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DER FAHRRAD -EINBAU-MOTOR
FÜR JEDERMANN
: MOTORENFABRIK OBERURSEL A:
©BERURSER 2eı FRANKFURTA.n.
Langjährige Erfahrung im Bau von Verbrennungsmotoren die, bei geringstem Gewicht, mit peinlichster
Präzision aus hochwertigen Materialien hergestellt, große Leistungen ergeben und zuverlässig arbeiten,
haben wir benutzt, um einen Fahrrad-Einbaumotor auf den Markt zu bringen. — Unser:
OBERURSELER GNOM
entspricht allen Anforderungen, die man an einen Fahrrad-Einbaumotor zu stellen berechtigt ist.
Bisher bekannte Konstruktionen bedingen entweder einen verstärkten Rahmenbau oder sie kranken
an Unwirtschaftlichkeit, schneller Abnutzung, Nachlassen der Leistungsfähigkeit, schlechter Kühlung
oder das Fahrrad selbst leidet stark unter der Beanspruchung.
Unser Motor kann von jedermann ohne besondere Kenntnisse in jedes vorhandene normale 'Touren-
Fahrrad eingebaut werden. Wie die Abbildungen zeigen, wird der Motor zwischen den Tretkurbeln
einmontiert. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß der Schwerpunkt tief liegt, wodurch ein sicheres
Fahren gewährleistet wird. Eine Verschmutzung des Motors kann nicht eintreten. Sämtliche Wellen
laufen in bewährten Rollenlagern. Unser „Oberurseler Gnom“ gibt jedermann die Möglichkeit sein
Fahrrad in ein Kraftrad umzuwandeln, welches dann ein sicheres Beförderungsmittel, ohne Anstrengung
des Fahrers, für kurze und lange Strecken bildet. Jedermann istin der Lage, bis zur Höchstgeschwindig-
keit von ca. 30 km die Stunde jede Geschwindigkeit zu wählen, ohne besondere Vorkenntnisse. Die
Lieferung des Motors geschieht komplett für den Einbau und kann als Postpaket erfolgen. Einfache
Konstruktion, größte Betriebssicherheit, leichte Bedienung und Wartung sind die Vorzüge unseres Motors.
Motor:
Zylinder
und Ventile:
Zündkerze:
Pleuelstange
undKurbelwelle:
Derselbe ist ein Einzylinder und arbeitet im Viertakt. Die wesentlichen Einzelheiten
der Konstruktion sind im In- und Auslande patentamtlich geschützt.
Die Stellung des Zylinders ist aufrecht stehend, aus einem Stück und aus Spezialstahl
hergestellt. Reichlich bemessene Rippen sorgen für gute Luftkühlung. Der am Schutz-
blech zweckmäßig angebrachte Windfangtrichter erhöht noch die Kühlung bedeutend.
Am unteren Ende ist der Zylinder mit Gewinde versehen und in das Gehäuse einge-
schraubt. Durch eine Klemmvorrichtung kann er in jeder gewünschten Stellung fixiert
werden, sodaß verschiedene im Handel befindliche Brennstoffe wirtschaftlich aus-
genutzt werden können. Durch Herausdrehen des Zylinders liegt der Kolben frei.
Im Zylinderboden befinden sich die Ein- und Auslaßventile, welche gesteuert sind.
Diese ist gleichfalls in den Zylinderboden eingeschraubt, kann leicht herausgenommen
und wenn nötig ausgewechselt werden. Sie ist derart eingesetzt, daß sie sich nicht
festsetzen kann und bei richtiger Bedienung nicht verölt.
besteht aus einem Stück, hat 4 Kolbenringe. Der untere Ring dient gleichzeitig als
Oelabstreifring.
Beide sind aus hochwertigem Spezialstahl hergestellt und laufen auf bezw. in paten-
tierten Rollenlagern,
besteht aus Aluminium und ist vollkommen staub- und öldicht.
Magnetapparat: Ist bewährtes Fabrikat und öl- und staubdicht gelagert.
