirksſport-
ausſhüſſe für ihren Bezirk und die GausSportausihülle bei Ver-
anſtaltungen der Gaue die Verantwortung. Die Fahrer ſollen
den Anweiſungen aller Ordner, die dur<h Armbinden kenntlih
ſind, mit lebhafter Freiwilligkeit folgen und den Ordnern bei der
Ausübung ihres ſ<hwierigen Amtes überhaupt in jeder Weiſe zu-
vorkommen und fröhli<h Hilfe leiſten.
11. Irgendwelcher Verſtoß gegen die Beſtimmungen 1—19
hat den Ausihlug aus der Wertung zur Folge.
- Auslojung nah Borzeigen der Abzehnung vom leßten Viertel-
A LE
Werétungsbeſtimmungen
12. Zur Teilnahme ſind die. Ortsgruppen des Gebiets
berechtigt, wofür der Wettbewerb ausgejchrieben wurde.
13. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb Hat jede Ortsgruppe
einen Einſatz zu zahlen, deſſen Höhe von der veranſtaltenden Orts-
gruppe bezw. dem Bezirks-, Gau- oder Bundesſportaus\<huß feſt-
geſeßt wird, jedo<h 10 Mark niht überſteigen darf.
Bezahlte Einſäße werden den ſtartenden Drtsgruppen zurid-
gezahlt. Dasſelbe geſchieht bei Ausfall des Wettbewerbes.
14. Das Korſofahren wird auf Straßen gewertet, die vom
Veranſtalter beſtimmt ſind, den Teilnehmern aber niht bekannt
zu ſein brauchen.
15. Die Wertung wird nah Punkten vorgenommen. Die
nn hat genau nah der folgenden Vorſchrift zu geſchehen:
Geſamteindru> mit ſ{<neller Auſſtellung, Kleidung und Auf-
ſtieg bis zu 3 P.
2. S<hmud> der Räder: künſtli<h 1 P., natürlih 2 P,,
Koſtüme und beſondere Ausſtattung bis zu 3 P.
3s EA Richtung, Abſtände, Sicherheit, Haltung bis zu
10
4. Teilnehmerzahl: Je volle 20 % der Mitglieder der Ortsgr. 1 P.
An Zuſchlägen merken berechnet für
5. mehr als ein Drittel weibliche Korjoteilnehmer 1 B.
6, mehr als ein Viertel jugendliche Korjoteilnehmer unter
3 Sahren 1%.
7. Mitführen des Ortsgr.- oder Abteilungs-Banners 1 PB.
8. Mitführen einer fahrbereiten Saalmjhft. auf Saaltädern 28.
9. Mitführen einer fahrbereiten Saalmjhft. auf Straßenräd. 1®P.
Gemwertet wird aus einer Ortsgruppe oder Abteilung nur eine
Mannſchaft.
(Die Entfernung vom Feſtort wird niht gewertet.)
16. Die Wertung geſchieht von Nr. 1, 2, 5, 6, 7, 8 und 9 bei
der Auſfſtellung, von Nx, 3 während der Fahrt, von Nr. 4 bei der
jahr, Nr. 4 ſoll eine gere<hte Wertung der Beteiligung im Ins
tereſſe der ktleinen Ortsgruppen gewährleiſten.
Beſtimmung für die Korſo-Schiedsgerichte
17. Das Wertungsgericht beſteht aus dem Obmann
und vier Schiederichtern. Die Einteilung zur Wertung wird nah
dem Wertungsparagraphen (11) wie folgt vorgenommen: Ein
Schiedsrichter wertet nah den Nr. 1, 2 und 7; der Obmann und
zwei Schiedsrichter nah Nr. 3; ein Schiedsrichter nad den Nr. 4,
5, 6, 8 und 9. — Wenn erforderlich, fann die Zahl der Schieds-
richter erhöht werden.
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Sun
Aufzeichnung der Wertungs - Srgebniſſe
Auf die Beteiligung verzichteten Ortsgruppen,
demnach hatten Ortsgruppen zu fahren.
Es Dem Wertungs-Paragraphen entſpre<hend Geſ.-
fahren Punkte gegeben nad) Siffer Pune:
Nr OS Eier ee
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Bemer-
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‚den 193
Obmann
Unterjriften der Schiedsrichter
Die Bewerber der Ortsgruppen erhalten jofort nach dem beendeten
Wettbewerb eine vom Obmann des Schiedsgerihts durch Unterjchrift
beglaubigte Beſcheinigung über das erzielte Reſultat.
47 S
Lansfamfahren
Nebung für Feſizüge
Das Langſamfahren iſt eine Kunſt. Es muß allen Bundes-
genoſſen und Bundcsgenoſſinnen empfohlen werden, ſi mit dieſer
Kunſt vertraut zu machen. Wie viele Unfälle könnten vermieden
werden, wenn die Radlerinnen, Radler und Motorradfahrer in
Fällen, wo Abſteigen oder Ausweichen niht angängig iſt, ihr
Rad ſo in der Gewalt hätten, daß Vorder- und Hintermann niht
gefährdet werden.
Das Langſamfahren hat aud Wert als Vorübung zu Korſo-
fahrten. Nux, wenn geübte Fahrer und Fahrerinnen teilneh-
men, fann man dieſe Umfahrten, die Feſtzüge, Korſo nennen.
Bei Korſofahrten erkennt man ſofort die Ortsgruppen, die oft
Uebungen im Langſamfahren abhalten. Man ſieht demna<, was
dieſer Sportzweig des Kunjt- und Gejhidlichkeitsfahrens Hilft.
Das Langjamfahren ijt aljo eine wirklich vorteilhafte Kunit.
Die Wertung beim Langſamfahren
Die Ausihreibung erfolgt für Fahrer ohne Unterſchied der
en Für Fahrerinnen erfolgt die Ausihreibung ges
ſendert.
22. Die Länge der Strede beträgt 100 Meter, die Breite 1
Meter. Steigungen und Gefälle dürfen nicht benugt werden.
23. Die Verwendung ſtarrer Hinterradnaben iſt niht zuläſſig,
ebenſo das „Stehenbleiben“ oder „Plattſahren“. Der Reifen
muß ſo- aufgepumpt jein, daß beim Giten auf dem Sattel die
Felgen den Boden auch bei Stoß niht berühren. Die Benugung
von Fußhaltern und der Vorderradbremſe iſt geſtattet.
24. Jeder Fahrer kann nur einmal ſtarten. Berührt derſelbe
während der Fahrt mit einem Fuße oder mit beiden Füßen den
Boden, jo jheidet er aus. Dasjelbe gilt aud beim Anfahren
der Markierung und ſei es au< nur mit dem Vorderrade.
25. Die Anfahrt iſt auf zwei Meter feſtgeſeßt.
26. Für die Wertungszeit iſt am Start und am Ziel maß-
gebend der Hinterradreifen.
27. Die Fahrer ſtarten in der umgekehrten Reihenfolge ihrer
Anmeldung.
28. Befindet fih ein Fahrer in der Bahn, ſo darf der nächſte
Fahrer erſt abgelaſſen werden, wenn ſein Bormann die Hälfte der
Bahn durchfahren hat.
48
29. Tritt während der Fahrt Durh Brud (Rahmen, Lenker,
Sattelfeder, Pedale) ein Naddefeft ein, jo kann erneut geſtartet
werden. Den Entſcheid darüber, ſowie Feſtſezung des Zeitpunktes
für den neuen Start trifft der Storter mit den beiden Fahrt-
begleitern.
30. Bei Bezirks- und Gau-Wertung darf nur mit gut abge-
ſtimmter Stoppuhr gemeſſen werden.
31. Das Schiedsgericht ſeßt ſih aus wenigſtens ſieben Schieds-
rihtern zuſammen und zwar:
einem Obmann (zuglei< Starter), einem Startſchriftführer,
einem Zielſchriftführer, und -je zwei Fahrtbegleitern,
von denen einer als Zeitnehmer mit gut funktionierender Uhr
amtiert. Der Zeitnehmer hat am Ziel dem Zielſchriftführer die
abgejtoppte Zeit zwe>s Kontrolle vorzulegen.
Zuberläſſigteitsfahren
Einzelfahren, Mannſchaftsfahren.,
Stafettenfahren
Die bürgerlihen Radſportverbände ſeßen in der Nachfriegs-
zeit alles daran, um díe radfahrenden Arbeiter und die radelnde _
Jugend des Arbeiterſtandes zu ji heranzuziehen. Das gleiche
Ziel verfolgen nad) manderlei, mit ſ<hlauer Berehnung ausge-
flügelten Anweijungen ihrer Verbände audh ausnahmslos alle
bürgerlihen Radfahrervereine. Aus der Notwendigkeit heraus,
diejen für Arbeiterjportbewegung merfbar Jhädlihen bürgerlichen
Beſtrebungen wirkſam entgegenzutreten, hat ſi<h der im Jahre
1919 abgehaltene Bundestag nach langen Ausſprachen über das
Für und Wider jhlieglih für die Einführung der Radwett-
fahrten bis 10 Kilometer erklärt. Dieſen Beſchluß beſtätigte der
Bundestag vom Jahre 1921. Der Bundestag von 1924 hat die
Ausdehnung der Wettfahrten bis 50 Kilometer geſtattet und
in unſerein Bunde auh das Mannſchaftswettfahren, das Bahn-
wettfahren und das Stafettenwettfahren eingeführt. Es ſind das
feine ausgeſprohenen Schnelligkeitswettbewerbe ſondern Wett-
bewerbe, bei welchen zunächſt die Zuverläſſigkeit des Fahrers und
in zweiter Linie die Zuverläſſigkeit des Rades geprüft werden ſoll.
DurŸh die nachſtehenden Beſtimmungen wird den Orts-
gruppen-, Bezirks- und Gaujportausihüljen vor allem aber au)
zur Pflicht gemacht, bei der Veranſtaltung von Rad-Zuverläſſig-
teitsfahrten ſo wohlüberlegt zu handeln, daß das Anſehen des
Arbeiter-Rad- und -Kraftfahrer-Bundes Solidarität als Arbeiter-
SE SR ENT in jeder Beziehung in beſter Weiſe gewahrt
wird.
Die Wettfahrordnung enthält in kürzeſter Faſſung alle not-
wendigen Richtlinien. Dur<h genaue Befolgung derſelben wird
eine für unſeren Bund würdige Veranſtaltung der Weltfahrten
gewährleiſtet. Die Fähigkeit, nah den Wettfahrtbeſtimmungen
jederzeit ſofort das Richtige anordnen oder gegebenenfalls ſ<nell
rihtig entſheiden zu fönnen, müſſen jih die Mitglieder der
Sportausſhüſſe und die als Schiedsrichter tätigen Bundes-
genoſſen aber unbedingt aneignen. Das kann niht geſchehen bei
einmaligem Durchleſen, ſondern nur dur< eingehendes Studieren
der Beſtimmungen oder Beſuch von Unterrichtsſtunden. Leßtere
ſind übrigens ſehr notwendig, denn nur bei den dabei jtatt-
findenden Ausſprachen können ſi<h die Obmänner überzeugen,
daß die ihnen zur Verfügung ſtehenden Hilfskräfte ein ihnen bei
einem Wettbewerb übertragenes Amt auch rihtig auszuüben
4
imſtande ſind. Die Tätigkeit ungejhulter Schiedsrichter wird
dur Unſicherheit gekennzeihnet und zeitigt oft Proteſte. Mit
den Beſtimmungen wohl vertraute Schiedsrichter üben ihr Amt
mit Feldt aus und können bei Einſprüchen gegen ihre An-
ordnungen und Entſcheidungen ſtets ſofort derart belehrend
wirken, daß Meinungsverſchiedenheiten ſehr bald ausgeglichen
ſind. Dasſelbe iſt den Bundesgenoſſen vorzuhalten, die als
Ordner tätig ſein müſſen. Sie ſind — ebenſo wie die Fahrer —
den fkritiſhen Urteilen der Oeffentlichkeit ausgeſeßt. Ihr Auf-
treten muß darum geſchi>t und gewandt ſein, in ſhwierigen
Fällen müſſen ſie Geïſtesgegenwart und Beſonnenheit zeigen.
So haben alle für den Radſportzweig des Straßenwettfahrens
tätigen Bundesgenoſſen große Pflichten. Auf deren gewiſſenhafte
Erfüllung muß überall geſehen werden im Intereſſe der Geſami-
organiſation. Jeder ſei Hüter des Anſehens des Arbeiter-Rad-
fahrer-Bundes Solidarität.
Am Start
32. Startbere<htigt im Straßen- und Bahnſport ſind nur die
Bundesgenoſſen, die Mitgliedsbu<h und Rennfahrerausweis (Li-
zgenzkarte) vorlegen können. Der Ausweis bleibt während des
Wettbewerbes in den Händen des Schiedsgerichtes.
Der Rennfahrerausweis wird nur auf ein Iahr ausgeſtellt.
Die Erneuerung muß bis 1. Februar beim Gaujportausihuß
beantragt ſein. Spätere Ausſtellung kann nur für die Fahrer
erfolgen, die noch feinen Ausweis gehabt haben.
Dem Antrag auf Ausitellung eines Ausweijes ilt ein deut-
liches Bruſtbild in der Größe von 3 mal 4 cm beizufügen.
Rennfahrer, die bei einer Ortsgruppe ihre Meldung abge-
geben haben, dürfen am ſelben Tage bei keiner anderen Orts-
gruppe ſtarten. Strafe: Entziehung der Lizenzkarte.
33. Der Fahrer darf nur im Sportanzug erſcheinen und muß
fahren in kurzer Hoſe und Sweater oder Sporthemd ohne Ro.
Trikots (Sweater) mit Reklameaufſchriften irgend welcher Art
dürfen bei Wettfahrten niht getragen werden, eine Ausnahme
gilt nur für das Fahrradhaus Friſhauf. Das Bundesabzeichen
iſt ſihtbar auf der linken Bruſtſeite zu tragen.
34. Die Fahrer haben ſi< 30 Minuten vor der für den Be-
ginn dex Fahrt feſtgeſeßten Zeit am Start zu melden.
35. Die Fahrer erhalten ihre Nummer der Startliſte auh
für die Wettfahrt. Die Nummer ft aus Stoff in großer deut-
licher Schrift tief am Rü>en zu befeſtigen.
36, Die Aufitellung am Start geſchieht in der Reihenfolge
der Nummern der Fahrer.
37. Jugendliche Fahrer unter 16 Jahren dürfen an Wett-
fahrten niht teilnehmen. Die jugendlihen Fahrer von 16 bis
18 Jahren ſtarten für fih und dürfen ſi< nur an Wettfahrten
bis fünf Kilometer beteiligen. Hierzu iſt aber au< die ſhrift-
lihe Zuſtimmung der Eltern erforderlid.
38. Fahrer über 35 Jahre ſtarten in. der Altersklaſſe für ſi.
39. Bezüglich der Ausſtattung der Räder für die Wettfahrten
muß der Grundjaß gelten: Jeder Bundesgenoſſe kann für Weit-
fahrten ſeine Maſhine nah Belieben ausſtatten. Alle Räder
müſſen aber mit einer Glo>e, wirkſamer Bremſe und Rüditrahler
verſehen und zweifellos tragfähig ſein. Radwechſel während der
Wettfahrt auf der Straße iſt verboten.
Die Räder ſind vor der Fahrt am Rahmen und an den
beiden Radnaben mit einer Plombe zu verſehen.
40. Vorgabefahrten ſind geſtattet.
41. Polizeiliche Verkehrsbeſtimmungen für die zu befahrenden
Landſtraßen ſind am Start den Fahrern vorzuleſen.
Die Zuverläſſigkeitsfahrt
42. Die Fahrer ſind verpflichtet, die vorgeſchriebene Gtrede
genau einzuhalten.
43. Beim Durchfahren von Ortſchaften iſt ein den behördlichen
Vorſchriften entſprehendes mäßiges Tempo zu fahren. Jn den
Ortſchaften und überall vor Häuſern iſt die Straße, niht der
Fußweg zu befahren. Das Deffnen von Etfſenbahnſhranken iſt
verboten. Bei geihlojjenen Bahnihranfen wird bei Einzeljtart
(Zeitfahren) der dadurch verurſachte Zeitverluſt vergütet.
44. Beim Fahren ſtets re<hts halten und links vorfahren, au<
beim Ueberholen anderer Wettfahrer. Ein Fahrer, der ge-
zwungen iſt, plößli<h anzuhalten, muß die Nachfolgenden dur<h
Armheben oder Zuruf in deutli<her Weiſe darauf aufmerkſam
machen. Schrittmacher und Begleitfahrer ſind verboten.
45. An allen Straßenkreuzungen ſind zwei Ordner aufzu-
ſtellen. Von dieſen wird einer beſtimmt für die Weiterleitung
der Fahrer, der andere für die Verkehrsregelung. Eine ſtärkere
Bejegung an wichtigen Straßenpunften ijt unbedingt vorzufehen.
Auch für Aufjtellung von Samariterperjonal auf der Sirede und
am Ziel iſt gewiſſenhaft zu ſorgen.
46. Die Ordner für die Fahrer erhalten rote Flaggen. Sie
geben damfit aber nur die folgenden drei Flaggenzeichen:
Mit ausgeſtre>tem Arm wagreht in der Fahrtrihtung: „Hier
Fahrſtre>e“.
