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19]
GEWÄHR. SCHEIN
Hiermit übernehmen wir für das in unferer Fabrik hergeltellte
WANDERER- FAHRRAD
Modell Nr. === mit.der laufenden Fabrikations-Nr. = ORAL
die Gewähr auf die Dauer von zwölf Monaten von fer bergabe”des
Fahrrades an den Käufer ab zu den folgenden Belingunden:
Wir verpflichten uns, das obige Fahrrad, [ofern [ich Mängel oder Schäden
an ihm innerhalb der genannten Frilt zeigen lollten, in unferer Fabrik
koltenlos zu reparieren oder für Ichadhafte Teile neue koltenlos zu
liefern unter der Bedingung, daf diefe Mängel oder Schäden auf Material-
oder Arbeitsfehler zurückzuführen find und die Anzeige (mit einer kurzen
genauen Belchreibung der Art des Mangels oder Schadens) fofort nach
Entdeckung, jedoch innerhalb der obigen Gewährfrift, bei uns einge-
gangen ilt. Durch unfachgemäfße Benütung, Unfall, Abnutzung, Mißbrauch
oder Nachläffigkeit entitandene Mängel oder Schäden [ind von der
Gewähr ausgelchlollen.
Die Gewähr gilt nur für den erlten, unten genannten Käufer und auch
nur, wenn unlere Original-Fabrikationsnummer noch vorhanden ift.
Zur Erhaltung des Anfpruchs auf koltenlofe Reparatur bzw. Lieferung von
Erflatteilen find weiter das Fahrrad bzw. die [chadhaften Teile deslelben
fofort, nachdem ein Mangel oder Schaden gefunden worden ilt oder
vermutet wird, zugleich mit diefem Gewährlcheine uns fracht- bzw.
[pelenfrei einzulenden. Die Rückfendung erfolgt auf Kolten und Gefahr
des Käufers. Erletjte Teile legen wir zu unlerem Abfall.
Jeder Anlpruch auf Gewährleiltung ift ausgefchlolfen, wenn an dem Fahr-
rade ohne unlere vorherige Zultimmung Reparaturarbeiten nicht in unlerer
Fabrik, fondern anderweit vorgenommen werden oder wenn das Fahrrad
von anderer Seite verändert wird; wir lehnen Kolten, die durch folche
anderweite Reparaturarbeiten oderVeränderungen dem Käufer entitanden
fein lollten, hiermit ab.
Für die fämtlichen nicht von uns hergeltellten Teile, wie z. B.: Freilauf-
oder fonstige Naben, Ketten oder Sättel ulw. belchränkt lich die Gewähr
auf die Abtretung der eiwaigen uns gegen die betreffende Lieferfirma
zustehenden Anlprüche; davon ausgenommen [ind Holzfelgen, Holzkot-
fchüter und Pneumatikreifen, für Fi wir weder Gewähr übernehmen
noch Anlprüche abtreten können, weil die Lieferfirmen jedwede Gewähr
ablehnen.BeioffenlichtlichenFehlern an neuen Decken und Schläuchen oder
aber beinach kurzem Gebrauch auftretenden Material-oder Arbeitsfehlern
bitten wir, fich mit der betreffenden Gummifabrik in Verbindung zu letzen
und [ich hierzu der Vermittlung der benutten Einkaufsftelle zu bedienen.
Unfere Haftung gegenüber dem Käufer befteht ausfchließlich in der
Gewährung der oben vollltändig aufgeführten Gewähranfprüche. Alle
fonltigen Anlprüche gegen uns [ind ausgelchlolfen, wie z.B. auf Wande-
lung, Minderung des Kaufpreiles, Zurverfügungltellung, Kolten einer
Unterfuchung, Schadenerfat, evil. Anfprüche wegen Unfalles ulw., N
viel auf welchem ROOTS (folche KR beruhen follten.“
Dem Käylgs
Herrg e ER y RAN de Y
Firma
iit das obige Fahrrad heute übergeben worden
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Hünierisfieen Verkäufers) EN I
Pd WANDERER: WERKE
vorm. Winklhofer& Jaenicke Akt.-Ges,
F. 40504 (23330) SCHONAU BEI CHEMNITZ
WANDERER-WERKE A.-G. WANDERER-WERKE A.-G. WANDERER-WERKE A.-G. WANDERER-WERKE A.-G. WANDERER-WERKE A.-G. WANDERER-WERKE A.-G. WANDERER-WERKE A.-C.
Wanderer Gewährschein 1933
- Von
- 1933
- Seiten
- 1
- Art
- Sonstiges
- Land
- Deutschland
- Marke
- Wanderer
- Quelle
- Heinz Fingerhut
- Hinzugefügt am
- 30.04.2019
- Schlagworte
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