Vorschau (546 KiB)
Gültig ab 20. Januar 1938.
eis alte
Phänomen-Werke GustavHiller A.-G., Zittau
Fernsprecher Nr. 3356 . Postscheckkonto: Dresden Nr. 1696 . Telegramm-Adresse: Phänomenwerke Zittau
Streng vertraulich!
Mit Erscheinen dieser Liste gelten ausschließlich die nachfolgenden Preise und die umstehenden Lieferungsbedingungen.
Erteilung von Aufträgen gilt gleichzeitig als Anerkennung von Preisen und Bedingungen.
Original-Phänomen-Marken-Fahrräder
mit Torpedo-Freilaufnabe und Bereifung
Abbildung
und genaue
Beschreibung Art
siehe Haupt-
katalog Seite RM.
Händler-
preis
Modell Modell
Solides Halbballon-Herrenrad mit Bereifung 28X 1,75” Draht
Solides Halbballon-Damenrad mit Bereifung 28X 1,75” Draht
Solides Ballon-Herrenrad mit Bereifung 26X 1,75 X 2” Draht
Solides Ballon-Damenrad mit Bereifung 26% 1,75X2' Draht
Elegantes Halbballon-Herrenrad mit Bereifung 28 X 1,75" Draht
Elegantes Halbballon-Damenrad mit Bereifung 28X 1,75’' Draht
Elegantes Sportmodell mit Bereifung 26% 1,75% 2" Draht
Elegantes Ballon-Herrenrad mit Bereifung 26X1,75X2' Draht
Elegantes Ballon-Damenrad mit Bereifung 26X 1,75X 2’ Draht
Zuverlässiges, stabiles Geschäftsrad mit dreifach verstellbarem
Gepäcträger und Firmenscild, mit Bereifung Ballon-Cord-
Draht, vorn 20X2”, hinten 26% 1,75X 2” und F&S-Vorderrad-
Die Preise
verstehen sich
ein-
sehließlich
Torpedo-
Freilauf-
nabe und
Bereifung
auf Ideal-
Drahtfelge.
Rahmen-
höhen
und sonstige
Ausführungen
sind
aus unserem
54,30
58,80
55,60
60,10
60,30
64,80
67,50
62,50
67,—
100,—
110,—
Trommelbremsnabe
19 Der erfolgreiche Straßenrenner mit Schlauchreifen 27 X 1%"
20 PHÄNOMEN-Arbeitsdienst- und Wehrsportrad - das Rad für
jedes Wetter - mit Bereifung 28X 1,75” Draht
PHÄNOMEN-BOB-Herrenmotorfahrrad in rassiger Sportform
mit 98 ccm Sachsmotor, PHÄNOMEN-Schwingmetallgabel RM. 269, —
und eingebauter 15 Watt-Lichtanlage 9 6.—
PHANOMEN-BOB 30-Damenmotorfahrrad in vorbildlicher
Ausstattung mit 98 ccm Sachs-Motor, PHÄNOMEN-Schwing-
metallgabel RM. 278,50
O und eingebauter 15 Watt-Lichtanlage BAER 6,
ie Modellnummer ist am Sattelstügrohr über der Fabrikationsnummer eingeschlagen.
Die PHÄNOMEN-Fahrräder Modell 8 HB, 9 HB, 15 und 16 werden in der neuen, hochfeinen PHÄNOMEN-Marmor-Lacierung geliefert.
Aufpreise infolge irgendwelcher Rohstoff-Verteuerungen oder ähnlicher Anlässe werden den behördlichen Verfügungen entsprechend
weiter berechnet.
Bezeichnung: Sonderausführungen am Fahrrad gegen Mehrpreis:
e) |. Elastiksattel mit Druckfeder
e) 1. n mit Druckfeder, mit Vollederdeke SE n 1,60
ec) Il. n mit Zug- und Drucfeder nn 1,90
ce) IV. F mit Zug- und Drucfeder, mit Vollederdecke als nn
d) Bunte Emaillierung des ganzen Fahrrades mit Goldlinien E:
e) Zweifarbiger oder marmorierter Strahlenkopf an Rahmen und Vordergabel bei Modell 1HB-4 er
f) Rahmen, Schugbleche und Felgen mit breiten marmorierten Streifen bei Modell 1 HB- 4
0) Doppeltorpedo-Freilaufbremsnabe statt einfacher Torpedonabe
p) F&S-Dreigangschaltung für Modell 19
q) Seitenschug an Schugblechen
Haupt-
katalog
ersichtlich |
60,30
BOB
275,—
BOB 30
284,50 | 345,— |BOB 30
[2
„a
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Versandbedingungen:
Die Preise verstehen sich einschließlich Pappenverpackung. Die Lieferung erfolgt frachtfrei deutsche Bahnstation, d. h. die
Frachtgutspesen werden vom Rechnungsbetrage abgesett.