Mit ausgeſtre>tem Arm hoch gehalten! „Vorſicht! Langſamfahren!“
Mit ausgejtredtem Arm ſchwenken: „Halt! Abſteigen!“
47. Allen Anweiſungen der Ordner ie ſofort Folge zu leiſten.
Auf der Strede und Straße darf gegen deren Anordnungen kein
Widerſpruch erfolgen. Beihwerden und Einjprühe find nur an
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den Obmann des Wettfahrausihufles zu richten, was aber fin
feinem Falle vor den Zuſchauern geſchehen darf.
48. Jeder Fahrer fährt au eigene Rechnung und Gefahr und
haftet perjönlih für duch Nichteinhaltung der Verkehrsvor-
Ihriften und durch Nihtbeahtung der Bundes-Wettfahrordnung
verurſachte Schäden und Unfälle. Der Veranſtalter und der
Bund Iehnt ausdrüdlih die Haftung für alle derartigen Fälle ab.
49. Der Fahrer muß mit größter Aufmerkſamkeit fahren und
Obacht geben, daß dur< ihn andere Perſonen keinen Unfall er-
leiden. Ereignet ſi< troßdem ein Unfall, muß der Fahrer ſofort
die Fahrt aufgeben und gemeinſam mit den Ordnern und Sama-
ritern für Hilfeleiſtung und Feſtſtellung der Unfallumſtände
ſorgen. Loslaſſen des Lenkers während der Fahrt oder beim Paſſieren
des Zieles iſt verboten und wird mit Ausſhluß aus dem Ren-
nen beſtcaft. Das Ziel muß im Spurttempo paſſiert werden.
Die Wertung erfolgt nah Zeit und Punkten. Für jeden Rad-
[UO (Reifenſhaden ausgenommen) wird ein Strafpunkt
gegeben.
Mannuſchaftfahren auf der Straße
Für das Mannſchaftsfahren auf der Straße gelten folgende
Beſtimmungen:
50. Eine Mannſchaft kann aus 3 bis 6 Fahrern einer Ab-
teilung oder Ortsgruppe gebildet werden. Dieſe haben die vor-
geſchriebene Fahrſtrede gemeinſam zurü>zulegen. Die Kleidung
aller Fahrer einer Mannſchaft muß einheitlich ſein.
51. Bei Mannſchaſtswettfahren wird nur gewertet, wenn
wenigſtens bei Sehſer-Mannſchaften 4 Fahrer, bei Vierer-Mann-
ſhaften 3 und bei Dreier-Mannſchaften 2 Fahrer geſchloſſen das
Ziel paſſieren. Unter geſchloſſen das Ziel paſſieren iſt zu ver-
ſtehen, daß der Abſtand von Fahrer zu Fahrer niht mehr als
ungefähr 3 Meter beträgt. Gewertet wird die Zeit, wenn der
legte Fahrer das Ziel paſſiert. Im übrigen gelten die Beſtim-
mungen, wie ſie für das Straßenrennen feſtgelegt ſind.
Stafeften Weltfabren
52. Die Meldung muß die Namen von jo vielen Fahrern ent-
halten als Zeiljtreden vorgeſehen find. Der Meldejhein muß
den Ortsgruppenjtempel tragen.
Vor- und Zuname ſowie die Wohnung jedes einzelnen
Fahrers müſſen in deutlicher Schrift angegeben ſein.
Die Reihenfolge zu beſtimmen, in welcher die einzelnen
Fahrer einer Mannſchaft fahren ſollen, bleibt den Mannſchaften
überlaſſen. Der beſtimmten Reihenfolge entſprehend müſſen die
Namen der Fahrer auf dem Meldeſchein angegeben werden.
58. Die Mannſchaften haben ſi<h eine Stunde vor der für den
Beginn der Fahrt feſtgeſeßten Zeit am Start zu melden.
54. Der Start erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der An-
meldung.
Die Fahrer einer Mannſchaft erhalten die behördli<h vor-
geſhriebenen Rü>kennummern fortlaufend wie beim Einzelfahren.
Die Nummern ſind auf Stoff in großer deutliher Schrift zu
ſhreiben und am Rüt>en des Fahrers zu befeſtigen.
Die Mannſchaften werden dur<h Farben kenntlih gemacht.
55. Der Wechſel der Fahrer (Uebergabe). Die Ueber-
gabe muß mit der größten Vorſicht ausgeführt werden. Häufiges
Ueben iſt notwendig, um ſie mit Sicherheit ausführen zu können.
Der Wechſel der Fahrer hat in folgender Welſe zu geſchehen:
Die Fahrer jtellen jih 100 Meter vor der Uebergabeitelle auf.
Sobald ein Fahrer herankommt, fährt der abnehmende
Fahrer an, um die Geſchwindigkeit anzupaſſen.
Der ankommende Fahrer hat dem weiterfahrenden Fahrer
ſeiner Mannſchaft links zu überholen und mit der re<hten Hand
den Stab oder den Ring in die línke Hand des weiterfahrenden
Fahrers zu geben. Die Uebergabe muß innerhalb der 100 Meter
von der Auſſtellung der Fahrer bis zum Ende der Teilſtre>e
erfolgen, geſchieht dieſes niht, ſheidet die Mannſchafi aus der
Wertung aus. Seder Fahrer darf nur eine Teiljtrede fahren.
Nach der Uebergabe hat der angekommene Fahrer ſofort
nad) der rechten Seite wegzufahren, und die nachfolgenden
Fahrer niht zu behindern,
56. Das Ziel und aud die Uebergabeitellen find in einer
für den Fahrer auffälligen Weije fenntlih zu machen.
57. Die Wertung gejhieht nad Zeiten und zwar für
die ganze Gtrede.
E EEE LLE E I AEO AA EE AAO MEL CECRL UCL UAG
Bahnivertfahren
Stennbabnr- Ordnung
58. Der veranſtaltende Ortsgruppen-, Bezirks- oder Gauſport-
ausihug muß vor dem Bahnwettfahren für folgendes endgültig
gejorgt haben:
a) Genehmigung des Gaujportausihujies,
b) Bejegung Des Schtedsgerichts,
c) Ordneropmann und Einteilung der Drönergruppe.
d) Umkleideraum für die Wettfahrer,
e) Fahrradreparaturſtelle,
f) Fahrradaufbewahrung für Bahnbeſucher,
e) Arbeiterſamariterdienſt,
h) Inſtandſeßung der Bahn.
59. Jede Bahn muß zwei ſihtbare Streifen beſißen und zwar
die eigentlihe Bahnlänge, 25 cm von der JInnenkante gemeſſen
und die Paſſiergrenze, 125 cm von der Jnnenktante gemeſſen. Ab-
gangslinie und Ziel müſſen deutli<h erkennbar ſein.
60. Alle irgendeine Tätigkeit auf der Bahn ausübende Bun-
desgenoſſen haben auf dieſer ſtets in ordentlicher Sportkleidung
aufzutreten und das Rauchen während ihrer Tätigkeit auf der
Bahn zu unterlaſſen. Sie müſſen Bundesmitglied und im Belit
eines vom Veranſtalter ausgeſtellten Ausweiſes ſein.
Bahnfahrorduung
61. Beim Tönen der Startglo>ke haben fich ſofort alle an der
betreffenden Wettfahrt teilnehmenden Fahrer an den Start zu
begeben.
62. Bei fliegendemStart haben die Fahrer ſi<h geſ<loſſen
der Abgangslinie zu nähern. Nur, wenn die Linie ge-
Ihlojjen erreicht wird, darf das Zeichen „Los“ gegeben werden
Bei Unregelmäßigkeit an der Linie muß ein neuer Start angeord-
net werden. Dieſes wird ſofort durh längeres Läuten an-
gezeigt. Fahrer, die dur<h Vorfahren die Ungültigkeit des Startes
verurſachen, bekommen eine Verwarnung; nah dreimaliger Ver-
warnung erfolgt Disqualifikation derſelben.
63. Fahrer, die niht mit einwandfreier ſauberer Kleidung
und ſauberer Maſchine am Start erſcheinen müſſen ſofort zurüd-
gewieſen werden. Es dürfen nur Räder mit ſtarrer Nabe, ohne
Glodte und ohne Flügel- oder Hebelmutter benüßt werden.
Fahrer mit ſ<hle<t aufgeklebten Reifen werden niht zum
Start zugelaſſen.
64. Jeder Fahrer hat ſelbſt bei ſtehendem Start einen Helfer
(Abjihieber) für jich zu ſtellen.
65. Die Bahn wird von re<hts nah links befahren. Es wird
rehts überholt. Links überholen iſt geſtattet, wenn der vordere
Fahrer oberhalb der Peoſſiergrenze fährt.
66. An der vollen Entfaltung der Fahrgeſhwindigkeit darf
fein Fahrer gehindert werden. Stoßen und Drängen nah innen
und nad; außen ilt verboten. Plöklihes Abweichen aus der
Sahrtrihtung während oder nah Schluß des Fahrens, ſowie
Stehenbleiben, Nüdwärtsfahren, 2oslajien der Lenfjtange, iſt
unterſagt und wird mit Diſtanzierung oder Yusihluß aus dem
Rennen beſtraft.
67. Bei einem Radſchaden hat der Fahrer ſeine Mitfahrer
dutch deutliches Zeichen oder Zuruf aufmerkſam zu machen.
Ereignet jih bei kurzen Rennen ein Gturz oder KReifen-
ſchaden, bevor die leßte Runde angeläutet iſt, ſo kann der Lauf
wiederholt werden, wenn es ſi<h um die Entſcheidung handelt.
68. Kein Fahrer darf, ohne dazu zwingende Gründe, die Wett-
fahrt aufgeben.
69. Die leßte Runde wird dur< ein Glo>tenzeichen bekanntge-
geben. Dieſes Zeichen gilt ſtets unbedingt, auh, wenn in der
Rundenzählung ein Irrtum vorgekommen ſein ſollte.
70. Das Ziel muß von ſämtlichen an der betreffenden Wett-
ahrt teilnehmenden Fahrern im Spurttempo paſſiert werden.
ahrex, die dieſe Beſtimmung nit beachten, verlieren die Start-
érehtigung zu Bahnwettfahrten für das laufende Jahr. Bei
Raddefekt kann das Ziel au<h mit getragenem oder gejhobenem
Rad überſchritten werden.
71. Das Trainieren iſt nur bis eine halbe Stunde vor Be-
ginn des Wettbewerbes geſtattet.
Wettfahrbeſtimmungen
für Bahnwettbewerbe
72. Auf der Bahn ſind Wettfahrten bis zu 50 Kilometer
geſtattet. Für Einzelrennen find fürzere Streden 1 bis 20 Kilo-
meter vorzuziehen. Rennen über mehr als eine Stunde find nicht
erlaubt.
Bei ſtarker Beteiligung an einem Wettbewerb ſind Vor- und
Zwiſchenläufe je nach Bedarf einzufegen. Die Sieger aus den
Vorläufen ſtarten im Zwiſchenlauf und die Sieger vom Zwiſchen-
lauf im Endlauf. Sieger iſt, wer als erſter das Zielband paſſiert.
Gewertet werden die erſten 5 Fahrer.
Paſſieren zwei Fahrer gleichzeitig das Zielband, ſo gilt der-
jenige als Sieger bezw. Beſſerplacierter, welcher an der Außen-
ſeite fuhr, alſo den größeren Bogen und mehr Meter gefahren hat.
Ban
Mannfchhaftsfahren ohne Ablöſung
73. Eine Mannſchaft wird von zwei Fahrern, mit gleicher
Kleidung, einer Ortsgruppe oder Abteilung gebildet. Die Fahr-
itrede iſt von beiden gemeinſam zurü>zulegen Das Ziel muß
von der Mannſchaft geſchloſſen paſſiert werden, D. h. der Abſtand
von Fahrer zu Fahrer darf höchſtens 3 Meter betragen. Ge-
wertet wird dex hintere Fahrer.
Mannfchaftsfehren mit Ablöſung
74. Zwei Fahrer einer Ortsgruppe oder Abteilung bilden
eine Manniheft. Beide Fahrer müſſen gleihe Kleidung an-
haben. Sie erhalten für die Fahrt gleihe Nummern, davon tt
eine rot, die andere ſ{<hwarz.
75. Vor dem eigentlihen Rennen fahren jämtlihe Mann-
ſchaften eine Begrüßungsrunde, hierauf beginnt ſofort das Ren-
nen, indem die an der Außenſeite fahrenden Partner weiter-
fahren, während die an der Innenſeite befindlihen abſteigen.
Von jeder Mannſchaft darf nur ein Fahrer im Rennen ſein.
76. Die Fahrer können ſi<h beliebig oft ablöſen. Die Ablöſung
hat ſo zu erfolgen, daß der ablöjende Fahrer an der Jnnenkanie
fahrend das Feld an ſi< herankommen läßt. Sobald ſi<h ſein
Partner mit ihm auf gleicher Höhe befindet, gilt die Ablöſung
als vollzogen und der abgelöſte Fahrer ſcheidet, ohne ſeine Hinter-
leute zu behindern, aus dem Feld.
77. Abſtoßen oder Handauflegen bei der Ablöſung oder Ab-
löſen auf Sicht, d. h., wenn beide Fahrer niht auf gleiher Höhe
ſind, wird bei dem erſten Verſtoß mit einer Verwarnung, im
Wiederholungsfalle mit einer Strafrunde beſtraft, beim dritten
Verſtoß erfolgt Ausſhluß aus dem Rennen.
Bei Sturz oder nahweisbarem Nadihaden muß der Partner
innerhalb der nächſten 1000 Meter an der Stelle im Rennen ſein,
wo der Partner ausgeſchieden iſt.
78. Die Wertung erfolgt nah Zeit oder Punkten. Wird nah
Punkten gewertet, ſo ſind ſe<s Wertungen vorzunehmen. Ge-
wertet werden die drei erſten Fahrer jeder Wertungsrunde. Es
werden dem erſten 3, dem zweiten 2 und dem dritten 1 Punkt
gutgeſchrieben. Die leßte Wertung zählt doppelt.
79. Die Wertungskämpfe werden dur<h Glocenzeichen ſehs
Runden vor der Wertung bekanntgegeben. Drei Runden vor der
Wertung muß die Ablöſung erfolgt ſein. Hat ein Fahrer ſeinen
Partner bis zur dritten Runde vor der Wertung niht abgelöſt,
muß der im Rennen befindlihe Fahrer weiterfahren. Während
der Wertungskämpfe darf niht abgelöſt werden.
80. Jede Mannſchaft, die in einem Rennen dreimal über-
rundet iſt, muß aus dem Rennen genommen werden.
Fi
.—
=S
Sy
81. Bei Bahnmannjhaftsfahren werden die gewonnenen
Runden mit Rundenporjprung gewertet.
82. Rundengewinn geht über Punktzahl. Haben nah Schluß des
Rennens andere Mannihaften gleihen Rundenvorſprung, ſo ent-
iHeidet die höchjte Punktzahl. Bei gleiher Punktzahl die Placie-
rung in der leßten Wertung. Bunftwertung fann aud bei Einzel-
wettbewerben angewandt werden.
Berfolgungsfehren
83. Das BVerfolgungsfahren fann als Einzel- oder Manns
Ihaftsfahren von gleihwertigen Fahrern ausgetragen werdeit.
Die Fahrer werden in gleichen Abſtänden auf die Bahn verteilt.
Die Fahrer müſſen nun verſuchen, die anderen Fahrer einzuholen.
Diejenige Partei, welcher es gelingt, die andere einzuholen, iſt
Sieger. Gelingt es keiner Partei, eine andere einzuholen, ſo gilt
die als beſte, die am Schluſſe als erſte ihre Startlinie errei<ht.
Nus\cheidungsfahren
84. Das Ausſcheidungsfahren joll hauptjählih bei Wett-
bewerben mit großer Teilnehmerzahl Anwendung finden. Die
Fahrer ſtarten alle zu gleicher Zeit. Jn der zweiten Runde
cheidet der lehßte Fahrer aus, au bei jeder weiteren Runde
heidet immer ver leßte Fahrer aus bis nur no<h 5 Fahrer auf
der Bahn ſind. Dieje fahren noch drei Runden. Sieger ijt, wer
zuerſt das Zielband paſſiert. Bei ganz ſtarker Beteiligung können
ouch 2 oder 3 Fahrer bei jeder Runde ausſcheiden.
85. Das Herausforderungsfahren wird wie das Verfolgungs-
fahren durchaeführt.
Schiedsgericht
1. Für alle Wettfahrten iſt ein Schiedsgeriht zu wählen.
2. Das Schiedsgericht hat ſieben Mitglieder und zwar ſeinen
eigenen Obmann, Start-Schriftführer, Start-Zeitnehmer, Ab-
laſſer, Ziel-Zeitnehmer, Zielrihter und Ziel-Schriftführer.
3. Für die Ordnergruppe wird ein Obmann gewählt und je
no den Erforderniſſen für die zu beſeßende Stre>te die Ordner
in gut ausreihender Anzahl.
