Phänomen Preisliste 1931

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Streng Gültig ab 1. Dezember 1931. vertraulich! Phänomen-Werke Gustav Hiller A--G, Zittau Fernsprecher: 3356. / Postscheckkonto: Dresden 1696. / Telegramm-Adresse: Phänomenwerke Zittau ÄRRRRRNUNUUTRRTUREUUNTUNEEERRRUNRUURUKUEERNUUUUEUEUNEEEUAUUEENAEELUETENERUNUKRUNNKUBENUN Händler-Netto-Preisliste Nr. 22 Für das Angebot gelten die auf der Rückseite angegebenen Lieferungsbedingungen. Die Preise sämtlicher Fahrräder verstehen sich mit prima Bereifung und mit Torpedo-Freilauf, einschließlich Linienabsetzung an Rahmen und Schutzblechen, mit gelbem Lederzeug und vernickelten Sattelfedern, Felgen Dessin 1 bis 6, ohne Luftpumpe und ohne Reparaturkästchen, ab Fabrik Zittau. Phänomen-Eminent Nr. das-preiswerte Herrenrad.n 0 2.0.0... 2.2 .2RM250,> Phänomen-Eminent Nr. das preiswerte Damenrad. . . elle Phänomen-Eminent Nr. das preiswerte Herrenrad mit Ballonbereifung 26x2 war 58,— Phänomen-Eminent Nr. das preiswerte Damenrad mit Ballonbereifung 26x2 . . 64,— Phänomen Nr. 8 dastOriginal-Marken-Hergenrade a 0 nz 72, — Phänomen Nr. 9 das Original-Marken-Damenrad . . . . ER, 78, — Phänomen Nr. 11 das besonders leichte Original- Marken Herrenrad er 72,— Phänomen Nr. 12 der Original-Marken-Straßenrenner . . . . 2. 2... 72,— Phänomen Nr. 15 das Original-Marken-Herrenrad mit Ballonbereifung 26x2 . . 80,— Phänomen Nr. 16 das Original-Marken-Damenrad mit Ballonbereifung 26x2 . . 86,— Phänomen Nr. 17 der Original-Marken-Halbrenner mit Ballonbereifung 26x2 . . 85,— Die Modelle i—4 werden auf Wunsch mit Komet-Freilauinabe geliefert, Preisermäßigung . Sämtliche Modelle werden auf Wunsch in verchromter rn und zwar einschließlich Sattel, Pedale, Speichen, Nippel geliefert . . . . ER Mehrpreis Die Phänomen-Modelle Nr. 8 bis Nr. 17 werden auf Wunsch mie Kugelring-Tretlager geliefert, und zwar unter der Bezeichnung 8R etc. . . . » » „ Mehrpreis Pappenverpackung mit Versteifung an Vorder- en neabel 5 Mehrpreise: Holzfarbige oder bunte Schutzbleche 5 Schutzbleche vernickelt oder mit vernickelten Streifen s Felgen vernickelt oder mit vernickelten Streifen Schutzbleche verchromt oder mit verchromten Streifen Felgen verchromt oder mit verchromten Sireifen . Bunter Strahlenkopf an Rahmen und Vordergabel, eintarbis., „ „ n " n % doppelfarbig Marmorierter „, e 5 # ” ET Bunte Emaillierung des ganzen Fahrrades : Rahmen, Schutzbleche und Felgen mit breitem marmoriettem Streifen Doppelhohlstahlfelgen für Wulstreifen Rohrstahlfelgen für Drahtreifen Westwoodfelgen für Drahtreifen . Holzfelgen für Drahtreifen . Holzfelgen für Schlauchreifen . Lenker mit langem Vorbau . Zahlungsbedingungen: Barzahlung innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 5°) Skonto oder 2) „ 30 ” „ „ „ 2% ” oder Dreimonatsaccept . = netto. Lieferungsbedingungen der Phänomen-Werke Gustav Hiller A.-G., Zittau Angebote: Alle Angebote sind freibleibend, es verpflichtet demgemäß das Angebot nicht zur Lieferung. Die Berechnung erfolgt stets zu den am Lieferungstage gültigen Preisen und Bedingungen. Preise: Die umstehenden Preise sind die augenblicklich gültigen und verstehen sich ab Fabrik ausschließlich Verpackung, Anfuhr und Fracht. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Lieferzeit: Zugesagte Lieferzeiten verstehen sich freibleibend; es können deshalb wegen verspäteter Lieferung Schadenersatz- ansprüche nicht gestellt werden, auch ist ein Rücktritt vom Kaufe ausgeschlossen. Betriebsstörungen, wie Feuer, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Transportschwierigkeiten, Mangel an Rohmaterial und geeigneten Arbeits- kräften und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden entschädigungsfrei von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bezw. der Lieferungsverpflichtung. Versand: Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Bei vorkommenden Transportschäden und Transportverlusten kann nur seitens des Empfängers die Eisenbahn verantwortlich gemacht werden. Zur Wahrung seiner Interessen muß der Empfänger Beanstandungen bei Abnahme der Sendungen erheben und sich solche vom Spediteur bezw. den Bahn- beamten auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen. Beanstandungen über die Qualität der Ware können wir nur berück- sichtigen, wenn sie spätestens 8 Tage nach Empiang der Ware schriftlich erfolgen. Zahlungsbedingungen: Die Einräumung eines Kredites und die Höhe desselben bleibt vorbehalten. