Torpedo Werke Preislisten 1939

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TORPEDO-WERKE A.-G. schnsmascumen FRANKFURT A. M.-RÖDELHEIM Postanschrift: Drahtanschrift: Fernruf: Postscheckkonto: Bankkonten: Torpedo-Werke A.-G. Torpedo Frankfurtmain Sammelnummer Frankfurt a.M. Nr. 3541 Reichsbank-Girokonto Nr. 8182 Frankfurt a. M.-Rödelheim 70037, 76361 Dresdner Bank, Frankfurt a. M. Streng vertraulich! Gültig ab Juni 1939 HÄNDIER-PREISLISTE Rahmen- Halbballon Ballon Modell und Ausführung höhe 28X1,75" Drahtreifen 26x 1,75/2" Drahtreifen © in em | Modell | RA Modell | RA | | SD Torpedo-Mönus Fahrräder tiefschwarz emailliert und blau-weiß liniert, einfacher Elastic- Sattel, Komet-Freilauf Herrenrad 55, 60 (Halbball. auch 52) Damenrad 50, 55 Torpedo Mönus-Sternmodelle wie oben, Strahlenköpfe in grünweiß, blauweiß und rotweihß mit passend liniertem Rahmen und Band in den Felgen Torpedo-Standard Fahrräder tiefschwarz emailliert, mit doppelten Silberlinien verziert, Kernledersattel, Torpedo-Freilauf Herrenrad 55, 60 58.35 59 (Halbball. auch 52) Damenrad 50, 55 62.35 60 Torpedo Standard-Marmorsternmodelle wie oben, Strahlenköpfe in weih-, blau-, rot- oder grün- © marmor mit passend bandlinierten Felgen und Blechen Torpedo-Luxus Fahrräder tiefschwarz emailliert, weiß-gold liniert. Felgen weiß-marmor bandliniert, Edelsitz-Sattel, Torpedo-Freilauf Herrenrad Damenrad Torpedo Sport-Rad Sportgrau emailliert mit weinrotem Strahlenkopf und ent- sprechendem Band am Sitzrohr. Felgen und Bleche mit weinrotem Streifen versehen Torpedo-Geschäftsrad mit Firmenschild (ohne Aufschrift), Torpedo-Freilauf, Elastic- Sattel mit Zug- und Druckfeder 77.55 (Wulstreifen) Torpedo-Transportrad 447.55 mit kleinem Vorderrad u. verstellbarem Tragkorb D.R.G.M. (mit 20 und Firmenschild (ohne Aufschrift), Torpedo-Freilauf | 26x2" Drahtr.) Aufpreis RM 2.50 Aufpreis RM 3.50 Die vom Reichskommissar für Preisbildung für Lederzeug, Bereifungen etc. genehmigten Rohstoffausgleichs-Zuschläge werden von uns vorschriftsmähig unverändert weiterberechnet. Abzüge (Skonto etc.) von diesen Zuschlägen sind unzulässig. Vorstehende Preise verstehen sich einschliefjlich Rückstrahlpedale (Tretstrahler). Aufpreis für Sonder-Ausstattungen [sofern im Preis nicht einbegriffen.) Farbiger Strahlenkopf H Torpedo-Freilauf bei Torpedo-Mönus-Rädern . RM Farbige Emaillierung Doppel-Torpedo-Freilaufnabe anstatt Elastic-Sattel mit Zug- und Druckfedern (S 4) einfachem Torpedo-Freilauf RM bei Torpedo-Rädern N Z bei Torpedo-Mönus RM 1.— Dreigang-Torpedo-Freilaufnabe anstatt Elastic-Ledersattel mit Druckfedern (S 3) einfachem Torpedo-Freilauf bei Torpedo-Rädern RM —.,50 Kettenkasten Rn nes Bel a Se ag Gepäckträger mit Ständer astic-Ledersattel mit Zug- und Druckfedern ' 5 : bei Torpado-Radern EM 4150 Leichtmetallfelgen ... . . RM 5.50, mit Streifen RM bei Torpedo-Mönus RM 2.— Leichtmetallbleche .. . . RM 2.—, mit Streifen RM Lieferungs- und Zahlungsbedingungen umseitig Für Transport-Versicherung berechnen wir 15 Pfg. pro Fahrrad Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich einschließlich Pappeverpackung frei Frachtgut Bahnhof Bestimmungsort. Die Lieferung erfolgt unfrankiert und die Frachtkosten ab Werk oder ab Lager werden an der Rechnung abgesetzt. Bei Eilgut- oder Expreßversand geht die Mehrfracht zu Lasten des Bestellers. Die Zahlung hat nach 60 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Barzahlung binnen 30 Tagen werden 2% Skonto und bei Barzahlung binnen 7 Tagen 5% Skonto gewährt, Bei Zielüberschreitungen werden Verzugs- zinsen berechnet, wie auch Diskontspesen zu Lasten des Kunden gehen. Bei Zahlung in Wechseln wird Skonto nicht gewährt. Unser Postscheck-Konto ist Frankfurt am Main Nr. 3541. . Umsatzvergütung: Nach Abnahme von SOzRädernnana me ES 10fRädem re 20 75:-Radernec na ea 3409 25 Rädern . . 