4. Der Schiedsgerihts-Obmann und der Ordner-Obmann
haben ſtets als verantwortlicher MWettfahrtausihuß zu amtieren
gegenüber dem Bunde und der Oeffentlichkeit
lung aller Vorbedingungen für die glatte Abwidlung der Wett-
fahrten auf Grund der Bundes-Wettfahrordnung.
6. Einſprüche gegen die Entſcheidungen des Schiedsgerichts
ſind an den veranſtaltenden Sportausſ<huß zu rihten. Die
Ihriftlihe Begründung muß jofort mit eingereicht werden.
[| 7. Das Schiedsgericht hat das Recht, Fahrer, die bei früheren
| Wettfahrten gegen die Bundes-Wettfahrordnung verſtießen, oder
gegen die Anweiſungen der Ordner handelten, von der Startliſte
zu ſtreichen.
— 98 — |
| 5. Dem Wettfahrtausihuß obliegt die Sorge um die Erfül-
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Der Bundesgenojje
Die Mannihaft der Ortsgruppe
beteiligt jih an dem
Wettbewerb im
Der Bundesgenoſſe — die Mannſchaft erhielt die Fahrt-Nummer ‚ hat die Strede
in -. Minuten Sekunden gefahren und fam als ...... dureh das Ziel.
Obmann des Schiedsgerichts
Dru>ſchr. 105 Ç blau — 1— 1,12. 31 — 0000 Durch Streichen und Schreiben rihtig ausfertigen.
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Die Einzelbewerber oder Mannſchaften erhalten ſofort nah beendigtem Wettbewerb eine vom Obmann des Schiedsgerihts dur<
Unterſchrift beglaubigte Beſcheinigung über das erzielte Reſultat.
Sirene
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naher
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Werfungsbeftimmungen
für Motorradfahrer
86. Sn allen Ortsgruppen, wo 5 Motorradfahrer dem Bunde
angehören, müſſen dieſe zu einer Motorradfahrer-Abteilung der
Ortsgruppe zuſammengeſhloſſen werden.
87. Motorradfahrer, die bereits Mitglied einer Ortsgruppe
oder Abteilung ſind, müſſen als ordentlihe Mitglieder der Motor-
fahrer-Abteilung geführt werden.
88. Die Motorradfahrer ſind, ſolange ihre Zahl in den Orts-
gruppen ni<t groß iſt bezirksweije zu einer Gruppe zuſammen-
zufaſſen.
89. Jeder Gau hat einen Motorſport-Obmann zu wählen.
Diejer gehört dem Gaujportausihuß an.
“ Dasjelbe gilt für die Bezirke.
Ausfahrten.
90. Als Ausfahrten der Motorradfahrer gelten alle von den
Abteilungsverſammlungen beſchloſſenen Touren, die niht über
einen Tag und 400 Klm. Geſamtſtre>e hinausgehen.
91. Die Abfahrt zu den Ausfahrten erfolgt mögli<ſt von
Stellpläßen, die in niht ſtarkem Verkehr liegen, um Verkehrs-
todungen zu vermeiden, Es fann in Abteilungen gefahren wer-
en, nahdem vorher das Ziel odex der nächſte Haltepunkt ver-
einbart worden iſt.
92, Während der Fahrt richtet ſih der Abſtand von Fahrer zu
Fahwer nah der Fahrgeſhwindigkeit und beträgt 10 bis 50 Meter.
Den Schluß bildet ſtets ein Fahrer mit einer ſ<hweren Maſchine.
93. Die Fahrgeſhwindigkeit rihtet ſi<h in geſchloſſenen Orts-
teilen nah den jeweiligen polizeilihen Beſtimmungen. Auf
freier Stre>e dürfen 50 Klm. Fahrgeſhwindigkeit niht über-
\hritten werden. Auf Teilnehmer mit leihteren Maſchinen iſt
Rückſiht zu nehmen und dos Tempo entſprechend zu verringern.
94. Vei allen Touren über 20 Klm. Einzelſtre>e find Sammel-
ſtellen vor der Abfahrt feſtzulegen.
==
- 64. —
9. Signal-Ordnung für Motorradfahrer:
In | 1. Arm hochhalten: Halt!
| 2. Arm ſeitwärts auf und ab ſhwenken: Vorſiht langſam!
|} 3. Arm hoc im Kreiſe [hwenfen: Aufſchließen!
| 96. Bei Ausfahrten der Motorradfahrer it der Bundes-
| wimpel als Erkennungszeichen mitzuführen.
Bei Ausfahrten und Wettbewerben der Motorradfahrer dür-
| fen andere Wimpel als der Bundeswimpel niht mitgeführt
| werden. r Fe 5 A:
Im übrigen gelten die Beſtimmungen wie ſie auf Seite 31
j für Radfahrer feſtgelegt ſind .
Wanderfahrten
Als MWanderfahrten der Motorradfahrer gelten, ohne Niüd-
H ſiht auf die Teilnehmerzahl, alle Fahrten, die länger als einen
| I Tag dauern und mindeitens 400 Klm. Gejamtitrede aufweiſen,
| jedoh nicht länger als vier Wochen dauern.
& Als beſter Wanderfahrer gilt, deſſen Wanderfahrt von läng-
Bar € |! ſter Dauer iſt. Sind mehrere Fahrer mit gleiher Dauer vor-
21 handen, ſo entſcheidet der beſte Tagesdur<hſhnitt von 175 Klm.
N | Wettbewerbe
HAE 9 Art der geſtatteten Wettbewerbe für Motorradfahrer: Korſo-
1} fahren, Langjamfahren, Reigenfahren, Gejhidlichkeitsfahren, Zu=
È verläſſigkeitsfahren, Tempoſahren, Fuchsjagen und Ballſpiele.
Geſhwindigkeitsfahrten jeder Art ſind verboten. Alle Wett-
Fl bewerbe jind jo einzurichten, daß Fahrer mit Maſchinen jeder
¡ Stärke teilnehmen können.
Teilnahmeberechtigt ſind nur die Mitglieder, die beim Bund
| als Motorradfahrer gemeldet ſind und den Motorradfahrer-
beitrag bezahlt haben.
| 98. Bei der Reſultatbekanntgabe darf ein Hinweis auf
Fabrikmarke oder Maſchinenſtärke niht erfolgen.
99. Bei Fucsjagden darf das höchſtzuläſſige Tempo nicht
überſchritten werden. Im übrigen dürfen aber alle Anforderun-
gen an die Fahrer geſtellt werden.
Mertungsjormulare
anal: To -- gellzot — Meldezettel
107B — Br - MWertungsbericht
er 107 E „ — Beſcheinigung
Sn ———
ode
Tempofahren der Motorradfahrer
Zwed: Sicherheit in der Gejhwindigkeitihägung zu erlangen.
100. Beim Tempofahren wird eine feitgelegte Strede in ver-
Ihiedenen Gejhwindigfeiten durchfahren. Beilpiel:
30 Klm. in 30-Klm.-Tempo = 60 Min. Fahrzeit,
10 Klm. in. 20-Klm.-Tempo = 30 Min. Fahrzeit,
20 Klm. in 35-Klm.-Tempo — 34 Min. 17,15 Sek. Fahrzeit.
2 Klm. in 15-Klm.-Tempo = 8 Min. Fahrzeit.
101. Die Wettbewerbe können in Geſhwindigkeiten von 15
bis 45 Klm. Stundengeſhwindigkeit ausgetragen werden.
Tempofahrten über 35 Stundenkilometer dürfen nur bis 5
Kilometer Gejamtjtrede ausgeſhrieben werden.
102. Zu den Wettbewerben können Motorräder aller Stärken
benüßt werden. Tachometer und Uhren ſind bei: dem Wettbewerd
außer Betrieb zu ſehen. Sollte dieſes niht mögli<h ſein, ſind
ſie ſo zu verhüllen, daß ein Ableſen während des Wettbewerbes
nit erfolgen kann. Die Hülle iſt vom Schiedsgeriht durch
Plombe, Siegella> oder dergl. ſo zu ſihern, daß ein Abnehmen
während Der Fahrt niht mögli<h iſt.
103. Als Wertungsſtre>e kann jedes Straßengebiet benüßt
werden, jedo< iſt längere Steigung von mehr als 1410 (107%)
zu vermeiden. Rundjtreden ſind zu bevorzugen.
104. Auf der Fahrtſtre>e ſind mehrere Kontrollſtellen einzu-
tihten. Das Schiedsgericht muß ſorgen, daß dieſe den Wettbe-
werbern niht bekannt werden. An den Kontrollſtellen werden
die Abſtände feſtgeſtellt, in welchen die Teilnehmer einander folgen.
105. Der Start der Fahrer erfolgt in der Reihenfolge der
Anmeldung in Abſtänden von 5 Minuten.
106. Halten auf der Strede und Mitnehmen einer zweiten
Perſon iſt niht erlaubt.
107. Die Wertung geſchieht na<h Zeit und Punkten. Jedes
ausgejchriebene Tempo wird für ſih gewertet. Für jede ange-
fangenen 2 Sefunden mehr oder weniger Fahrzeit, wie vorge-
ſ<hrieben, wird ein Punkt gegeben. Der Fahrer. welcher die
niedrigſte Punktzahl erhalten hat, iſt Sieger.
108. Werden mehrere Tempofahrten zu einem Wettbewerb
vereinigt, ſo wird jedes Tempo für ji) gewertet. Die erhaltenen
Vunkte werden zuſammengezählt. Der Fahrer, welcher die nied-
rigſte Punktzahl erhalten hat, iſt Sieger. Bei gleiher Punkt-
zahl entſcheidet die niedrigſte Punktzahl von der längſten Stre>e.
66 —
è S
| Tabelle der Fabrzeiten beim Tempofabren.
|
| 15 | 20 | 25 | 30 35 40 | 45 | 50
4 Std - | Etd.- | Std.- | Std.- | Stunden- | Std.- | Std.- | Std
H km km km km km km km km
| km [Minuten Minuten] M.Set.|Minuten| Min Set. |M. Sek. |M. Sek. |M. Sek.
H 5 20 15 [DER 10 8,34,29 7,30 6,40 Be
6 24 18 14,24 12 10,17,15 9,— SEE 7,12
4 7 28 21 16,48 14 12/2211 0:30 9,20 8,24
h 8 32 24 19,12 16 12,— 10.40 9,36
ui 9 36 27 21,36 18 13,30 | 12,— | 10,48
| 10 40 30 24,— 20 15, 13202 [19
1 11 14 33 26,24 22 16,30 | 1440 | 13,12
[| 12 48 36 28,48 24 UE
Y 13 52 39 31,12 26 19,30 | 17,20 | 15,36
| 14 56 42 33,36 28 21,— 18,40 16,48
I 15 | © 45 | 36. 30 230 | 0, | 18—
4! 16 48 38,24 32 24,— | 21,20 | 19,12
N 17 51 40,48 34 28.08, 25,30 | 22,40 | 20,24
BRE 1 18 54 43,12 36 30,51,.43 | 27, | 2% 21,36
I 1 19 57 45,36 38 32,34,29 28,30 22,48
EE 20 60 48,— 40 3417,16 |. 30,— 24,—
8 | 21 50,24 42 31,30 25,12
Hal ı 22 44 & ae 26,24
LARE 23 46 39,25,71 | 34,30 27,36
| 24 48 41,08,58 | 36,— 28,48
A 25 50 42,51,45 | 37,30 30,—
58,17,15
35 60
46,40
18,
49,20
50,24
51,36
92,48
54,—
SIERT
Zuverläffigfeitsfabren der Motorradfahrer
109. Die Zuverläjligkeitsfahrt ift eine Prüfung des Fahrers,
niht der Maſchine.
110. Zuverläſſigkeitsfahrten für Kraftfahrer können in vier
laſſen ausgeſchrieben werden.
Klaſſe À für Fahrer mit Maſchinen über 300 cm Hubraum,
Klaſſe B. für Fahrer mit Seitenwagen,
Klaſſe C für Fahrer mit Maſchinen bis 300 cm Hubraum.
Klaſſe D Kraftwagen.
111. Eine Auſſtellung der zu dur<fahrenden Ortſchaften wird
den Teilnehmern eine halbe Stunde vor dem Start übergeben.
Fahrtrihtungsangaben dur< Perſonen oder Markierungen
ſind verboten.
Die Geſamtſtre>e für Zuverläſſigkeitsfahrten darf 200 Kilo-
meter niht überſchreiten. Dieſelbe iſt in mehrere Kontrollſtellen
einzuteilen, die in der Auſſtellung, die den Teilnehmern am
Start übergeben wird, benannt ſein müſſen. Außer dieſen ſind
fahrende Kontrollen vorzuſehen, die die Teilnehmer auf der
Strede zu kontrollieren haben.
Bei einer Stre>e von mehr als 100 Kilometern ijt eine
Zwangspauje von 30 Minuten einzuhalten. Die Strede ijt jo zu
wählen, daß ſie nur einmal dDurhfahren werden braucht.
112. Der Start erfolgt einzeln oder in Gruppen in Abjtän-
den von 2 Minuten. Mehr als 5 Fahrer dürfen nicht in einer
Gruppe ſein.
113. Uhren und Tachometer können benüßt werden. Sozius-
und Beiwagenfahrer ſind zugelaſſen.
114. Die Durchſchnittsgeſhwindigkeit der A-, B- und D-Klaſſe
beträgt 35 Stundenkilometer, die der C-Klaſſe 30 Stunden-
kilometer. A
115. Kommt ein Fahrer aus irgendeinem Grund während
der Fahrt zu Fall, ſo ſcheidet er aus dem Wettbewerb aus.
116. Die Wertung erfolgt nad) Punkten. Für jede angefange-
nen 2 Minuten mehr oder weniger Fahrzeit, wie vorgeſchrieben,
wird ein Strafpunkt gegeben. Der Beſte iſt der, der die niedrigſte
Punktzahl erhalten hat. E
Es werden beide Teilitreden für fi gewertet. Beide Wer:
tungen zuſammen ergeben das Geſamtreſultat. Die einzuhaltende
Fahrzeit vom Start bis zur Hauptkontrolle und von der Haupt-
fontrolle bis zum Ziel muß den Teilnehmern am Start befannt-
gegeben werden. ?
10 Kilometer vor der Hauptfontrolle und vor dem Ziel darf
die Maſchine niht mehr zum Stehen gebradht werden. Ä
Haben mehrere Fahrer die gleihe Punktzahl, ſo entſcheidet
die beſte Fahrzeit nah Minuten und Sekunden.
SIE
BE
=
NO
Siorfofahren der Motorradfahrer
Die Auſſtellung und Fahrt erfolgt bei Solomajhinen zu
Zweien, bei Seitenwagenmajhinen und Kraftwagen einzeln. Ge-
ſtatten es die örtlihen Verhältniſſe, ſo können Solomaſchinen in
Dreier-, Seitenwagenmaſhinen in Zweier-Stirnreihen fahren,
Kraftwagen alle nur einzeln.
Die Kleidung beſteht aus kurzer Hoſe und weißem Hemd
Mitfahrer haben ji dieſer Kleidung anzupaſſen.
Im übrigen gelten ſinngemäß die Beſtimmungen für Rad-
fahrer-Korſo.
Langſamfahren der Motorradfahrer
Die Ausſchreibung erfolgt für Fahrer ohne Unterſchied der
Altersklaſſen und ohne Nüdjiiht auf die Maſchinenſtärke. Für
Fahrerinnen erfolgt die Ausſhreibung geſondert.
Die Länge der Stre>e beträgt 100 Meter, die Breite für
Solomaſchinen 1 Meter, für Seitenwagenmaſchinen 1,60 Meter.
Steigung und Gefälle dürfen für die Stre>e niht benüßt werden.
Im übrigen gelten die Beſtimmungen, die für das Langſam-
fahren der Radfahrer feſtgelegt ſind.
Geſchicklichkeitsfahren der Motorradfahrer
Die Fahrbahn iſt 1 Meter breit.
Die zu fahrenden Uebungen müſſen in der Ausſchreibung
bekanntgegeben werden. Es müſſen wenigſtens 10 Uebungen aus-
geſchrieben werden.
Die Wertung erfolgt na<h Zeit und Punkten.
Für jede ausgeführte Uebung werden 3 Punkte gegeben.
Uebungen, die niht vollſtändig ausgeführt wurden, werden nicht
gewertet.
Für Fußabſeßen werden in jedem Fall zwei Strafpunkte in
Abzug gebracht.
Ueberfahren der Linie und Stehenbleiben des Motors be-
deutet Ausſcheiden aus dem Wettbewerb.
Sieger iſt, wer die kürzeſte Fahrzeit und die meiſten Punkte
aufweiſt. Ï
Uebungen für das Geſchi>lichkeitsfahren der
Motorradjahrer.
1. Eine auf einem Tiſh aufgeſtellte vierſtellige Zahl iſt zu
merken, um ſie am Ziel auf eine Tafel zu ſchreiben.
2. Drei verſchiedenfarbige, an einem Pfahl aufgehängte
Ringe ſind abzunehmen und nach ihrer Farbe (rot, weiß, grün)
an die in Abſtänden von 3 Meter ſtehenden glei<hfarbigen Pfähle
wieder aufzuhängen. ‘
ag
3. Ein gefüllter Waſſereimer iſt vom Pfahl abzuhängen, mit-
zunehmen und auf einem 5 Meter davon entfernten Plat ab-
zuſtellen.