Übertragung: D)ie Uebertragung der Kraft auf das Kettenrad am Motorgehäuse erfolgt durch
Stirnräder aus hochwertiestem Chromnickelstahl. Durch eine besondere Konstruktion
wird das Kettenrad am Hinterrade nicht an den Speichen, wie es bei den meisten
Rädern üblich ist, sondern auf der Hinterradnabe befestigt, sodaß das Drehmoment
nicht durch eine, sondern durch beide Speichenseiten übertragen wird.
Schmierung: Durch die einfache und als betriebssicher bekannte Tauchschmierung wird der Motor
genügend mit Oel versehen. Das Schmieröl befindet sich in einer Vertiefung des
Motorgehäuses und gelangt an alle zu schmierenden Stellen in einwandfreier und
sparsamer Weise. Weiterhin ist unterhalb des Benzintanks ein Oelbehälter vorhanden,
aus dem das vom Motor verbrauchte Oel ersetzt wird. Der Verbrauch an Oel ist ein
ganz minimaler.
Benzin- und sind derartig befestigt, daß durch Lösen der Klemmvorrichtung ein sofortiges Ab-
Ölbehälter: nehmen erfolgen kann, da Brennstoff- und Oelbehälter vereinigt sind. Brennstoff- und
Oelbehälter ist am Sattelstützrohr angebracht.
Vergaser: ist ein Spezialvergaser, welcher gegen Staub, Erschütterungen und sonstige schädliche
Einwirkungen unempfindlich ist.
Regulierung: erfolgt durch Bowdenzüge von der Lenkstange aus.
Ersatzteile: sind jederzeit vorrätig und auswechselbar, da die Herstellung unseres Motors auf
Präzisionsmaschinen nach dem Toleranzsystem erfolgt.
Leistung und ca. 0,75 PS, ca. 30 km pre Stände. 10 prozentige Steigungen werden glatt ohne
Gewicht: \ittreten überwunden. Größere Steigungen kann der Fahrer durch Mittreten nehmen.
Brernstofiverbrauch pro 100 km: . . . ca. 600 — 700 gr
Fassungsraum des Brennstoffbehälters:. ...... 1Yal
BassungsraumrdessOelbehältersa 0 0. 2.20. 202 228]
Gewicht des kompletten Motors 2.22... 2c28ke
Sonderofferten in unserem „Oberurseler Gnom*, Fahrrädern und sonstigen Zubehör gern zu Diensten.
Hellerdruck Frankfurtmain
MOTORENFABRIN OBERURSEL
ACTIEN-GESELLSCHAFT
Oberursel den 14. 4.21.
OBERURSEL
BEI FRANKFURT AM MAIN.
FERNSPR:OBERURSEL N23:251-252:253:254. Hi, Hoanaszechzern
DEPESCHEN-AUFSCHRIFT: MOTOR OBERURSEL
BERLIN NW 7 Fahrradhandlung
MITTEL-STRASSE 2-4
FERNSPRECHER: ZENTRUM N2 5973 B ji e k e d or ?
Eu
DEPESCHEN-AUFSCHRIFT: GNOMMOTOR. v.Grasburg
zo ms syn 2 zu mz zo =- Sm zz ss ygu m z mm
BANK-CONTI: Bez. Brenen.,
STRAUS &C? KARLSRUHE BADEN
DIRECTION DER DISCONTOGESELLSCHAFT FRANKFURTA.M
ESSENER CREDIT-ANSTALT, ESSEN A.D. RUHR
OESTERR.CREDIT-ANSTALT FÜR HANDEL U.GEWERBE IN WIEN
GIRO -CONTO: REICHSBANK FRANKFURT A.MAIN.
POSTSCHECK-CONTO NO 781, FRANKFURT A.MAIN M x
, n
Betr. Ihr Wertes vom 7.4s.Mts,
A.B.C.CODE 5.AUSGABE KT SEE EST Tr 2
Wir danken für Ihre Anfrage und ERnen Ihnen ns ei-
I Kol
-aen
QRr
für Wiederverkäufer. !Einen Probemotor
nen Prospekt über unseren „Oberurseler mit Rabattlis
wül in Ibnen schon mit
dem Abschlussrabätt für 10 Stück von M 35 „ also zu M 2450.--
liefern. Der Versand könnte im Mai Be En obe - oder Konsig-
nationsmotoren ohne feste Bestellung können wir nicht übernehmen,
da wir schon Mühe haben, die vielen festen Bestellungen prompt zu
erledigen.