2 N, 100 Rädern A Die Umsatzvergütung wird nur nach konditionsgemähem Ausgleich der Rechnungen für die im Laufe einer "Saison (1. Oktober eines Jahres bis 30. September des folgenden Jahres) erfolgte Abnahme gewährt. 4 . Der Versand geschieht auf Gefahr des Empfängers. . Die Lieferungen werden von der Torpedo-Werke A.-G. möglichst prompt vorgenommen, ohne daf diese eine Ver- bindlichkeit dafür übernimmt. Verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Auftragsrücktritt oder zur Geltend- machung von Schadenersatz. Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Liefe- rung von der Torpedo-Werke A.-G. festgesetzten Preisen. Betriebsstörungen: Feuer, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Mangel an Rohmaterialien und geeigneten Arbeitskräften, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden die Torpedo-Werke A.-G. von der Liefe- rungsverpflichtung. Eigentumsvorbehalt: Die Torpedo-Werke A.-G. behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Fahrrädern usw. bis zur völligen Barzahlung des Kaufpreises und bei Annahme von Wechseln, Schecks usw. bis zur Bareinlösung derselben vor. Der Händler verpflichtet sich, seinen Kunden, die den Kaufpreis nicht sofort bar voll bezahlen, diesen unseren Eigentumsvorbehalt ebenfalls aufzuerlegen, und tritt die Kaufpreisforderung sicherungshalber im voraus an die Fabrik ab. Die Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei Pfändung von anderer Seite verpflichtet sich der Käufer, der Torpedo-Werke A.-G. spätestens am 3. Tage nach der Pfändung behufs rechtzeitiger Intervention unter Vorlegung des Pfändungsprotokolls hiervon Mitteilung zu machen. Die der Torpedo-Werke A.-G. aus der Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Torpedo-Werke A.-G. hat das Recht, vom Abschluß bzw. Auftrag zurückzutreten, wenn der Käufer seine Zahlunsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Herausnahme der Kaufsache auf Grund des Eigentums- vorbehalts geschieht nur zur Sicherung der Torpedo-Werke A.-G., wenn sie nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt. Garantie: Für jedes aus ihrer Fabrik hervorgegangene neue Fahrrad leistet die Torpedo-Werke A.-G. die gesetz- liche Garantie hinsichtlich Material, sorgfältiger Arbeit und fehlerfreier Konstruktion unter Ausschluß aller Schaden- ersatz- und sonstiger Ansprüche. Alle während der Garantiezeit — die an dem Tage, andem das Rad an den Detailkunden verkauft wird, späte- stens aber 6 Monate nach erfolgter Lieferung durch die Fabrik beginnt — entstehenden und auf. Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführenden Mängel werden kostenlos in der Fabrik beseitigt, und zwar durch Reparatur oder Lieferung neuer Teile nach dem Ermessen der Torpedo-Werke A.-G. Die Gewähr erstreckt sich nur auf den ersten Verbraucher und erlischt bei Wiederveräußerung. Schäden, die durch natürliche Abnutzung und unsach- gemäße Behandlung entstanden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen, ebenso Gummireifen, Holzfelgen, Holzkotschützer, Pedalgummi, Ketten, Sättel und Satteltaschen, sowie alle sonstigen Teile, die nicht aus der eige- nen Fabrikation herrühren. Alle weitergehenden Ansprüche wegen Mängel der Ware, insbesondere auf Wandelung, Minderung, Schaden- ersatz sind ausgeschlossen, wie auch jede Verbindlichkeit aus direktem oder indirektem Schaden, der durch den Gebrauch des Rades entsteht, abgelehnt wird. Die Bezahlung der Rechnungen hat unbeschadet vorliegender Beanstandungen am Verfalltage zu erfolgen. Ersatzleistung: Fehlerhafte bzw. reparaturbedürftige Teile, aus deren Zustand die Ersatzpflicht hervorgeht, werden nur dann nach Wahl der Torpedo-Werke A.