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HERCULES
© ELECTRA
BETRIEBSERLAUBNIS
Es wird bescheinigt, daß das Leichtmofa mit der
FAHRZEUG-
IDENTIFIZIERUNGS-NR.
dem durch diese Betriebserlaubnis genehmigten Typ
entspricht.
Nürnberg, den
NÜRNBERGER HERCULES/WERKE GMBH
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ppa Wer Um
Neben dieser Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung über das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung mitzuführen. Wer nach dem 31. März 1965 geboren ist,
benötigt ferner eine Prüfbescheinigung.
Kraftfahrt-Bundesamt (Bundesadler)
Fördestr. 16 - D-2390 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
nach 820 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28. 09. 1988 (BGBl I S. 1793)
Nummer der ABE: F674 Schl.-Nrn.
Fahrzeugart: Leichtmofa (292000)
Fahrzeugtyp: 520
Inhaber der ABE (986000)
und Hersteller: Nürnberger Hercules-Werke GmbH
8500 Nürnberg (0023)
Diese Erlaubnis wird mit folgender Maßgabe erteilt:
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Erlaubnisunterlagen genau übereinstimmen.
Abweichungen von den technischen Angaben, die das Kraftfahrt-Bundesamt bei der Er-
teilung dieser Erlaubnis für den genehmigten Typ festgelegt hat, sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Verstöße gegen diese Bestimmungen
führen zum Widerruf der Erlaubnis und werden überdies strafrechtlich verfolgt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die Erfüllung der mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis verbundenen Pflichten, insbesondere
die erlaubnisgerechte Fertigung, nachprüfen oder nachprüfen lassen.
Die Erlaubnisbehörde ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung und/oder der Vertrieb der genehmigten Einrich-
tung innerhalb eines Jahres nicht aufgenommen oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird.
Die mit der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Erlaubnis nicht berührt.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, wenn sie durch das Kraftfahrt-Bundesamt widerrufen wird oder der genehmigte Typ den Rechts-
vorschriften nicht m ntspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Erlaubnisinhaber n die mit der Allgemeinen
Betriebserlaubnis v dienen Pflichten, auch soweit sie sich aus dem dieser Allgemeinen Betriebserlau geordneten besonderen
Bescheid ergeben, verstoßen hat, ferner wenn er sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, er genehmigte Fahrzeug-
typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht mehr entspricht.
Bezüglich der Rechtsmittelbelehrung wird auf den besonderen Bescheid des Amtes zu dieser Allgemeinen Betriebserlaubnis verwiesen.
Diese ABE berechtigt nicht zur Ausfüllung von Fahrzeugbriefen. Ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE ist jedem Fahrzeug mitzugeben.
Ersatzstücke für verlorene Abdrucke oder Ablichtungen dürfen durch den Inhaber der ABE nur ausgefertigt werden, wenn die für den Halter
des Fahrzeugs örtlich zuständige Zulassungsstelle bescheinigt hat, daß nach ihren Unterlagen der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen
technischer Mängel verboten noch die verloren gemeldete Betriebserlaubnis eingezogen worden ist. Es genüat auch die Bestätigung eines
amtlich W.. oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, daß das vorgeführte ® noch dem genehmigten
Typ entspricht.
Die Ersatzausfertigungen von Abdrucken oder Ablichtungen der ABE sind durch den Inhaber der ABE als „Zweit
Die Fahrzeuge müssen folgenden Angaben entsprechen:
Gewichte: Übersetzungen:
Leergewicht: 29 kg Kettenritzel: 11 Zähne
Zulässiges Gesamtgewicht: 120 kg (jedenfalls Kettenrad: 46 Zähne
aber eine Person)
Antriebsmaschine: Länge der Tretkurbel: 170 mm
Hersteller: Robert Bosch GmbH,
Stuttgart Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
Identifizierungsmerkmal: IPK 24 V-0130701127
Leistung: 0,2 kW bei 3700 min-' Räder und Bereifung:
Felgengröße
vorn undhinten: 20 x 590
Größenbezeichnung der Bereifung
Funkentstörung: entspricht 855a StVZO vorn und hinten: 37-590 (26” x 1%”)
stertigung” zu kennzeichnen.
Lichtmaschine:
Prüfzeichen: vv K 10844
Geräusche: Anzahl der Sitzplätze: 1
Standgeräusch: 75 dB(A) bei 4100 min-'
Fahrgeräusch: 57 dB(A)
Bemerkungen:
Mit dieser ABE hat das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt, daß — abweichend von
818 Abs. 2 Nr. 4 StVZO - das Fahrzeug anstelle eines Verbrennungsmotors mit einem elektrischen Antrieb ausgerüstet ist.
Beglaubigt: Flensburg, den 09. Januar 1991
(Müller) (Dienstsiegel) E Im Auftrag
Regierungssekretär Munk
Nicht amtliche Eintragungen!
Dieses Fahrzeug ist Eigentum von:
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Der Ankauf und die Eigentumsübertragung können rechtsgültig nur mit Bescheinigung
des Eigentümers erfolgen:
Eigentümer:
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: (Firmenstempel und Unterschrift des Händlers)
Derzeitige Benützer:
I1SO3 Rossarh_ Blei felcerstr_22
Eigentumsübertragung auf:
Name \, ideen Vorname Lori Ss
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Bescheinigung des Vor-Eigentümers (Händlers) mit Datum, Stempel und Unterschrift:
Eigentumsübertragung auf:
Name Vorname
Ort Straße
Bescheinigung des Vor-Eigentümers mit Ort, Datum und voller Unterschrift: ©
Bei Verlust der Betriebserlaubnis erfolgt Ausstellung einer Zweitausfertigung durch den
Fahrzeughersteller nur nach Vorlage der Bescheinigung der örtlich zuständigen Zulassungsstelle
- gegen Erstattung der Unkosten.
Radierungen und Änderungen sind in dieser Urkunde unzulässig und werden strafrechtlich
verfolgt ($267 StGB).
Hercules Electra Leichtmofa Betriebserlaubnis 1991
- Von
- 1991
- Seiten
- 3
- Art
- Sonstiges
- Land
- Deutschland
- Marke
- Hercules
- Quelle
- Heinrich Bültemann-Hagedorn
- Hinzugefügt am
- 01.08.2022
- Schlagworte
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Änderungshistorie
- 10.08.2022: "Deutschland" statt "DDR"