Unser Motor ist seit Monaten ausprobiert und nachdem
Versuche nach zahllossn Berg - und Dauerfahrten abgeschlos-
glauben wir sagen zu können, dass unser Motor konkur-
ist. Für die Güte ° Arbeit und der Konstruktion
unser, gewiss auch nen ebenfalls gut bekanntes Werk jede
Der Motor kann in lies gut gebaute, auch gebrauchte
Tourenrad ohne Aenderung des Rades nach unserer Anweisung mit
Leichtigkeit eingebaut werden; in diesem Falle ist keine Luxus
umsatzsteuer zu entrichten.
Wir sina auch in der Lage,unser Oberurseler Rad, welches
besonders ausprobiert ist, zu M 927.50 einschl. ee aabe. do
doch ohne Bereifung,‘ zu liefern. Wir empfehlen 28 x 12" Gebirgs
reifen.
Bei entsprechendem Abschluss vergeben wir, in der Regel
aber nur für kleinere Bazirke, Alleinverkaufsrechte. Wir bitten
evtl.um Ihre Vorschlägs,mit welchem Quantum Sie sich verpflichten
könnten und stellen Ihnen anheim, zunächst eine kleinere Anzahl
Motoren zu bestellen und dann nach Erhalt derselben uns Vorschlä-
ge für einen Abschluss zu machen.
Wir annoncieren in grossem Umfange in den Fachblättern;
in den Örtlichen Tageszeitungen würden die Händler selbst inse-
rieren müssen. Mater und Prosrekte stellen wir kostenlos zur Ver-
fügung.
Hochachtungsvoll
Anlage:
1: Prospekt,
1 Rabattliste
IeIlefr Bed 3721
Fahrrad-Einbaumotor
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
der Motorenfabrik Oberursel A.G. « Oberursel bei Frankfurt a. M.
Angebote und Auftragsbestätigung: Alle Angebote
sind freibleibend. Der Lieferer behält sich die Annahme
des Auftrages vor und gibt schriftliche Nachricht hier-
iiber. Der Besteller ist bis zum Eintreffen dieses Be-
scheides an seine Bestellung gebunden.
Umiang der Lieierpilicht: Die Motoren werden nach
den zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Prospek-
ten, Abbildungen, Zeichnungen usw. gebaut, doch behält
sich das Lieferwerk das Recht vor, alle ihr geeignet er-
scheinenden Aenderungen in’-der Ausführung vorzuneh-
men. Alle ziffernmäßigen Angaben sind annähernd und
ohne Verbindlichkeit.
Preise: Die Preise gelten ab Lieferwerk, ausschließ-
lich Verpackung, Fracht, Versicherung usw.
Die etwaige Erhöhung der Umsatzsteuer, sowie die
Neueinführung oder Erhöhung etwaiger anderer Abgaben
geht zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere für
Exportabgaben.
Alle Preise sind, wenn keine entgegenstehenden
Vereinbarungen getroffen sind, freibleibende Mindest-
preise. Der endgültige Rechnungsbetrag wird am Tage
der Lieferung festgesetzt, nach dem am Tage der Liefe-
rung gültigen Kleinverkaufispreis mit gleichbleibendem
Rabatt.
Für den Fall, daß außer den Motoren auch vollstän-
dige Fahrräder mitverkauft werden, erfolgt die Lieferung
mit Werkzeugtaschen und dem erforderlichen Werkzeug.
Bei Rädern ohne Gummi werden Reparaturkästchen und
Luftpumpe nur gegen besondere Berechnung mitgeliefert.
Ersatzteile für Fahrräder werden besonders berechnet.