-G. kostenlos ersetzt oder instandgesetzt, wenn die schadhaften Stücke vorher franko eingesandt werden. Die Rücksendung erfolgt zu Lasten des Empfängers. Bei Transportschäden oder Fehlen einzelner Teile muß zur Geltendmachung der Versicherung eine bahnamtliche Bescheinigung darüber eingesandt werden. Solche Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Weiterverkauf: Beim Weiterverkauf der gelieferten Fahrräder an den Konsumenten sind die vorgeschriebenen Verkaufspreise einzuhalten. Der Händler darf mit dem Fabrikat der Torpedo-Werke A.-G. weder schleudern, noch es außerhalb des ihm zu- stehenden Bezirkes anbieten oder liefern und muß auch von seinen Abnehmern eine Erklärung in gleichem Sinne verlangen. Im übrigen gelten die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Vereins Deutscher Fahrrad-Industrieller e. V. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Frankfurt a. M. Durch diese Preisliste werden alle früheren Listen, eingeräumten Nachlässe, sowie die bisherigen Zahlungsbedin- gungen auch für noch rückständige Aufträge aufgehoben. Wir behalten uns vor, die im Katalog für die ver- schiedenen Modelle festgelegte Ausstattung nötigenfalls zu ändern oder einzelne Modelle ganz fallen zu lassen. TORPEDO-WERKE A.-G. Fahrräder und Schreibmaschinen FRANKFURT-M.-RODELHEIM TORPEDO-WERKE A.-G. scureimmascanen FRANKFURT A. M.-RÖDELHEIM Postanschrift: Drahtanschrift: Fernruf: Postscheckkonto: Bankkonten: Torpedo-Werke A.-G. Torpedo Frankfurtmain Sammelnummer Frankfurt a.M. Nr. 3541 Reichsbank-Girokonto Nr. 8182 Frankfurt a. M.-Rödelheim 70037, 76361 Dresdner Bank, Frankfurt a.M. Vertraulich ! | 1939 080 0 0 = L für Torpedo-Motor-Fahrräder und Saxonetten. Kasse- Verkaufspreis RM RM Händler-Preis Torpedo 63 Herren-Motor-Fahrrad in Standard-Ausführung (schwarz mit blau-weißen Linien) mit 98 ccm Sachsmotor, Tigergabel, Lenker ohne Schaft, 276.— 331.— mit Rohrschellen an der Gabel befestigt, Drehgas, Sattel- tank u. 15 Watt Boschbeleuchtung, Ständer am Hinterrad. Torpedo 64 Damen-Motor-Fahrrad 985.50| 343.— Ausführung und Ausstattung wie Torpedo 63 Torpedo ss Herren-Sport-Motorfahrrad in schwarzer Emaillierung, blau-bandliniiert, weiß ge- faßt, mit 98 ccm Sachsmotor, Tigergabel, Lenker ohne 286 re Schaft, mit Rohrschellen an der Gabel befestigt, Dreh- n gas und Satteltank, Exzenterlager, Drilasticsattel, 15 Watt Beleuchtung in Torpedoform, Kippständer am Tretlager und Blechen in Kastenform. Torpedo:-Saxonette für Herren mit stabilem Herrenrahmen mit gebogenem Oberrohr, 217.50 Gummifedergabel, Hinterradblechtank, Boschbeleuchtg. Aufpreis für farbige Emaillierung 4.— Kraftfahrzeugbrief 1.50 Transportversicherung —.30 Zu vorstehenden Preisen kommt noch der Rohstoffausgleichszuschlag für Bereifung, Sattel, Hupe usw. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 1. Diese Preise verstehen sich in Reichsmark (gemäß den Bestimmungen des Reichsmünzgesetzes) franko Frachtgut deutscher Station, einschließlich Verpackung. Die Lieferung: erfolgt unfrankiert, und die Frachtkosten ab Werk oder ab Lager werden an der Rechnung abgesetzt, Bei Eil- oder Expreffrachtversand geht die Mehrfracht zu Lasten des Bestellers. Alle An- gebofe sind freibleibend; das Angebot verpflichtet demgemäß nicht zür Lieferung. Die Berechnung erfolgt stets zu den am Liefertage gültigen Preisen und Bedingungen. 