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-FAHRRAD NR.
Wir übernehmen für das Fahrrad die gesetzliche Garantie auf die Dauer von 6 Monaten unter Ausschluß
aller Schadenersatz- und sonstiger Ansprüche. Wird in das Fahrrad nachträglich ein Motor eingebaut,
dann erlischt unsere Garantie. Die Garantie erstreckt sich nur auf den ersten Verbraucher und erlischt bei
Weiterveräußerung des Fahrrades. Alle während der Garantiezeit entstehenden und uns gemeldeten
Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, werden kostenlos in der Fabrik
beseitigt, und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Lieferung neuer Teile, wenn uns die schad-
haften Teile vorher franko eingesandt sind; hierbei gehen sämtliche Transportspesen zu Lasten des
Besitzers. Schäden, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Unfall oder Mißbrauch
entstehen, fallen nicht unter die Garantie, ebenso sind von derselben ausgeschlossen: Freilauf, Kette,
Sattel, Bereifung, Holzfelgen, Pedalgummi. Garantieansprüche auf Bereifung hat der Käufer durch
Vermittlung des Händlers direkt bei der betreffenden Gummifabrik geltend zu machen, während
wir eine Weiterleitung von reparaturbedürftigen Gummireifen an die Gummifabrik ablehnen müssen.
Alle über das Vorhergesagte hinausgehenden Ansprüche auf Grund der geleisteten Garantie wegen
Mangel der Ware, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.
PHANOMEN-WERKE GUSTAV HILLER A.-G. HAMBURG
Name des Vertreters —Z— Datum des Verkaufs
Phänomen Garantieschein
- Von
- 1930 - 1950
- Seiten
- 1
- Art
- Garantieschein
- Land
- Deutschland
- Marke
- Phänomen
- Quelle
- Heinz Fingerhut
- Hinzugefügt am
- 20.06.2019
- Schlagworte
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