Zahlungbedingungen: Die Hälfte des Kaufpreises für
die Lieferungen, welche in den drei ersten Monaten vom
Tage der vorgesehenen ersten Lieferung ab erfolgen, ist
bei ‚Bestellung zu bezahlen. Für die folgenden späteren
Lieferungen ist die hälftige Anzahlung jeweils 3 Monate
vor Beginn des vorgesehenen Liefermonats zu überwei-
sen. Die zweite Hälfte des Kaufpreises ist für jede Teil-
sendung nach Mitteilung der Versandbereitschaft zu be-
zahlen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Alle etwaigen Zahlungen, die nach der Versendung
fällig werden, sind mangels einer Sondervereinbarung
durch Akzepte zu sichern. Bei Akzepten, welche länger
als drei Monate laufen, werden Zinsen vom Tage der
Rechnung berechnet und zwar 1% über Reichsbank-
diskont, mindestens aber 6%. — Bei Ueberschreitung der
vereinbarten Zahlungstermine sind dieselben Zinsen zu
vergüten. Außerdem werden etwaige kreditierte Beträge
zur sofortigen Zahlung fällig.
Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung
wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist
ausgeschlossen.
Der Lieferer ist an seine Garantien und sonstigen
Verpflichtungen nur bei pünktlicher Einhaltung der vom
Besteller übernommenen Zahlungsverpflichtungen ge-
bunden. \
Lieferzeit: Die festgesetzten Lieferfristen sind als an-
nähernde aufzufassen. Die liefernde Firma ist bemüht,
diese Zeit einzuhalten, es werden jedoch Schadensersatz-
ansprüche wegen verspäteter Lieferung und etwaige
sonstige, hier nicht ausdrücklich hervorgehobene An-
sprüche hierwegen ausgeschlossen. Insbesondere wird in
den Fällen höherer Gewalt, wie z. B. bei Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Transporthindernissen, Betriebsstörungen,
Arbeiterausständen oder -Aussperrungen, sowie bei ver-
25000. 3.21. H. ®@ Co
späteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, die Liefer-
zeit entsprechend verlängert. soweit diese Hindernisse
auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Lieferungs-
gegenstandes von erheblichem Einflusse sind. Dies gilt
auch dann, wenn diese Hindernisse bei Unterlieferern ein-
treten, oder wenn sie sich während eines bereits vor-
handenen Verzugs ereignen.
Der Käufer kann vom Abschluß einzelner Monatsraten
zurücktreten, wenn der Lieferer sich schuldhaft 3 Monate in
Verzug befindet und eine hierauf gesetzte Nachfrist nach
$S 326 B.G.B. erfolglos war. Der Rücktritt vom ganzen
Abschluß ist dem Käufer unter denselben Voraussetzun-
gen dann gestattet, wenn er infolge des Verzugs des
Lieferers am ganzen Abschluß kein Interesse mehr hat.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Ver-
trages sind ausgeschlossen. Verzögert sich die Lieferung
infolge von Umständen, welche vom Verkäufer nicht zu
vertreten sind, also insbesondere durch Gründe höherer
Gewalt (vergl. Absatz 1), um mehr als 6 Monate, von
der Beendigung der ursprünglich vorgesehenen Liefer-
frist an gerechnet, so hat der Käufer ebenfalls ein Rück-
trittsrecht.
Gefahrübergang und Versand: Die Waren werden
auf Kosten und Gefahr des Empfängers ab Werk ver-
sandt. Verpackung, Versand, Wahl der Versandstation,
erfolgen, wenn nicht der Besteller besondere Weisungen
erteilt hat, nach bestem Ermessen, aber ohne Verbind-
lichkeit des Lieferers. Auf besonderen Wunsch des Be-
stellers wird die Sendung zu seinen Lasten versichert.
Der Besteller hat, soweit der Kaufpreis noch nicht
vollständig bezahlt ist, nach Empfang der Sendung diese
gegen Feuersgefahr und andere Schäden zum Rechnungs-
wert zu versichern. Er tritt hiermit alle Rechte und An-
sprüche aus der Versicherung für den Fall eines Scha-
dens in Höhe der noch bestehenden Forderung auf den
Lieferer ab.