4. Ein auf einem Tiſch ſtehendes, bis auf 2 Zentimeter an
den Rand gefülltes Waſſerglas iſt mitzunehmen und auf einem
5 Meter davon entfernten Tiſh abzuſeßen, ohne Waſſer zu ver-
ſchütten.
5. Einen Ring von einer re<ts ſtehenden Stange nehmen
und auf einer links ſtehenden Stange wieder aufhängen. Ent-
fernung von Stange zu Stange 5 Meter.
6. Einen 5 Meter Durchmeſſer meſſenden Kreis links fahren.
7. Einen 5 Meter Durchmeſſer meſſenden Kreis rechts fahren.
8. Durchfahrt dur< aufgeſtellte Kegel ohne dieſelben umzu-
werfen. Der Abſtand von Kegel zu Kegel in der Fahrtrihtung
beträgt 1,5 Meter, in der Breite 75 Zentimeter.
9. Auf einem 3 Meter langen und 25 Zentimeter breiten
Brett fahren ohne herunterzufommen.
10. Einen auf einem Tiſh liegenden 45 Zentimeter langen
Stab wegnehmen, mit dieſem einen Ring von 5 Zentimeter
Durchmeſſer abſtehen und den Stab mit dem Ring auf einen da-
hinterſtehenden Tiſh ablegen. Der Ring wird durch eine Klam-
mer an einer 1,5 Meter über dem Boden geſpannten Schnur ge-
halten.
11. Eine 3 Meter lange Leiter mit runden Sproßen über-
fahren.
12. Eine die Fahrbahn verſhließende Tür öffnen und hin-
durhfahren.
13. Eine 6 Meter lange und 25 Zentimeter hohe Wippe über-
fahren.
14. Bon einer lintsjeitig ſtehenden Stange einen Schirm ab»
hängen, aufjpannen, wieder zumadhen und redtsjeitig aufhängen.
Motorradreigen
Motorradreigen werden wie Schulteigen gewertet. Siehe
NadiporthHandbud Seite 71 bis 73.
Sahrfläde:
für Vierer- bis Achter-Reigen nicht größer als 16 mal 20 Meter,
für Reigen mit mehr als $ Fahrern niht größer als 20 mal 28
Meter, nicht Heiner als 18 mal 25 Meter.
Die Fahrzeit für jeden Neigen beträgt 6 Minuten.
Die Kleidung der Fahrer einer Mannſchaft muß ein-
heitliche Sportkleidung ſein.
EEE,
Ss
20
Motsorradballipier
Eine Mannſchaft beſteht aus drei Fahrern und zwar
einem Tormann und zwei Spielern.
Aufſtellung. Der Tormann nimmt Auſſtellung links vom
Tor, die zwei Spieler 10 Meter von der Mittellinie und je vier
Meter links und re<ts von der Längslinie.
Das Spielfeld iſt 30 mal 60 Meter groß.
Das Tor 2 Meter hoh und 6 Meter breit.
Die Spielzeit beträgt zweimal 6 Minuten und zwei
Minuten Bauje nah Halbzeit.
Die Partei, die den An ſt o ß hat, wird dur< Los beſtimmt.
Bei jedem Anſtoß muß die Gegenpartei 10 Meter vom Ball ent-
fernt ſein.
Der Ball darf nur mit den Füßen getreten werden. Das
Abfangen mit der Hand iſt nur dem Tormann erlaubt. Kopfſtöße
ſind geſtattet.
Ballgröße 25 Zentimeter.
Bei einem Ausball wird der Ball auf der Stelle, wo er das
Spielfeld verlaſſen hat, 3 Meter von der Spielfeldgrenze herein-
gelegt. Anſpiel hat die Gegenpartei.
Das Anfahren des Gegners wird mit einem Strafſchlag,
u Wiederholungsfall mit Ausihluß des betreffenden Spielers
eitraft.
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Saaltadiporf
Schul-Reigenfahren, Kunſt-Reigen- u. Kunſt-Radfahren
Saalradſport iſt Kunſt- und Kraftleiſtung.
Und zwar von einzelnen Fahrern ſowohl ols auf von vielen ge
meinſam. Welcher andere Sportzweig läßt uns au< noh ſo eigen-
artige Leiſtungen gemeinſamen harmoniſchen innig-feſten Zuſam-
menarbeitens von vielen Köpfen und Geſtalten an einer ſhonen
Aufgabe ſehen, wie der Saalradſport? Kein anderer. Sol<h |höne
ahtunggebietende Ergebniſſe jolidariihen Zuſammenwirkens im
Arbeiten und Denken, wie z. B. bei einem Kunſtradreigen, ‘naht
zur der Saalradſport mögli.
Unbeſtreitbar iſt es, daß durch eine eifrige Pflege des Saal-
ports eine Ortsgruppe nit nur im eigenen Otte, ſondern au<
in der Umgegend in den Reihen der Wrbeiterjportler dauernd
ſteigendes Anſehen gewinnt. Noh mehr. Eine auf dem Gebiete
des Saalſports hervorragend tätige Mannſchaft wird im Bezirk
und Gau Vorbild werden und ſ<hließli<h wird die Ortsgruppe,
welche den Saalſport am tatkräſtigſten fördert, in allen Orts-
gruppen unſeres Bundes gerühmt
Einen derartig guten Ruf kann eine Ortsgruppe aber nur
dur eine jahraus jahrein unermüdli<he Sportarbeit ihrer Saal-
mannſchaften gewinnen. Dieſe Arbeit wird aber au< mit dauernd
freudigem Eifer geleiſtet, denn die Mannſchaften wiſſen, ſie fin-
den Beachtung. Anerkennung und Unterſtüßung. Der Vorſtand
und die Mitglieder der ſaalſporttreibenden Ortsgruppen leiſten
die von den Saalfahrern gewünſchte Hilfe und Unterjtügung aud)
jederzeit gern, weil ſie die Ueberzeugung haben, daß ein reger
Caaljportbetrieb die Werbefraft der Ortsgruppe erhält und ſomit
eines der beſten Mittel zur Erreichung der Ziele unſeres Bundes
iſt,
Vertungsbeifimmungen für Reigenweitbeiverbe
Zwed: Hebung des Saaltadjportes.
117. Jeder Fahrer iſ innerhalb der Gattung eines Wettbe-
werbs nur einmal teilnahmeberehtigt. Runjtreigenfahrer dürfen
an Schulreigenwettbewerben nicht teilnehmen, jedoch it ihnen Die
Beteiligung an Shmud-, Steuerrohr-, Einrad- und Yarbenreigen
geſtattet. Geſtattet iſt ferner die Beteiligung der Shul- und Kunit-
teigenfahrer am Kunjtfahren, Radball und Polo. Radballipieler
können gleichzeitig aud) Radpolojpieler, nicht aber zugleich Teil
nehmer am Zweier- und Dreier-Radball- oder -Polo ſein.
118. Die beim. Wettbewerb zu verwendenden Saalräder dürfen
niht weniger als 26er Ueberjegung haben (1 : 1). Die Ueber-
fegung bei Straßenrädern darf niht niedriger als 56 (1 : 2) ſein.
M AN
Ir
Im Saalſport-Wettbewerb um Meiſterſchaften dürfen nur
Mannſchaften mit Friſhauf-Rädern ſtarten. Ausgenommen davon
ſind die Räder, die vor Inkrafttreten der Beſtimmungen 1932
vorhanden waren oder gebraucht beſchafft worden ſind.
119. Als Sättel ſind nur normale Touren- oder Fabrif-
Steigerſättel zugelaſſen. Die Sattelmitte darf ſenkreht niht über
die Hinterachſe hinausragen.
120. Mindeſtens vier Wochen vor dem Wettbewerb muß die
zahlenmäßige Anmeldung eingereiht ſein, und der feſtgeſeßte
Einſatz bezahlt werden. Mindeſtens aht Tage vor dem Wettbe-
werb muß das namentlihe Verzeichnis mit Vor- und Zuname,
Geburtsdatum und Bundesnummer füx die Teilnehmer und die
Reigenzei<hnung im Maßſtab von 5 mal 6 Zentimeter für das
Uebungsfeld eingereiht ſein. Mannſchaften, die dieſen Beſtim-
mungen nicht nacdhfommen, ſcheiden aus dem Wettbewerb aus,
desgleihen die Mannſchaften, welhe die Uebungen in anderer
Reihenfolge fahren, wie in der Reigenzeihnung angegeben iſt.
121. Reigenzeihnungen ſind bei der Meldung, die Mitglieds-
bücher bei der Austragung der Meiſterſchaften ordnungsgemäß
vorzulegen. Nah dem Wettbewerb ſind die Reigenzeihnungen oe
fort ven Kahrwarten zurüdzugeben, bei Rıotejten nach Erledigung
derjelben.
122. Die Meldung eines Erſatfahrers iſt zuläſſig, dieſer
darf aber einer höheren Reigenart oder Klaſſe niht angehören
und auch nicht bei demſelben Wettbewerb in einer anderen
Mannſchaft beteiligt ſein.
Eine Mannſchaft gilt als dieſelbe, wenn vom Bezirks- bis
zum Bundeswettbewerb bei einer Zweier- bis Vierer-Mannſchaft
niht mehr als 1 Fahrer, bei einer Sechſer-Mannſchaft niht mehr
als 2 Fahrer und bei einer Achter-Mannſchaft niht mehr als
3 Fahrer erſeßt worden ſind.
Bei der Austragung der Gaumeilterihaft wird, wenn ein
Mitglied den Bezirksmeiſtertitel errungen hat aber inzwiſchen
aus dem Bunde ausgeſchieden iſt, der nä<hſte Anwärter zur Aus-
tragung der Gaumeiſterſchaft zugelaſſen.
123. Eine gemiſhte Mannſchaft iſt einer Herren-Mannſchaft
gleih zu werten.
124. Fahrer und Erſatzfahrer einer Mannſchaft dürfen nur
ein und derſelben Ortsgruppe oder Abteilung angehören.
125. Die Zuſamnmenlegung von mehreren in ſi<h geſchloſſenen
Mannſchaften iſt bei Vorführungen von mehr als Neuner-Reigen
geſtattet.
126. Das Reigenfahren iſt die Vorführung zuſammen-
hängender Uebungen einer Anzahl Fahrer auf einer abgegrenzten
Fläche unter Benugung des gewöhnliden Yahrrades oder von
Saalmaſchinen.
Bd
Das Neigenfahren wird eingeteilt in:
A) Shulreigen, bejtehend in allen Vorwärtsübungen im
Sattel ohne Sitveränderungen, ohne Einzelhalten, ohne
beidhändiges Loslaſſen des Lenkers, ohne Rüdwärtsfahren
und ohne Gteiger.
In der erſten Hälfte der Fahrzeit eines Schulteigens
dürfen nur Grundformen der Züge, in der zweiten Hälfte
fönnen andere Uebungen gefahren werden.
Schulreigen, die gegen dieſe Beſtimmungen verſtoßen,
ſheiden aus der Wertung aus.
B) Kunſtreigen, beſtehend in allen Fahrübungen, bei
denen das Verlaſſen der Pedale niht erlaubt iſt, aber ſonſt
alle dem Fahrer möglichen Uebungen zuläſſig ſind. Ueber-
gang zu Steuerrohxrſiß iſt niht geſtattet.
C) Steuerrohr-Reigen, beſtehend in allen Fahr-
übungen bei denen das Verlaſſen des Steuerrohres ſowie
auch der Pedale niht erlaubt iſt. Der Aufſtieg muß ohne
Hilfsmittel auf der Fahrfläche erfolgen.
D) Einradreigen, beſtehend in allen Fahrübungen, bei
welchen aber das Verlaſſen des Sattels niht erlaubt iſt,
wenn die Räder mit Sattel verſehen ſind.
Einradreigen auf Eiffelrädern von 2 Meter und höher
gelten als Sonderklaſſe, werden aber wie Einradreigen gewertet.
127. Die Größe der Fahrfläthe joll nicht mehr betragen als
für Vierer- bis Achter-Reigen 10 mal 12 Meter, für Reigen mit
mehr als aht Fahrern 12 mal 16 Meter. Sie darf aber niht
fleiner als 9 mal 11 bezw. 11 mal 15 Meter ſein. Die Begrenzung
und Einteilung der Fahrflähe iſt auf dem Fahrboden kenntlih
zu machen. ;
128. Die Fahrdauer darf die vorgejhriebene Zeit nicht
überſteigen. Sie beträgt für alle Reigen auf Saalmajhinen
6 Minuten, bei Benügung von Stragenrädern 7 Minuten.
129. Die Wertung der Ziffer 1 (Aufbau) und 2 (Fahren)
erfolgt am Ende jeder Minute, bei Ziffer 4 (Schwierigkeit) hin-
gegen wird jede Uebung gewertet. Die Wertung beginnt ſobald
alle Fahrer auf der Fahrfläche ſind, auf ein Zeihen des Schieds-
gerihtes. Mit Ablauf der vorgeſchriebenen Fahrzeit wird die
Wertung eingeſtellt. S<hulreigen. :
1. Aufbau: Zuſammenſtellung u. Folge d. Uebungen bis zu 5 P.
2. Fahren: Tempo, Haltung, Sicherheit, en . bis zu5 P.
3. Ohne jed. hör- u. ſihtb. Kommando gefahr. ſtets Zuſhl. 5 P.
Beim Kunſtreigen, Steuerrohr-Reigen und Einrad-Reigen
außerdem noh für 5
OMIC er re Se bis zu 40 P.
gefahren auf Straßenmaahinen . . . . .. . bis zu 40 $.
Bei Austragung der Meilterjchaften darf nur mit vollen
Punkten gewertet werden. Bei Punktgleichheit entſcheidet das Los.
Il.
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|
|
|
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1830. Die Schwierigkeit iſt geſtaffelt und in folgende Stufen
eingeteilt: Für Kunſtreigen auf Saalmaſchinen.
1. Stufe: Uebungen freihändig . bis zu 5 Pft.
2. Stufe: Uebungen im Steiger mit Lenkergriff bis zu 10 Bft.
3. Stufe: Uebungen im Rüdwärtsfahren . . . bis zu 15 Bit.
4. Stufe: Uebungen i. Steiger vorwärts freihänd. bis zu 20 Bit.
5. Stufe: Uebungen i. Steiger rüdw. Lenfergriff bis zu 25 Pkt.
6. Stufe: Uebungen i. Steiger rüdwärts freihänd. bis zu 30 Pkt.
7. Stufe: Uebungen einzeln Rüdwärtsfahren . bis zu 35 Bit.
8. Stufe: Uebungen einzeln Steiger vorwärts . bis zu 40 Spt.
Für Kunſtreigen auf Straßenmaſchinen,
4. Stufe: Uebungen mit Lenkergriff : SDIS GU OPEN
2. Stuſe: Uebungen oh. Lenkergr. zu zweit o. mehr bis zu 10 Pft.
3. Stufe: Uebungen ohne LZenkergriff einzeln . bis zu 15 Pkt.
4. Stufe: Uebungen im Mehrrüdwärtsfahren . bis zu 20 Pkt.
5. Stufe: Uebungen im Stand einzeln . .. bis zu 25 Pft.
6. Stufe: Uebungen im Steiger vorwärts . . . bis zu 30 Pkt.
7. Stufe: Uebungen Einzelrü>wärtsfahren . . bis zu 40 Bft.
Für Steuerrohrreigen.
1. Stufe: Hebung. vorw. zu zweien od. mehr m. Vorderradgr. 5 BP.
2. Stufe: Uebung. vorw. zu zweien od. mehr freih. bis zu 10 Pkt
3. Stufe: Uebg. zu zweien od. mehr rü>w. m. Vordradgrx. bis 15 P.
4. Stufe: Uebg. zu zweien od. mehr rüd>w. ſreihänd. bis zu 20 P.
5. Stufe: Uebungen einzeln vorwärts mit Griff bis zu 25 Pkt.
6. Stufe: Uebungen einzeln vorwärts freihändig bis zu 30 Pkt.
7. Stufe: Uebungen einzeln rü>wärts mit Griff bis zu 40 Pft.
Für Einradreigen,
1. Stufe: Uebungen vorwärts zu zweien oder mehr bis zu 10 P.
2. Stufe: Uebungen rü>wärts zu zweien oder mehr bis zu 20 P.
3. Stufe: Uebungen einzeln vorwärts . . . . bis zu 30 ®.
4. Stufe: Uebungen einzeln rüdwärts . . . . . bis zu 40 P.
131. Kunjtreigen ſind in 2 Klaſſen eingeteilt und zwar:
Klaſſe B mit Uebungen bis zur Schwierigkeitsitufe 3, Klajje A mit
Uebungen der Schwierigfeitsitufen 1 bis 8.
Kunſtreigen der Klaſſe B dürfen nur Uebungen der Schwie-
rigkeitsſtufen 1 bis 3 enthalten.
Kunſtreigen der Klaſſe A können die Schwierigkeitsſtufen
von 1 bis 8 enthalten. Sollten die Stufen 1 bis 3 in den Reigen
niht enthalten ſein, ſo muß die Mannſchaft wenigſtens mit der
Schwierigkeitsſtufe 4 beginnen. Das Fahren nur einer Schwierig-
kfeitsſtufe, ſowie der Uebergang zum Steuerrohrſiß im Kunſt-
reigen iſt niht erlaubt.