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der von Banken allgemein jeweils berechneten Zinsen und sonstigen Spesen berechnet. Falls der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand bleibt oder einen unserem Ermessen nach zu hohen Kredit in Anspruch nimmt, sind wir berechtigt, von weiteren Lieferungen abzusehen. Der Käufer wird hierdurch von seinen Abnahme- und Abschluß-Verbindlichkeiten nicht enthoben, und es steht uns das Recht zu, für noch nicht ab- genommene Räder Schadenersatz zu fordern. Wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verminderung der Kredit- würdigkeit des Käufers schließen lassen, sind wir berechtigt, ohne weiteres — also vor Fälligkeit der Rechnungen — sofortige Barzahlung der gelieferten Ware zu verlangen. Wir behalten uns hierbei vor, angenommene, noch nicht fällige Wechsel zurückzugeben. In gleichem Falle steht uns auch das Recht zu, für ungedeckte Forderungen Sicher- heiten, insbesondere bei vorhandenem Grundbesitz die Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden zu verlangen. Eigentumsvorbehalt: Bis zur völligen Bezahlung, bei Hingabe von Wechseln und Schecks bis zu deren restlosen Bareinlösung. bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Die Saldoziehung und die Saldoanerkennung berühren den Eigentums- vorbehalt nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufs der Ware den Eigentumsvorbehalt seinem Kunden gegenüber zu machen. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderung geht, solange die Ware bei uns nicht bezahlt ist, mit sofortiger Wirkung auf uns über. Durch die Anerkennung unserer Lieferungsbedingungen ist schon hierdurch die Abtretung der künftig entstehenden Kaufpreisforderungen ohne weiteres durch unsere Einigung hierüber vollzogen. Garantie: Für alle Lieferungen von Phänomen-Fahrrädern übernehmen wir die gesetzliche Garantie unter Ausschluß aller Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche. Für Fahrräder, in welche nachträglich ein Motor eingebaut wird, leisten wir keine Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage des Verkaufs an den Detailkunden, spätestens jedoch 6 Monate nach Absendung aus der Fabrik oder vom Fabriklager. Die Garantie erstreckt sich nur auf den ersten Verbraucher und erlischt bei Weiterveräußerung seitens des ersten Verbrauchers, Alle während der Garantiezeit ent- stehenden und auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführenden Mängel werden kostenlos in der Fabrik beseitigt und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Lieferung neuer Teile, wenn sie uns vorher franko eingesandt worden sind. Sämtliche Transportspesen bei Garantiefällen gehen zu Lasten des Käufers. Schäden, die durch natür- liche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Unfall oder Mißbrauch entstehen, fallen nicht unter die Garantie, ebenso sind von der Garantie ausgeschlossen Gummibereifung, Holzfelgen, Holzkotschützer, Pedalgummi. Garantieansprüche auf Gummibereifung hat der Käufer unter allen Umständen direkt bei der betreffenden Gummifabrik geltend zu machen, während wir eine Weiterleitung von reparaturbedürftigen Gummireifen an irgend eine Gummifabrik ablehnen müssen. Alle weitergehenden Ansprüche aus der geleisteten Garantie wegen Mangel der Ware, insbesondere auf Wandelung, Minderung und Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Die Bezahlung der Rechnungen hat unbeschadet vorliegender Beanstandungen am Verfalltage zu erfolgen. Verkaufsbedingungen: Der Käufer ist verpflichtet, die von uns jeweilig aufgestellten Richtpreise bei Wiederverkauf der Räder zu beachten; dasselbe gilt auch nach Ablauf der Verbindung mit uns. Verletzungen dieser Vorschrift berechtigen uns zur Einstellung der Lieferung. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, Phänomen-Fahrräder außerhalb des vereinbarten Bezirkes nicht zu verkaufen, und er hat bei Zuwiderhandlungen eine Strafe von RM. 20,— für jedes Fahrrad zu zahlen. Weigert sich der Käufer zur Zahlung, dann übertragen wir dem geschädigten Händler diesen Anspruch zur weiteren Verfol- gung, und dieser hat sich hiermit als abgefunden zu erklären. Ein Verkauf außerhalb des vereinbarten Bezirkes ist auch nach Ablauf eines bestehenden Vertretungsabkommens nicht statthaft. Alleinverkaui: Die Übertragung des Alleinverkaufs der Phänomen-Fahrräder für einen bestimmten Bezirk bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarungen in Form eines Abschlusses. Von dem Alleinverkauf ausgeschlossen sind unter allen Um- ständen Lieferungen an staatliche Behörden und für den Export, sowie einzelner Fahrräder an zu unserem engeren Interessenkreis gehörenden Personen oder Firmen zu deren eigenen Gebrauch, Bei Übertragung des Alleinverkaufs verpflichten wir uns, alle Anfragen aus dem vereinbarten Bezirk dem Vertreter zur Erledigung zu überweisen und während der Vertragszeit keine direkten Lieferungen in den vereinbarten Bezirk vorzunehmen. Es steht uns frei, für die innerhalb der Abschlußzeit nicht abgenommenen Fahrräder vom Vertrag zurückzutreten, oder Vertragserfüllung, oder RM. 20,— Schadenersatz für jedes noch nicht abgenommene Rad zu verlangen. Gerichtsstand: Beiderseitiger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Zittau. Gerichsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ist das Amtsgericht Zittau. Dies gilt auch für Reparaturen und für ab Niederlage gelieferte Waren. Abweichungen von vorstehenden Vereinbarungen gelten nur dann, wenn diese gegenseitig schriftlich getroffen sind.

Phänomen Preisliste 1931


Von
1931
Seiten
2
Art
Preisliste
Land
Deutschland
Marke
Phänomen
Quelle
Heinz Fingerhut
Hinzugefügt am
20.06.2019
Schlagworte
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