2. Zahlung: Bei Barzahlung binnen 7 Tagen für Moforfahrräder 5% Skonto, für Saxonetten 3% Skonto. Bei Barzahlung binnen 30 Tagen für Motorfahrräder 2% Skonto, für Saxonetten 2% Skonto oder !/s Anzahlung in bar, Rest in Akzepten von 1-, 2- und 3monafiger Laufzeit rein netto oder sofortiges Zwei- monafsakzept rein netto. : : : en Fe s 2 E ari a “a war ED x SE Umsatzbonus: Bei gröferen Umsätzen gewähren wir auf die Nettopreise: nach Abnahme von 10 Torpedo-Motorfahrrädern 1 % 20 1,5% | 30 2 % | Sofern diese Anzahl in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis 30. Sept. 40 N 2,5% des folgenden Jahres abgenommen wird. 50 und mehr 3 % Umsatzvergütung, die nach ordnungsgemäher Abnahme und Bezahlung durch Waren-Lieferung zur Verrechnung kommt. Lieferung: Alle Lieferzeiten verstehen sich freibleibend, Schadenersatzansprüche wegen verspätefer Lieferung können nicht gestellt werden; auch ist ein Rücktritt vom Kauf ausgeschlossen. Betriebsstörungen, wie Feuer, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Transportschwierigkeiten, Mangel an Rohmaterial und geeigneten Arbeitskräften und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns entschädigungsfrei von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bzw. Lieferungsverpflichtung. Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung von uns festgesetzten Preisen. Versand: Der Versand geschieht auf Gefahr des Empfängers. Schadenansprüche wegen Transportschäden oder Transport- verluste müssen vom Empfänger gegen die Bahnverwaltung oder den Transportführer geltend gemacht werden. Zahlungsbedingungen: Die Einräumung eines Kredites und dessen Höhe bleibt uns vorbehalten. Bei Zielüberschreitung wer- den Verzugszinsen in Höhe der von Banken jeweils berechneten Zinsen und sonstigen Spesen berechnet. Bleibt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand oder nimmt einen unserem Ermessen nach zu hohen Kredit in Anspruch, sind wir berechtigt, vom Abschluß oder Auftrag zurückzutreten und von weiteren Lieferungen abzusehen. Der Käufer wird hierdurch von seinen Abnahme-Verbindlichkeiten nicht entbunden. Die Herausnahme der Kaufsache auf Grund des Eigentums-Vorbehalts geschieht nur zu unserer Sicherung, wenn von uns nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt wird. Wenn Umstände bekannt werden, die auf eine Verminderung der Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, sind wir berechtigt, ohne weiteres — also vor Fälligkeit der Rechnungen — sofortige Bezahlung der gelieferten Ware zu verlangen. Wir behalten uns hierbei vor, angenommene, noch nicht fällige Wechsel zurückzugeben. Auch steht uns das Recht zu, für ungedeckte Forderungen Sicherheiten, insbesondere bei vorhandenem Grundbesitz die Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden zu verlangen. 7. Eigentumsvorbehali: Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Motorfahrrädern und -Saxonetten bis zur völ- ligen Barzahlung des Kaufpreises und bei Annahme von Wechseln, Schecks usw. bis zur Bareinlösung derselben vor. Der Händler verpflichtet sich, seinen Kunden, die den Kaufpreis nicht sofort bar voll bezahlen, diesen unseren Eigentums- vorbehalt ebenfalls aufzuerlegen, und tritt die Kaufpreisforderung sicherungshalber im voraus an uns ab. Die Saldo- ziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei Pfändung von anderer Seite ist der Käufer verpflichtet, uns spätestens am 3. Tage nach der Pfändung behufs rechtzeitiger Intervention unter Vorlegung des Pfän- dungsprotokolls hiervon Mitteilung zu machen. Die uns aus der Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 