132. Eine Mannſchaft, die bei gleihen Wettbewerben dreimal
in Klaſſe B als beſte Mannſchaft hervorging, muß in Klaſſe A
aufrüden.
ENGE
Fahrerinnen, die im Schulteigen dreimal die Gau- oder
Bundesmeilterjchaft erreichten, müjjen in die B-Klaſſe der Kunſt-
zeigen aufrüden.
133. Einradreigen müjjen mit Schwierigfeitsitufe 1 beginnen.
Bei Einradreigen jind in jeder Schwierigfeitsitufe mindeſtens
fünf Uebungen zu zeigen.
134. Farbenreigen werden wie Schhulreigen gewertet, für gute
Hefamtwirfung der Farbenzuſammenſeßung können bis zu fünf
Bunfte Zuſhlag gegeben werden.
Die Farben dürfen duch Schärpen, Kleidung oder Bänder
um Ausdru> gebracht werden. Bänder, die in die Räder einge-
[lo<hten werden, dürfen niht breiter als 6 Zentimeter ſein.
Schmudreigen werden wie Schulreigen gewertet. Außerdem
werden für Shmud bis 5 Punkte gegeben. Dasjelbe gilt für
KRojtümreigen.
Farben- und Schmudreigen können Runjtreigenübungen ent-
halten, die Schwierigkeit wird aber nicht gewertet.
135. Die Höchſtpunktzahl beträgt bei
Shulteigen auf Saaltädern . . . . 65 Punkte
Schulreigen auf Straßenrädern . . . 75 Punkte
Far enr igeu een er Rüuntte
Schmudreigen Se 70 Punkte
Runjtreigen RI. B auf Saalrädern . . 80 Punkte
Runitreigen Kl. B auf Straßenrädern . 90 Punkte
Kunitreigen Kl. A auf Saalrädern . . 105 Punkte
Runjtreigen Al. A auf Straßenrädern . 115 Punkte
Steuerrohr- und Eintadreigen . . . 105 Punkte
136. Für jeden Reigen gelten als Regel 25 Uebungen. Für
jede Uebung weniger wird das Aufbauergebnis um einen Punkt
zurückgeſetzt.
137. Pendelübungen gelten als eine Uebung. Iede Uebung
muß eine volle Runde gefahren werden.
138. Eine Mannſchaft, die infolge Raddefekt den Reigen ab-
bricht, Hat noch vor dem Verlajjen der Fahrfläche die Startleitung
davon in Kenntnis zu jegen und ijt dann zum nochmaligen Start
berechtigt, wenn Räder und Bereifung vor dem Gtart in einwand-
freiem Zuſtand waren.
139. Wenn von einer Ortsgruppe mehrere Mannſchaften an
den Wettbewerben beteiligt ſind, darf nur eine Mannſchaft an
erſter Stelle in der Reihenfolge der Wettbewerber ſtehen.
140. Die einzelnen Reigenarten eines Wettbewerbes, wenn
ſih ſelbiger auf mehrere Tage ausdehnt, ſind an einem Tage
durchzuführen.
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Beſtimmungen für Reigen-Schieösgerichte
141. Bei allen Schulteigen - Wettbewerben beſteht das
Schiedsgeriht aus dem Obmann, vier Schiedsrihtern und dem
Zeitnehmer. Bei Kunjtreigen-Wettbewerben kommen no<h zwei
Schiedsrichter Hinzu. Der Obmann wird vom Bundes-, Gau= oder
Bezirfs-Sportausihuß beitimmt, Das Schiedsgeriht wählt aus
feiner Mitte einen Schriftführer.
142. Als Schiedsrichter jollen nah Möglichkeit nur aktiv
geweſene Saalſportler beſtimmt werden.
143. Beim Zujammentritt eines Schiedsgerihts hat vor der
Wertung ſtets eine Sißung ſtattzufinden, in welcher jedem einzel-
nen Schiedsrichter die Ziffer, nah der er zu werten hat, mitge-
teilt wird.
144. Die Wertung wird folgendermaßen durchgeführt:
Bei Schulreigen werten je zwei Schiedstihter nad) Ziffer 1
und 2 (Aufbau und Fahren) und der Obmann nad Ziffer 3
(Kommando).
Bei Kunjt-, Einrad- und Steuerrohr-Reigen werten außer-
dem zwei Schiedsrichter nah Ziffer 4 (Schwierigkeit).
Seder Schiedsrichter muß unparteiiih nad) beitem Wiſſen und
Gewiſſen ſeine Wertung vornehmen, für alle muß es gleich ſein,
welcher Wettbewerber es iſt, deſſen Leiſtungen ſie zu bewerten
haben, nur die Leiſtungen zu beurteilen iſt ihre Aufgabe.
Das Wertungsverfahren
145. 1. Die Wertung für Aufbeu und Fahren erfolgt am
Shluß jeder, vom Zeitnehmer befanntzugebenden Minute, jedoh
wird bei jeder Uebung in das betreffende Feld ein Kreuz oder
Strich gemacht. Für gute Folge der Uebungen und guten Aufbau,
oder bei guter et und Tempo ein Kreuz, für jchlehten
Aufbau, oder Unſicherheit und Fehler beim Fahren ein Strich.
2. Am Ende jeder Minute wird die entſprehende Punktzahl
in die Spalte für Minutenergebniſſe eingetragen.
3. Am Schluß der Wertung werden die Minutenergebniſſe
zuſammengezählt und auf den Reigenwertungsſchein rehts unten
eingetragen,
4. Dieſe Ergebniſſe von beiden Schiedsrichtern werden in den
Schein für MWertungsergebnijje in die dafür vorgedrudten
Spalten eingetragen.
5. Beide Ergebniſſe werden zuſammen gezählt und die
Summe in die nächſte Spalte eingetragen.
6. Dieje Zahl durch zwei geteilt ergibt den Durſchnitt und
[omit das Endreſultat für Aufbau oder Fahren, welches in
alte für Durhſchnilt einzutragen iſt.
7. Bei Wertung der Schwierigkeit wird jede Uebung
wertet und die Punktzahl in das für jede Uebung beſtimmte
d eingetragen (und zwar von oben nad) unten für jede Mi-
te in eine Spalte für fidh).
8. Diefe Bunfte werden nad Beendigung der Wertung von
n na< unten zuſammengezählt und dur<h die Anzahl der
ungen geteilt, das ergibt die Minutenergebniſſe und zwar ſo-
fe wie der Reigen Minuten dauern darf Dieſe Minuten-
[ebniſſe werden zuſammengezählt, alſo querüber und dur) die
¡ahl der Minuten geteilt.
9. Das erzielte Ergebnis von jedem der beiden Schiedsrichter
ird in den Schein für Aufzeihnung der Wertungsergebnijje in
alte Punkte untereinander eingetragen.
10. Weitere Berechnung erfolgt wie für Aufbau und Fahren.
11. Die Ergebnijje der einzelnen Schiedsrichter find genauen
rgleihen und Kontrollen zu unterziehen.
12. Die Schiedsrichter Haben genaue Abſtufungen in den ein-
Inen Schwierigfeitsgraden zu unterjheiden und dementiprechend
Wertung vorzunehmen. Die in den Wertungsbejtimmungen
gegebenen Punktzahlen ſind Höchſtpunktzahlen. Es iſt nur mit
nzen Punkten zu werten.
Meldezettel “m2 sonen Some Amteletlnen.
zum Wertungsfahren es a
„meldet jich hiermit eine
-Mannichaft
(Ainzugeben Schulreigen, Runitreigen-Mannjchaft uſw.)
unjerer Ortsgruppe an. Der Einja von ME anbei.
© Die Mannſchaft beteiligt ih am Wettbewerb für yo.
4er, ber-, der- Reigen
12.
Klaſſe 13.
14.
‚ven 15.
Unterſchrift : ’ ale
Wohnung:
Durch Streihen und Schreiben richtig ausfertigen.
Drudicr. 102 A, weiß — II — 1.21.31 — 0000
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Aufzeichnung der Wertungs-Ergebrifje
Auf die Beteiligung verzihteten .......... Mannſchaften, demnach Hatten ...........Mannjhaften zu fahren.
Es fahren | 1. Nufbau 2. Fahren-Tempo| 3. | 4.Schwierigkeit | Ge-
Beide | Durch- Beide |Durdh-| Ohne Beide | Durch-| ſamt-
Be-
Drisgr. | | Punkte | zuſam. |ſchniti Bunfle | zuſam. ſchnitt | Kom. | Punkte zuſam. | ſchnitt [punkte | merkg.
Schiedsr.
diedst.
| NMIEDSE
|Schiedsr.
| =
\Sciedsr.
A
[Schiedsr.
Schiedsr.
| 5
er
BEE ; EAN TID CNE ROS Obmann
Unterſchriften der Schiedsrichter: i i
Die Mannſchaften erhalten ſofort nah beendetem Wettbewerb eine vom Obmann des Schie dsgerichts dur Unterſchrift beglaubigte
Beſcheinigung über die erzielten Reſultate.
Reigen: Wertungsichein
von dem
Schiedsrichter 1 — 2
Wertung in...
193
)rtsgruppe : ; . Fahrt Nr
Aufbau
Fahren - Reigen
Schwierigkeit Klaſſe
[1.12.13 14 |5. 16.7. 18 [9 |}
|. Uebung | |
2 ae, E
Uebung
{Uebung
5 Uebung
6. Uebung
(. Uebung
8. Uebung
i | Quer-
Ylüänuten= |
Ergebniſſe | | | | Summe
Geteilt durch | | |
Zahl der | | | |
Uebungen |
Querſumme geteilt dur<h Anzahl der Minuten ergibt Punkte
Schiedsrichter..
Druſchr. 102 C weiß
Beſcheinigung
Mannſchaft der
Ortsgruppe. i . über die Beteiligung am
-Reigen- Wettbewerb
am AAN EZE 2.193
Ausgejchrieben von. se
Gau, Bezirk, Ortsgruppe
- gemeldeten Mannjdaften haben ............... Mannjhaften gefahren
und erzielte mit... ..... Bunften die .......... Stelle im Wettbewerb.
SERDETL-: ACID
Auf der Rückſeite Vordru> zum Einſchreiben der Namen ſämtlicher Fahrer der Mannſchaft
Dru>ſchrift 102 D weiß. — I — 1.12.32 — 0000
ET
die Wertung bei Kunſifahrer-Vettbelverben
Kunſtfahrer werden eingeteilt in Klajie A und B.
Zur Klaſſe A werden die Fahrer gezählt, die ohne perſönliche
Entihädigung bei Feſtlichkeiten fahren, zur Klaſſe B die, die
¡egen perſönliche Entſchädigung bei Feſtlichkeiten fahren.
137. Der Wettbewerb kann ausgeſchrieben werden für Einer-
unſtfahren oder Zweier-Kunſtfahren oder Gruppen-Kunſtfahren.
Es ijt zu verjtehen unter:
a ein Fahrer auf einem Rade,
Zweier-Kunſtfahren zwei Fahrer auf einem Rade,
Gruppen-Kunſtfahren mehr als zwei Fahrer -auf
einem Rade.
Beim Zweier- und Gruppen-Kunſtfahren müſſen während der
¡anzen Fahxzeit alle Fahrer auf dem Rade ſein.
138. Die Wettbewerbe dürfen nur mit Niederrädern ohne
Hilfsmitteln und ohne Hilfe dur< Perſonen ausgetragen werden.
Der Sattel für Kunſtfahrer kann aus Holz oder ſonſtigem Ma-
¡erial ſein, darf aber niht größer ſein als ein Saalmaſchinen-
ſattel. Aufſtiege dürfen nur an den Radachſen befeſtigt und nicht
länger als 9% Zentimeter jein. Die Ueberjegung fann beliebig
ein. Veränderungen am Rad (Lenker abnehmen, Rad zerlegen
uſw.) während des Wettbewerbes ſind niht erlaubt.
139. Fahrdauer für alle Arten 6 Minuten. Mit Ablauf
der vorgeſchriebenen Fahrzeit wird die Wertung eingeſtellt.
Für je 30 Sekunden mehr werden 0,5 Punkte vom Geſamit-
ergebnis abgezogen. F
140. Für Einer-Runitfahren müjjen 3 Pilihtübungen vor-
geſhrieben werden. Jn dieſem Falle jind die Pilihtübungen in
der Yusihreibung anzugeben.
Die Wertung erfolgt nad) Minuten folgendermaßen:
1. Haltung und Sicherheit . . . . bis zu 5 Punkten
2. Folge u. Zuſammenhang d. Uebungen bis zu 5 Punkten
3. Schwierigkeit der Uebungen . . bis zu 10 Buntten
Höchſtpunktzahl: 20 Punkte.
1. Für das Kunſtfahren ſeßt ſi<h das Schiedsgeriht aus
einem Obmann, je zwei Schiedsrichter für Sicherheit, Shwierig-
teit und Folge der Uebungen und einem Zeitnehmer zuſammen.
2. Die Wertung für Sicherheit ſowie Folge der Uebungen
geihieht am Schluß jeder Minute. Die Punktzahl wird in der
Spalte für Minutenergebniſſe eingetragen. &
3. Die Minutenergebnijje werden zuſammengezählt und dur
ſe<s (Minuten) geteilt. Dieſes Ergebnis von beiden Schieds-
rihtern wird auh zuſammengezählt und durd) zwei geteilt,
4. Die Schwierigkeit wird beim Kunſtfahren gewertet wie
beim Kunſtreigen, auh ſo bere<net.
6°
HA
MWerfungsichein
von dem
Schiedsrichter 1 — 2
Wertung in
am 193
Ortsgruppe Fahrt Nr.
Haltung u. Sicherheit
Kunſtfahren
Folge der Uebungen ſas
Schwierigkeit (Nichtzutreffendes durchſtreichen)
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| | |
. Uebung
: ana
3 TO
. Uebung
5. Uebung
». Uebung
. Uebung
. Uebung
Minuten-
Ergebniſſe
Geteilt dur<
Zahl der |
Uebungen | |
Querſumme geteilt dur< Anzahl der Minuten ergibt Punkte
Schiedsrichter
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Aufzeichnung der Wertungs-Ergebrifje
Auf die Beteiligung verzichteten
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Folged. Uebung.
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193
Obmann
Be-
merfung.
Reigenzeichnen
für Wettbewerbe
Die Wettbewerbe im Reigenfahren ſind Prüfungen. Die
hiedsgerichte Haben dabei zu prüfen und zu beurteilen:
1. das Können der Reigen-Mannjhaften und
2. die Fähigkeiten der Saal-Fahrwarte.
Der erſte Zwed> der Prüfungen bei Reigen-Wettbewerben
t wichtig für die Mannſchaft und ihre Ortsgruppe.
Der zweite Zwe > iſt von allergrößter Wichtigkeit für den
ezirf, den Gou und den ganzen Bund, denn dur< die Prüfung
< den Wertungsbeſtimmungen unſeres Bundes werden aus
n guten die beſten Fahrwarte herausgefunden, die beſten
igenlehrer entde>t. Dieſe guten Lehrer wirken ohne weiteres
er ihre Ortsgruppe hinaus und ihnen kann man au< die Auf-
be zuweiſen, für den ganzen Bezirk zu wirken.
Die Fähigkeiten der Fahrwarte lernen die Schiedsrichter
tens fennen dur das, was ſie ihren Mannſchaften gelernt
ben. Doch dadurch lernen ſie nur die tüchtigen Praktiker kennen.
‚er die Feſtſtellung, ob ein Fahrwart auh die Theorie des
igenfahrens wirklid ganz beherrſcht, fönnen ſie nur machen,
nn eine Zeichnung des Reigens eingereiht iſt. Die Fähigkeiten
er Fahrwarte lernen die Schiedsrichter alſo zweitens kennen
durch die eingereichten Zeichnungen.
Hieraus folgt, wie es notwendig iſt, daß bei den Ausſchrei-
ungen von Reigen-Wettbewerben die Einreihung von Zeih-
ingen der Reigen vorgeſchrieben wird. Danach kann das Schieds-
eriht, das ſei nebenbei erwähnt, au< prüfen, ob rihtig gefahren
wurde, was eine ſehr gute und notwendige Uebung für alle
undesgenoſſen iſt, die ſi< in dem Amte des Schiedsrihters aus-
bilden wollen.
Hiernach iſt feſtzuhalten: Die ſhärfſte Prüfung z. B. beim
lusfahren von Meiſterſchaften der Bezirke und Gaue können die
Schiedsgerihte nur dann vornehmen, wenn ſie niht nur die Fahr-
leiſtungen der Mannſchaften, ſondern au< die Fähigkeiten der
Fahrwarte im NReigenzeichnen und danach die theoretiſhen Kennt-
niſſe der Fahrlehrer prüfen.
Bei dieſer Wichtigkeit des Reigenzeichnens ſollte in allen Bes
zirken dafür geſorgt werden, daß den Gaalfahrwarten des Bezirks
Gelegenheit zum Neben im Reigenzeichnen geboten wird. Wir
ARE
haben Bezirke im Bund, die fi rühmen können, viele Fahrwarte
zu haben, die auf dem Gebiete des Reigenzeichnens ausgezeichnet
und flott arbeiten. Dieſe Fertigkeit haben die Bundesgenoſſen
niht im Handumdrehen erworben, ſie haben ſie vielmehr erwor-
ben dur fleißiges Ueben.