Zehlungsbedingungen:
Sämtliche Preise verstehen sich freibleibend in Reichsmark (1 Reichsmark gemäß $ 3 des Reichsmünzgeseges vom 30. August 1994).
Barzahlung innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglih 5 % Skonto oder Barzahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum
abzüglih 2% Skonto oder Zweimonatsakzept ab Rechnungsdatum netto.
Nr. 487. 138, 15000. M. Bitte wenden!
Umsatzvergütung für die Saison 1938
Wir gewähren unseren Kunden für die Bezüge von PHÄNOMEN -Fahrrädern
ab. Oktober 1937 bis 30. September 1938
zu den Preisen und Bedingungen der jeweilig
gültigen Listen eine Umsatvergütung
nach Abnahme von mindestens 10 Stük . . .. 22.222...2 %
oder „ 5 25 2 D100
50 EN
75 Er ee ee 3,500
100 Be er E06
"
„
"
Die Rückvergütung wird am Ende des Geschäftsjahres nach ordnungsgemäßer
Abnahme und Bezahlung durh Warenlieferung zur Verrechnung gebracht.
Lieferungsbedingungen
der Phänomen-Werke Gustav Hiller A.-G., Zittau
Angebote: Alle Angebote sind freibleibend, es verpflichtet demgemäß das Angebot nicht zur Lieferung. Die Berechnung erfolgt stets
zu den am Lieferungstage gültigen Preisen und Bedingungen.
Preise: Die umstehenden Preise sind die augenblicklich gültigen.
Lieferzeit: Zugesagte Lieferzeiten verstehen sich freibleibend, es können deshalb wegen verspäteter Lieferung Schadenersagansprücl)
nicht gestellt werden, auch ist ein Rücktritt vom Kaufe ausgeschlossen. Betriebsstörungen, wie Feuer, Streik, Aussperrung,
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Transportschwierigkeiten, Mangel an Rohmaterial und geeigneten Arbeitskräften und alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden entschädigungsfrei von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bezw. deı
Lieferungsverpflichtung.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Bei vorkommenden Transportschäden und Transportverlusten hat der
Empfänger Beanstandungen bei Abnahme der Sendung zu erheben und sich vom Spediteur bezw. dem Bahnbeamten den
Schaden auf dem frachtbrief bescheinigen zu lassen und uns eine Abtretungserklärung einzusenden, damit wir Ersat-
ansprüche bei unserer Transportversicherung geltend machen können. Beanstandungen über die Qualität der Ware können
wir nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.
Zahlungsbedingungen: Die Einräumung eines Kredites und dessen Höhe bleibt vorbehalten. Bei Zielüberschreitung werden Verzugs-
zinsen in Höhe der von Banken allgemein jeweils berechneten Zinsen und sonstigen Spesen berechnet. Der Kasseskonto
ist ausnahmslos nur vom Nettobetrag und nur unter der Voraussetung zulässig, daß sämtliche Zahlungsverpflichtungen
aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
Falls der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand bleibt oder einen unserem Ermessen nach zu hohen
Kredit in Anspruch nimmt, sind wir berechtigt, von weiteren Lieferungen abzusehen. Der Käufer wird hierdurch von seinen
Abnahme- und Abscluß-Verbindlichkeiten nicht enthoben, und es steht uns das Recht zu, für noch nicht abgenommene
Räder Schadenersat zu fordern. Wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verminderung der Kreditwürdigkeit des
PHÄNOMEN-WERKE GUSTAV HILLER A.-G., ZITTAU
Käufers schließen lassen, sind wir berechtigt, ohne weiteres - also vor Fälligkeit der Rechnungen - sofortige Barzahlung
der gelieferten Ware zu verlangen. Wir behalten uns hierbei vor, angenommene, noch nicht fällige Wechsel zurükzugeben.
In gleichem Falle steht uns auch das Recht zu, für ungedeckte Forderungen Sicherheiten, insbesondere bei vorhandenem
Grundbesit die Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden zu verlangen. Bei Zahlungen in Akzepten oder Kunden-
papieren darf irgendwelcher Skonto nicht abgezogen werden.
Eigentumsvorbehalt: Bis zum völligen Kontoausgleich, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren restlosen Bareinlösung,
bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Die Saldoziehung und die Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt
nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufs der Ware den Eigentumsvorbehalt seinen Kunden gegen-
über zu machen. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderung geht, solange die Ware bei uns nicht be-
zahlt ist, mit sofortiger Wirkung auf uns über. Durch die Anerkennung unserer Lieferungsbedingungen ist schon hierdurch
die Abtretung der künftig entstehenden Kaufpreisforderungen ohne weiteres durch unsere Einigung hierüber vollzogen.
Von einer etwaigen Pfändung der Ware oder der Kaufpreistorderungen oder einer sonstigen Inanspruchnahme durd Dritte
hat der Verkäufer uns unverzüglich zu benachrichtigen und der Pfändung oder Inanspruchnahme unter Hinweis auf unser
Recht zu widersprechen.