8. Garantie: Für die mit Einbau- oder Hinterrad-Motoren gelieferten Torpedo-Fahrräder übernehmen wir die gesetzliche Garantie unter Ausschluß aller Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage, an dem das Kraftfahrrad die Fabrik bzw. die Niederlage verläßt. Alle während der Garantiezeit entstehenden und auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführenden Mängel des Rades werden kostenlos in der Fabrik beseitigt, und zwar nach unserem Ermessen entweder durch Reparatur oder durch Lieferung neuer Teile, wenn die betreffenden Teile franko ein- gesandt worden sind. Die Gewähr erstreckt sich nur auf den ersten Verbraucher und erlischt bei Weiterveräußerung. Sämtliche Transportspesen bei Garantiefällen gehen zu Lasten des Käufers. Schäden, die durch nafürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstehen, fallen nicht unter die Garantie, ebenso sind von der Garantie ausgeschlossen Gummibereifung, Pedalgummi, Ketten, Sättel, Satteltaschen, sowie alle sonstigen Teile, die nicht aus der eigenen Fabri- kation herrühren. Garantieansprüche auf Gummibereifung hat der Käufer unter allen Umständen direkt bei der betref- fenden Gummifabrik geltend zu machen. Alle weitergehenden Ansprüche aus der geleisteten Garantie wegen Mangel der Ware, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Die Bezahlung der Rechnungen hat unbeschadet vorliegender Beanstandungen am Verfalltage zu erfolgen. Für den eingebauten Sachs-Motor bzw. den Saxonetten-Motor und deren Zubehör leistet die Firma Fichtel & Sachs, Schweinfurt a. M., Garantie in der Weise, daf sie für alle Teile, die innerhalb eines halben Jahres vom Tage der Liefe- rung ab infolge Material- oder Arbeitsfehler defekt werden, Gratisersatz gewährt. Weitergehende Schadenersatzan- sprüche, seien diese begründet wie immer sie wollen, werden abgelehnt. Garantieforderungen für Motor und Zubehör sind ausschließlich direkt an die Firma Fichtel & Sachs AG, Schweinfurt a. M., zu richten. 9. Verkaufsbedingungen: Angebot und Weiterverkauf der Torpedo-Motor-Fahrräder und -Saxonetten darf nicht außerhalb des Platzes oder Verkaufsbezirkes des betreffenden Händlers erfolgen. Irgendwelcher Nachlaß, sei es an Skonto, Rabatt usw., sei es in Form von Waren und Gratiszugaben, darf nicht an- geboten oder gewährt werden, wie auch sonstwie Vorteile, die einer Preisverbilligung gleichkommen, nicht eingeräumt werden dürfen. Geht das Geschäft des Händlers in andere Hände über, so hat dieser seinen Nachfolger zur Innehaltung dieser Bestimmungen zu verpflichten. Für jeden Fall der Verletzung einer dieser Bestimmungen ist der Händler zur widerspruchslosen Zahlung einer Vertragsstrafe in doppeltem Betrage des Wertes des in Frage kommenden Gegen- standes, mindestens aber zur Zahlung von RM 100.— (in Worten: Einhundert Reichsmark) verpflichtet. Daneben sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Torpedo-Motorfahrrädern mit Sachs-Motor, Teilen und Zubehör hierzu zu sperren, ohne dah hierdurch unser Anspruch auf Schadenersatz fortfällt. 10. Gerichtsstand: Beiderseitiger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Teillieferungen, von uns ausgeführte Reparaturen und für ab Niederlage gelieferte Waren. Abweichungen von vorstehenden Vereinbarungen gelten nur, wenn diese gegenseitig schriftlich getroffen sind. TORPEDO-WERKE A.-G. FAHRRÄDER UND SCHREIBMASCHINEN Frankfurt am Main-Rödelheim

Torpedo Werke Preislisten 1939


Von
1939
Seiten
4
Art
Preisliste
Land
Deutschland
Marke
Weilwerke
Quelle
Heinz Fingerhut
Hinzugefügt am
22.02.2020
Schlagworte
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