Erfüllt der Käufer nicht binnen 14 Tagen nach Mit-
teilung der Versandbereitschaft seine Zahlungs- und Ab-
nahmeverpflichtungen, so kann der Verkäufer, unbescha-
det aller sonstigen gesetzlichen Befugnisse, über die be-
reitgestellten Motoren frei verfügen. Er kann dann ins-
besondere ohne Fristsetzung nach $ 326 BGB. nach seiner
Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen,
vom Vertrag zurücktreten oder sich für eine spätere Lie-
ferung entscheiden. :
Als Mindestschadenersatz wegen Nichterfüllung des
Abschlusses durch den Käufer werden — vorbehaltlich
der Geltendmachung eines etwaigen höheren Schadens —
25% des Kleinverkaufspreises am Tage der Versandbe-
reitschaft vereinbart.
Gewähr: Gewähr wird während der Dauer von drei
Monaten geleistet. Die Frist beginnt mit dem Tage des
Verkaufs durch den Kleinhändler,;sie läuft aber spätestens
neun Monate nach dem Tage der Mitteilung der Versand-
bereitschaft durch die M.O. ab. Die Gewähr besteht
nach Wahl des Lieferwerkes in Ausbesserungsarbeiten
oder im Ersatz. kostenfrei eingesandter Teile, welche in-
folge vom Käufer nachgewiesener Material- oder Arbeits-
fehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind.
Die an das Werk eingesandten Teile werden Eigen-
tum des Werks. Die Ersatzteile werden frei ab Fabrik
geliefert. Für die vom Lieferwerk nicht selbst hergestell-
ten Teile beschränkt sich die Gewähr auf die Abtretung
der etwaigen Ansprüche, welche dem Verkäufer und dem
Lieferwerk gegen den Hersteller oder Lieferer zustehen.
Gewährleistungsanprüche werden nur dann berück-
sichtigt, wenn sie unverzüglich nach der Ablieferung, oder,
wenn es sich um einen geheimen Mangel handelt, unver-
züglich nach der Entdeckung, geltend gemacht werden.
Sie erlöschen, wenn — von Notfällen abgesehen — Ar-
beiten von ancerer Seite als der liefernden Firma vor-
genommen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Motor
von irgendwelcher anderen Seite, als durch die liefernde
Firma verändert wurde oder Ersatz einzelner Teile durch
andere Firmen erfolgte.
Läßt der Lieferer eine ihm gestellte angemessene
Nachfrist für die Abstellung des von ihm zu vertretenden
Mangels fruchtlos verstreichen. oder verweigert er end-
gültig die Abstellung des Mangels, so ist der Besteller zur
Preisminderung insoweit berechtigt, als es sich um man-
gelhafte Motoren gehandelt hat. Der Rücktritt von ein-
zelnen Lieferungen oder vom ganzen Abschluß kann dann
erklärt werden, wenn infolge der Mängel das Interesse
des Käufers an der Lieferung bezw. am ganzen Abschluß
vernichtet oder wesentlich beeinträchtigt wird.
Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf
Wandlung, Minderung (soweit nicht im vorstehenden Ab-
satz zugelassen) Schadenersatz für unmittelbare oder
mittelbare Schäden, z. B. aus Unfällen, sind ausgeschlos-
sen. — Für Lieferung von Ersatz- und Zubehörstücken
wird jede Haftung ausgeschlossen.
Recht des Lieferers auf Rücktritt: Im Falle höherer
Gewalt, im Falle von Krieg, Mobilmachung, Feuersbrunst,
Ueberschwemmung, sowie in allen Fällen, welche die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung
erheblich verändern oder auf den Betrieb erheblich ein-
wirken, oder gar zur Einstellung des Betriebes führen,
steht dem Lieferer, auch soweit ausnahmsweise feste
Preise vereinbart wurden, das Recht zu, ganz oder teil-
weise vom Vertrage zurückzutreten.
Das Recht des Lieferers zum Rücktritt kann urter
den erwähnten Voraussetzungen auch auf Ereignisse ge-
stützt werden, wegen deren der Lieferer zunächst nur
Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit gewählt hat.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines sol-
chen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollen Befriedigung der
Ansprüche des Lieferers verbleibt ihm das Eigentum an
den gelieferten Waren.
Kommt der Besteller mit seiner Verpflichtung zur
Zahlung des Preises oder einzelner Raten in Verzug, so
ist der Lieferer unbeschadet seiner sonstigen Rechte in
Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Her-
ausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Gel-
tendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als
Rücktritt.
