Express Fahrrad-Garantieschein 1930er Jahre

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IE r Wir beglaubigen hierdurch, daß das Fahrrad Nr. = Sn = Modell Fon mit der gesetzlich ee geschützten Marke ’ aus unserer Fabrik hervorgegangen ist und übernehmen für dasselbe die gesetzliche Garantie für bestes Material und solide Arbeit. ININNNIININNNINNINI | Etwaige, auf Grund dieser Garantie zu leistende Reparaturen führen wir nur dann kostenlos aus, wenn uns der betreffende Teil franko eingesandt und dieser Schein vorgelegt wird. — Wegen Garantie für Gummireifen verweisen wir auf umstehende Ausführungen. Die Garantie erlischt, sobald das betreffende Fahrrad von dem ersten Käufer weiterverkauft wird, oder sobald Reparaturen an demselben anderweitig, also nicht in unserer Fabrik, ausgeführt werden. Il | Il Expresswerke Aktiengeseilschaft = © = © en =.:.® vous & © £ © 3 Vom Vertreter auszufüllen: INN Vorstehendes Rad wurde verkauft am ........ 1] ar Herrn .. SINN nn Garantie für Fahrräder. Die beste Garantie für den Käufer liegt in der Güte unserer Fabrikate, Für jedes aus unseren Werken hervorgegangene neue Fahrrad, Marke „Express“, leisten wir die gesetzliche Garantie hinsichtlich Material, sorgfältiger Arbeit und fehlerfreier Konstruktion und zwar beginnt diese Garantie am Tage des Verkaufs durch den Händler spätestens jedoch sechs Monate vom Tage der Absendung aus unserem Werk an gerechnet. Defekte, die nicht durch Abnüßung, Mißbrauch, Nachlässigkeit oder äußere Einflüsse entstanden sind und zwar innerhalb der Garantiefrist, werden in unserer Fabrik kostenlos repariert, nicht mehr reparaturfähige Teile ersebt. Die betreffenden Teile müssen uns vor Ablauf der Garantiefrist franko mit Garantieschein zur Prüfung eingesandt werden. Die Rücksendung erfolgt von uns unfrankiert, Jeden weitergehenden Anspruc, insbesondere auf Schadenersab, Portiauslagen, Zeitverlust, Reisekosten usw. weisen wir zurück, auch gewähren wir keinerlei Vergütung für Reparaturen, welche außerhalb der Fabrik ausgeführt werden. Die vorstehende Garantie erstreckt sich auf den Rahmenbau mit Vordergabel, die Lenkstange, Bremse, Sattelstüße, die Räder und Schubbleche, Für Zubehörteile, sowie Holzfelgen, Gummireifen,Ketten, Pedale, Sattel, Taschen, Griffe, Luftpumpen, Oelkännchen und Freilaufnaben über- nehmen wir keine Garantie. Für lebtere gewähren die betreffenden Fabriken selbst entsprechende Garantie und empfehlen wir unserer geehrten Kundschaft, sih stets an den Händler zu wenden, von welchem sie ihr Rad gekauft bezw. verweisen wir den Händler an den Fabrikanten der betreffenden Teile, Zur Erläuterung der Garantie für Gummireifen erwähnen wir noch, daß die Fabrikanten in der Weise Gewähr leisten, daß sie innerhalb der von ihnen festgesebten Garantie-Frist bei nachweisbaren Material- oder Arbeitsfehlern kostenlos Ersab ab Fabrik geben; in ‚anderen Fällen ABanEn nach eigenem Ermessen gratis oder unter Berechnung bestmögliche Reparatur vornehmen oder Ersab gegen entsprechende Aufzahlung liefern, Selbsiversfändlich können auch hierbei nur Defekte, welche bei normalen Gebrauch entstehen, Berücksichtigung finden,

Express Fahrrad-Garantieschein 1930er Jahre


Von
1930 - 1939
Seiten
2
Art
Garantieschein
Land
Deutschland
Marke
Express
Quelle
Heinz Fingerhut
Hinzugefügt am
04.05.2019
Schlagworte
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