Die Fragen: Wo? Wie? ſollen die Fahrwarte die Arbeit des
Reigenzeichnens erlernen, können dur< den Hinweis beantwortet
werden, daß man die Möglichkeit zur Aneignung dieſer Fertig-
feit auf verjhiedenem Wege ſchaffen kann. Am vorteilhafteſten
iſt es, des Zeichnens fundige Bundesgenofjen für diefe Miühe-
waltung zu gewinnen. Gelingt das niht, dann findet man ſicher
überall einen Lehrer, der dieſe Aufgabe übernimmt und zur Zu-
friedenheit ausführen fann, jobald er nah Nüdjprade mit den
Sahrwarten erfahren hat, worauf es Hauptjählidh anfommt. Aber
auch dann gilt für die Fahrwarte, aller Anfang iſt ſhwer und mit
zwei oder Drei Unterrichtsſlunden wird eine genügende Fertigkeit
noh niht errei<ht. Es müſſen dazu kommen: Fleißige Selbſt-
übungen. -
Auch die Schiedsrichter müſſen ſi<h das ſagen laſſen. Das
Schiedsrichteramt verlangt ſtilles fleißiges Studium unſerer Wer-
tungsbeſtimmungen. Dies Erfordernis beachten viele Bundes-
genoſſen niht, die eine Aenderung unſerer Wertungsbeſtimmun-
gen verlangen. Weil irgend ein Schiedsgeriht einmal Fehler
machte, meint man, der Fehler iſt in den Wertungsbeſtimmungen
zu Juden Das ijt oberflählid. Die Fehler bei Wertungen ent-
ſtehen meiſtens durch Nichtbeachten der klaren Beſtimmungen
Alle, au< geänderte oder ganz neue Beſtimmungen erfordern
Studium, um richtig danach arbeiten zu können. Einen „Nürn-
berger Trichter“, mit dem man die Kenntniſſe ins Gehirn füllen
fann, gibt es nit. Deshalb müjjen die Schiedsrichter niht nur
die Wertungsbeſtinimungen gut kennen, ſie müſſen vielmehr auh
noh das Reigenzeichnen kennen lernen. Mit dieſem Wiſſen aus-
gerüſtet, können ſie bei Wertungen die Leiſtungen der Fahrer und
Fahrwarte gewiſſenhaft prüfen und richtig beurteilen und dadurh
zur Förderung unſeres Saalſports beitragen, was ihre Hauptauf-
gabe iſt. 3
gt
Radſpíele
Saalrxadball — Raſenradball — Radpolo
Der Ball iſt Mittel zum Zwed, nämlich zu dem vor den nad:
ſtehend veröffertlihten Wertungsbeſtimmungen für. Radballſpiele
angegebenen Zwed>e, Geiſt und Körper zu jhulen. Dazu ſind die
Radballſpiele hervorragend geeignet, und der jüngſte Zweig des
ſhönen Radſports darf darum niht als ein „Spielen nur mit dem
Ball“ eingeſhäßt werden. Spannende Aufmerkſamkeit iſt not-
wendig, ſ{hnell muß das Gehirn arbeiten, raſh müſſen Entſchlüſſe
gefaßt und in demſelben Augenbli> mit Händen, Beinen und Rad
ausgeführt werden. Das weiß jeder Sportler, und der Laie ge-
winnt dieſe Erkenntnis beim Zuſchauen ſehr bald. So iſt es aud)
erklärlih, daß ſi<h die Radballſpiele bei der- Bevölkerung einer
immer größer werdenden Beliebtheit erfreuen.
Die hier folgenden Spielbejtimmungen enthalten aud) die für
die Mannſchaften unſeres Bundes geltenden Spielregeln. Bildliche
ei ver Redballjipiele im Bundeslehrbud für Gaal-
ahrer.
Spielordnung, Wertungsbeitimmungen und Shielrenein
für Radjpiel-Wettbeiverde
Radballſpiel und Radpoloſpiel
Zwed: Erzielung von Geiltesgegenwart und Fahrgewandtheit.
148. Die Wettſpiele dürfen im Freien und im Saale zum
Austrag kommen.
149. Meiſterſhaftsſpiele können für die Ortsgruppen
nur die Bezirks-Sportausſchüſſe, für die beſten Mannſchaften der
Bezirke nur dice Gau-Sportausſchüſſe ausſhreiben.
Spielzeit für Zweier- und Dreier-Radball 2 mal 6 Min.,
Sechſer-Radball 2 mal 15 Min. und 5 Min. Pauſe. Dieſelben
Zeiten gelten auch für Radpoloſpiel. Wird unentſchieden geſpielt,
fällt der Entſcheid dur<h den nädjten gültigen Torihlag.
150. Mannſchaften mit je 2 oder 3 Mann fann jede
Ortsgruppe in beliebiger Zahl aber ausnahmslos aus vollſtändig
anderen Fahrern bilden. Jede Mannſchaft muß ihren Obmann
und einen Erſaßmann wählen.
151. Die Zujammenjegung einer Mannſchaft mu ß bei Vor-,
Zwiſchen- und Entſcheidungs]ſpielen eines Wettbewerbes genau
dieſelbe bleiben. Beim Ausſcheiden eines Spielers tritt der Er-
ſaßmann ein. Scheidet beim Zweier-Radball oder -Polo ein
Ne
weiterer Spieler aus und iſt der erſte Spieler niht jpielfähig,
ſo hat die Mannſchaft auszuſcheiden. >
152. Hat eine Ortsgruppe mehr Spieler als zu einer Mann-
ſhaft gehören, dann ſind Spiel-Abteilungen zu bilden.
Die Einteilung der Mannſchaften erfolgt nah der Spielfertigkeit
in erſte, zweite, uſw. 2er- oder Jer-Mannjhaft oder aud) nach dem
Alter. Beſte Spielfertigkeit für die Wettſpiele iſt nur dur< die
Bildung feſter Mannſchaften zu erreichen.
153. Das Spielfeld muß deutli<h gezeihnet, re<te>ig und
mögli<hſt groß ſein: für 2er- und 3er-Mannſchaften niht Kleiner
als 11 mal 14 Meter. Hinter den Torſeiten muß 50 Zentimeter
freier Raum bleiben.
154. Die Markierung Mitte des Spielfeldes, Mittellinie, Tor-
linie, Ecballſhlagmarke, und Torfeldlinien (eine Linie 1,50
Meter vor dem Tor und von dieſer Linie zu den Torpfoſten) ſowie
die Teilpunkte 2,50 Meter vor den Torlinien müſſen den Spielern
und Spieltihtern dauernd deutlich erfennbar ſein.
155. Das Radpolo- Spielfeld ijt mit einer gejählojjenen
mindeſtens 15 Zentimeter hohen Holzeinfajjung abzugrenzen und
muß den für Ballſpiele beſtimmten Maßen entſprechen.
156. Das Spielgerät hat der Veranſtalter zu ſtellen. Für
alle Teile müſſen Rejervejtüde zur Stelle ſein. Der Durchmeſſer
der genau fugelrunden fejt gefüllten Bälle muß für Radball
15 Zentimeter, für-Radpolo 9—10 Zentimeter betragen. Mit Luft
gefüllte Bälle oder Bälle aus Holz oder mit Holgkern werden
nicht benußt. Die Nadpolojhläger haben einen 95 Zentimeter
langen Stiel ohne Schlaufe, an deſſen unterem Ende ſih ein zirka
17 Zentimeter langer leiht gebogener Holzkloß im Quadrat von
312 mal 3% Zentimeter befindet.
Die Räder können mit beliebigen Felgen ausgejtattet wer-
den, — bei Holzfelgen müſſen die Reifen aber gut aufgekittet
ſein — Befeſtigung mit Iſolierband iſt erlaubt.
Das Tragen und Anbringen von körperverleßenden Banda-
gen und dergleihen am Rad und Spieler iſt verboten.
Torbreite bei ZWweier- und Dreier-Radball und Radpolo-
ſpiel 1,50 Meter, die Torhöhe 2 Meter.
157. Die erzielten Tore werden gezählt, aufgeſchrieben und in
die Spieljheine eingetragen, jedod nur zu Kontrollzwe>en der
Sportausſhüſſe und zur Feſtſeßung der Spielfolge bei na<hfolgen-
den Spielen oder ſpäteren Wettbewerben.
158. Die Spielberi<t- Formulare ſind genau auszufüllen
und zwar eins während des Spiels für den Spielleiter. Eine
Abſchrift bekommt der Wettſpiel-Veranſtalter, eine weitere der
nächſthöhere Sportausſ<huß.
159. Es werden zwei Spieljheine über jedes Spiel aus-
geſtellt. Es erhält jede Mannſchaft einen.
zer le
Spielregeln
160. 1. Das Spielen muß in ruhigjter und rüdjichts-
vollſter Weiſe verlaufen. Durh Sprehen und Rufen der Spieler
wird das Spiel für die betreffende Mannſchaft ungültig. — Ein-
ſprüche gegen Entſcheidungen des Spielleiters geſchehen nur dur<
Heben der Hand oder des Schlägers. Proteſtieren dur<h Worte
bedingt ſofortiges Ausſcheiden aus dem Wettbewerb.
2. Beim Spielanfang, nah Halbzeit und nach jedem gültigen
Tox, liegt der Ball in der Mitte des Spielfeldes.
3. Die Spieler nehmen links vom Tor neben dem Rade Auf-
ſtellung, in der Weiſe, daß die Hinterräder die Spielfeldlinie be-
rühren. Bei Spielbeginn und Halbzeit muß das Aufſißen an der
Torlinie geſchehen.
Bei s3er-Mannſchaften iſt der dritte Fahrer ſtets nur Tor-
wächter. Seine Auſſtellung während des Spieles iſt ſeitli<h vom
Tor, er darf die Mittellinie nicht überfahren. Für Spiele im
Saale dürfen Mannſchaften mit mehr als drei Fahrern nicht ge-
bildet werden. Wettſpiele von zwei Spielern gegenein-
ander ſind nicht geſtattet.
4. Den Anſchlag zu Spielanfang und Halbzeit entſcheiden die
Parteien dur<h das Los, ſo daß zu jeder Halbzeit eine andere
Partei den Anſchlag hat. Wird der Ball während des Spieles
über die Grenzlinie des Spielfeldes oder an die Einfaſſung ge-
Ihlagen, jo wird der Ball an der Ausichlagitelle, 50 Zentimeter
an des Spielfeldes, gelegt und die Gegenpartei hat An-
ſhlag.
5. Verſuchter Anſchlag gilt als Anſchlag, Direkter Torſhlag
iſt gültig.
6. Schlägt ein Spieler den Ball über die eigene Torlinie,
oder geht der Ball dur<h Berührung mit dem Rade ‘oder Fahrer
über die eigene Torlinie, jo wird ein Edball gegeben. Wird
hierbei kein Tor verwa1:delt, ſo geht das Spiel weiter.
7. Beim Ausball, Freiball und Strafball muß der Gegner
2 Meter vom Ball entfernt ſein.
8. Der Ball darf nur mit dem Rade geſhlagen werden.
Bei allen Radballſpielen darf nur der Torwart, bei Zweier-
Spielen der Fahrer, der dem eigenen Tor am nächſten iſt, den
Ball mit der Hand abwehren. Ein dadur<h erfolgtes Selbſttor
muß für gültig erflärt werden.
Beim Dreier» und Sehjer-Radballipiel darf nur der Tor=
wart im Strafraum die Bälle abwehren. Schlägt ein anderer
Spieler im Strafraum den Ball, wird ein Strafball gegeben.
Bei Verſtößen kann der Spielleiter, wenn es ein einwand-
freies Tor gegeben hätte, aud) Tor entſcheiden, wenn niht, iſt
ein Strafihlag zu geben.
92
9. Fällt ein Spieler bei einem Torſchlag, infolge des Schla-
ges vom Rade oder berührt mit dem Fuß den Boden, bevor der
Ball die Torlinie paſſiert hat, ſo iſt das Tor ungültig. Fällt er
dureh Behinderung des Gegners, jo gilt das Tor.
10. Berührt ein Spieler während des Spieles mit einem Fuß
den Boden, jo hat er bis zur Torlinie zurüd zu gehen. Außer dem
Torwächter iſt es keinem Spieler geſtattet, während des Spieles
längere Zeit auf einem Plat zu halten. Torwächter gibt es
nur bei Mannſchaften mit drei und mehr Spielern.
11. Kleine Vergehen werden mit Freilhlag, unfaires Spiel
mit einem Gtrafihlag, im Wiederholungsfalle mit einer Ver-
warnung und Verweiſung vom Spielfeld beſtraft.
Der Spieler, der den Strafball jhlägt, muß 2 Meter vor
dem Ball anfahren. Bei E>ball links haben jämtlihe Spieler
der ſtraffälligen Partei re<ts geſtaffelt neben dem Tor zu ſtehen
und umgefehrt bei Edball reits.
12. Bei einem Strafihleg wird der Ball auf den 2% Meter-
punft gejegt, die ſtraffällige Partei muß hintereinander geſtaffelt
Itehen und nur ein Spieler darf mit der Berührungsfläde des
Vorderrades die Torraumlinie berühren. Der Strafſhlag muß
direkt auf das Tor erfolgen.
15. SZalfhes Anjpielen, oder unberedhtigtes Schlagen des
Balles wird mit einem Freiſhlag beſtraft, derſelbe wird an der
Stelle ausgeführt, wo er verwirkt wurde.
14. Ein Dreier-Radball- oder Radpolo-Spiel kann in der
zweiten Halbzeit no<h mit zwei Spielern einer Partei, ein
Sedhjer-Radballipiel mit vier Spielern einer Partei zu Ende ge-
führt werden.
15. Signale: Rurzer Pfiff: Spielanfang. Ein langer Ent
Unterbredung. Zwei Pfiffe: Gültiges Tor. Drei Pfiffe: Ha
zeit und Schluß.
16. Die Unterbrehung des Spieles erfolgt ohne weite-
tes, wenn der Spielleiter einen Torſhlag für zweifelhaft Hält
oder ein Spieler mit der Entſcheidung des Leiters niht einver-
ſtanden iſt. Gegen die na<h Anhören der Spieler gefällten Ent-
\heidungen des gejamten Spielgerichts ſind Einſprüche niht mehr
zuläſſig. Das Spiel wird um die zur Beratung gebrauchte Zeit
verlängert,
Spielregeln für Sechſerradball
161. Das Spielfeld iſt 20 Meter breit und 60 Meter lang.
Die Spielfläche muß dur wenigſtens 6 Fahnen abgeſte>t ſein,
R zwar an den vier E>en und in der Mitte der beiden Längs-
eiten.
Der Torraum iſt drei Meter breit und 1,50 Meter tief.
Das Tor iſt 3 Meter breit und 2 Meter hoch.
93 —
Zum Spiel wird ein 20 Ctm. großer Luftball verwendet.
Die Raſenradball-Mannſchaft beſteht aus ſehs Spielern und
zwar 3 Stürmer, 2 Verteidiger und einen Tormann.
Die Auſſtellung der Spieler iſt folgende:
Der Tormann nimmt ſeitli< vom Tor Auſſtellung.
Die zwei Verteidiger ſtehen je 3,50 Meter links und
c<ts von der Längslinie und 9 Meter von der Torlinie entfernt.
Die drei Stürme r verteilen fi folgendermaßen: Se einer
links und re<ts 8 Meter von der Längslinie, der dritte auf der
Längslinie; alle drei 10 Meter vom Ball entfernt.
Beim Anpfiff ſißt alles auf und die Stürmer fahren nah
dem Ball. Ueber den Anſhlag entſcheidet das Los. Die Vertei-
iger halten ſi< in ungefähr 6 Meter Entfernung hinter der
stürmerreihe, um bei etwaigen Durhbruh der Gegenpartei den
Zzall abzufangen und der Stürmerreihe wieder zuzuſpielen.
Die Verteidiger dürfen niemals vor die eigene Stürmerreihe
fahren, aud) nit die Aufitellungslinie der Stürmer von der
Gegenpartei überfahren. !
Die Stürmer dürfen auf der eigenen Gpielfeldhälfte nicht
ber die Aufitellungslinie der Verteidiger zurückfahren. Bei der
egenpartei Dürfen fie bis an die Torlinie fahren.
Beim Rojenradballipiel darf der Torwädter den Ball mit
Hand abmehren.
Fällt ein Spieler während des Spieles vom Rad oder be-
hrt er mit dem Fuß dcn Boden, jo darf er den Ball nidi
(agen, bevor ein Schlag von der Gegenpartei ausgeführt wurde.
Im übrigen gelten die Beſtimmungen, die für Zweier- und
cier-Radballſpiele feſtgeſeßt ſind.
Radpoloſpiele
162. Das Schlagen mit dem Worder- oder Hinterrad ijt ver-
boten, das Abfangen des Balles jedo< erlaubt. 5
Der Spieler ijt nur jhlagberechtigt, wenn er ſi< links von
dem Ball befindet. Eine Ausnahme gibt es nur für den Ueber-
handihlag rückwärts, diejer Schlag kann rechts vom Balle erfolgen.