Unübertragbarkeit der Vertragsrechte: Der Besteller
darf seine Vertragsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung
des Lieferers nicht auf Dritte übertragen.
Ausiuh-: Wenn keine besonderen schriftlichen Ver-
einbarungen bestehen, dürfen die Waren vom Händler
nicht aus Deutschland ausgeführt werden. Im Fall der
Zuwiderhandlung verfällt eine Vertragsstrafe von zwei-
tausend Mark für jeden Motor.
Gibt der Käufer die Motore oder andere Waret
an Wiederverkäufer weiter, so hat er den Erwerber in
gleicher Weise zu verpflichten und dies Verlangen dem
Verkäufer nachzuweisen, widrigenfalls er für die vertrags-
widrige Ausfuhr dem Verkäufer gegenüber hattet.
Die Rechte auf diese Vertragsstrafe gegen seinen
Abnehmer hat der Käufer auf Verlangen dem Verkäufer
abzutreten.
Mindestverkaufspreise: Der Käufer verpflichtet sich
bei allen Verkäufen die jeweils vom Werke festgelegten
Mindestverkaufspreise einzuhalten. Im Falle der Zu-
widerhandlung verfällt eine Vertragsstrafe von zwei-
tausend Mark für jeden Motor. Bei der Weiterveräuße-
rung hat der Käufer dieselbe Verpflichtung seinem Ab-
nehmer aufizuerlegen, widrigenfalls er selbst für die
Preisunterschreitung einzustehen hat. Die Ansprüche auf
die Vertragsstrafe, welche der Käufer mit dem Abnehmer
zu vereinbaren hat, hat er auf Verlangen an den Ver-
käufer abzutreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ver-
pflichtungen ist Oberursel, ausschließlicher Gerichts-
stand Frankfurt am Main.
Das Rechtsverhältnis ist für beide Teile ausschließ-
lich nach deutschem Recht zu beurteilen.
Alle früheren Lieferbedingungen sind ungültig.
Oberursel, im März 1921.
Streng vertraulich! Fahrrad-Einbau-Motor 0,75 PS.
Firmen, die sich als Wiederverkäufer ausweisen können, erhalten folgende
Preisvergütungen.
Bei einer Bestellung:
10 Fahrrad-Einbaumotoren „Oberurseler Gnom‘“ Mk. 250 pro Stück
50 " „218
100 ss „ 300
200 ” „ 325
300 » 5 „ 9350
400 5 „ 9375
500 > „ 400
750 „ 425
1000 „ 450
2000 „ 475
2500 3 „ 500
Der Verkaufspreis an den Verbraucher ist Mk. 2700.— pro Stück
Diese Liste hat bis 1. 7. 1921 nur für Deutschland Gültigkeit.
Probemotoren, sowie Proberad mit Motor zu Diensten.
Lieferzeit: Monat Mai beginnend für jetzt eingehende Bestellungen.
Alle früheren Rabattschlüssel sind ungültig.
Oberursel bei Frankfurt a. M, im März 1921
MOTORENFABRIK OBERURSEL AKT.-GES.
Nr. 4292. 20.000. 3. 21. B.
Nachtrag zur Rabattliste vom März 1921.
Streng vertraulich!
Der Verkaufspreis für den Verbraucher
©& ist auf
Mk. 2800.—
erhöht. Die Nettopreise für Wiederverkäufer bleiben
bestehen, es erhöhen sich also auch die Rabattsätze
um je Mk. 100.—. Der Nettoeinkaufspreis für den Wie-
derverkäufer bleibt also wie bisher, z.B. bis zu 10 Stck.
Mk. 2450.— pro Stück usw.
Oberursel bei Frankfurt a. M., im April 1921.
MOTORENFABRIK OBERURSEL A.-6.
Nr. 4298. 3000. 4. 21. B.
Gnom Fahrrad-Einbau-Motor Prospekt und Händler Infomaterial 1921
- Von
- 1921
- Seiten
- 9
- Art
- Händlerinformation
- Land
- Deutschland
- Marke
- Motorenfabrik Oberusel
- Quelle
- Heinz Fingerhut
- Hinzugefügt am
- 03.06.2019
- Schlagworte
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