Garantie: Für alle Lieferungen von Phänomen-Fahrrädern übernehmen wir die gesetliche Garantie unter Ausschluß aller Schaden-
ersat- und sonstigen Ansprüche. Für Fahrräder, in welche nachträglich ein Motor eingebaut wird, leisten wir keine Garantie.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage des Verkaufs an den Detailkunden, spätestens jedoch 6 Monate nach Absendung aus
der Fabrik oder vom fabriklager. Die Garantie erstreckt sich nur auf den ersten Verbraucher und erlischt bei Weiterver-
äußerung seitens des ersten Verbrauchers. Alle während der Garantiezeit entstehenden und uns gemeldeten Mängel, die
auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, werden kostenlos in der Fabrik beseitigt, und zwar nach unserer
Wahl durch Reparatur oder Lieferung neuer Teile, wenn sie uns vorher franko eingesandt worden sind. Sämtliche Trans-
portspesen bei Garantiefällen gehen zu Lasten des Käufers. Schäden, die durch natürliche Abnutung, unsachgemäße Be-
handlung, Unfall oder Mißbrauch entstehen, fallen nicht unter die Garantie, ebenso sind von der Garantie ausgeschlossen
Freilauf, Ketten, Sättel, Gummibereifung, Holzfelgen, Holzkotschütser, Pedalgummi. Garantieansprüche auf Gummibereifung
hat der Käufer unter allen Umständen direkt bei der betreffenden Gummifabrik geltend zu machen, während wir eine
Weiterleitung von reparaturbedürftigen Gummireifen an irgend eine Gummifabrik ablehnen müssen. Alle weitergehenden
Ansprüche aus der geleisteten Garantie wegen Mangel der Ware, insbesondere auf Wandelung, Minderung und Schaden-
ersat, sind ausgeschlossen. Die Bezahlung der Rechnungen hat unbeschadet vorliegender Beanstandungen am Verfalltage
zu erfolgen.
Verkaufsbedingungen: Der Käufer ist verpflichtet, die von uns jeweilig aufgestellten Richtpreise bei Wiederverkauf der Räder zu
beachten, dasselbe gilt auch nach Ablauf der Verbindung mit uns. Verletzungen dieser Vorschrift berechtigen uns zur Ein-
stellung der Lieferung. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, Phänomen-Fahrräder außerhalb des vereinbarten Bezirkes nicht
zu verkaufen, und er hat bei Zuwiderhandlungen eine Strafe von RM 20.- für jedes Fahrrad zu zahlen. Weigert sich der
Käufer zur Zahlung, dann übertragen wir dem geschädigten Händler diesen Anspruch zur weiteren Verfolgung, und dieser
hat sich hiermit als abgefunden zu erklären. Ein Verkauf außerhalb des vereinbarten Bezirkes ist auch nach Abiauf eines
bestehenden Vertretungsabkommens nicht statthaft.
Alleinverkauf: Die Übertragung des Alleinverkaufs der Phänomen-fahrräder für einen bestimmten Bezirk bedarf gesonderter schrift-
licher Vereinbarungen in Form eines Abschlusses. Von dem Alleinverkauf ausgeschlossen sind unter allen Umständen
Lieferungen an staatlihe Behörden und für den Export, sowie einzelner Fahrräder an zu unserem engeren Interessen-
kreis gehörenden Personen oder Firmen zu deren eigenen Gebrauc,. Bei Übertragung des Alleinverkaufs verpflichten wir
uns, alle Anfragen aus dem vereinbarten Bezirk dem Vertreter zur Erledigung zu überweisen und während der Vertrags-
zeit keine direkten Lieferungen dorthin vorzunehmen. Es steht uns frei, für die innerhalb der Abschlußzeit nicht ab-
genommenen Fahrräder vom Vertrage zurückzutreten, oder Vertragserfüllung oder RM 20.- Schadenersat für jedes noch
nicht abgenommene Rad zu verlangen.
Gerichtsstand: Beiderseitiger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Zittau. Gerichtsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streit-
& wertes ist das Amtsgericht Zittau. Dies gilt auch für Teilelieferungen, Reparaturen und für ab Niederlage gelieferte Waren.
Abweichungen von vorstehenden Vereinbarungen gelten nur dann, wenn diese gegenseitig schriftlich getroffen sind.
Phänomen, das Markenrad seit 1888!
PHÄNOMEN-WERKE GUSTAV HILLER A.-G., ZITTAU
BESSERES BREIT
.x4 ERETLSCH
a
PHANOMEN-WERKE
GUSTAV HILLER A.-G.
ZITTAU
Seit 1888
Phänomen Preisliste 1938
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- Deutschland
- Marke
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- Quelle
- Heinz Fingerhut
- Hinzugefügt am
- 20.06.2019
- Schlagworte
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