Jeder Rüdihlag, mit Ausnahme des Ueberhandſchlages, iſt ver-
JOtEN, x
___ Der Ball darf nur mit der Schmalſeite des Schlägers ge-
ſ<lagen werden, das Abfangen des Balles mit der Breitſeite des
Schlägers iſt erlaubt. Der Schläger darf beim Schlag niht über
Echulterhöhe geſ<hwungen werden.
Das Dribbeln des Balles, d. H., den Ball ohne zu jhlagen,
mit dem Schläger neben dem Hinterrad herzutreiben, ilt erlaubt.
Verliert dieſer Spieler den Ball in der gegneriſhen Spielfeld-
hälfte, ſo muß er ſih ſofort hinter die Mittellinie, geſchieht es in
Erle
der eigenen Spielfeldhälfte, muß er fi) bis an die Torlinie zu-
rü>begeben, um wieder Schlagberehtigung zu befommen.
Während des Spieles ift das Stüten auf den Schläger ge:
ſtattet. Im übrigen gelten die Beſtimmungen, die für die Rad-
ballſpiele feſtgelegt ſind.
Spielzeit: Siehe 149. — Spielfeld: Siehe 159.
Das Spielgericht
163. 1. Das Spielgeriht bilden ein Spielleiter und
vier Spielrichter.
2. Der Spielleiter hat keinen beſtimmten Plaß, wo er
fih während des Spieles aufhält, er begibt fi ſtets dorthin, wo
er das Spiel am beiten beobadhten fann. Er bejtimmt allein
über Beginn, Unterbrehung und Ende des Spiels und hat
alle Anordnungen ſowie jeden gültigen Torſhlag laut auszu-
rufen. Die Anordnungen des Spielleiters haben alle Beteiligten
während des Spieles anzuerkennen. Richtig na< Ziffer 160 er-
hobener Einſpruch muß ſofort Beachtung finden.
3. Bon den GSpielrihtern haben Schriftführer und Zeit-
nehmer ihren Plat diht an der Grenze des Spielfeldes bei der
Mittellinie.
Die zwei anderen Spielrichter haben ihre während eines
Spieles unveränderlihen Pläße Hinter den Toren diht an der
Spielfeldgrenze und überwachen die beiden Tore. Die Spiel-
rihter haben Aeußerungen zu den Spielern und Zuſchauern zu
unterlaſſen, ſie müſſen Mundpfeifen beſißen und haben das Recht
damit bei Verſtößen das Spiel zu unterbreden, um die Ent-
iheidung des Spielleiters oder des Spielgerihts herbeizuführen.
Die E©pieleinteilung
164. Die Spielfolge (oder Spieleinteilung) beſtimmt
das Spielgeridht.
(Beiſpiel: Von fünf gemeldeten Mannſchaſten erhält die als
beſte bekannte Mannſchaft Me Bezeichnung A, darauf ſarai B,
C, D und E. Zu ſpielen ſind: zwei Vorſpiele, ein Zwiſ<hen-
ſpiel, das Entſheidungsſpiel. Für die Vorſpiele wird
die Reihe halbiert in A BC und D und E. Es fpielen aber nicht
die vermutlih gleih guten Mannjhaften zufammen, fondern
A mit D, B mit E. Von den zwei Siegern der Vorſpiele ſpielt
dann im Zwiſchenſpiel der erſte in der Reihe oder der beſte
mit C, der zweite Sieger der Vorſpiele ſpielt dann mit dem
Sieger dcs Zwiſchenſpiels das Entſcheidungsſpiel.
In Vor- oder Zwiſchenſpielen unterlegene Mannſchaften
ſcheiden endgültig aus dem Wettbewerb aus. Vor- und Zwiſchen-
ſpiele dürfen zu einer dafür in der Ausihreibung angegebenen
oder nahträglih feſtgeſeßten Zeit ſtattfinden.
Die Bezirksmeiſterſhaften im Radball und Radpolo können
dur<h Serienſpiele ausgetragen werden.
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Auſzeichnung der Spielergebniſſe
Es ſind erforderli< Vorſpiele Dur das Spielgericht feſtgeſtellte Reihenfolge für die erſten Zwiſchenſpiele
Vor- | Es Tore Es SE] | % Beer & il
| ſpielen] R ſiegte TM |
ſptel | “Nr, | einzeln | zuſ. Nr. x — —
1.
wie bei den |
| Borjpielen
| Fahrtnummer
|
wie bei den
Vorſpielen
CE Erſte Zwiidenjpiele BE weite Zwilhenipiele
Tore ; :„r Esiptelt. Tore
einzeln zul. pier Nr. einzeln
1.
Entiheidungsipie
5 |
Spielleiter
Unterſchriften der vier Spielrichter
Jede Ma yaft erhält eine vom Spielleiter dur< Unterſchrift beglaubigte Beſcheinigung über ihre Teilnahme mit dem Ergebnis jo=
fort nad jedem Borz, diijhen= und Entjheidungsjpiel ausgehändigt.
Die Spieleinteilung bei Radball- u. Radpolo-Wettjpielen
Boripiele | Zwiſchenſpiele |
| Zweite
|
|
|
mt
=
|
Entſcheidungsſpiel
Erſte Einreihung
nad) bereits befannter
Spielfertigfeit und |
Einteilung für die Vorſpiele |
Zahl
I
Mannſchaften
Zahl der erfor-
derlichen Spiele
Mannſchaften
Es bleiben
Mannſchaft |
Es bleiben
_| Mannſchaft.
Es ſcheiden aus
Baht
Es ſcheiden | @
aus Mannid
Es bleiben | ®
Mannſchaft.
Es ſcheiden
ausMannidh
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Die Einreihung für die Zwiſchenſpiele geſchieht au<h nac den in
früheren Wettſpielen und in den eben ausgetragenen Vorſpielen
erzielten Ergebniſſen, wobei die Punktzahl maßgebend iſt ; bei gleicher
Punktzahl kommt die Torzahl no<h mit in Betracht. — Die Mann-
haften behalten ihre Bezeichnung und Fahrtnummer von den Vor:
Ipielen für alle folgenden Spiele.
Für Spiel-Wettbewerbe liefert der Bund drei auf grünes Papier gedrudte
Scheine und zwar Meldezettel, Spielbejheinigungen und Spielberichte. Lettere
find auf den Seiten 96 und 97 wiedergegeben.
gg
Spielfeld
für Zweier: uud Dreier: Stadball: und
¿Radpoloſpiele
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Strafschlag
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Zwei Verteidiger
DreiStürmer
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Allgemeine Proteſiordnung
147. 1. Alle Proteſte ſind ſofort am Tage des Wettbewerbes
an den veranſtaltenden Sportausſ<huß zu rihten. Die ſchriftliche
Begründung ilt ſofort mit einzureihen. Bei Gaubundwettbe-
werben ſind die Proteſte an den Gaujportausihuß einzureichen,
in weſſen Gau die Veranſtaltung ſtattfindet.
Proteſte über Fahrfläche, Spielgerät und Spielfeld müſſen
vor Antritt erhoben werden und ſind ſpäter niht mehr zuläſſig.
2. Der Obmann des Sportausſhuſſes beruft ſofort am Tage
des Wettbewerbes die Schiedsrichter zu einer Sihßung ein. In
derſelben müſſen beide Parteien vertreten ſein.
Stimmrecht in dieſer Sißung haben der Obmann, die be- *
treffenden Spartenvertreter des Sportausſchuſſes und die Schieds-
rihter. Als Obmann in der Sißung fungiert der Vorſißende
des Sportausſchuſſes.
3. Sit die proteſtierende Mannſchaft, bezw. der Fahrer mit
dem Entſcheid niht einverſtanden, teh ihnen die Berufung on
D INNEN Sportausſhuß zu. Deſſen Entſcheidung iſt end-
gültig.
4. Bei der Einreihung des Proteſtes muß ein Proteſtgeld
von 2 MÉ. pro Fahrer, jedo<h wenigſtens 6 Mk. bezahlt werden.
Wenn der Proteſt anerkannt wird, iſt das Proteſtgeld zurü>zu-
zahlen. Das Proteſtgeld wird niht zurü>gezahlt, wenn während
der Verhandlung der Proteſt zurü>gezogen wird.
5. Eine vom Schiedsgeriht ausgejprohene Disqualififation
iſt von dem zuſtändigen Sportausſhuß zu beſtätigen oder aufzu-
heben. Wettbewerber und Veranſtalter, die eine ausgejprohene
Disqualifikation oder ein Startverbot nicht beachten, fönnen aus
dem Bunde ausgejhlojjen werden.
Siehe auh Seite 51, Ziffer 47 und Seite 92, Ziffer 160, Abſ. 1.
Schiedsrichter
Für jeden Wettbewerb iſt ein Schiedsgeriht einzujegen.
Dieſem dürfen nur Schiedsrichter angehören, die die Schieds-
rihterprüfung beſtanden haben und im Beſiß eines Schiedsrichter-
ausweiſes ſind.
Die Ausbildung der Shiedsrichter kann dur< den Bun-
des-, Gau- oder Bezirks-Sportausſhuß erfolgen.
Die Prüfung der ausgebildeten Schiedsrihter und die
Ausſtellung des Schiedsrichterausweiſes darf nur der Bundes-
oder Gauſportausſ<uß vornehmen.
Die Prüfung muß erneut abgelegt werden, wenn neue Wer-
tungsbeſtimmungen feſtgelegt ſind. Späteſtens ein halbes Sahr
nad) Herausgabe des Nadjporthandbuhes mit neuen Bejtimmun-
jen müſſen die Prüfungen abgelegt und neue Schiedsrichteraus-
veije ausgeitellt ſein.
Der Shiedsrihterausweis fann ausgeitellt werden
ür Saaljport oder Straßenjport oder für beide Sportarten.
Der Shiedsridhter muß mit allen für unjeren Sport-
betrieb feſtgelegten Beſtimmungen auf das beſte vertraut ſein,
damit er ſeine Entſcheidungen ſiher und gere<ht fällen fann. Vor
:llem muß er unparteiiſh jein, um ein Urteil einwandfrei ab-
¡eben zu können. Für den Schiedsrichter darf die Perſon des
Wettbewerbers keine Rolle ſpielen, für ihn müſſen immer nur
die Leiſtungen maßgebend ſein, die er zu bewerten hat. Das
Schiedsrichteramt iſt eine Vertrauensfunktion. Niht nur dem
Veranſtalter ſondern au<h dem Wettbewerber gegenüber muß der
Schiedsrichter beſtrebt ſein, das in ihn geſeßte Vertrauen dur<
gerechte und unparteiiſhe Wertung und Entſcheidung zu reht-
fertigen. Auf keinen Fall darf ſih der Schiedsrihter dur<h Aeuße-
rungen des Publikums beeinfluſſen laſſen. Das Publikum kennt
zum großen Teil unſere Wertungsbeſtimmungen niht und lobt
oft Leiſtungen, die gar niht lobenswert ſind, während wirklich
gute Leiſtungen gar nicht beachtet werden. Für den Schiedsrich-
ter dürfen ſtets nur unſere Beſtimmungen maßgebend ſein. Hält
er ſih bei ſeinen Entſcheidungen an dieſe, ſo wird er Freude an
[einer Tätigkeit haben und Aerger und Verdruß bleiben ihm er-
¡part.
— 102 —
Sonſtige Radſpiele
Die hier angeführten Spiele ſollen dazu dienen, bei Aus-
fahrten, während des Aufenthaltes im Freien, zur Unterhaltung
beizutragen. Dieſelben können ohne große Vorbereitungen und
mit leiht zu beſhaffendem Spielgerät ausgeführt werden.
Das Eierfahren.
Das Spielgerät beſteht außer dem Rad aus einem mögli<ſt
flahen Löffel und einem ausgeblaſenen &. An Stelle des
Eies kann au< eine Kugel oder ein kleiner Gummiball verwendet
werden.
Es wird eine furze Fahrjtrede abgejtedt und am Ende der-
ſelben ein Stab in der Erde befeſtigt. Die Spieler nehmen in
eine Hand, die aber gleichzeitig auch den Lenker mit halten muß,
den Löffel, auf dieſen wird das Ei bezw. die Kugel oder der
Ball gelegt. Die Spieler verjuden jo jchnell! wie möglich die
vorgezeichnete Stre>ke zu durhfahren, ohne das Ei zu verlieren.
Am Ende der Strede müſſen ſie um den Stab herum wieder
zurü>fahren.
Fangball.
Zu dieſem Spiel wird nur ein niht zu großer Ball benötigt.
Die Spieler fahren In einem Kreiſe und haben darauf zu
achten, daß mögli<ſt glei<hmäßige Abſtände eingehalten werden.
Der Ball wird von dem erſten Fahrer in die Höhe und etwas
nad) hinten geworfen. Der Hintermann muß den Ball auf-
fangen. Gelingt der Fang, wird der Ball von ihm nah hinten
geworfen und der Nächſte muß auffangen uſw. Wer den Ball
niht fängt, muß ausſcheiden.
Es gibt au<h noh verſchiedene andere Arten dieſes Spieles.
Zum Beiſpiel kann der Ball auh über den Kreis hinüber dem
gegenüberſahrenden Spieler zugeworfen werden. Dieſer wirſt
den Ball dem Hintermann desjenigen Spielers zu, von dem er
den Ball erhalten hat.
Oder auch auf folgende Art: Es fährt nur ein Fahrer. Dieſer
wirft den Ball etwas ſhräg na<h vorn und muß denſelben ſelbſt
wieder fangen. Wer dies am häufigſten fertig bringt, hat ge-
wonnen.
Plahtzmieten.
Das Spielgerät bejteht aus einer Anzahl einen Meter
langen Holzſtäbe, an deren Stelle aber au< Ruten benüßt wer-
den fönnen.
An dieſem Spiel kann ſi<h immer ein Fahrer mehr beteiligen
als Stäbe vorhanden ſind. Angenommen es ſind 15 Stäbe zur
Stelle. Dieje werden in einem Kreis in Abſtänden von 2%
— 103 —
Meter in die Erde geitedt. Sechzehn Spieler fahren Hinter-
einander außerhalb der Kreiſes herum. Auf ein Zeichen des
Spielleiters muß jeder verſuchen, einen Stab zu bekommen. Wer
feinen erhält, ſheidet aus. Beim nächſten Spiel kann entweder
ein neuer Spieler ji einreihen, oder wenn niht mehr Spieler
vorhanden ſind, wird ein Stab weniger aufgeſtellt, ſodaß immer
ein Stab weniger ſteht als Teilnehmer da ſind.
Das Kartenſtechen.
Das Spielgerät beſteht aus einem 1 Meter und 30 Zenti-
meter langen Holzitab, der am unteren Ende mit einer 8 Zenti-
meter langen Gijenjpige verjehen iſt, und einer Anzahl Karten
(ungefähr 30 Stüd) aus nit allaujtarfem Karton.
Die Kartenblätter werden in einem Kreiſe von zirka 3 Meter
Durchmeſſer in gleihen Abſtänden ausgelegt. Ein Fahrer um
fährt den Kreis, darf aber dabei die Karten nit mit dem Rad
berühren, jonjt jheidet er aus. Die Aufgabe der Spieler beſteht
darin, mit dem Stabe jo viel als möglih von den ausgelegten
Karten aufzujpießen.
Etwas jehwieriger ijt die folgende Art: Die Karten werden
wf einer geraden Linie lints und redts von Ddiejer ausgelegt
und der Fahrer muß einmal links und einmal rechts eine Karte
cufſtehen. Je enger die Karten aneinander gelegt werden, deſto
\hwieriger wird natürlih Me Aufgabe.
Das Ringitechen.
Spielgerät: Eine ſtarke Schnur und fünf Ringe von 3 Zenti-
meter Durhmfjer jowie fünf 4 Meter lange und 1 Zentimter
ſtarke, etwas angeſpißte Holzſtäbe. s 4
Die Schnur wird in ungefähr 1% Meter Höhe quer über Die
Fahrbahn geſpannt. Die Ringe mit einem ſhwachen, leiht zer-
reißbaren Faden an die Schur befeſtigt. Die Spieler fahren
[<nell aus einer Entfernung von 8 Meter nah der S<hnurx und
verſuchen, mit dem Stab dur<h den Ríng zu ſtehen und dieſen
dabei abzureißen. Jeder Spieler darf nur einmal ſtehen. Wer
zuerſt mit dem Ring am Stab an das 4 Meter dahinter liegende
Ziel kommt, hat gewonnen.
Fuchs- oder Schnitzeljagd.
Ein Spiel, an dem ſih eine unbeſhränkte Zahl von Fahrern
beteiligen kann. Nachdem ſi<h alle Teilnehmer am Start ver-
ſammelt haben, wird der Fuchs (bei re<t großer Teilnehmerzahl
auch mehrere) dur< das Los beſtimmt. Als Zeichen bekommt der
Fuchs einen Fuhsſhwanz, der dur< eine Papierquaſte dargeſtellt
werden konn, an die linke Schulter befeſtigt. Mit zehn Minuten
Vorſprung wird nun der Fuhs na<h dem ſ{<on vorher feſtge-
legten Revíter entlaſſen, welches aber niht allzugroß ſein ſoll.
— 104 —
Unterwegs muß der Fuchs von Zeit zu Zeit VBapierjhnigeln aus-
ſtreuen, damit die ihn verfolgennen Radler einige Anhalts-
punfte haben und die Spur nit ganz verlieren. Sind die Ver-
folger beim Fudje, muß verjuht werden, ihm das Fuchszeichen
von der Schulter zu nehmen. Gelingt das, ſo gilt der Fuchs als
gefangen. Länger als 2 Stunden ſoll die Jagd niht dauern;
iſt der Fuchs zu dieſer Zeit niht gefangen, ſo ſammelt ſi<h alles
an einem ſhon vorher beſtimmten Orte. Beſonders geeignet für
dieſe Veranſtaltung iſt eine Gegend, Die durd) Büjhe und Hügel
Gelegenheiten zum Berjteden bietet.
Geihmücte Gruppen im Radlerjeitzug
Die Ortsgruppen unſeres Bundes ſind im allgemeinen nit
in der Lage, die großen Koſten de>en zu können, welche ſolche
Gruppen verurſachen, die in einem Feſtzug beſonders auffallen
ſollen. Doch fin jedem Bezirk gibt es einige Ortsgruppen, die
folhe Gruppen ſhon geſtellt haben und nun möchten viele andere
nah den geſehenen Beiſpielen Aehnliches gelegentli<h eines
Feſtzuges im Bezirk bieten. Ein dementſprehender Beſchluß iſt
auh von vielen Ortsgruppen jhon wiederholt gefaßt worden.
Die mit der Ausführung beauftragten Bundesgenoſſen mußten
aber die Erfahrung machen, daß eine ſolhe Aufgabe keineswegs
leiht zu löſen iſt. Jn vielen Fällen ergab ſih ſhon bei der Aus-
re<hnung der Koſten, daß der Plan aufgegeben werden mußte.
Das iſt begreifli<, denn eine Feſtzugsgruppe, die gefallen ſoll,
macht Anſchaffungen nötig, die heutzutage nur dur< Hingabe
ciner ſehr beträhtli<hen Anzahl langer Scheine bezahlt werden
fönnen. Für dieſe haben die Ortsgruppen unſeres Bundes ohne
Ausnahme zur Zeit aber noh viel beſſere Verwendungsmöglich-
feiten und deshalb jollten fih nur jene Ortsgruppen zur Gtellung
von Feſtzugsgruppen entſchließen, denen es mögli<h iſt, alle die
dazu erxforderlihen Sachen und Dinge ohne Unkoſten herbeizu-
Ihaffen. Zahlreid find die Ortsgruppen, die das fünnen. Wenn
au für dieſe die Koſtenfrage keine aroße Rolle ſpielt, ſo haben
ſie doh no< immer das Allerwichtigſte zu tun, wenn ſie O die
Aufgabe ſtellen, einen Feſtzug dur<h eine beſondere Darbietung
zu verſchönern. Es gilt, das Gruppen-Bild ſo zu geſtalten,
zu ſhmüc>ten (zu malen), daß der Beſchauer ſofort er-
kennt, was es darſtellen ſoll.
In dieſer Kunſt haben jehon viele Bundesgenojjen Verſuche
gemacht. Viele haben au< Leiſtungen vollbracht, die großen
TOSS
Beifall gefunden haben. Mitunter Hat man aber aud) Gruppen
‚ejehen, die nicht zeigten, was fie zeigen jollten. Dergleihen
ıihtsjagende Vorführungen in einem Feſtzug waren vielfach
ſtark ausgezeihnet dur< auffallende Buntfarbigkeit und allerlei
ſonderbare Ausſtattung, womit man Verſtändlichkeit zu erzielen
glaubte, dem Beihauer aber nur ein Rätſel aufgab.
Man hat weiter in mandem Radlerfejtzug aber auch ſogar
Gruppen gejehen, bei deren Anbfit man denfen mußie: Man
möchte weinen. Mit ſolchen betrübenden Bildern ſuchen ſehr
viele bürgerliche Nets die Aufmerkſamkeit der Zeit-
genoſſen auf ſih zu lenken, und zwar insbeſondere jene Vereine,
welche irgend einem der vielen fleinen Radfahrerverbänddhen
angehören, die in allen Provinzen Deutſchlands von Wichtig-
tuern und Gernegroßen für eine Anzahl ländliher Orte ge-
gründet worden ſind. Die Dariteller jolder Geſhmat>loſigkeiten
ſind ar ihre Leiſtung ſtets ſehr jtolz und haben feine Ahnung
davon, Daß ſie mit ihrer Vorführung ihre geiſtige Armut öffent-
lih zur Schau bringen.
Die Bezirksleiter unſeres Bundes haben ſi<h allezeit Mühe
jegeben, dahin aufflärend zu wirfen, daß lädherlih und abjtoßend
wirkende Gruppen in den Feſtzügen der Ortsgruppen unſeres
Bundes niht erſheinen. Dasjelbe taten die Sportausihüjle.
Auch in Zukunft muß darauf gejehen werden, daß in unſeren
Seltzügen nur in jeder Beziehung einwandfreie Gruppen vor
die Iharfblidenden Augen der großen Oeffentlichkeit kommen.
Selbſt wenn man nur an Räderſhmu> mit Blumen denkt,
ſtt die Aufgabe heikel, denn es iſt keineswegs jeder Gärtner im-
ſtande, ein Fahrrad geſ<hma>voll zu ſ{<müden. Hierzu gehört
Erfahrung und zwar ret große und beſondere. Wenn nun aber
gar mit einer Anzahl Fahrer auf Fahrrädern ein deutlich
ſprechendes Bild geſchaffen werden ſoll, ſo iſt das eine Aufgabe,
bei deren Löſung au< ein Künſtler, der ſi<h beruflih mit ähn-
lihen Anliegen beſchäftigt, reihli< Gedankenarbeit aufwenden
muß.
Hieraus folgt, daß eine Ortsgruppe ſi<h zur Stellung einer
beſonderen Gruppe für einen Feſtzug oder Korſo nur entſhließen
ſoll, wenn ſie Mitglieder hat, die einer ſolhen Aufgabe gewachſen
ſind. Solche Kräfte ſind aber niht ſehr zahlreï<h in unſeren
Reihen. Wenn aber ein fa<hmänniſher Berater niht zur Ver-
ſügung ſteht, dann iſt es in dieſem Falle beſſer, Abſtand zu
nehmen von einer Vorführung, deren Gelingen niht ficher iſt. F.
le
Die alljährlich wiederkehrenden
Bundes-Werbe-Fahrtage
follen imponierende Propagandafahrten ſein und dazu dienen,
in breiteſter Oeffentlichkeit zu befunden, daß die Mitglieder des
A.-R.-K.-B. dem edlen Radwanderſport mit Begeiſterung huldigen,
dur< Maſſenkundgebungen den Bund der ſozialiſtiſ< denkenden
Arbeiter-Radfahrer beſonders in ſolhen Gegenden bekannt zu
machen, wo er noh niht Fuß gefaßt hat, dort ſowohl als auh
vor aller Welt die Stärke der Arbeiter-Radfahrerbewegung und
die Größe des Bundes zu zeigen und eine großzügige, wirkungs-
volle Agítation für den Bund der freien Radler zu betreiben.
Die Werbefahrtage ſollen alſo dazu dienen, des Bundes Werbe-
fraft tatfräftig auszunüßen und zu ſteigern.
Damit ſoll geſagt ſein, daß die Werbe-Fährtage niht mit
Sejtlichkeiten irgendwelcher Art verbunden werden dürfen. Da-
dur verlieren ſie ihren Zwed und jportliden Wert.
Se höher die Zahlen der teilnehmenden Fahrer und Fahrer-
‚innen, um jo eindringlider die Mahnung an die radfahrenden
Arbeiter in den bürgerlihen Nadfahrervereinigungen. Darum
müſſen die Vorſtände und Sportausſchüſſe aller Ortsgruppen für
mögli<ſt zahlreihe Beteiligung ſorgen. Die breiteſte Deffent-
lihkeit ſoll ſehen müſſen, daß die Angehörigen des Arbeiter-
Rad- und -Kraftfahrer-Bundes Solidarität mit Begeilterung für
ihren Sport eintreten.
Der Werbefahrtag bietet allen geichulten und erfahrenen
Wanderfahrern unſeres Bundes die beite Gelegenheit, fich ebenjo
erfolgreih) wie die Gaaljportmannjihaften an der Werbearbeit
für unſeren Bund zu beteiligen. Alle Fahrer müſſen aber auh
pünktlich) zur Gtelle jein im Intereſſe aller Teilnehmer an der
Fahrt, denn ſtrengſte Pünktlichkeit an allen Stellen iſt notwendig
zur planmäßigen Dur<hführung ver Fahrten bis zum Ende.
Die Bezirksfahrwarte haben fi ſo vorzubereiten, daß ſie
ihre großen Fahrerſcharen ohne unnötigen Aufenthalt zum Ziel
führen fönnen. Dort, wo eine Fahrpauſe gemaht werden ſoll,
müſſen für die ſ<hnellſte Unterbringung der Räder ſhon an den
Tagen vorher die Vorbereitungen getroffen werden.
—— ni
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Re drganiiation der Short-Ausichülle
imArbeiter-Rad-u.-Rraftfahrerbund Solidarität
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der Fluß des Wirkens
Bundes-Sport-Aus\<uß
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Gau-Sport-Ausſchuß
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Von unten nach oben
der Weg für Meldungen
& Berichte und Anfragen &
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408
Die Oaubundeinteilung
Gaubund Nordoft
Gau 1, Oſtpreußen
Gau 3, Pommern
Gaubund Nordweſt
Gau 4, Medlenburg- Schwerin und Medlenburg-Strelit
Gau 5, Schleswig-Holitein
Gau 6, Oldenburg und Oſtfriesland
Gau 10, Hannover
Gaubund Dſt
Gau 7, Niederſchleſien
Gau 8, Oberſhhleſien
Gau 9, Brandenburg
Gau 15, Oſtſachſen
Gaubund Mitte
11, Braunſhweig und Reg.-Bez. Magdeburg
14, Weſtſachſen
16, Thüringen
17, Südl. Prov. Sachſen und Anhalt
Gaubund Weſt
12, Weſtfalen
13, Rheinland
18, Heſſen-Darmſtadt und Heſſen-Naſſau
22, Nordbaden und Rheinpfalz
Gaubund Süd
Gau 19, Nordbayern
Gau 20, Südbayern
Gau 21, Württemberg
Gau 23, Südbaden
— 109 —
Fie Fahrborſchriften der eurobäiſchen Länder
Belgien: rechts fahren, Tinfs überholen.
Dänemark: redts fahren links überholen.
Danzig: re<hts fahren, links überholen.
Frankreich: rehts fahren, links überholen.
Holland: rechts fahren, linfs überholen.
Stalien: rechts fahren, Tinfs überholen, do<h gibt es
n9h Ausnahmen, wo linfs gefahren wird.
Litauen: re<ts fahren, links überholen.
Luxemburg: re<ts fahren, links uverholen.
Polen: re<hts fahren, links überholen.
Spanien: re<ts fahren, links überholen.
Schweiz: re<ts fahren, links überholen.
Rußland: redts fahren, Tinfs überholen.
England: links n re<hts überholen.
Oeſterreih: links fahren, re<ts überholen.
(Ausnahme Vorarlberg.)
Schweden: links fahren, re<hts überholen.
Tſchechoſlowakei: links fahren, re<hts überholen.
Ungarn: links fahren, rehts überholen.
Nationalitätszeichen ausländiſcher Kraftfahrzeuge
Deutjchland
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Danzig
Eilan,
Finnland . .
Frankreich nebſt Algerien
und Tunis . .
Marokko (franz. Zone)
Griechenland
Großbritannien nebſt
_ Gibraltar und Malta
Die anglo-norman. Inſel
Alderney . .
Die anglosnorman. ‘Inſel
Guernſey
Die ae norman. Inſel
Jerſey
Bde
(mit Ausnahme der unter
brit, Oberhoheit ſtehender
Gebiete eingeb. Fürſten u.
7 iriſche Frei e
Der iriſche Freiſtaat .
Italien
Jugoſlavien
Lettland
Liechtenſtein
Litauen
Luxemburg
Monaco
Die Niederlande
Niederländiſh Indien
Norwegen
Oeſterreich
Polen
Portugal
Rumänien
Rußland
Saargebiet .
Schweden
Schweiz
Spanien
Tſchechoſlowakiſche Republik .
Türkei
Ungarn
BASE Ue rita E:
— 1107
Heimatzeichen der deutſchen Kraftfahrzeuge
Preußen:
Zuſtändig als höhere Verwaltungsbehörde:
Die Regierungspräſidenten, Groß-Berlin
der Polizeipräſident. Seit 1. 3.1927 ſind zu-
ſtändig (ausgenommen für Probefahrtnum-
mern) in den Landkreiſen die Landräte; in
den Stadtkreiſen die Polizei.
Landesbezirk Berlin
Poſen-Weſtpreußen
Provinz Oſtpreußen
Provinz Brandenburg
Provinz Pommern
Provinz Schleſien
Sigmaringen
I Provinz Sachſen
Schleswig-Holſtein
Provinz Hannover
Heſſen-Naſſau
Provinz Weſtfalen
Rheinprovinz
Sachſen:
Zuſtändig die Kreishauptmannſchaften; in
Dresden, Leipzig und Chemniß die Polizei-
präſidien, in Zwi>au und Plauen diePolizei-
ämter. € f
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I.C
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IX
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I Kreishauptm.
IT Kreishauptm.
IH KRreishauptm.
IV Kreishauptm.
V Areishauptm.
Bautzen
Dresden
Leipzig
Chemnißz
Zwidau
Bayern:
Zuſtändig Bezirksämter und Stadträte, in
München Polizeidirektion.
Stadtbezirk München
Das übrige Oberbayern
Niederbayern
Die Pfalz
Die Oberpf. u. Regensburg
Oberfranken
Stadtbezirk Nürnberg
Das übrige Mittelfranken
Unterfranken u. Aſchaffenbg.
Schwaben und Neuburg
ITA
ITB
IT C
ITD
ILE
IT H
ITN
ILS
HU
1Z
ILM Die Militürverwaltung
ITP Die Poſtverwaltung
Württemberg :
Zuſiändig die Oberämter, in Stuttgart das
Polizeipräſidium.
ITI A Polizeipräſidium Stuttgart
Nedarfreis
IT C Oberämter Badnang, Belig-
heim, Böblingen, Braden=
heim, Eßlingen
ITI D Oberämter Heilbronn, Leon-
berg, Ludwigsburg, Mar-
bad, Maulbronn
ITT E Oberämter Nedarjulm, Bai-
hingen, Waiblingen, Weins-
berg u. Amtsoberamt Stuttg.
Schwarzwaldkreis
IH Oberämter Balingen, Calw,
Freudenſtadt, Herrenberg,
Horb, Nagold
IITK Oberämter Neuenbürg, Nür-
tingen, Oberndorf, Reut-
lingen, Rottenburg
ITIM Oberämter Rottweil, Spai-
hingen, Sulz, Tübingen,
Tuttlingen, Urach
Jagſtkreis
III P OberämterAalen,Crailsheim,
Ellwangen, Haildorf, Hera-
bronn
HS Dberämter Gmünd,
Heidenheim, Künzelsau
II T Oberämter Mergentheim,
Neresheim, Dehringeu,
Schorndorf, Welzheim
Donaufreis
IIT X Oberämter Biberach, Blau-
beuren, Ehingen, Geislingen,
Göppingen, Kirchheim
ITT Y Oberämter Laupheim, Leut-
fich, Wünſingen, Ravens-
burg, Riedlingen
HZ Dberämter Saulgau, Tett=
nang, Ulm, Waldjee, Wangen
Hall,
Heſſen:
y O Oberheſſen
Y R Rheinheſſen
VS Starkenburg
Dldenburg:
OI Oldenburg
OTI Lübed> (Landkreis)
O TI Birkenfeld
V Reichswehr
Reichspoſt
— 111 —
A
B
IV
HB
HH
HL
MI
MII
L
SL
Th
W
Mebrige Bundesitanten:
Anhalt
Braunſchweig
B Baden
Bremen
Hamburg
Lübeck
Medlenburg:Schwerin
Medlenburg-Strelit
Lippe
Schaumburg-Lippe
Thüringen
Walde>
Saar Saargebiet
Wir fahren nur Friſhauf-Motorräder!
vr
Saalräder
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Auf Wunſch Preisliſte!
in Berthiedenen Größer
Und verſchiedener
Ausführung
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ZU beziehen gegen Voreinſendung des
Betrages ‘oder gegen Nachnahme von der
i 6 eſché äftöftelle des Arbeiter-Rad- und :
__-Kraftſahrex-Bundes Solidarität
Offenba, SPED UNGE AE 220 — 226
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Radsport Frischauf, Radsport Handbuch 1932
- From
- 1932
- Pages
- 117
- Type
- Club material
- Country
- Germany
- Brand
- Radsport Frischauf
- Source
- Peter Zielasko
- Added at
- 15/02/2020
- Tags
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